Newsarchiv 2015 - 2022
23.12.2022 - Information des Vorstands
Weggang von Julien Neruda
Inclusion Handicap teilt im Namen des Co-Präsidiums den Weggang unseres Geschäftsführers, Julien Neruda, mit. Nach vielen Jahren einer äusserst konstruktiven und fruchtbaren Zusammenarbeit hat Julien Neruda beschlossen, Inclusion Handicap zu verlassen und zu neuen Ufern aufzubrechen. Julien Neruda hat einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung und Positionierung von Inclusion Handicap geleistet und im Interesse unseres Dachverbandes wertvolle Beziehungen aufgebaut. Julien Neruda verlässt Inclusion Handicap mit dem heutigen Tag, um sich seiner beruflichen Neuorientierung zu widmen. Mit grossem Bedauern und vor allem mit unserem Dank verabschieden wir uns von ihm. Wir wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.
19.12.2022 - Wintersession
Ständerat schafft bei BVG-Reform Differenz zum Nationalrat
Bei der BVG-Reform haben sowohl Nationalrat als auch Ständerat die Senkung des Mindestumwandlungssatzes
von 6,8% auf 6,0% beschlossen. Bei der Frage, wie diese Senkung kompensiert
werden soll, verbleiben aber noch Differenzen zwischen den zwei Räten. Für Inclusion
Handicap wichtig: Eine der verbleibenden Differenzen betrifft den
Rentenzuschlag für Invalidenrenten. Nachdem der Nationalrat diesen gestrichen
hatte, hat sich der Ständerat – wie ursprünglich auch vom Bundesrat
vorgeschlagen – dafür ausgesprochen, dass auch Personen mit einer
Invalidenrente einen Rentenzuschlag erhalten. Inclusion Handicap ist dezidiert
der Ansicht, dass Invaliden- und Altersrenten beim Rentenzuschlag
gleichbehandelt werden müssen, alles andere wäre nicht akzeptabel. Der Dachverband
erwartet deshalb vom Nationalrat, dass er sich im Rahmen der
Differenzbereinigung ebenfalls für einen Rentenzuschlag für Invalidenrenten
ausspricht.
Geschäft auf Curia Vista (20.089)
14.12.2022 - Berechnung des IV-Grads
Unfaire Tabellenlöhne werden überarbeitet
Nun ist es unter Dach und Fach: Der Nationalrat folgt seiner
Sozialkommission und stimmt der Motion der SGK-N für eine fairere Berechnung
des IV-Grads auch mit verlängerter Umsetzungsfrist zu. Der Bundesrat muss nun
bis Ende 2023 eine überarbeitete Bemessungsgrundlage implementieren. Für
Inclusion Handicap ist klar, dass dabei auf wissenschaftlich fundierte Lösungen
abzustellen ist.
Medienmitteilung vom 14.12.2022
12.12.2022 - Massnahmen des Bundesrats bei allfällige Strommangellage
Vernehmlassungsantwort zu Strom-Verordnungsentwürfen eingereicht
Inclusion
Handicap hat eine Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungsentwürfen des
Bundesrats für den Fall einer Strommangellage eingereicht. Bei einer
unmittelbar drohenden Mangellage sieht der Bund ein Stufenmodell vor, das von
Sparapellen und Einschränkungen über Kontingentierungen bis hin zu Netzabschaltungen
(Ultima-Ratio) reicht. Insbesondere auf Ebene der Einschränkungen und Verbote
sowie bei Netzabschaltungen werden die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit
Behinderungen noch nicht genügend berücksichtigt. Inclusion Handicap fordert
deshalb bei mehreren Punkten Lösungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit
und der Sicherheit von Menschen mit Behinderungen. Die verkürzte Vernehmlassung
endet heute, 12. Dezember 2022. Inclusion Handicap wird die Entwicklungen
weiterhin aufmerksam verfolgen.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesrats
08.12.2022 - An Frühlingssession 2023
Erste Behindertensession in der Schweiz
Die erste
Behindertensession der Geschichte wird Realität: Am 24. März 2023 debattieren
Menschen mit Behinderungen im Parlament einen Nachmittag lang ihre Anliegen im
Hinblick auf ihre politische Teilhabe. Dabei steht die Frage im Zentrum, was es
braucht, um bestehende Hindernisse bei der politischen Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen abzubauen. Eine entsprechende Resolution wird verabschiedet werden. 44 der 200 Parlamentssitze sind zu besetzen. Dies entspricht 22 Prozent - gemäss Statistik ist dies der Anteil an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Für die 44 Sitze können
sich alle Menschen mit Behinderungen zur Wahl stellen.
Stellen Sie sich zur Wahl? Alle Informationen zur Session auf der Website von Pro Infirmis
06.12.2022 - Befragung des Bundesamts für Strassen (ASTRA)
Umfrage zur Neuregelung der Trottoir-Nutzung für velofahrende Kinder
Seit bald zwei
Jahren dürfen Kinder bis 12 Jahre das Trottoir mit dem Velo als Fahrweg benützen,
wenn kein Veloweg oder Velostreifen vorhanden ist. Mit dieser Regelung sollen
Kinder im Strassenverkehr besser geschützt werden. Um herauszufinden, ob diese Neuregelung
zu Konflikten auf dem Trottoir zwischen velofahrenden Kindern und Mobilitätseingeschränkten
Personen führen, prüft das das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Rahmen der «Evaluation
der Neuregelung von velofahrenden Kindern auf dem Trottoir» die Auswirkungen der
Regelung. Die Befragung ist barrierefrei verfügbar. Sie dauert dauert
ca. 15 Minuten und ist gemäss ASTRA vollständig anonym.
Zur Befragung
05.12.2022 - Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
Gastbeitrag von Inclusion Handicap zu inklusiver Medienarbeit auf nau.ch
Was geschieht,
wenn nicht alle Menschen gleichberechtigt am öffentlichen Diskurs teilnehmen
können? Was, wenn die Stimme von rund 1.8 Millionen Menschen in diesen Debatten
fehlt? Am internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen vom 3. Dezember
2022, erklärte Kim Pittet, Junior-Projektleiterin bei «Reporter:innen ohne Barrieren» in
einem Gastbeitrag auf nau.ch, warum die Stimme von Menschen mit Behinderungen im
öffentlichen Diskurs stärker vertreten sein muss.
Zum Artikel auf nau.ch
01.12.2022 - Gleiche Rechte für alle!
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Kundgebung für mehr Selbstbestimmung in Zürich
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, findet am Samstag, 3. Dezember 2022 eine Kundgebung auf dem Zürcher Helvetiaplatz statt. Bei der bewilligten Veranstaltung steht die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe im Fokus. Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht und ein zentrales Anliegen der UNO-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Behinderungen fordern deshalb:
«Wir wollen akzeptiert werden, wie wir sind.
Wir wollen selber entscheiden:
- Wie wir wohnen
- Wie wir lieben
- Was wir arbeiten
- Ob wir Kinder haben
- Ob wir abstimmen»
Die Kundgebung findet von 15 Uhr bis 17 Uhr statt. Wollen Sie dabei sein und wünschen Assistenz oder Begleitung? Melden Sie sich bei dieser Adresse:
30.11.2022 - Mobilität
Begleiterkarte neu auf SwissPass: SBB ruft zu rechtzeitiger Umstellung auf
Die Begleiterkarte für Personen, die im öffentlichen Verkehr
auf eine Begleitung angewiesen sind, ist neu als Leistung auf dem SwissPass
integriert. Das bisherige grüne Papier-Abo ist nur noch bis am 31.12.2022
gültig. Berechtigte Personen werden deshalb von der SBB aufgerufen, das Abo so
schnell wie möglich auf den SwissPass zu laden. Die digitale Begleiterkarte
kann auf der SBB-Webseite oder per Post beim SBB Contact Center beantragt werden (Adresse: SBB Contact Center, Begleiterkarte, Postfach 176, 3900 Brig,
Tel. 0800 007 102). Achtung: für die Neubestellung muss ein aktuelles
ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) an das SBB Contact Center gesendet
werden.
Mehr Informationen auf der SBB-Webseite
24.11.2022 - Istanbul-Konvention
Expert:innengremium fordert spezifische Massnahmen gegen Gewalt an Frauen mit Behinderungen
Das Expert:innengremium Grevio
(Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic
Violence) hat letzte Woche Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung der
Istanbul-Konvention in der Schweiz publiziert. Dieses Abkommen des Europarats
dient der Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener, sexualisierter und
häuslicher Gewalt und trat für die Schweiz 2018 in Kraft. Mit Blick auf die
Überprüfung der Schweiz durch Grevio verfassten Inclusion Handicap punktuelle,
avanti donne und die VüAG vertiefte, Beiträge zum zivilgesellschaftlichen
Alternativ-bericht. Im Auswertungsbericht kritisiert Grevio, dass die Schweiz zahlreiche Anforderungen des Abkommens
nicht erfülle. Bestimmte Betroffene würden zudem zu wenig geschützt. Deshalb
sei unter anderem ein spezifischer Ansatz zur Bekämpfung und Prävention von
Gewalt gegen Frauen, die von intersektionaler Diskriminierung betroffen sind,
zu entwickeln – dazu gehören auch Frauen mit einer Behinderung. Zudem fordert Grevio
von Behördenseite einen strategischen Rahmen mit klaren Leitlinien und Zielen
für die Betroffenen von intersektionaler Diskriminierung. Hierzu sei eine
ausreichende Datengrundlage vonnöten, welche auch regelmässige Prävalenzstudien
sowie Studien zu Gewaltformen wie Sterilisationen und Abtreibungen ohne
informierte Zustimmung umfasse. Desweiteren müssten Informations- und
Beratungsangebote wie das geplante nationale 24h-Beratungsangebot vollständig barrierefrei sein. Die Istanbul-Konvention ist auch Thema in der
kommenden Wintersession: Eine Motion von Marina Carobbio Guscetti fordert im
Nationalrat, dass Frauen mit Behinderungen bei den Massnahmen zur
Istanbul-Konvention stärker berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Grevio-Bericht auf der Website von Brava
11.11.2022 - Medienmitteilung vom 11.11.2022: Berechnung des IV-Grads und medizinische Gutachten
Fortschritte bei IV-Berechnung und IV-Gutachten
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
(SGK-N) folgt dem Ständerat und verlängert die Umsetzungsfrist bei der
Erarbeitung einer faireren Invaliditätsbemessung. Sie bestätigt aber,
dass es Verbesserungen braucht. Die bisher angewendeten statistischen
Werte sind realitätsfern. Zudem unterstützt die Kommission auch mehr
Fairness bei medizinischen Gutachten. Das ist wichtig und erfreulich.
Inclusion Handicap erwartet vom Bundesrat, dass er die
Umsetzungsarbeiten zur Invaliditätsbemessung rasch aufnimmt. Bei den
medizinischen Gutachten liegt der Ball nun bei der Kommission des
Ständerats.
Medienmitteilung
26.10.2022 - Save-the-date
Infoanlass zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz
Die Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) wird bald Wirklichkeit. Am 1. Oktober 2021 verabschiedete das Parlament die Vorlage zur Schaffung einer NMRI in der Schweiz. Damit wird das Pilotprojekt des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) per 2023 von einer dauerhaften Institution zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz abgelöst.
Die vom Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit der Konstituierung beauftragte Arbeitsgruppe ist daran, der NMRI die nötige institutionelle Form zu geben, damit sie ihre Arbeit im nächsten Jahr aufnehmen kann. Am Donnerstag, 1. Dezember, 17 bis 20 Uhr wird die Arbeitsgruppe die geplante Struktur der NMRI voraussichtlich in Bern der interessierten Öffentlichkeit vorstellen. Reservieren Sie sich dieses Datum! Auch virtuelle Teilnahme ist möglich.
26.10.2022 - Arbeitsmarkt
Grösste deutschsprachige Jobbörse für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz lanciert
Obwohl der
gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt ein wichtiger Punkt der
UNO-Behindertenrechtskonvention ist, sind ein Drittel der Menschen mit
Behinderungen in der Schweiz nicht erwerbstätig. Das österreichische
Sozialunternehmen myAbility und die Schweizer Stiftung MyHandicap (Betreiberin
des Online-Portals enableme.ch) haben nun
die grösste deutschsprachige Jobbörse für Menschen mit Behinderungen und
chronischen Erkrankungen in der Schweiz lanciert. Das barrierefreie Portal soll
die Jobsuche für Menschen mit Behinderungen möglichst einfach gestalten und sie
befähigen, ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Mehr zum Portal unter enableme.myability.jobs
26.10.2022 - Save-the-date
Infoanlass zur Nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz
Die Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) wird bald Wirklichkeit: Am 1. Oktober 2021 verabschiedete das Parlament die Vorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) in der Schweiz. Damit wird das Pilotprojekt des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) per 2023 von einer dauerhaften Institution zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz abgelöst.
Die vom Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten mit der Konstituierung beauftragte Arbeitsgruppe ist daran, der NMRI die nötige institutionelle Form zu geben, damit sie ihre Arbeit im nächsten Jahr aufnehmen kann. Am Donnerstag, 1. Dezember, 17-20 Uhr wird die Arbeitsgruppe die geplante Struktur der NMRI voraussichtlich in Bern der interessierten Öffentlichkeit vorstellen. Reservieren Sie sich dieses Datum! Auch virtuelle Teilnahme ist möglich.
25.10.2022 - Petition von avanti donne
Zwangssterilisationen sollen in der Schweiz verboten werden
Zwangssterilisationen
verstossen gegen die Menschenrechte und entsprechen nicht den ethischen
Standards der Schweiz. Deshalb fordert das Netzwerk avanti donne mit einer
Petition ein Verbot von Zwangssterilisationen sowie Wiedergutmachungen für Direktbetroffene.
Inclusion Handicap unterstützt das wichtige Anliegen. Im Schattenbericht zur
UNO-BRK forderte der Dachverband bereits, rechtliche Bestimmungen, die
Zwangssterilisationen zulassen, ersatzlos abzuschaffen.
Zur Petition von avanti donne
24.10.2022 - Petition an den Bundesrat
Mehr als 13'000 Menschen fordern: «Lasst uns nicht hängen!»
Am Freitag hat Inclusion Handicap dem Bundesrat die Petition
«Lasst uns nicht hängen: Ratifizierung BRK-Zusatzprotokoll, JETZT!» übergeben.
Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls ist ein zentrales Anliegen für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen, denn die UNO-Behindertenrechtskonvention
wird in der Schweiz immer noch mangelhaft umgesetzt. Die Petition wurde mit
über 13'000 Unterschriften eingereicht. Diese wurden zu einem überwiegenden
Teil von einem Verbund aus Inclusion Handicap, seinen engagierten Mitgliedern
sowie zahlreichen Einzelpersonen gesammelt. Wertvolle Unterstützung hat das
Anliegen zudem von den beiden Sammelplattformen WeCollect und Campax erhalten. Inclusion Handicap bedankt sich bei allen Beteiligten für den
erfolgreichen Sammelprozess und die gelungene Übergabe.
Medienmitteilung
24.10.2022 - AHV-/IV-Renten
Ab Januar 2023 werden AHV- und IV Renten um 30 bis 60 Franken erhöht
Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV- und IV-Minimalrenten per 1. Januar 2023 um 30 Franken zu erhöhen. Die Minimalrente der AHV- und IV beträgt damit neu CHF 1225 pro Monat, die Maximalrente CHF 2450. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen der ordentlichen Anpassung an den Mischindex. Beim ordentlichen Teuerungsausgleich passt der Bundesrat die Renten alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung an.
Aufgrund der
aktuell hohen Inflation ist diese Massnahme jedoch nicht ausreichend. Deshalb
hat das Parlament in der Herbstsession einem sofortigen ausserordentlichen
Teuerungsausgleich im Grundsatz zugestimmt. Die entsprechenden Beschlüsse
müssen in der Wintersession noch von beiden Parlamentskammern bestätigt werden.
Danach können die notwendigen Gesetzesanpassungen vorgenommen und allfällige
weitere Leistungen rückwirkend auf den 1. Januar 2023 nachbezahlt werden. Aus
Sicht von Inclusion Handicap ist es angesichts der ausserordentlichen Teuerung
notwendig, dass sich die Renten per Januar 2023 über die bereits beschlossenen
30 bis 60 Franken hinaus noch erhöhen.
Zur Newsmeldung des Bundesamts für Sozialversicherungen
24.10.2022 - Politische Inklusion
Volksinitiative fordert im Kanton Solothurn umfassende politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, dürfen in den meisten Schweizer Kantonen weder wählen noch können sie gewählt werden. Eine Gruppe um den Jungpolitiker Lukas Paul Spichiger will dies im Kanton Solothurn mit einer kantonalen Volksinitiative ändern. Sie fordert das aktive und passive Wahlrecht auch für Menschen unter umfassender Beistandschaft. Für den Jungpolitiker ist klar, dass in den Kantonen gehandelt werden muss und nicht einfach auf entsprechende Massnahmen des Bundes gewartet werden kann. Für die Initiative läuft eine Crowdfunding-Aktion unter https://wemakeit.com/projects/inklusion-statt-exklusion.
Aus der Sicht von Inclusion Handicap sind solche kantonalen Aktivitäten wichtig. Sie halten nicht zuletzt den Druck hoch, dass sich endlich auch auf Bundesebene etwas bewegt. Zurzeit wird zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Bericht des Bundesrats zum überwiesenen Postulat 21.3296 von Marina Carobbio Guscetti erwartet.
30.09.2022 - Aktionstag von Cap-Contact
Die Wahl des Lebensortes - eine Utopie?
Am Samstag, 1. Oktober führt Cap-Contact in Lausanne von 10.00
bis 22.00 Uhr einen Aktionstag für die Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen durch. Cap-Contact feiert mit dem Anlass das 10-jährige Jubiläum
des Assistenzbeitrags der IV und will die Öffentlichkeit für gelebte Inklusion
sowie die gemäss UN-BRK zugesicherte freie Wahl des Lebensorts sensibilisieren.
Mehr Informationen auf der Website von Cap-Contact (Französisch)
29.09.2022 - Medienmitteilung vom 29.09.2022: Energiekrise
Bund muss Autonomie und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen gewährleisten
Die Schweiz bereitet sich bezüglich
Energie auf einen anspruchsvollen Winter vor – insbesondere beim Strom könnte
es knapp werden. Für viele Menschen mit Behinderungen sind elektronisch betriebene
Hilfsmittel für ein autonomes Leben unverzichtbar. Ein Strommangel würde sie
empfindlich treffen. Inclusion Handicap erwartet vom Bund deshalb einen Plan
zur Berücksichtigung dieser besonderen Bedürfnisse.
Medienmitteilung
27.09.2022 - Herbstsession
Durchbruch für fairere IV-Berechnung
Der Ständerat spricht sich in der Herbstsession für eine fairere
Invaliditätsbemessung aus. Die bisher angewendeten statistischen Werte
sind realitätsfern und müssen bis Ende Dezember 2023 überarbeitet
werden. Inclusion Handicap begrüsst die Überarbeitung der massgebenden
Lohntabellen sehr und erwartet vom Bundesrat entschlossenes Handeln.
Medienmitteilung
22.09.2022 - Herbstession
Nationalrat stellt Weichen für Teuerungsausgleich bei ordentlichen Renten
Die Renten der
AHV und IV sowie die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen sollen mittels
einem ausserordentlichen Teuerungsausgleich an die steigende Inflation
angeglichen werden – dies forderte eine Motion der Mitte-Fraktion (22.3792) diese Woche im Nationalrat. Zur Freude von
Inclusion Handicap hiess der Nationalrat den Vorstoss in einer knappen Abstimmung gut. Für
IV-Rentner:innen ist die Vorlage von grosser Bedeutung, denn Bezüger:innen von
IV-Renten lebten bereits vor der aktuellen Teuerungssituation mit äusserst
knappen finanziellen Mitteln. Der Nationalrat nimmt damit die Verpflichtung des
Bundes ernst, für Menschen mit Behinderungen Mittel bereitzustellen, die für
einen angemessenen Lebensstandard unerlässlich sind. Inclusion Handicap
erwartet, dass der Ständerat am Montag in seiner Debatte zur Motion Bischof (22.3803), welche die selben Forderungen stellt, einschwenkt und die Motion
ebenfalls annimmt.
Medienmitteilung
22.09.2022 - Herbstession
Stimmgeheimnis künftig auch für Blinde und Sehbehinderte gewahrt
Der Ständerat hat die Motion «Stimmgeheimnis. Ein Recht für alle» (22.3371) oppositionslos angenommen. Die Motion fordert, dass blinden und sehbehinderten Menschen in Zukunft mit sogenannten Abstimmungsschablonen ermöglicht wird, autonom und geheim abzustimmen. Bisher waren die Betroffenen bei der Abgabe noch auf eine unterstützende Person angewiesen. Die Schablonen bieten eine einfache, pragmatische Lösung, um das Stimmgeheimnis zu wahren. Der Bund muss nun die Voraussetzung schaffen, damit dieses Hilfsmittel eingesetzt werden kann.
22.09.2022 - Herbstsession
Parlamentsdebatten werden barrierefrei
Die Live-Streams der Parlamentsdebatten müssen in Zukunft untertitelt werden. Der Ständerat hat die Motion 20.505 von Gabriela Suter (SP/AG), die die Gewährleistung der barrierefreien Übertragung der Debatten gefordert hatte, als Zweitrat angenommen. Der Bundesrat wird damit beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die barrierefreie Übertragung zu schaffen. Zudem muss er prüfen, inwieweit ausgewählte Debatten auch in Gebärdensprache übersetzt werden können. Mit der Annahme der Motion stellte sich der Rat gegen die Nein-Parole seines Büros. Erfreulich, denn so können die rund 10‘000 gehörlosen und eine Million hörbehinderten Menschen in Zukunft ohne unnötige Kommunikationshürden an den Debatten im Parlament teilnehmen.
20.09.2022 - Medienmitteilung vom 20.09.2022: Motion im Nationalrat
Mit ausserordentlichem Teuerungsausgleich menschenwürdiges Dasein sichern
Gleich drei Motionen fordern in dieser
Herbstsession einen sofortigen Teuerungsausgleich bei den ordentlichen Renten (AHV/IV/EL/ÜL).
Von der aktuell hohen Teuerung sind auch IV-Rentner:innen stark betroffen – die
IV-Renten reichten schon vorher kaum, um finanziell über die Runden zu kommen.
Bereits morgen Mittwoch wird die Motion «Kaufkraft schützen» der Mitte-Fraktion
im Nationalrat behandelt. Inclusion Handicap begrüsst die dringlichen
Anpassungsforderungen und empfiehlt die Motion zur Annahme.
Medienmitteilung
15.09.2022 - Herbstsession
Ständerat sieht bei Betreuungsentschädigung Handlungsbedarf
Am Dienstag behandelte der Ständerat anlässlich der
Herbstsession eine Motion von Ständerat Damian Müller (22.3608).
Die Motion fordert, dass Eltern, deren Kinder aufgrund eines sehr schlechten
Gesundheitszustands mindestens vier Tage im Spital behandelt werden, eine
Betreuungsentschädigung beziehen können, wenn mindestens ein Elternteil die
Erwerbstätigkeit für die Betreuung unterbrechen muss. Der Ständerat
bestätigte den in der Motion festgestellte Handlungsbedarf und nahm die Motion mit
deutlichem Ergebnis an. Die Motion geht nun in den Nationalrat.
Zur Medienmitteilung von Procap
12.09.2022 - Erfolg für Menschen mit Behinderungen
Zugang zum Informationsvorsprung endlich auch für IV-Bezüger:innen
Im Rahmen des Inländervorrangs müssen offene Stellen in Tätigkeitsbereichen oder Wirtschaftsregionen mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit seit 2018 bei den RAV gemeldet werden. Beim Zugang zu den gemeldeten Stellen gilt für RAV-Berater:innen und den gemeldeten Stellensuchenden der sogenannte Informationsvorsprung: Sie haben während fünf Arbeitstagen exklusiven Zugang zu den gemeldeten Stellen, bevor diese öffentlich ausgeschrieben werden. Stellensuchende IV-Bezüger:innen hingegen, waren bisher kategorisch von dieser Regelung ausgeschlossen. Nun hat der Bundesrat die Erweiterung des Informationsvorsprungs auf vermittlungsfähige IV-Bezüger:innen und IV-Beratende in Auftrag gegeben. Damit erfüllt der Bundesrat über drei Jahre nach deren Einreichung die Anliegen der Motion Bruderer Wyss (19.3239), die 2019 von der früheren Präsidentin von Inclusion Handicap, Pascal Bruderer, eingereicht und vom Dachverband mit grossem Engagement mitgetragen wurde. Ein wichtiger Erfolg für Menschen mit Behinderungen – denn diese sind rund doppelt so oft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wie Menschen ohne Behinderungen.
08.09.2022 - Ergänzungsleistungen
Steigende Energiepreise: Pro Infirmis fordert Lösungen von Bund und Kantonen
Die Energiepreise
steigen seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine ungebremst – und damit auch die Kosten
fürs Wohnen. Laut Schätzungen könnten sich die Wohnnebenkosten um 30 bis 50
Prozent erhöhen. Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen sind davon besonders
betroffen. Sie leben ohnehin schon mit einem knappen Budget und können die
zusätzlichen Kosten nach heutiger Regelung nicht verrechnen. Weil vom Bund
bisher keine Massnahmen getroffen wurden, macht Pro Infirmis nun Verwaltungen
und Politiker:innen auf die Missstände aufmerksam. Lösungen sind so schnell wie
möglich gefordert.
Mehr auf der Website von Pro Infirmis
26.08.2022 - Gleichstellung
Inklusionsinitiative
Schon seit längerem ist sie im Gespräch, die Inklusionsinitiative. Inzwischen wurden die Kräfte gebündelt: In einer Zusammenarbeit von Inclusion Handicap, Agile.ch, Tatkraft und der Stiftung für direkte Demokratie sowie mit wissenschaftlicher Unterstützung wurde ein Initiativtext formuliert sowie die Trägerschaftsmodelle für die Volksinitiative diskutiert. Das Ziel ist eine breite, überparteiliche Trägerschaft sowie eine enge und starke Zusammenarbeit von Selbstvertreter:innen und Verbänden.
Um das Projekt weiterzuentwickeln und eine Mitwirkung zu ermöglichen, werden im September verschiedene Veranstaltungen stattfinden, um Feedbacks zur Initiative abzuholen. Der Verein Tatkraft und die Stiftung für direkte Demokratie organisieren am 15. September eine Veranstaltung für Selbstvertreter:innen, interessierte Personen und Netzwerke, Inclusion Handicap und AGILE.CH führen am 19. September einen Workshop mit ihren Mitgliederorganisationen zu den Zielen der Initiative, zum Initiativtext und zu den benötigten Trägerschaftsstrukturen und Ressourcen durch. Damit die Unterschriftensammlung im Frühling 2023 beginnen kann, soll noch vor Ende Jahr entschieden werden, ob die Initiative gemeinsam lanciert wird.
25.08.2022
Aktionsplan zur Istanbul-Konvention: Wirksamkeit in Frage gestellt
Anfang Sommer veröffentlichte der Bundesrat den Nationalen
Aktionsplan (NAP IK) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt
(Istanbul-Konvention; IK). Inclusion Handicap begrüsst den NAP IK. Der Dachverband
teilt jedoch die grundsätzliche Kritik daran, dass für dessen Umsetzung keine
zusätzlichen Gelder gesprochen werden und dass der NAP IK insgesamt lückenhaft,
unkonkret und zu wenig inklusiv ist. Bereits in seinem aktualisierten
Schattenbericht zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention machte
Inclusion Handicap auf die erhöhte Gewaltbetroffenheit von Frauen mit
Behinderungen aufmerksam und forderte mehr Massnahmen und Projekte zur
Entfaltung, Förderung und Stärkung der Autonomie von Frauen mit Behinderungen
und zur Prävention von Mehrfachdiskriminierungen. Für einen besseren Schutz vor
häuslicher und sexueller Gewalt hat sich in der diesjährigen Sommersession auch
der Ständerat ausgesprochen. Dieser hat in der Sommersession eine entsprechende Motion von Marina Carobbio Guscetti angenommen. Der Nationalrat ist nun gefordert, als
Zweitrat nachzuziehen.
Zur ausführlichen Einschätzung zum NAP IK
19.08.2022 - Nichts über uns ohne uns
Projekt für mehr Partizipation in der Entwicklungszusammenarbeit
Die Partizipation
von Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen im Bereich der
Entwicklungszuammenarbeit zu stärken – das ist das Ziel eines Projekts des
Hilfswerks CBM Schweiz und AGILE, dem Dachverband der
Behinderten-Selbstvertretungsorganisationen der Schweiz. Die beiden Organisationen wollen mit diesem Projekt den Austausch,
den Wissenstransfer und die Vernetzung fördern, damit sich Menschen mit
Behinderungen und Selbstvertretungsorganisationen in Zukunft stärker in Themen
der Entwicklungszusammenarbeit einbringen können. Ein erster Austausch soll interessierte Personen und
Organisationsvertreter:innen zusammenbringen. Die Gruppe, die dabei entsteht,
kann nach dem Treffen selber bestimmen, in welchen Bereichen sie ihre Kompetenzen
weiter ausbauen will und welche Schwerpunkte sie setzen möchte. Der erste Austausch
findet am 22. September 2022 von 18.15 bis 20.00 Uhr in der Welle 7 statt.
Mehr Informationen und Anmeldung auf der Website von CBM Schweiz
11.08.2022 - Unterstützte Kommunikation
ZHAW-Projekt soll Wissenslücke im Bereich unterstützte Kommunikation schliessen – jetzt an Umfrage Teilnehmen!
Mit dem Projekt
«Sprachliche und ergotherapeutische Förderung Unterstützter Kommunikation
junger Erwachsener» untersucht die Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften ZHAW die Bedürfnisse von Menschen, die in der deutschsprachigen
Schweiz unterstützt kommunizieren. Besonders interessiert die ZHAW, wie sich
die Bedürfnisse an die unterstützte Kommunikation nach der obligatorischen
Schule entwickeln – denn oft erhalten junge Erwachsene nach der obligatorischen
Schulzeit keine neuen Kommunikationsgeräte mehr und werden auch logopädisch
nicht weiter gefördert. Befragt werden Betroffene, aber auch Personen aus dem
privaten und beruflichen Umfeld sowie Fachpersonen. Die ZHAW ist auf möglichst
viele Rückmeldungen angewiesen, um die bestehende Wissens- und Praxislücke in
diesem Bereich zu schliessen.
Zur Umfrage
10.08.2022 - Mobilität
Nationale Umfrage zu ÖV-ergänzenden Fahrdiensten in der Schweiz
Das ÖV-Netz in der Schweiz ist noch immer nicht
vollumfänglich barrierefrei nutzbar. Gemäss der Zürcher Hochschule für
angewandte Wissenschaften ZHAW können rund 60'000 Menschen den öffentlichen
Verkehr nicht oder nur eingeschränkt nutzen. Um am öffentlichen Leben teilhaben
zu können, sind ÖV-ergänzende Fahrdienste für die Betroffenen deshalb zentral. Im
Rahmen eines Forschungsprojekts erfasst die ZHAW mit einer Umfrage die
Erfahrungen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Ziel ist es, eine
Grundlage zu schaffen, um ÖV-ergänzende Angebote zu verbessern. Die Umfrage
dauert rund 30 Minuten und läuft noch bis Ende August.
Zur Umfrage
29.07.2022 - Vom 27. August bis 10. September 2022
Aktionstage Behindertenrechte im Kanton Zürich
Vom 27. August bis zum 10. September werden im Kanton Zürich
zum ersten Mal die Aktionstage Behindertenrechte durchgeführt. Unter dem Motto
«Zukunft Inklusion» finden während zwei Wochen über 100 Aktionen wie Tagungen,
Workshops oder Stadtführungen statt. Insgesamt sind über 80 Organisationen an
den Aktionstagen beteiligt. Die Veranstaltungen sollen aufzeigen, dass die
UNO-BRK Menschen mit Behinderungen keine Sonderrechte zuspricht, sondern ihnen
ganz einfach die gleichen Rechte zusichert, die für alle Menschen gelten. Das
Thema der Rechte von Menschen mit Behinderungen soll damit in die Bevölkerung
und insbesondere auch in die Gemeindeverwaltungen und die Kantonsverwaltung getragen
werden. Damit entsprechen die Aktionstage den Forderungen der UNO, die von der
Schweiz mehr Engagement bei der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit erwartet.
Zur Website der Aktionstage
19.07.2022 - Inklusive Medienarbeit
Reporter:innen ohne Barrieren gesucht
Recherchieren, Interviews führen und Inhalte journalistisch aufbereiten: Bei Reporter:innen ohne Barrieren eignen sich Menschen mit Behinderungen das notwendige journalistische Rüstzeug an und beleuchten die Gesellschaft aus ihrer Perspektive. Im Grundkurs Medienarbeit besuchen sie fünf Basismodule zu journalistischen Grundlagen. Danach vertiefen sie sich im gewünschten Medienformat – Text, Video oder Audio.
Interessiert? Dann kommen Sie an unsere Online-Infoveranstaltung
am 10. August 2022, von 17.30 bis 19.00 Uhr. Anmeldungen bitte direkt
an: .
Alles zum Projekt
07.07.2022 - Finanzielle Lage der Invalidenversicherung
IV-Finanzen 2021: Betriebsergebnis besser als erwartet
Nach einem coronabedingt schwierigen Jahr 2020 präsentierte
sich die finanzielle Lage der Invalidenversicherung (IV) Ende 2021 besser als gemäss
den Szenarien erwartet. Zwar schloss die IV wie schon 2020 mit
einem Verlust ab. Gegenüber dem mittleren Finanzszenario fielen aber sowohl das
Umlageergebnis (+22 %) als auch das Betriebsergebnis (+47 %) positiver aus. Dies
ist einerseits auf die höheren Mehrwertsteuereinnahmen zurückzuführen, welche
rund 40 Prozent der Versicherungseinnahmen ausmachen. Andererseits fielen auch
die Lohnbeiträge (60 % der Versicherungseinnahmen) höher aus, als erwartet. Bei
den Neurenten zeigt sich kein stabiler Trend. Während diese zu Beginn des
Jahres zunahmen, sanken sie gegen Ende Jahr wieder. Gegenüber dem Vorjahr
stiegen die Neurenten jedoch insgesamt. Die Verschuldung der IV bei der AHV
konnte durch das negative Ergebnis wie erwartet nicht reduziert werden. Je nach
angewendetem Szenario geht das BSV aber aktuell davon aus, dass die IV ab 2023
bzw. 2024 wieder Überschüsse erzielen wird.
Mehr Informationen auf der Website des BSV
01.07.2022 - Medienmitteilung vom 01.07.2022: Berechnung des IV-Grads
Ständerätliche Kommission bestätigt Handlungsbedarf bei Tabellenlöhnen
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit (SGK-S) folgt dem Nationalratsentscheid und spricht sich für eine fairere
Invaliditätsbemessung aus. Die bisher angewendeten statistischen Werte sind
realitätsfern. Sie müssen nun nach dem Willen der Kommission überarbeitet
werden. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid sehr. Eine
Weiterentwicklung der Tabellenlöhne ist dringend notwendig.
Medienmitteilung
17.06.2022 - Medienmitteilung vom 17.06.2022: Delegiertenversammlung von Inclusion Handicap
UNO-Handlungsempfehlungen als Wegweiser für die Zukunft
Heute hat Inclusion Handicap in Bern
seine Delegiertenversammlung abgehalten. Im Fokus standen die aus der
Überprüfung der UNO-Behindertenrechtskonvention abgeleiteten
Handlungsempfehlungen der UNO, die für Inclusion Handicap als wichtiger
Wegweiser dienen. Die Delegierten des Dachverbands der Behindertenorganisationen
bestätigten zudem das Co-Präsidium mit Verena Kuonen und Maya Graf sowie die
zur Wiederwahl angetretenen Vorstandsmitglieder. Mit Konrad Stokar wurde ein
neues Mitglied in den Vorstand gewählt. Zudem wurde die Stiftung «Musik für alle» als neues
Solidarmitglied aufgenommen.
Medienmitteilung
14.06.2022 - In New York wiedergewählt
Wiederwahl von Markus Schefer in UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
In New York haben heute die 185 Mitgliedstaaten der UNO-Behindertenrechtskonvention den Schweizer Prof. Dr. iur. Markus Schefer für eine weitere Amtsdauer im UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt. Dieser Ausschuss überprüft die Umsetzung der Konvention in den einzelnen Mitgliedstaaten und trägt dazu bei, die Konventionsrechte weltweit zu konkretisieren und zu stärken.
Markus Schefer ist seit 2001 Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Er ist führender Wissenschaftler für Menschenrechte und die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Inclusion Handicap hatte die Wiederwahl von Markus Schefer zusammen mit dem Eidg. Departement des Innern EDI und dem Eidg. Departement für äuswärtige Angelegenheiten EDA unterstützt: Mit seiner Menschenrechtsexpertise sowie seinen profunden Kenntnissen der Rechte von Menschen mit Behinderungen leistet er im Ausschuss einen Beitrag von zentraler Bedeutung.
In seiner zweiten Amtszeit wird Markus Schefer den Fokus auf
das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Zugang zur Justiz legen. Zudem
wird er auf eine verbesserte Koordination zwischen den unterschiedlichen
Menschenrechtsausschüssen der UNO hinwirken.
Zur Medienmitteilung des EDI
13.06.2022 - Medienmitteilung vom 13.06.2022: Diskussion von Motion in Sommersession
Diskriminierungsfreier Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen gefordert
Am 14. Juni 2022 behandelt der Ständerat
eine Motion, welche eine Rechtsgrundlage für Triage-Entscheidungen beim Zugang
zu intensivmedizinischen Behandlungen fordert. Ziel der Motion ist insbesondere,
dass Menschen bei Ressourcenknappheit in Schweizer Spitälern nicht mehr
aufgrund ihrer Behinderungen diskriminiert werden.
Medienmitteilung
13.06.2022 - Medienmitteilung vom 13.06.2022: Debatte in Sommersession
BVG-Reform – Der Ständerat darf Invalidenrentner:innen nicht vergessen
Am 15. Juni debattiert der Ständerat im Rahmen der BVG-Reform
darüber, wie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% durch
einen Renten-zuschlag ausgeglichen werden soll. Da sich der
Mindestumwandlungssatz sowohl auf Altersrenten als auch auf Invalidenrenten
auswirkt, hatte der Bundesrat ursprünglich auch für Invalidenrenten einen
Rentenzuschlag vorgesehen. Nachdem dieser vom Nationalrat gestrichen wurde,
droht nun auch eine Streichung durch den Ständerat. Für Inclusion Handicap ist
klar: Bei der Frage des Rentenzuschlags sind
Invaliden- und Altersrenten gleich zu behandeln. Alles andere ist nicht
akzeptabel.
Medienmitteilung
13.06.2022
IV-Statistik 2021
Im Vergleich zur versicherten Bevölkerung ist der Anteil IV-Rentenbeziehender auch im Jahr 2021 konstant geblieben. Seit 2018 liegt dieser Anteil bei 4,0%. Entsprechend stieg die Anzahl der ausbezahlten IV-Renten in der Schweiz nur leicht an. Waren es im Jahr 2020 noch rund 218'000 Personen, bezogen 2021 in der Schweiz 219'900 Personen eine IV-Rente. Fast die Hälfte davon sind Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Mit der per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen IV-Weiterentwicklung werden deshalb vermehrt die besonderen Bedürfnisse von Personen mit psychischen Behinderungen berücksichtigt. Dies mit dem Ziel, ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Für rund 54'000 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung. Diese Zahl hat sich seit 2007 verdreifacht. Zu diesem Wachstum haben nicht nur die 2008 eingeführten Frühinterventions-und Integrationsmassnahmen, sondern auch die vermehrten Zusprachen von herkömmlichen Massnahmen beruflicher Art beigetragen.
Die IV hat 2021 erneut mit
einem negativen Betriebsergebnis (CHF 207 Millionen) abgeschlossen. Dieses Resultat ermöglicht auch für das Jahr 2021 keine Reduktion
der IV-Schuld gegenüber der AHV.
Weitere Informationen auf der Website des BSV
08.06.2022 - Medienmitteilung vom 08.06.2022: Barrierefreiheit im Parlament
Ständerat darf politische Inklusion nicht blockieren
Am 16. Juni 2022
entscheidet der Ständerat als Zweitrat über die parlamentarische Initiative
20.505, welche die Barrierefreiheit des Live-Streams des Parlaments fordert.
Folgt der Rat der Nein-Parole seines Büros, werden hörbehinderte und gehörlose Menschen
weiterhin von den politischen Debatten im Bundeshaus ausgeschlossen. Damit
würde er sich auch gegen den Nationalrat stellen, der die parlamentarische
Initiative mit 180 Ja-Stimmen sehr deutlich angenommen hat.
Medienmitteilung
01.06.2022 - Medienmitteilung vom 01.06.2022: Erfolg anlässlich der Sommersession
Faire Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads
Heute hat der Nationalrat zur Freude von
Inclusion Handicap eine Motion für eine fairere
Invaliditätsbemessung ohne Gegenstimme angenommen. Der Ständerat darf nun keine Zeit verlieren
und muss sich dem Anliegen unverzüglich annehmen.
Medienmitteilung
12.05.2022 - Medienmitteilung vom 12.05.2022: Behinderung und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Bundesgericht heisst Beschwerde einer Frau mit Behinderung gut
Eine Frau mit Behinderung wirft einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber des Kantons Genf Diskriminierung vor. Das Bundesgericht hebt nun die Tragweite der UN-Behindertenrechtskonvention in einer solchen Konstellation deutlich hervor. Es kommt zum Schluss, dass die Vorinstanz die Vorwürfe der Frau nicht genügend abgeklärt hat. Das kantonale Gericht muss nun erneut über die Bücher. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen und von Inclusion Handicap ein wichtiger Erfolg.
Medienmitteilung
06.05.2022 - UN-Behindertenrechtskonvention
Empfehlungen des UNO-BRK-Ausschusses auf Deutsch und Französisch verfügbar
Ende März 2022 hat der UNO-Ausschuss
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) der Schweiz nach
eingehender Prüfung seine Empfehlungen zur Umsetzung der BRK unterbreitet. Er
stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus. Der Ausschuss ist besorgt über
die fehlende Umsetzung der BRK in vielen wichtigen Bereichen des Lebens und
sieht viel Nachholbedarf. Nun sind die Empfehlungen auch auf Deutsch und Französisch
verfügbar. Inclusion Handicap hat die fehlende Gesamtstrategie, den
ungenügenden Schutz vor Diskriminierung sowie die mangelhafte Umsetzung in
sämtlichen Lebensbereichen seit längerem bemängelt und dies auch im
aktualisierten Schattenbericht dargestellt. Basierend auf den Empfehlungen des
Ausschusses werden nun politische Forderungen an die Schweizer Politik
formuliert.
Empfehlungen in Deutsch auf der Website des EBGB
07.04.2022
Fachtagung "Mitsprache und Zugang"
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV und das Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, veranstalten eine Fachtagung zum Thema «Mitsprache und Zugang». Die Tagung findet am 13.Mai 2022 in der BERNEXPO statt. Die Tagung ist kostenlos und wird zweisprachig geführt (Simultanübersetzung D/F) bzw. in Gebärdensprache übersetzt (DSGS/LSF). Sie wird ebenfalls untertitelt (D/F).
Es werden konkrete
Instrumente für mehr Selbstbestimmung und für eine bessere Zugänglichkeit
diskutiert und vorgestellt. Dabei stehen insbesondere das politische und
öffentliche Leben sowie die Wahlfreiheit und die Mitsprache im Wohn- und
Arbeitsbereich im Zentrum.
Anmeldung und Programm auf der Website des EBGB
05.04.2022
Wichtiger Schritt zur Anerkennung der Gebärdensprachen
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat vom Bericht des Bundesrates über die Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen Kenntnis genommen und spricht sich dafür aus, die Gebärdensprache mittels eines neuen Bundesgesetzes anzuerkennen. Die Kommissionmotion (22.3373) beauftragt den Bundesrat, ein Gesetz zur rechtlichen Anerkennung und Förderung der drei Schweizer Gebärdensprachen auszuarbeiten.
Das Gesetz hat die Anerkennung und die Förderung der Gebärdensprachen sowie die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen, insbesondere in den Bereichen Zugang zu Informationen, Kommunikation, politische Partizipation, Dienstleistungen, Bildung, Arbeit, Kultur und Gesundheit zum Ziel.
Der
Schritt steht auch im Einklang mit den Empfehlungen des Uno-Ausschusses,
welcher im Rahmen der Überprüfung der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention
in der Schweiz, die Nichtanerkennung der Gebärdensprachen explizit
hervorgehoben hat.
Medienmitteilung vom Schweizerischen Gehörlosenbund
31.03.2022 - UN-Behindertenrechtskonvention
UNO-Ausschuss stellt der Schweiz ein schlechtes Zeugnis aus
Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen
mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) hat der Schweiz nach eingehender
Prüfung seine abschliessenden Bemerkungen unterbreitet. Die Erkenntnis
ist ernüchternd: Die Schweiz verletzt in vieler Hinsicht die Rechte der
1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen. Die von der
Behindertenrechtskonvention (BRK) geforderte Inklusion wird auf allen
Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt.
Medienmitteilung
21.03.2022
Tabellenlöhne: Auch Ständerat sieht Handlungsbedarf
Personen mit tiefen Einkommen zahlen wie alle Beiträge an die
Invalidenversicherung. Sie werden heute aber oft um eine Rente oder Umschulung
gebracht. Dies weil die IV davon ausgeht, dass sie mit ihrer Behinderung ein unrealistisch
hohes Einkommen erzielen können. Dieses sogenannte Invalideneinkommen ermittelt
die IV in den allermeisten Fällen gestützt auf statistische Tabellenlöhne
(LSE-Tabellen). Trotz grosser Kritik der Behindertenverbände und der
Wissenschaft an diesen für Menschen mit Behinderungen unrealistischen
LSE-Tabellen sowie auf dem Tisch liegenden Lösungsvorschlägen hat der Bundesrat
bisher nicht gehandelt.
Weitere Informationen
18.03.2022 - Erste Einordnung
Anhörung der offiziellen Schweiz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Vom 14. bis zum 16. März 2022 wurde die offizielle Schweiz vom Uno-BRK-Ausschuss zum ersten Mal zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention angehört. Die Empfehlungen des Ausschusses werden Ende März erwartet. Inclusion Handicap hat die öffentlichen Anhörungen eng verfolgt und begleitet. Eine erste Einordnung aus Sicht der Behindertenverbände unter dem Eindruck der Anhörung zeigt, dass die Überprüfung dringend notwendig ist.
Mehr lesen
17.03.2022 - Motion: Rechtsgrundlage für Triage-Entscheidungen
Keine Diskriminierungen bei Triage-Entscheidungen in der Intensivmedizin
Menschen mit Behinderungen dürfen bei der intensivmedizinischen Versorgung nicht diskriminiert werden. Eine Motion von Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, beauftragt den Bundesrat, eine rechtliche Grundlage für Triage-Entscheidungen zu schaffen.
Medienmitteilung
09.03.2022 - Überprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention
Weckruf an die Schweiz: Wahlfreiheit, Teilhabe und Partizipation JETZT!
Menschen mit Behinderungen fühlen sich im Stich gelassen. Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
bereits 2014 ratifiziert. Doch die Umsetzung wird nicht konsequent
verfolgt. Die Schweiz ist noch weit weg von gleichen Rechten für
Menschen mit Behinderungen. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe
sind nicht gesichert. Darauf wurde heute an einer Aktion in Bern
aufmerksam gemacht.
Medienmitteilung
03.03.2022 - Veröffentlichung Schattenbericht
Mangelhafte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die
Schweiz wird im März 2022 zum ersten Mal zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) geprüft. Die Schweiz vertritt die Ansicht,
die BRK schon weitgehend zu erfüllen. Der nun vorliegende Schattenbericht von
Inclusion Handicap zuhanden des UNO-Behindertenrechtsausschusses zeigt klar: Die
Schweiz hat die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt. Mitbestimmung,
Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sind nicht gesichert.
Medienmitteilung
02.03.2022 - Gemeinsame Erklärung
Wieviel kann eine Person trotz gesundheitlicher Einschränkung noch verdienen?
Am 9.3.2022 verhandelt das
Bundesgericht einen Fall im Bereich des Sozialversicherungsrechts, welcher von
grösster Tragweite für sämtliche versicherten Personen in der Schweiz ist und
damit potentiell alle Bürgerinnen und Bürger betrifft (8C_256/2021). Die
ursprünglich für den 17.11.2021 vorgesehene Verhandlung (vgl. MM vom
15.11.2021) wurde nach Erscheinen eines Vorschlags einer Arbeitsgruppe rund um Prof. em.
Gabriela Riemer-Kafka zu einer realistischen Lohneinschätzung für Menschen mit
körperlichen Beeinträchtigungen (vgl. SZS 6/2021) kurzfristig vertagt. Beim vom Bundesgericht zu beurteilenden Fall geht
es im Kern darum, welches hypothetisch erzielbare Einkommen (sog.
Invalideneinkommen) die IV einer Person mit Behinderung anrechnen darf.
Medienmitteilung vom 15.11.2021 und gemeinsame Erklärung
01.03.2022
Selbstbestimmungsgesetz: ein wichtiger Schritt vorwärts
Das Parlament des Kantons Zürich hat am 28.2.2022 das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz) einstimmig verabschiedet. Damit wird im Kanton Zürich ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderung können Leistungen in den Bereichen Betreuung und Begleitung neu bei einer Institution, einem ambulanten Dienstleistungserbringer oder einer Privatperson beziehen. Mit dem Systemwechsel macht der Kanton Zürich einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK). Diese verlangt in Artikel 19 gleichberechtigte Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben. Weiter weist die BRK darauf hin, dass Betroffene nicht verpflichtet werden dürfen, in besonderen Wohnformen (z.B. Institutionen) zu leben.
Medienmitteilung der Behindertenkonferenz Kanton Zürich
25.02.2022 - BG-Urteil Dosto-Züge der SBB
Recht auf selbstbestimmte Mobilität für Menschen mit Behinderungen anerkannt
Das Bundesgericht anerkennt in seinem Urteil betreffend die neuen Doppelstockzüge der SBB, dass Menschen mit Behinderungen ein verfassungsmässiges Recht auf selbstbestimmte Mobilität haben – dadurch werden Menschen mit Behinderungen ernst genommen. Es hat die Beschwerde von Inclusion Handicap entsprechend in Bezug auf den Ein- und Ausstiegsbereich gutgeheissen. Das Bundesgerichtsurteil stärkt zudem das Verbandsbeschwerderecht.
Medienmitteilung
16.02.2022 - Prüfverfahren UN-Behindertenrechtskonvention
Mitbestimmung, Wahlfreiheit, Teilhabe JETZT!
Im März wird die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Schweiz überprüft. Mit dem Beitritt hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, die
gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Die Realität sieht anders aus. Damit
es endlich vorwärts geht mit der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen, wollen wir am 9. März mit einer Aktion darauf aufmerksam
machen und unsere Rechte einfordern.
Programm und Forderungen auf der Kampagnenwebseite
01.02.2022
Was ändert sich mit der IV-Weiterentwicklung?
Am 1.1.2022 ist die Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten. Hierzu hat Inclusion Handicap Factsheets erstellt. Ein
Factsheet erklärt das neue stufenlose Rentensystem und zeigt auf, für
wen weiterhin das alte Rentensystem massgebend bleibt. Die weiteren
Factsheets erläutern die wichtigsten Neuerungen bei den beruflichen
Eingliederungsmassnahmen und bei den medizinischen Gutachten.
Factsheets
26.01.2022 - Meldestelle zu den IV-Gutachten
Gravierende Qualitätsmängel bei den medizinischen Gutachten
Die Ergebnisse einer Auswertung der Meldestelle zu den IV-Gutachten zeigen, dass die oft genannten Gutachterinstitute und Begutachtenden grundlegende Rahmenbedingungen missachtet haben. Die grosse Mehrheit der Betroffenen berichtet von einem schlechten Gesprächsklima, von Desinteresse und von Mängeln beim Gesprächsablauf. Der Dachverband der Behindertenorganisationen fordert daher die Aufsicht und die Verantwortlichen bei der IV dazu auf, die Zusammenarbeit mit Gutachterinstituten und Begutachtenden, welche sich nicht an Qualitätsstandards halten, zu überprüfen.
Medienmitteilung
24.01.2022 - Politische Inklusion
Volksinitiative fordert im Kanton Solothurn umfassende politische Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen, dürfen in den meisten Schweizer Kantonen weder wählen noch können sie gewählt werden. Eine Gruppe um den Jungpolitiker Lukas Paul Spichiger will dies im Kanton Solothurn mit einer kantonalen Volksinitiative ändern. Sie fordert das aktive und passive Wahlrecht auch für Menschen unter umfassender Beistandschaft. Für den Jungpolitiker ist klar, dass in den Kantonen gehandelt werden muss und nicht einfach auf entsprechende Massnahmen des Bundes gewartet werden kann. Für die Initiative läuft eine Crowdfunding-Aktion unter https://wemakeit.com/projects/inklusion-statt-exklusion.
Aus der Sicht von Inclusion Handicap sind solche kantonalen Aktivitäten wichtig. Sie halten nicht zuletzt den Druck hoch, dass sich endlich auch auf Bundesebene etwas bewegt. Zurzeit wird zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Bericht des Bundesrats zum überwiesenen Postulat 21.3296 von Marina Carobbio Guscetti erwartet.
20.01.2022
Erneuerung Perronanlage Station Rigi Kaltbad-First
Am 26. März 2021 wurde Inclusion Handicap von der Fachstelle für Hindernisfreies Bauen des Kantons Luzern für eine Beurteilung / Stellungnahme zum öffentlich aufgelegten PGV «Erneuerung Perronanlage Station Rigi-Kaltbad-First» angefragt. Im Rahmen der Analyse war rasch klar, dass unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten (insbesondere des Längsgefälles des Perrons von mehr als 10%) mit verhältnismässigem Aufwand wohl keine Lösung realisierbar wäre, welche einen autonomen Ein- / Ausstieg ermöglichen würde.
Umso wichtiger ist im vorliegenden Fall die Kennzeichnung der korrekten Positionierung für Rollstühle beim Einstieg an sämtlichen Stationen, weil nur an diesen Positionen der Ein- und Ausstieg an allen Haltestellen möglich ist (teilweise mit Hilfestellung durch Personal). Die Einstiegspunkte müssen rasch auffindbar und ausreichend markiert sein. Inclusion Handicap forderte deshalb zusätzlich zum Rollstuhlsymbol auf dem Boden auf der Höhe des Einstiegs ein Rollstuhlsymbol «über-kopf», beispielsweise in Form einer Hinweistafel mit dem Rollstuhlsymbol, welche an einem Masten montiert ist.
Auch bei den geplanten taktil-visuellen Markierungen waren Anpassungen notwendig. Basierend auf einer Einigungsverhandlung bestätigte das Projekt in einer Einigungserklärung schriftlich, dass die von Inclusion Handicap geforderten Anpassungen im Projekt umgesetzt werden. Die entsprechend angepassten Pläne wurden dem BAV nachgereicht. Inclusion Handicap konnte im Gegenzug auf eine offizielle Einsprache verzichten.
Ende Januar 2022 wurde Inclusion Handicap die angepasste Plangenehmigung zugestellt. Die Prüfung der Unterlagen bestätigte, dass alle geforderten Verbesserungen in das Projekt eingeflossen sind.
11.01.2022
Hippotherapie auch für Personen mit einer Cerebralparese oder Trisomie 21
Zusammen mit der Schweizerischen
Stiftung für das cerebral gelähmte Kind und
der Vereinigung Cerebral Schweiz hat sich Inclusion Handicap letztes Jahr beim Bundesamt
für Gesundheit (BAG) für die KVG-Pflicht für Hippotherapie bei Cerebralparese
und Trisomie 21 eingesetzt: Mit Erfolg! Seit dem 1. Januar 2022 gilt die
Leistungspflicht für Hippotherapie auch für Personen mit einer Cerebralparese
oder Trisomie 21. Damit können Therapien, deren Kosten die IV bis zum 20. Altersjahr
übernimmt, über das 20. Altersjahr hinaus zu Lasten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung fortgesetzt werden.
Weitere Informationen auf der Website des BAG
16.12.2021 - Schwarze Listen (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)
Ungerechte medizinische Grundversorgung
Der Nationalrat ist heute dem Ständerat gefolgt und hat die Möglichkeit schwarzer Listen weiterhin den Kantonen überlassen. Konkret: Wer der Prämienpflicht trotz Betreibungen nicht nachkommen kann, erhält von der Krankenversicherung nur noch die Kosten von Notfallbehandlungen vergütet. Für Inclusion Handicap ist dieses Vorgehen verantwortungslos.
Medienmitteilung
15.12.2021 - Einsprache von Inclusion Handicap
Projektänderung beim RhB Bahnhof Grüsch
Im Mai letzten Jahres erhob Inclusion Handicap Einsprache zum geplanten Umbau des Bahnhofs Grüsch der RhB. Das Bauvorhaben sah für die Personenunterführung weder Rampen noch Lifte vor. Bei der Haltekante der Postautohaltestelle war keine durchgehend 22 cm hohe Kante geplant, welche jedoch für einen autonomen Ein- und Ausstieg insbesondere für Rollstuhlfahrer:innen Voraussetzung ist.
Kurz vor Weihnachten wurden Inclusion Handicap nun überarbeitete Pläne zugestellt. Dank unserer Intervention sind für die Personenunterführung nun Lifte eingeplant. Die Postauto-Haltekante wird mit einer durchgehend 22 cm hohen Haltekante ausgestattet, so dass insbesondere auch für Rollstuhlfahrer:innen ein autonomer Ein- und Ausstieg möglich sein wird.
10.12.2021 - UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Schweizer Kandidat zur Wiederwahl
Markus Schefer ist seit Januar 2019 Mitglied
des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(BRK-Ausschuss). Als führender Wissenschaftler im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz, hat er umfassende
Erfahrungen in der Ausarbeitung von Behindertengleichstellungsgesetzen
sowie deren Evaluation und Umsetzung. Er arbeitet regelmässig und eng
mit Organisationen von Menschen mit Behinderungen zusammen.
Weitere Informationen
08.12.2021 - Reform der BVG
Unhaltbare Streichung der IV-Rentenzuschläge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll der Mindestumwandlungssatz, gesenkt werden. Um die resultierende Rentensenkung abzufedern, sah der Bundesrat für die Übergangsgeneration Rentenzuschläge vor. Nun hat der Nationalrat diese Zuschläge für Personen mit einer Invalidenrente der beruflichen Vorsorge gestrichen. Dies obwohl Invalidenrentner:innen in der beruflichen Vorsorge genauso von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind. Inclusion Handicap wehrt sich gegen diese nicht nachvollziehbare Senkung und fordert den Ständerat auf, dies zu korrigieren.
Medienmitteilung
03.12.2021
Tag der Menschen mit Behinderungen
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, am 3. Dezember 2021, lanciert FRAGILE Suisse einen Kurzfilm zu den Folgen von Hirnverletzungen. Er soll dazu beitragen, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Hirnverletzung und anderen Behinderungen zu fördern. Drei Betroffene erzählen darin von ihren persönlichen Erfahrungen, und darüber, wie sich ihr Leben auf einen Schlag verändert hat.
Weitere Informationen auf der Website von Fragile Suisse
30.11.2021
Geringe Zufriedenheit am Arbeitsplatz
Menschen mit Behinderungen nehmen zwar grösstenteils am
Arbeitsmarkt teil: Knapp drei Viertel sind erwerbstätig. Menschen mit
Behinderungen sind jedoch, insbesondere in Bezug auf das Erwerbseinkommen und
die Arbeitsbedingungen, seltener zufrieden mit ihrer Arbeit und erfahren in
erhöhtem Masse Gewalt und Diskriminierungen. Diese Ergebnisse beruhen auf den Indikatoren zur Gleichstellung, die das Bundesamt für
Statistik (BFS) zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3.
Dezember publiziert. Für Inclusion Handicap ist klar: Sowohl beim Zugang zu
einer Arbeit mit einem angemessenen Erwerbseinkommn als auch bei der Gestaltung
eines inklusiven Arbeitsumfelds gibt es in der Schweiz noch viel zu tun.
Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik
26.11.2021
Qualität von Gutachten soll überprüft werden
Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, hat das Parlament die Schaffung einer neuen ausserparlamentarischen Kommission beschlossen, die sich mit der Qualität und der Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung beschäftigen wird. Eine hohe Qualität bei den medizinischen Gutachten ist zentral: Denn sie sind ein wichtiges Instrument, um zu bestimmen ob und welche Leistungen Versicherte erhalten.
Die Kommission wird die Zulassung der Gutachterstellen, das Verfahren zur Erarbeitung der Gutachten und deren Ergebnisse für alle Sozialversicherungen überwachen sowie öffentliche Empfehlungen zu diesen Themen aussprechen.
Inclusion Handicap ist erfreut, dass 2 Mitglieder die
Patienten- und Behindertenorganisationen vertreten werden.
Medienmitteilung des Bundesrates
25.11.2021
Tagung «Mitsprache und Zugang»
Am 3. Dezember 2021 findet in Bern die jährliche Tagung des Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) statt. Die diesjährige Ausgabe widmet sich dem Thema «Mitsprache und Zugang». Inclusion Handicap wird mit dem Projekt «Reporter:innen ohne Barrieren» vertreten sein und darüber debattieren, welche Bedeutung es hat, dass Menschen mit Behinderungen in der Medienlandschaft nicht bis kaum vertreten sind. Bei 1,7 Millionen Menschen, die in der Schweiz mit einer Behinderung leben, stellt sich die Frage, ob die mediale Berichterstattung nicht eine grosse Lücke aufweist, wenn diese Stimmen und Perspektiven darin nicht abgebildet sind.
Die Tagung ist die erste Veranstaltung, von der Reporter:innen mit Behinderungen berichten werden. Die Delegation der Reporter:innen umfasst acht Personen, die mittels Text, Audio und Film ihre Perspektive auf die Inhalte der Tagung veröffentlichen werden. Somit wird erstmals bei Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, nicht über sie, sondern von ihnen darüber berichtet werden.
Mehr Informationen auf der Website des EBGB
23.11.2021 - Online-Vorträge Behindertengleichstellungsrecht 2021
Sexualität, Familie und Behinderung
Im letzten Vortrag der diesjährigen Online-Reihe zum Behindertengleichstellungsrecht berichtet der Referent Sébastian Kessler über die Zusammenhänge von Sexualität, Familie und Behinderung und das eigene Verhältnis zu diesen Begriffen.
Sexualität, Familie und Behinderung sind Begriffe, die uns
alle, mal mehr, mal weniger, ein ganzes Leben lang begleiten. Für manche ist
Sexualität ein selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebens; bei anderen fehlt
Sexualität oder auch Familie. Eine Behinderung kann vorübergehend in bestimmten
Lebenssituationen auftreten, oder sie gehört ein Leben lang zum Alltag, auch
für die Eltern und Kinder der Betroffenen und prägt so mehrere Existenzen und
Generationen.
Weitere Informationen und Anmeldung
22.11.2021 - Blue Beanie Day
Das Web für alle
Der Tag der blauen Mütze (englisch: Blue Beanie Day) findet
seit 2007 als Aktionstag für das Einhalten von Webstandards und ein
barrierefreies Internet statt. Auch 2021 macht der 30. November darauf
aufmerksam, wie wichtig ein barrierefreies Internet und das Einhalten von
Webstandards für betroffene Menschen sind. Menschen mit einer Behinderung
nutzen das Internet deutlich häufiger als der Durchschnitt der Bevölkerung.
Umso mehr sind sie darauf angewiesen, dass Webseiten barrierefrei gestaltet
sind.
Medienmitteilung vom SZBLIND
15.11.2021 - Medienmitteilung
Wieviel kann eine Person trotz gesundheitlicher Einschränkung noch verdienen?
Das Bundesgericht verhandelt am 17.11.2021 einen Fall im Bereich des
Sozialversicherungsrechts, welcher von grösster Tragweite für sämtliche
versicherten Personen in der Schweiz ist und damit potentiell alle
Bürgerinnen und Bürger betrifft (8C_256/2021). Im Kern geht es darum,
welches hypothetisch erzielbare Einkommen (sog. Invalideneinkommen) die
IV einer Person mit Behinderung anrechnen darf.
Gemeinsame Erklärung
03.11.2021 - Verordnung zum Invalidenversicherungsgesetz
Verordnung zementiert Ungerechtigkeiten: Nachbesserungen nötig
Inclusion Handicap unterstützte die
IV-Weiterentwicklung, wie sie vom Parlament beschlossen wurde. Von der
heute vom Bundesrat beschlossenen Verordnung ist der Dachverband der
Behindertenorganisationen jedoch schwer enttäuscht. Die heutigen
Beschlüsse des Bundesrats zur Invaliditätsbemessung und zur Vergabe der
medizinischen Gutachten sind nicht nachvollziehbar und unfair gegenüber
den Versicherten.
Medienmitteilung
21.10.2021 - Online-Vorträge Behindertengleichstellungsrecht 2021
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen in Europa
Im zweiten Vortrag der diesjährigen Online-Reihe zum
Behindertengleichstellungsrecht berichtet die Referentin Catherine Naughton von
den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen in
Europa. Frau Naughton, Direktorin des Europäischen Behindertenforums (European
Disability Forum, EDF), wird die vom EDF und den EDF-Mitgliedern ergriffenen
Massnahmen während der Covid-19-Pandemie erörtern. Mit Blick auf die Zukunft,
wird sie die aus der Pandemie gezogenen Lehren aufzeigen und die Empfehlungen
an die Behindertenbewegung vorstellen.
Weitere Informationen und Anmeldung
20.10.2021 - Europäische Rechtsakademie
Jahrestagung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Konferenz der Europäischen Rechtsakademie (ERA) wird
dieses Jahr vom 17. bis 19. November online stattfinden. Sie bietet ein Forum
für Diskussionen über die Entwicklungen und die Herausforderungen bei der
Ausübung des Rechts auf selbstbestimmtes Leben gemäss der
Behindertenrechtskonvention wie auch über Best Practices in diesem Bereich.
Anmeldung auf der Website der Europäischen Rechtsakademie
08.10.2021
Politische Mitsprache im Kanton Waadt
Menschen mit schwerer geistiger oder psychischer Beeinträchtigung sollen im Kanton Waadt wie andere Bürger:innen abstimmen und wählen können. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Motion diese Woche angenommen. Dementsprechend wird die Bevölkerung Gelegenheit haben, über eine Änderung der Kantonsverfassung abzustimmen. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid und freut sich, dass der Kanton Waadt Bewegung in die Sache gebracht hat.
Personen, die unter
umfassender Beistandschaft stehen werden heute auf Bundesebene und in den
meisten Kantonen gänzlich von den politischen Rechten ausgeschlossen. Als
erster Kanton hat Genf seine Verfassung angepasst und gewährt nun allen
Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht. Ähnliche Vorstösse sind auch
in anderen Kantonen eingereicht oder geplant. Auf Ebene Bund wird zur Zeit von
der Bundeskanzlei ein Bericht zur Thematik verfasst. Für Inclusion Handicap ist klar, dass der Bund
und die übrigen Kantone diesem Vorbild folgen müssen. Denn die heutige Praxis
verstösst gegen die Grundwerte unserer Verfassung und widerspricht der
UNO-Behindertenrechtskonvention.
Mehr Informationen auf der Website des Kantons Waadt
27.09.2021
IV-Ausweis und IV-Verfügung
Der Ständerat hat in der
Herbstsession zwei Vorstösse angenommen, die für Menschen mit Behinderungen
deutliche Erleichterungen bringen: Eine Motion von Nationalrat Lohr fordert die
automatische Zustellung des IV-Ausweises auch für den Bezug von
Hilflosenentschädigung (HE) - analog zu Personen mit einer IV-Rente. Damit wird
der Zugang zu Vergünstigungen Privater für Menschen mit Behinderung ermöglicht.
Eine besondere Bedeutung hat die Neuregelung für Kinder,
die seitens IV keinen anderen Ausweis erhalten können. Die zweite Motion
stammt von Nationalrat Flach und fordert, dass die IV bei ihren Entscheidungen den
wesentlichen Inhalt in leichter Sprache erklärt. Inclusion Handicap begrüsst
diesen Entscheid: Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle versicherten
Personen die Mitteilungen der IV verstehen.
Motion Lohr (20.3691) und Motion Flach (19.4320) auf Curia Vista
24.09.2021
Keine gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprachen
In einem Bericht in Erfüllung verschiedener Postulate (19.3668 Rytz, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano und 19.3684 Reynard) gibt der Bundesrat einen guten Überblick über die Probleme von gehörlosen und hörbehinderten Menschen und die Möglichkeiten für eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen. Der Bundesrat sieht jedoch die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen als keine zwingende Voraussetzung, um die soziale Teilhabe von hörbehinderten und gehörlosen Menschen weiter zu verbessern und verzichtet auf einem Aktionsplan, wie dies von den Postulanten explizit gefordert wurde.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert jedoch ausdrücklich
eine Anerkennung und Förderung der Gebärdensprache. Eine Mehrheit der
europäischen Staaten hat bereits eine oder mehrere Gebärdensprachen rechtlich
anerkannt. Um die Situation von gehörlosen Menschen zu verbessern, sind sowohl
konkrete Massnahmen wie auch gesetzliche Verpflichtungen nötig.
Medienmitteilung des Gehörlosenbundes
22.09.2021
Unsichere Entwicklung der IV-Finanzen
Laut dem Bund hat die Corona-Pandemie die Unsicherheit über die künftigen Einnahmen und Ausgaben der Invalidenversicherung (IV) deutlich erhöht. Gemäss Prognosen ist es unklar, in welchem Jahr die Sozialversicherung wieder Überschüsse ausweisen wird.
Weitere Informationen
17.09.2021 - Delegiertenversammlung von Inclusion Handicap
Gleiche politische Rechte für Alle
Die Delegierten von Inclusion
Handicap haben einstimmig eine Resolution zu den politischen Rechten
verabschiedet, welche eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen fordert. An
der Delegiertenversammlung (DV) in Bern hat der Dachverband der
Behindertenorganisationen ausserdem 3 neue Vorstandsmitglieder gewählt und 3 neue
Organisationen aufgenommen.
Medienmitteilung
16.09.2021
Online-Vorträge 2021: Die Covid-19-Pandemie - Sexualität und Familie
In Herbst findet erneut eine Online-Vortragsreihe zum Behindertengleichstellungsrecht statt. Veranstaltet wird diese Reihe von der Juristischen Fakultät der Universität Basel in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Inclusion Handicap. Themen sind die „Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen und der Umgang mit Sexualität und Familie“.
Mittwoch, 22. September: 16.00 - 17.15 Uhr
Die Covid-19-Pandemie und die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Donnerstag, 28. Oktober: 16.00 - 17.15 Uhr
Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Menschen mit Behinderungen in Europa
Montag, 29. November: 16.00 - 17.15 Uhr
Sexualität,
Familie und Behinderung
Programm und Anmeldung auf der Website der Universität Basel
14.09.2021
Für eine starke Nationale Menschenrechtsinstitution
Der Nationalrat hat nach dem Ständerat der Schaffung einer Nationalen Menschrechtsinstitution (NMRI) zugestimmt. Das ist ein grosser Erfolg auch für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap begrüsst den deutlichen Entscheid des Parlaments.
Schade ist, dass der
Nationalrat die Formulierungen der vorberatenden Kommission zu einem zukunftsoffenen
Aufgabenkatalog nicht übernommen hat. Trotzdem ist mit der Aufnahme des
Betriebs darauf zu achten, dass die NMRI jeweils an die an sie gerichteten
Bedürfnisse angepasst werden kann. Die Aufgaben können zudem nur wahrgenommen
werden, wenn die NMRI solide finanziert wird. Hier müssen Vergleichszahlen aus
vergleichbaren Ländern wie Dänemark herangezogen werden und es muss
berücksichtigt werden, dass die NMRI mehrsprachig arbeitet. Fehlt eine solide
Finanzierung, ist die Glaubwürdigkeit der Schweizer NMRI insbesondere auch auf
internationaler Ebene gefährdet.
Medienmitteilung von Humanrights.ch
06.09.2021
Inclusion Handicap gratuliert Maya Graf zum Swiss Diversity Award
Dieses Wochenende
hat die Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap den Swiss
Diversity Award in der Kategorie Politik erhalten. Damit wurde ihr Engagement
für Diversität und Inklusion in Gesellschaft und Wirtschaft gewürdigt. Maya
Graf setzt sich gleichermassen für die Gleichstellung der Geschlechter und für
die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein.
Swiss Diversity Awards
18.08.2021 - Vernehmlassungsverfahren zum E-Voting
E-Voting: Eine Notwendigkeit zur Überwindung gewisser Hürden
Der Grundsatz der Inklusion ist untrennbar mit der vollen und wirksamen Partizipation verbunden. Auch Menschen mit einer Behinderung sollen barrierefrei an politischen Prozessen teilhaben können. Bei der Entwicklung eines E-Voting-Systems muss dem Bedürfnis nach besserer Zugänglichkeit vermehrt Rechnung getragen werden. Die elektronische Stimmabgabe bietet eine echte Chance, gewisse Hürden abzubauen, mit welchen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Inclusion Handicap kann die geäusserten Sicherheitsbedenken nachvollziehen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz erachtet es jedoch als wichtig, dass die Entwicklung des E-Votings weiterverfolgt wird.
Medienmitteilung
17.08.2021
BL: Rahmengesetz zur Stärkung der Rechte vom Menschen mit Behinderungen
Neben Basel-Stadt und Wallis nimmt nun auch in Basel-Landschaft das dritte Behindertengleichstellungsgesetz konkret Form an. Das Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRG BL), welches in der Vernehmlassung ist, formuliert Rechtsansprüche von Betroffenen auf die Beseitigung von Benachteiligungen im kantonalen Kompetenzbereich und legt das Verfahren zu deren Durchsetzung fest.
Das BRG BL definiert die für
den Kanton massgeblichen Grundsätze der Behindertenrechte und berücksichtigt
bei deren Umsetzung insbesondere die Verhältnismässigkeit sowie den
Interessensausgleich zwischen Privaten, Öffentlichkeit und
Behindertengleichstellung. Dies schafft Rechtssicherheit und Orientierung für
die Behindertengleichstellung und den Umgang mit Einzelanliegen.
Konkrete Handlungsfelder umfassen unter anderem den
barrierefreien Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen, die
stärkere Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen bei der Ausübung von
politischen Rechten sowie die Subventionierung von Fahrdiensten. Auch die
Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen
und Gesundheit werden gestärkt. Als Arbeitgeber soll der Kanton die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Strategien
steigern und erleichtern. Darüber hinaus schafft er auf Basis des BRG BL eine
Anlaufstelle für die koordinierte und kontinuierliche Umsetzung der Behindertenrechte.
Weitere Informationen auf der Website des Kantons BL
10.08.2021 - Parlamentarische Initiative Lohr 12.409
Assistenzbeitrag soll flexibler einsetzbar werden
Die Sozialkommission des Ständerats will, dass Assistenzleistungen von Angehörigen künftig im Rahmen des Assistenzbeitrags der IV abgegolten werden können. Sie hat einer diesbezüglichen parlamentarischen Initiative von Nationalrat Lohr Folge gegeben. Inclusion Handicap freut sich über die klare Zustimmung. Damit wird den vielfältigen Lebensrealitäten der betroffenen Menschen besser Rechnung getragen.
Medienmitteilung
12.07.2021
Prüfung der Verhältnismässigkeit nach BehiG
Damit der öffentliche Verkehr auch für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung möglichst autonom nutzbar wird, sind auf verschiedenen Ebenen Anpassungen notwendig. Immer wieder berufen sich Transportunternehmen auf den Aspekt der Verhältnismässigkeit (BehiG) und versuchen mit dieser Argumentation, grundsätzlich notwendige Anpassungsmassnahmen aufgrund finanzieller oder anderer Aspekte nicht umsetzen zu müssen.
Weitere Informationen
09.07.2021
Schweiz tut gegen geschlechterspezifische Gewalt zu wenig
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; IK) ist für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. Nachdem der Bund im Juni seinen ersten Bericht zu dessen Umsetzung veröffentlicht hat, zeigen die Fachstellen und NGOs des Netzwerk Istanbul Konvention ihre Sicht in einem eigenen Bericht zuhanden des Europarats auf: In ihrer täglichen Arbeit wird offenbar, dass es weiterhin am politischen Willen und an ausreichenden finanziellen Mitteln für die nötigen Massnahmen gegen Gewalt und für Angebote zugunsten der Betroffenen fehlt. Die aktuellen Massnahmen sind nicht auf die Bedürfnisse aller Opfer ausgerichtet und für bestimmte Opfer nicht zugänglich. Insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind beim Gewaltschutz und bei der Opferhilfe mit spezifischen Barrieren konfrontiert
Gemeinsam mit NGOs
und Fachstellen aus anderen Bereichen fordern die Behindertenverbände die Schweiz auf, die IK konsequent,
inklusiv und diskriminierungsfrei umzusetzen.
Weitere Informationen und Schattenbericht auf der Website von Brava
21.06.2021
Special Olympics World Winter Games 2029 in der Schweiz
Die Special Olympics World Winter Games für Menschen mit Beeinträchtigung können 2029 in der Schweiz
stattfinden. Die World Winter Games sind viel mehr als nur Sport: Sie werben für
eine inklusive Gesellschaft, in der alle Menschen ohne Diskriminierung
zusammenleben. Die Games bringen Menschen mit und ohne geistige
Beeinträchtigung zusammen und bieten eine tiefgreifende Erfahrung für eine
inklusive Schweiz, in der alle den gleichen Zugang zu Sport, Bildung,
Gesundheit und allen Aspekten des Lebens haben. Vom 6. bis 17. März 2029 werden
2'500 AthletInnen aus mehr als 100 Ländern in neun Sportarten antreten und so
für das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen in unserer Gesellschaft
werben.
Weitere Informationen auf der Website von Special Olympics
17.06.2021
Schweizer Zivilgesellschaft kritisiert die Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention
Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz hat ihren Schattenbericht an den UNO-Frauenrechtsausschuss veröffentlicht. Die Schweiz verpflichtete sich 1997 mit der Annahme der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW, Diskriminierung gegenüber Frauen in allen Lebensbereichen abzubauen sowie die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Dazu gehört explizit auch die aktive Förderung benachteiligter Gruppen. Der Bericht zeigt, dass nach wie vor viel Handlungsbedarf besteht.
Inclusion Handicap war in die Redaktion in Zusammenarbeit mit avanti donne aktiv involviert und hat auf die Anliegen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufmerksam gemacht. Unter anderem fordern die Verbände, dass die Schweiz einen umfassenden Aktionsplan zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen ausarbeitet. Auf der Grundlage von gezielten Untersuchungen sollen zeitnah wirksame Massnahmen eingeführt werden, um die Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Auch im Gesundheitsbereich werden Frauen mit Behinderungen noch immer zu oft diskriminiert. Spezifische Massnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten im Sozialversicherungssystem und beim Zugang zu Dienstleistungen sind dringend nötig.
Link zum Schattenbericht
16.06.2021
Dienstleistungen von Dritten im Bereich der IV
Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Motion der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) angenommen, welche eine Anpassung des Auszahlungsmodells für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung verlangt. Demnach sollen Dienstleistungen, die anstelle eines IV-Hilfsmittels in Anspruch genommen werden, im Sinne eines Jahreskontingents – anstatt wie bisher monatlich – vergütet werden können und den Betroffenen mehr Flexibilität im aktiven Arbeitsprozess oder bei der Aufrechterhaltung des Kontakts mit der Umwelt ermöglichen. Die Motion entspricht einem Anliegen von Inclusion Handicap, auf das der Dachverband im Rahmen der Vernehmlassungsantwort zur IVV hingewiesen hatte. Die Motion geht nun in den Ständerat.
Motion auf Curia Vista
15.06.2021
Neue Überbrückungsrente tritt am 1. Juli in Kraft
Die vom Parlament vor einem Jahr verabschiedete Überbrückungsrente für ausgesteuerte und über sechzigjährige Arbeitslose tritt auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle verloren haben und nach 60 von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden sind, können bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten. Eine Anmeldung für Überbrückungsleistungen wird von der zuständigen Durchführungsstelle am Wohnsitz der betroffenen Person entgegengenommen.
Inclusion Handicap forderte in der Vernehmlassungsantwort, dass auf den Nachweis von Integrationsbemühungen von ÜL-Beziehenden verzichtet wird. Ausgesteuerte Personen haben bereits eine lange erfolglose Arbeitssuche hinter sich. Auf diese Forderung ist der Bundesrat nicht eingegangen. Bei der Umsetzung ist aus Sicht von Inclusion Handicap zumindest darauf zu achten, dass dieser Nachweis nur mit Augenmass eingefordert wird.
Weitere Informationen
10.06.2021
Aufruf der kantonalen Behindertenkonferenz Bern
Die Kantonale Behindertenkonferenz (kbk informierte, dass Regierungsrat Pierre Alain Schnegg entschieden hat, Mittel an die kbk zu kürzen. Der wichtige und zentrale Leistungsauftrag im Bereich der Mitwirkung wird nicht mehr verlängert. Seit mehr als zehn Jahren übernimmt die kbk im Auftrag der Gesundheits-, Sozial, und Integrationsdirektion (GSI) die Aufgabe, den frühzeitigen Einbezug der direkt betroffenen Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu gewährleisten. Die Mitwirkung der kbk als Stimme der Menschen mit Behinderung ist notwendig und wertvoll. Die kbk fordert deshalb den Regierungsrat mit einer Petition auf, die Finanzierung der kbk sicherzustellen, um den systematischen Einbezug der Direktbetroffenen zu gewährleisten und auch gesetzlich zu verankern.
Petition unterschreiben
09.06.2021
Starke Demokratie dank starkem Menschenrechtsschutz
Der Ständerat hat am Dienstag die Schaffung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) beraten. Viele Länder der Welt haben bereits eine solche Institution, so 41 von 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Die Grund- und menschenrechtlichen Fragen, die sich in der heutigen Gesellschaft stellen, sind regelmässig komplexer Art. Sie verlangen nach sorgfältiger Analyse der Fakten, der Rechtsgrundlagen und des Ausgleichs der betroffenen Interessen. Ziel der NMRI ist die Stärkung der Menschenrechte u.a. durch Information und Dokumentation, Forschung, Beratung, Förderung von Dialog und Zusammenarbeit, Menschenrechtsbildung und Sensibilisierung sowie internationalen Austausch.
Die Schaffung einer NMRI ist ein wichtiger Schritt auch für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Sie trägt dazu bei, alle Individuen und das demokratische Gemeinwesen zu stärken. Inclusion Handicap begrüsst den deutlichen Entscheid des Ständerats zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution. Verglichen mit europäischen und internationalen Ländern erhält die Schweizer NMRI allerdings einen eher bescheidenen Auftrag. Der Nationalrat muss angesichts dieser Tatsache nun dafür sorgen, dass zumindest ein offener Aufgabenkatalog für die künftige NMRI im Gesetz verankert wird.
Medienmitteilung von humanrights.ch
08.06.2021 - Postulat zur politischen Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Behinderung
Umfassende politische Rechte
Der Ständerat behandelte heute zwei Vorstösse, welche für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen von grosser Bedeutung sind: Es geht um die Gewährung und Wahrnehmung ihrer politischen Rechte. In den meisten Kantonen und auf Bundesebene dürfen Menschen unter gewissen Formen der Beistandschaft weder stimmen noch wählen. Inclusion Handicap ist deshalb erfreut, dass der Ständerat mit der Überweisung des Postulats Carobbio diesbezügliche Bemühungen ins Rollen gebracht hat.
Medienmitteilung
07.06.2021 - Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Schwarze Listen führen zu Ungleichbehandlungen
Verschiedene Kantone führen schwarze Listen für
säumige PrämienzahlerInnen. Wer auf der schwarzen Liste ist, erhält von der
Krankenversicherung nur noch die Kosten von Notfallbehandlungen vergütet. Die
Verweigerung von medizinischen Leistungen kann schwerwiegende langfristige
Folgen für die Gesundheit haben. Gerade Menschen mit Behinderungen trifft es
häufig doppelt: Sie weisen überdurchschnittlich oft ein tiefes Einkommen auf
und sind aufgrund ihrer Beeinträchtigung gleichzeitig auf ausreichende
medizinische Behandlung angewiesen.
Eine Mehrheit der Kantone hat diese Listen
deshalb nie eingeführt oder bereits wieder abgeschafft. Auch der Bundesrat
plädiert für eine Abschaffung der schwarzen Listen. Der Ständerat überlässt jedoch mit
Stichentscheid des Ratspräsidenten (23 zu 22 Stimmen) die Möglichkeit schwarzer
Listen weiterhin den Kantonen. Dies führt dazu, dass Versicherte nicht in allen
Kantonen gleichbehandelt werden: Die medizinische Grundversorgung wird dadurch
zufällig und ungerecht. Inclusion Handicap hofft, dass
der Nationalrat diesen Entscheid korrigieren und die schwarzen Listen
abschaffen wird.
Mehr Informationen
01.06.2021
IV-Statistik 2020
Die Anzahl der ausbezahlten IV-Renten stieg im Jahr 2020 nur leicht: In der Schweiz bezogen insgesamt rund 218'000 Personen eine IV-Rente, 2019 waren es 217'700 Personen. Im Vergleich zur versicherten Bevölkerung ist der Anteil IV-Rentenbeziehender allerdings weiter zurückgegangen und betrug im Dezember 2020 noch 4,0%. Für rund 47’000 Personen vergütete die IV Massnahmen zur beruflichen Eingliederung. Diese Zahl hat sich seit 2007 verdreifacht. Zu diesem Wachstum haben nicht nur die 2008 eingeführten Frühinterventions-und Integrationsmassnahmen, sondern auch die vermehrte Zusprache von herkömmlichen Massnahmen beruflicher Art beigetragen.
Der Anteil der Rentenbezügerinnen und -bezüger mit psychischen Beeinträchtigungen nimmt weiter zu, 2020 um 1900 Personen gegenüber 2019. Mit der IV-Weiterentwicklung sollen vermehrt die besonderen Bedürfnisse von Personen mit psychischen Behinderungen berücksichtigt werden. Das Parlament hat im Rahmen der IV-Weiterentwicklung Voraussetzungen geschaffen, damit die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden kann.
Die IV hat 2020 mit
einem negativen Betriebsergebnis (CHF 267 Millionen) abgeschlossen. Dieses
Resultat ermöglicht keine weitere Reduktion der IV-Schuld gegenüber der AHV.
Eine Verlangsamung der Entschuldung war aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen
Lage erwartet.
Weitere Informationen auf der Website des BSV
25.05.2021
Zugänglichkeit der Covid-19- Impfangebote
Rund 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung wollen sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Inclusion Handicap hatte darauf aufmerksam gemacht, dass Begleitinformationen, Anmeldeabläufe und die Impflokalitäten barrierefrei zugänglich sein müssen, damit sich Menschen mit Behinderungen impfen lassen können. Auch die nötige Unterstützung (z. B. Begleitpersonen, GebärdensprachdolmetscherInnen) muss bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Das Schweizerische
Rote Kreuz (SRK) und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (EBGB) haben nun Empfehlungen erarbeitet, wie
Impfzentren für die gesamte Bevölkerung besser zugänglich gemacht werden
können.
Die Empfehlungen
richten sich an die Verantwortlichen der Covid-Impfangebote und der kantonalen
Behörden.
Leitfaden
18.05.2021
Einsprachen: Bahnhof Worb SBB und Bahnhof Grüsch
Im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden, sich unabhängig und ohne fremde Hilfe fortzubewegen. Bei der Planung des Umbaus des Bahnhofs Worb SBB und des Bahnhofs Grüsch wurden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, jedoch zu wenig berücksichtigt. In beiden Fällen erhob Inclusion Handicap eine Einsprache.
Weitere Informationen
12.05.2021 - Strategische Prozessführung - erste Ansätze in der Schweiz
Grundrechtstagung 2021
Am 23. Juni 2021
findet die erste Grundrechtstagung statt. Organisiert wird sie von humanrights.ch,
der Universität Basel und Inclusion Handicap. Die Grundrechtstagung 2021 greift
die Entwicklung der strategischen Prozessführung zum Schutz der Menschenrechte auf
und diskutiert erste Ansätze in der Schweiz. Die Tagung vernetzt Fachpersonen
aus der Praxis, Wissenschaft und Verwaltung. Sie findet online via Zoom statt.
Weitere Informationen und Anmeldung auf der Website von humanrights.ch
07.05.2021 - Gesetz über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Der Kanton Wallis macht einen Schritt zu mehr Gleichstellung
Das Wallis hat als erster Kanton in der Westschweiz umfassende Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention geschaffen, welche Betroffenen und ihren Organisationen einklagbare Rechte geben. Inclusion Handicap begrüsst diesen Schritt und ist zuversichtlich, dass sich weitere Kantone inspirieren lassen werden. Die Umsetzung der UNO-BRK, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat, erfordert zahlreiche Massnahmen auch auf kantonaler Ebene.
Medienmitteilung
27.04.2021 - DOK-Sendung von SRF
Handicap Behinderung: Das Märchen von der Inklusion
Am Donnerstag, 29.4.21 wird in der DOK-Sendung von SRF der Film «Handicap Behinderung: Das Märchen von der Inklusion» ausgestrahlt. Das SRF-Team hat zwei Jahre lang drei Menschen begleitet.
Link zum Trailer auf YouTube
26.04.2021
Fehlende Kita-Angebote für Kinder mit Behinderungen
Die Unterschiede im Angebot und in der Finanzierung von Kita-Plätzen für Kinder mit Behinderungen sind enorm. Gemäss einem Bericht von Procap fehlt es in der Schweiz an Angeboten in Tagesstätten für behinderte Kinder. Und jene, die es gibt, kommen den Eltern teuer zu stehen, da behinderungsbedingte Zusatzkosten oft selbst gezahlt werden müssen. Die Betreuung bleibt somit vielerorts den Eltern überlassen, was deren Erwerbsmöglichkeiten massiv einschränkt.
Es braucht einen diskriminierungsfreien Zugang zu familienergänzender Betreuung: Kinder mit Behinderung sollen dieselben Möglichkeiten wie Kinder ohne Behinderungen haben. Dies ist aus rechtlichen, gleichstellungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen angezeigt.
Am Dienstag, 11. Mai 2021 findet eine Online-Konferenz zur Thematik der familienergänzenden Betreuung für Kinder mit Behinderungen statt. Anmeldungen erfolgen auf der Website von Procap.
Bericht und Anmeldung auf der Website von Procap
22.04.2021
Erfolgreiche Intervention beim Bahnhof Spiez
Ende Februar 2020 wurde Inclusion Handicap von einer Rollstuhlfahrerin darüber informiert, dass im Bahnhof Spiez beim autonom nutzbar gekennzeichneten Perron 3 ein mit dem Rollstuhl praktisch nicht überwindbarer Höhenversatz besteht. Inclusion Handicap meldete das Problem den BLS. Von den BLS durchgeführte Nachmessungen ergaben, dass der vertikale Versatz bei einzelnen Türen teilweise deutlich über den erlaubten 5 cm lag. Die BLS veranlasste aufgrund des festgestellten Problems eine Gleisstopfung an Gleis 3. Aufgrund der langen Reservationszeit der nötigen Geräte für das Stopfen der Gleise konnten die Arbeiten erst Anfangs April dieses Jahres ausgeführt werden. Die Rückmeldung der Rollstuhlfahrerin bestätigte, dass sie dank der durchgeführten Arbeiten nun mühelos und autonom auf gleichem Niveau ein- und aussteigen kann.
19.04.2021
Entschuldung der IV verlangsamt
Die IV hat 2020 mit einem negativen Betriebsergebnis (CHF 267 Millionen) abgeschlossen. Dieses Resultat ermöglicht keine weitere Reduktion der IV-Schuld gegenüber der AHV. Die Schuld bleibt damit unverändert bei CHF 10'284 Millionen. Eine Verlangsamung der Entschuldung war aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage erwartet.
Dies ist dennoch kein Grund zur Sorge: Gemäss den Finanzperspektiven des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) soll die IV ab dem Jahr 2024 bereits wieder Überschüsse generieren.
Die Zahlen gehen aus
einer Medienmitteilung von «compenswiss», dem Ausgleichsfonds AHV/IV/EO,
hervor.
Medienmitteilung von compenswiss
13.04.2021 - Studie von Avenir Suisse zur beruflichen Integration bei Invalidität
Kostendeckel ist nicht zielführend
Aufgrund
einer möglichen Zunahme von Anträgen bei der IV wegen Covid-19 und der grossen
kantonalen Unterschiede bei der Integration von IV-Bezügerinnen und –Bezügen,
fordert die liberale Denkfabrik Avenir Suisse, dass ein maximaler Betrag für
alle beruflichen Massnahmen pro IV-Stelle, gestützt auf die Anzahl Anmeldungen
pro Jahr, festgelegt wird. Wichtiger als ein Kostendach ist für Inclusion
Handicap eine echte Wirkungskontrolle, ob die beabsichtigte berufliche Eingliederung
tatsächlich erreicht werden konnte.
Mehr Informationen
10.04.2021
Denkmalschutz versus BehiG
Aufgrund der Denkmalpflege werden bei Renovationen oft nicht die bestmöglichen Lösungen für mobilitätseingeschränkte Personen umgesetzt. Die Bestandshaltung der alten Einrichtung wird teilweise höher gewichtet.
Im Plangenehmigungsverfahren für das Dampfschiff Stadt Luzern im Zusammenhang mit dessen umfassender Sanierung erachtete das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Einbau eines Lifts aus sicherheitstechnischen Gründen als nicht machbar und führte relativ detailliert aus, dass weder eine Evakuierung von Menschen mit einer Behinderung über Treppen noch der Einbau von sicheren Bereichen (Schutzraum oder Sammelflächen) ohne grosse bauliche Umstrukturierungen möglich wäre. Diese Umstrukturierungen würden dem Leitsatz der Denkmalpflege diametral entgegenstehen. Zudem würde der Einbau eines Lifts den Gewichtsschwerpunkt des Schiffes erhöhen, was die Stabilität des Schiffes verschlechtern würde. Als Folge wird das Oberdeck für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - insbesondere für Rollstuhlfahrende, aber auch für Menschen mit altersbedingten Einschränkungen und Familien mit Kinderwagen - auch zukünftig nicht zugänglich sein.
Auch sonst wurde eine vollständig barrierefreie Gestaltung mit dem Hinweis auf das Alter des Schiffes und die Anforderungen des Denkmalschutzes nicht umgesetzt. Dies betrifft z.B. die Anordnung und Ausführung der Original-Treppenhandläufe zum Oberdeck, diverse zu schmale lichte Durchgänge, die fehlende gleichmässige Beleuchtung aufgrund der vorhandenen historischen Leuchten oder die Höhe des Original-Billettschalters.
Die Erfolgsaussichten wären sehr gering gewesen, da die Sicherheitsaspekte immer höchste Priorität haben. Inclusion Handicap verzichtete aufgrund dessen auf eine Beschwerde.
23.03.2021
Zugang zur Psychotherapie wird einfacher
Um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu vereinfachen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen, hat der Bundesrat entschieden, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig ihre Leistungen auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen können. Dadurch erhalten Menschen mit psychischen Problemen einfacher und schneller Zugang zur Psychotherapie.
Psychische Störungen zählen zu den häufigsten und am meisten einschränkenden Krankheiten. Mit der Umstellung auf das Anordnungsmodell können Versorgungsengpässe bei Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen in Krisen- und Notfallsituationen reduziert werden.
Inclusion Handicap begrüsst die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie, bedauert jedoch, dass pro ärztliche Anordnung nur 15 Sitzungen finanziert werden und für weitere 15 Sitzungen eine neue ärztliche Anordnung einzuholen ist. Dieser administrative Mehraufwand erscheint nicht als sinnvoll.
Die Anpassung der
Verordnungen treten auf den 1. Juli 2022 in Kraft.
Medienmitteilung des Bundesrats
23.03.2021
Prioritäre Impfung für Menschen mit Trisomie 21
Seit dem 19. März
gelten auch Menschen mit Trisomie 21 als besonders gefährdete Personen und
können sich nach den Personen über 65 Jahren prioritär für eine Impfung
anmelden. Damit reagiert der Bund auf eine Forderung von insieme Schweiz,
welche nach der Veröffentlichung von verschiedenen Studien eine Anpassung der
Gruppe der besonders gefährdeten Personen gefordert hat. Die Resultate dieser Studien
weisen darauf hin, dass Personen mit Trisomie 21 ein erhöhtes Risiko im Falle
einer Covid-Erkrankung haben.
Mehr Informationen auf der Website von insieme Schweiz
22.03.2021 - Die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Konferenz der Studenten der Law Clinic
Am 25. März
präsentieren die Studentinnen und Studenten der Law Clinic der Universität Genf
die Ergebnisse ihrer juristischen Recherchen zu den Rechten von Menschen mit
Behinderungen. Die vorgestellten Themen sind das Recht auf Bildung und
Ausbildung sowie das Arbeitsrecht. Die Konferenz kann ab 18.30 Uhr online auf
der Website der Law Clinic verfolgt werden.
Mehr Informationen auf der Website der Law Clinic
17.03.2021 - Ausführungsbestimmungen zur Änderung des IVG
Erheblicher Nachbesserungsbedarf
Inclusion Handicap fordert in der Vernehmlassungsantwort zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des IVG (Weiterentwicklung der IV) erhebliche Nachbesserungen. Sollte der Bundesrat beim Thema Finanzhilfen an seinem Entwurf festhalten, verschärft er die prekäre Situation der Menschen mit Behinderungen und gefährdet damit die Ziele seiner eigenen Behindertenpolitik sowie der Weiterentwicklung der IV und bremst die Umsetzung der UNO-BRK.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort
05.03.2021 - Tag der Kranken am 7. März
«Verletzlich aber stark»
Der diesjährige Tag der Kranken steht unter dem Motto «Verletzlich, aber stark». Das Jahr 2020 hat gezeigt, dass Gesundheit nicht selbstverständlich ist und dass eine gesundheitliche Krise auch Einfluss auf die Psyche hat. Der Tag soll zu Diskussionen anregen sowie kranke und gesunde Menschen einladen, sich auszutauschen. Verschiedene Porträts von Menschen, die dieses Motto leben, regen zum Nachdenken an. So auch das Porträt von Tamara Sennrich, die mit einem Hydrocephalus geboren ist und an Depressionen leidet. Auch wenn die Corona-Pandemie ihr Leben durcheinandergebracht hat, wird sie aus diesen Erfahrungen etwas lernen und für ihren weiteren Lebensweg mitnehmen.
Mehr Informationen auf der Website «Tag der Kranken»
04.03.2021
IV bezahlt neu Assistenzhunde für kranke Kinder
Die Invalidenversicherung (IV) zahlt in Zukunft auch für Kinder und Jugendliche Beiträge für Assistenzhunde. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat eine Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller oppositionslos angenommen.
Für Assistenzhunde zahlt die IV einen Pauschalbetrag von 15'500 Franken. Allerdings haben heute nur Erwachsene ein Anrecht auf die Hilfe der Tiere. Das Parlament fordert nun, dass auch für Kinder Beiträge möglich sind.
Der Einsatz von Assistenzhunden erlaubt betroffenen jungen Menschen eine Entwicklung durchzumachen, die letztlich zu einem selbstbestimmten Leben führen kann.
Der Bundesrat muss nun die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen.
Mehr Informationen auf der Website des Parlaments
11.02.2021
Vernehmlassungsantwort zur ÜLV
Inclusion Handicap fordert in der Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (ÜLV), ein Inkrafttreten des Gesetzes bereits per 1. April 2021 und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen per 1. Juli 2021. Insbesondere ältere Menschen mit Behinderungen sind zunehmend von Arbeitslosigkeit betroffen und die Zahl ihrer Austeuerungen steigt an. Weiter fordert Inclusion Handicap, dass auf den Nachweis von Integrationsbemühungen von ÜL-Beziehenden verzichtet wird. Ausgesteuerte Personen haben bereits eine lange erfolglose Arbeitssuche hinter sich. Wenn überhaupt Integrationsnachweise verlangt werden, soll auch zivilgesellschaftliches Engagement berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
08.02.2021
Unrealistische Berechnungen führen zu mehr Sozialhilfefällen
Von der Coop Rechtsschutz in Auftrag gegebenen Studien zeigen, dass gesundheitsbedingt in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigte Menschen durch die Maschen der IV fallen, weil in der Praxis mit fiktiven Werten gemessen wird.
Weitere Informationen
04.02.2021 - Standbericht zur Umsetzung des BehiG
Enge Begleitung durch BAV notwendig
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute den Stand zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an Bahnhöfen präsentiert. Bei 323 Bahnhöfen werden die gesetzlichen Anpassungsfristen von Ende 2023 nicht eingehalten.
Weitere Informationen
29.01.2021
Verschlechterungen bei der Vorlage AHV 21
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat am 29.01.2021 ihre Beschlüsse zur AHV-Vorlage des Bundesrates präsentiert. Die Mehrheit der Kommission will die Kompensationen für die von der Erhöhung des Rentenalters unmittelbar betroffenen Frauen auf sechs Frauenjahrgänge senken. Inclusion Handicap hatte sich dafür ausgesprochen, dass wie vom Bundesrat vorgesehen für neun Frauenjahrgänge Ausgleichsmassnahmen getroffen werden.
Der Vorschlag des Bundesrats sah Ausgleichsmassnahmen für neun Jahrgänge der unmittelbar von der Rentenerhöhung betroffenen Frauen vor. Die Mehrheit der SGK-S will die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kompensationen nun von 700 Millionen Franken auf 440 Millionen Franken senken und damit die Renten vieler Frauen kürzen. Mehrere Minderheiten sprechen sich gegen diesen Vorschlag aus.
Weiter will die SGK-S den Rentenvorbezug auf zwei Jahre – statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf drei Jahre – beschränken. Inclusion Handicap hatte sich für die vom Bundesrat vorgesehene Flexibilisierung ausgesprochen.
Positionen von Inclusion Handicap
25.01.2021
Entlastung für pflegende Angehörige
Seit dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege».Das Gesetz tritt in zwei Etappen in Kraft.
Mehr Information
21.01.2021
«IV in Zahlen 2021» ist online verfügbar
Die Publikation «Die IV in Zahlen» fasst die aktuellen Geldbeträge, Kostenbeiträge und
Preislimiten in der IV und den Ergänzungsleistungen zusammen. Die Ausgabe 2021 ist nun verfügbar.
Die IV in Zahlen 2021 [PDF, 239.6 KB]
17.12.2020 - Medienmitteilung: COVID-Triage-Kriterien der SAMW
Keine Diskriminierung beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen
Nach Kritik der Behindertenorganisationen hat die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) nun die Kriterien zur Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit angepasst. Sie verzichtet auf die Anwendung der «Fragilitätsskala» für Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap und AGILE.CH begrüssen diesen wichtigen Entscheid.
Medienmitteilung
15.12.2020
Einigung mit den SBB: Bahnhof Freiburg wird barrierefrei gebaut
Die SBB haben sich verpflichtet, beim Neubau des Bahnhofs Freiburg vier
Lifte einzubauen. Inclusion Handicap wird seine Einsprache deshalb
zurückziehen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen, Pro
Senectute, Pro Infirmis und weitere Einzelpersonen haben zusammen mit
den SBB eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Der Bahnhof
Freiburg wird dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und den
völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenkonvention
(BRK) entsprechen.
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15.12.2020
Besserer Einbezug der Behindertenorganisationen bei der Pandemiebekämpfung
Inclusion Handicap begrüsst, dass der Ständerat ein Postulat seiner
Co-Präsidentin Maya Graf angenommen hat, dass den besseren Einbezug der
Leitungserbringer und Behindertenorganisationen bei der
Pandemiebewältigung verlangt.
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15.12.2020
Menschen mit Behinderungen in der Pandemie nicht vergessen
Die Corona-Pandemie hat erneut gezeigt, wie wichtig die barrierefreie
Kommunikation ist – und wie häufig sie vergessen geht. Auch bei der
Befreiung von der Maskenpflicht für einen Teil der Menschen mit
Behinderungen gibt es Verbesserungspotenzial bei den Behörden.
Inclusion-Handicap-Co-Präsidentin Maya Graf verlangte eine Diskussion im Ständerat zu ihrer Interpellation.
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04.12.2020
Reichen die Rechtsgrundlagen, um Menschen mit Behinderungen im Falle von Triageentscheidungen vor Diskriminierungen zu schützen? Postulat soll Fragen klären
Menschen mit Behinderungen dürfen bei der intensivmedizinischen
Versorgung nicht diskriminiert werden, wenn die fortdauernde
Corona-Pandemie einen Engpass auf den Intensivstationen verursacht. Ein
Postulat von Maya Graf, der Präsidentin von Inclusion Handicap,
beauftragt den Bundesrat, abzuklären, ob die heutigen gesetzlichen
Grundlagen ausreichen, dass bei solchen Entscheidungen Menschen nicht
aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden.
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03.12.2020
Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt
Menschen mit Behinderungen werden auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor
diskriminiert. Sie haben deutlich weniger oft eine Stelle, und wenn,
dann haben Sie ein erhöhtes Risiko, benachteiligt zu werden. Besonders
besorgniserregend ist, dass sich die Situation in den letzten Jahren
nicht verbessert hat. Dies geht aus aktualisierten Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor, die am 3. Dezember 2020 veröffentlicht
wurden.
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30.11.2020
Begleiterkarte bis Ende 2021 gültig, digital ab 2022
Die «Alliance Swiss Pass» hat die Gültigkeit der aktuellen Begleiterkarte 2017 bis 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Der Grund liegt bei geplanten Neuerungen: Per 2022 soll sie digitalisiert werden. Die Begleiterkarte soll dann auf dem SwissPass ersichtlich sein, womit die Papierversion nicht mehr nötig ist.
Für
ÖV-Benutzerinnen und –Benutzer entsteht durch die Verlängerung der Ausweiskarte
gemäss SBB-Angaben kein Handlungsbedarf. Sie können die Ausweiskarte wie
gewohnt verwenden.
Anrecht auf eine
Begleiterkarte haben Personen, die gemäss einem ärztlichen Attest auf eine
Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen sind. Damit reist eine Person
kostenlos.
Mehr Informationen auf der Website der Alliance Swisspass
30.11.2020
Starkes Signal aus Genf: Stimm- und Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Als erster Kanton überhaupt gewährt Genf allen Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht. Inclusion Handicap ist hoch erfreut, dass die Genferinnen und Genfer mit rund 75 Prozent Ja-Stimmen das obligatorische Referendum zu den politischen Rechten angenommen haben.
In Genf dürfen
nun auch Menschen unter umfassender Beistandschaft wählen und stimmen. Es ist der
erste Kanton, der seine Kantonsverfassung den Vorgaben der UNO-Behindertenrechtskonvention
anpasst, auf Bundesebene und in allen anderen Kantonen ist ein Teil der Menschen
mit Behinderungen weiterhin von den politischen Rechten ausgeschlossen. Inclusion
Handicap wird sich dafür einsetzen, dass die übrigen Kantone und der Bund dem Vorbild
aus Genf folgen.
Medienmitteilung des Abstimmungskomitees « Une vie une voix » (en français)
26.11.2020
Bundesrat lässt Reform der beruflichen Vorsorge unverändert
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) verabschiedet, ohne dass er wesentliche Änderungen nach dem Vernehmlassungsverfahren vorgenommen hat. Die Reform ist für Menschen mit Behinderungen bedeutend, da Pensionskassen Invalidenrenten auszahlen.
Aufgrund der
finanziellen Situation und der wirtschaftlichen Entwicklung will der Bundesrat
den Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent senken. Dies hat eine
Reduktion der Renten zur Folge. Inclusion Handicap anerkennt den
Handlungsbedarf und kann zustimmen, weil die Einbussen für die
Übergangsgeneration mit einem lebenslangen Rentenzuschlag abgefedert werden
sollen.
Position von Inclusion Handicap und Vernehmlassungsantwort
23.11.2020
Neue Flexity-Trams in Zürich können verkehren
Die Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) beschaffen neue Trams, die nun mit einer befristeten Betriebsbewilligung verkehren können. Soweit die Behindertenorganisationen bis heute feststellen konnten, entsprechen sie dem Behindertengleichstellungsgesetz. Vor Jahresfrist konnte Inclusion Handicap mit den Fachkommissionen die neuen Trams der VBZ besichtigen. Dabei wurden einige Mängel betreffend Barrierefreiheit entdeckt. Eine weitere Begehung fand am 23. November 2020 statt, um die Lösungen der problematischen Punkte zu begutachten. Diese sind u.a.:
- Ein Teil der Begehung fand auch im Dunkeln statt, um die Innenbeleuchtung für Menschen mit Sehbehinderung zu testen. Diese wurde als gut eingestuft.
- Der Knopf, der die Türe öffnet, ist mit einer grünen Blende ausgestattet, und sein Türfindeton hilft Menschen mit Sehbehinderung, den Knopf selbstständig zu betätigen.
- Die Halterung der Zeitungsbox wurde so angepasst, dass die Zugänglichkeit nicht mehr wesentlich eingeschränkt ist.
- Die mitgeführte mobile Rampe ist verlängert worden, so dass die Neigung für den Zu- und Ausstieg für Passagiere im Rollstuhl verkleinert werden konnte (auf unter 18 Prozent). Zu- und Ausstieg erfolgen mit Hilfestellung durch das Fahrpersonal.
Die VBZ haben für die neuen Flexity-Trams bereits eine befristete Betriebsbewilligung erhalten. Die Interessenvertreterinnen und -vertreter sowie Inclusion Handicap kamen zum Schluss, auf eine Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung zu verzichten.
20.11.2020 - BSV-Forschungsbericht «Evaluation Assistenzbeitrag 2012-2019»
Assistenzbeitrag: Positives Fazit, hohe Zufriedenheit – und Verbesserungspotenzial
Rund 80 Prozent der Personen, die Assistenzbeitrag der IV beziehen, sind zufrieden mit der Leistung. Ihre Lebenssituation hat sich dank dem neuen Instrument verbessert Dies geht aus dem Schlussbericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen zum Assistenzbeitrag hervor. Inclusion Handicap zieht ein positives Fazit und ist erfreut, dass mit dem Assistenzbeitrag das selbstbestimmte Leben von einigen Menschen mit Behinderungen erhöht werden kann.
Dennoch gibt es in der Umsetzung noch einiges
Verbesserungspotenzial. So ist der administrative Aufwand für die Betroffenen
sehr hoch. Zudem können Familienangehörige nicht von der Leistung profitieren.
Die Evaluation zeigt denn auch, dass viele Betroffene Mühe haben,
Assistenzpersonen zu finden.
Mehr Informationen zum Assistenzbeitrag und zum Schlussbericht.
19.11.2020
Wirkliche Deinstitutionalisierung. Eine Perspektive aus Neuseeland - Online-Vortrag am 26. November
Im Rahmen der Umsetzung
UNO-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten gefordert, zu
deinstitutionalisieren; und viele Staaten sagen, dass sie dies tun. Aber reden
wir alle über die gleiche Sache? Woran erkennen wir eine
Alibi-Deinstitutionalisierung? Und was können wir ändern, um eine echte
Deinstitutionalisierung voranzutreiben?
Die Referentin Alexia Black wird in
Ihrem Vortrag über neuseeländische Erfahrungen und Lehren aus dem
Deinstitutionalisierungsprozess berichten und konkrete wie weitreichende
Anregungen zur Realisierung vorstellen.
Anmeldung und bisherige Vorträge
17.11.2020 - Studie BSV: Analyse der Übertritte von der Invalidenversicherung in die Sozialhilfe
Endlich bestätigt: IV schiebt Menschen mit Behinderungen in die Sozialhilfe ab und saniert sich
Was Inclusion Handicap schon lange kritisierte und vom Bundesamt für
Sozialversicherungen (BSV) stets abgestritten wurde, hat eine am 17.
November publizierte Studie nun endlich bestätigt: Menschen mit
Behinderungen werden zunehmend in die Sozialhilfe abgeschoben. Die
Sanierung der IV findet zu einem bedeutenden Teil auf Kosten der
Versicherten statt.
Mehr Informationen
17.11.2020
Unterlagen und Videos zur E-Accessibility Online-Konferenz vom 5.11.2020
Am 5. November hat die Online-Konferenz E-Accessibility
stattgefunden. Sie wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von
Menschen mit Behinderungen (EBGB), der Geschäftsstelle Schweiz, dem BAKOM, der
Geschäftsstelle E-Government Schweiz sowie deren Partner SBB und der
Schweizerischen Post gemeinsam organisiert. Wer den Anlass verpasst hat, kann
die Videos online nachschauen.
Unterlagen und Videos
16.11.2020
«Partizipation als Chance» - Fachtagung des EBGB am 3. Dezember
Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist (k)eine
Selbstverständlichkeit: Am 3. Dezember 2020, am Internationalen Tag der
Menschen mit Behinderungen, findet die Online-Fachtagung «Partizipation
als Chance statt».
Mehr Informationen und Anmeldung auf der Website des EBGB
12.11.2020
ÖBB-Nachtzüge nicht zufriedenstellend
Neue Züge der österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) verkehren in der Schweiz. Inclusion Handicap hatte eine Stellungnahme verfasst. Das Resultat ist nicht nur zufriedenstellend.
Die ÖBB betreiben unter anderem Nachtzüge aus der Schweiz nach Wien-Prag oder Hamburg. Dazu schufen sie neues Rollmaterial an; Inclusion Handicap leitete die Begleitgruppe hinsichtlich Behindertengerechtigkeit und verfasste mehrere Stellungnahmen. Die dort beantragten Änderungen werden aber nur in einem begrenzten Rahmen übernommen.
Der Grund dafür
liegt darin, dass der Österreichische Behindertenrat das bestehende Projekt
durchgewunken hat. Für zukünftige internationale Projekte muss die Abstimmung
zwischen den Ländern in der Interessenvertretung verbessert werden.
News vom 29.06.2020: Weitere Stellungnahme für neue ÖBB-Züge
11.11.2020 - Forschungsbericht des BSV: «Evaluation der Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung»
Integrationsmassnahmen: Je früher, desto besser
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat eine Evaluation zu den Integrationsmassnahmen der IV veröffentlicht. Die Integrationsmassnahmen wurden mit der 5. IV-Revision im Jahr 2008 eingeführt und bis 2012 bei allen IV-Stellen etabliert. Bis ins Jahr 2018 wurden insgesamt 4172 versicherte Personen in die Integrationsmassnahmen aufgenommen.
Integrationsmassnahmen (IM) haben zum Ziel, dass Versicherte nach Abschluss der IM eine Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 Prozent erlangen. Die Erfolgsquote ist gemäss der vorliegenden Evaluation mit 70 Prozent gross. Die Massnahmen absolvieren zu gut zwei Drittel Versicherte mit einer psychischen Beeinträchtigung. Die Evaluation zeigt zudem, dass die Erfolgschancen höher sind, je früher damit begonnen wird: «Mit jedem zusätzlichen halben Jahr, das zwischen IV-Anmeldung und Beginn der IM vergeht, halbiert sich […] die Wahrscheinlichkeit, die IM erfolgreich abzuschliessen», heisst es im Bericht.
Integrationsmassnahmen sind eine eigentliche Vorstufe zu
den beruflichen Massnahmen, falls der Schritt dahin aufgrund der
gesundheitlichen Verfassung noch zu gross ist. Sie beinhalten z.B. Belastbarkeitstrainings
oder Trainings zum Aufbau der Arbeitsmotivation.
Download des Berichts «Evaluation der Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung»
10.11.2020
Nachbesserungen am Bahnhof Wängi
Die Pläne zur Anpassung des Bahnhofs Wängi der Frauenfeld-Wil-Bahn sind verbessert worden. Einige Punkte entsprechen noch immer nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Inclusion Handicap hatte bereits im November des vergangenen Jahres Einsprache erhoben, weil die Perronerhöhung nicht über die ganze Länge des Gleises geplant war. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) gab Inclusion Handicap Recht und hat die Pläne der Frauenfeld-Wil-Bahn zur Überarbeitung zurückgewiesen. Diese hat nun stattgefunden, und Inclusion Handicap hat zu den überarbeiteten Plänen erneut Stellung genommen. Sie sehen nun Verbesserungen vor:
- Das Perron wird auf der ganzen Länge erhöht, so dass der autonome Zu- und Ausstieg möglich ist.
- Die Rampenneigung zum Perron beträgt maximal 6 Prozent.
- Die vertikale Spaltenbreite beträgt maximal 5 cm.
Alle Probleme sind im
Projekt jedoch nicht gelöst. Die Position des Tasters «Halt auf Verlangen» muss
geändert werden, damit sie für blinde Personen in der Führungskette liegt. Und:
Das Kundeninformationssystem (KI) muss dort platziert werden, wo der Boden eben
ist. Diese beiden Forderungen werden ebenfalls umgesetzt werden.
News vom 09.11.2019: Frauenfeld-Wil-Bahn muss über die Bücher
10.11.2020 - Medienmitteilung: COVID Triage-Kriterien der SAMW
Menschen mit Behinderungen aus intensivmedizinischen Behandlungen ausgeschlossen
Die Schweizerische
Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat die Triage-Kriterien für
den Fall der Ressourcenknappheit in der Intensivmedizin verschärft. Dabei
stützt sie sich für Menschen ab 65 Jahre auf eine «Fragilitätsskala», die
bereits im Ausland stark kritisiert worden ist: Ihre Anwendung führt dazu, dass
Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig von einer
intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen werden. Inclusion Handicap und
Agile.ch fordert die SAMW auf, die Kriterien anzupassen.
Medienmitteilung
10.11.2020
Sozialversicherungsstatistik 2020 liegt vor
Die «Schweizerische Sozialversicherungsstatistik» des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der einzelnen Sozialversicherungszweige
und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen. Sie weist aktuelle
Angaben sowie Zeitreihen über Einnahmen, Ausgaben und Kapital, die Zahl
der RentenbezügerInnen, die Beitragssätze und Durchschnittsleistungen
aus
Schweizerische Sozialversicherungsstatistik auf der Website des BSV
05.11.2020
Nur ein Viertel der Online-Shops barrierefrei
Blinde Personen können nur 10 von 41 Onlineshops gut bis sehr gut nutzen. Dies ist das Fazit der Schweizer Accessibility-Studie Onlineshops der Stiftung Access for All.
Von den getesteten Onlineshops können blinde und sehbehinderte Userinnen und User also nur rund einen Viertel nutzen. 17 getestete Anbieter waren nur teilweise bedienbar, 14 überhaupt nicht.
Blinde Personen können Webseiten nutzen, indem Screenreader
die visuelle Benutzeroberfläche vorliest. Voraussetzung für eine einfache
Nutzung ist, dass die Webseiten oder Apps barrierefrei programmiert sind. Dazu
gibt es Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WCAG 2.1, die Access for All
in der veröffentlichen Studie herbeizog. Die Tests fanden zwischen Januar bis
März 2020 statt; überprüft wurden 41 private und öffentliche Onlineshops.
Mehr Informationen und Studie zum Download
04.11.2020
Darf ein Rollstuhlplatz auch in Querrichtung platziert sein?
In neuen Trams der «Ferrovia Lugano-Ponte Tresa» (FLP) soll am entsprechenden Platz der Rollstuhl quer in Fahrtrichtung platziert werden. Ist dies konform mit dem Behindertengleichstellungsgesetz?
Die eigenwillige Platzierung des Rollstuhlplatzes bei den neuen FLP-Trams ist schon deshalb benachteiligend, da die betroffenen Passagiere im Rollstuhl isoliert sind. Zweitens stellt die «quere» Ausrichtung des Rollstuhls ein erhöhtes Risiko bei Unfällen dar. Schliesslich ist auch die Manövrierfläche sehr klein.
Inclusion Handicap stellt sich denn auch auf den Standpunkt, dass mindestens ein Rollstuhlplatz in Fahrtrichtung zur Verfügung gestellt werden muss, damit die neuen Trams dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen. Inclusion Handicap wird zusammen mit der Fachkommission RöV und den Transportunternehmen eine Besichtigung im Tessin organisieren. Danach wird über das weitere Vorgehen befunden.
Derselbe Hersteller wird neben den FLP gleich an drei weitere Transportunternehmen Trams liefern: an Aargau Verkehr (AVA), Baselland Transport (BLT) und Bernmobil. Dort sind die Rollstuhlplätze in Fahrtrichtung platziert. Inclusion Handicap hatte diese Unternehmen beraten, und die Fahrzeuge sind auf Kurs, damit sie von Menschen mit Behinderungen selbstständig genutzt werden können
02.11.2020 - Obligatorisches Referendum im Kanton Genf: Politische Rechte für alle Menschen mit Behinderungen (Medienmitteilung)
Stimm- und Wahlrecht für Alle! Abstimmung in Genf von nationaler Bedeutung
Bund und Kantone verweigern einem Teil der Bevölkerung das Stimm- und
Wahlrecht. Als erster Kanton überhaupt will Genf dies ändern: Am 29.
November wird darüber abgestimmt, ob alle Menschen mit Behinderungen
künftig ihre politischen Rechte ausüben dürfen. Für Inclusion Handicap
ein überfälliger Schritt: Die heutige Praxis ist völkerrechtswidrig. Der politische Dachverband hofft auf ein deutliches «Ja» aus Genf, und dass andere Kantone und der Bund möglichst rasch nachziehen.
Medienmitteilung
29.10.2020
Befreiung der Maskenpflicht aus gesundheitlichen und behinderungsbedingten Gründen: Zutritt darf nicht verwehrt werden
Menschen, die aus behinderungsbedingten oder gesundheitlichen Gründen
keine Masken tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit.
Inclusion Handicap hat deswegen viele Anfragen erhalten und hier die
wichtigsten Fragen zusammentragen.
Zu den FAQ
20.10.2020
Berufliche Vorsorge: Anpassung der Invalidenrenten per 2021
Auf den 1. Januar 2021 werden die seit 2017 ausgerichteten
Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule
erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt
0,3 %.
Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen
15.10.2020 - Urteil des Kantonsgerichts Freiburg: Bushaltestelle «Briegli» in Düdingen
Starkes Signal aus dem Kanton Freiburg: Gesetz verlangt Autonomie im ÖV
Das Kantonsgericht Freiburg hat eine Beschwerde von Inclusion Handicap
vollumfänglich gutgeheissen. Die Bushaltestelle «Briegli» in Düdingen
ist nicht konform mit dem Behindertengleichstellungsrecht. Das Gericht
hält im zweitinstanzlichen Urteil fest: Bundesverfassung und BehiG
verlangen, dass Menschen mit Behinderungen den öffentlichen Verkehr
selbstständig benutzen können. Das Urteil des Kantonsgericht Freiburg
ist ein starkes Signal für die Behindertengleichstellung im ÖV.
Mehr Informationen
14.10.2020
IV-Renten steigen ab 2021 leicht an
Die IV- und AHV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt
neu 1195 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im
Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Medienmitteilung des Bundesrates
13.10.2020 - Willkürliche IV-Gutachten: Untersuchungen des BSV (Medienmitteilung)
«Zu wenig gute Gutachter»: Das Zufallsprinzip muss rasch eingeführt werden
Inclusion Handicap hat die externe Untersuchung zu den IV-Gutachten, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) heute publiziert hat, zur
Kenntnis genommen. Es gebe in der Tendenz zu wenig gute Gutachterinnen
und Gutachter, heisst es in der Evaluation, in der die Stimmen der
Versicherten zu wenig vorkommen. Für Inclusion Handicap gehen die
Massnahmen deutlich zu wenig weit. Namentlich das Problem der
wirtschaftlichen Abhängigkeit wird kaum gelöst. Deshalb sollten alle
Gutachten nach dem Zufallsprinzip vergeben werden.
Zur Medienmitteilung
08.10.2020
Nicht bezahlte Krankenkassenprämien: Verbot der schwarzen Listen
Kantone dürfen Versicherte, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen
können, auf eine schwarze Liste setzen und ihnen Behandlungen
vorenthalten. Dies soll verboten werden. Inclusion Handicap unterstützt
eine entsprechende Standesinitiative, welche die vorberatende
Kommission in die Vernehmlassung schickte.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort
07.10.2020
Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen
Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit
von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in
Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft
tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten
geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet.
Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die
Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst. In einer zweiten
Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die
Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt
werden.
Pflegende Angehörige: Position von Inclusion Handicap
06.10.2020
Was ändert sich mit der EL-Reform?
Am 1. Januar 2021 treten die Änderungen in Kraft, die im
Rahmen der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) beschlossen wurden.
Inclusion Handicap hat die wichtigsten Änderungen in diversen Factsheets
zusammengetragen. Hier vorgestellt werden Neuerungen bei den Wohnkosten, beim
Vermögen, beim Lebensbedarf für Kinder, bei der Anrechnung des Einkommens von
Ehegatten, bei der Krankenkassenprämie, bei der Senkung der EL-Mindesthöhe
sowie bei der Rückerstattung aus dem Nachlass. Zudem wird aufgezeigt, für wen
aufgrund der Besitzstandsregelung bis längstens Ende 2023 weiterhin das alte
Recht massgebend ist. Die Änderungen werden anhand von diversen Beispielen
veranschaulicht.
Download Factsheets
03.10.2020 - Meldestelle zu den IV-Gutachten: Zwischenanalyse (Medienmitteilung vom 03.10.2020)
Willkürliche Gutachten: Mehr als Einzelfälle
Simulationsvorwürfe, 20-Minuten-Gespräche oder gar Beleidigungen – die
Meldestelle von Inclusion Handicap zu den IV-Gutachten hat viele
Missstände aufgedeckt. Über 250 Meldungen von Versicherten gingen ein.
In vielen Fällen kann nicht von einer fairen Abklärung gesprochen
werden. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen
publiziert erste Resultate der Meldestelle, die nach wie vor aktiv
bleibt.
Medienmitteilung
25.09.2020 - Interpellation
Maskenpflicht und Kommunikation der Behörden wirft für Menschen mit Behinderungen einige Fragen auf
Ob in der Kommunikation oder dem Vorbeugen von Pöbeleien gegenüber
Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind: Menschen mit
Behinderungen gingen und gehen in der Corona-Pandemie häufig vergessen. Die neue Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, Ständerätin Maya Graf,
hat eine Interpellation eingereicht, damit einige wichtige Fragen
geklärt werden.
Mehr Informationen
25.09.2020
Neue Codes bei den IV-Gebrechen
Die Codes, welche die IV benutzt, um die gesundheitlichen
Einschränkungen (Gebrechen) zu klassifizieren, sollen überprüft werden. Der Bundesrat muss einen Bericht vorlegen, nachdem der Nationalrat am
25. September das Postulat «Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen»
angenommen hat.
Mehr Informationen
25.09.2020
Gewalt an Menschen mit Behinderungen soll untersucht werden
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich oft von Gewalt
betroffen. Das zeigen Studien aus dem In- und Ausland. Der Bundesrat
soll nun dieser Problematik näher auf den Grund gehen und einen Bericht vorlegen: Der Nationalrat hat am 25. September das Postulat «Gewalt an
Menschen mit Behinderungen in der Schweiz» angenommen.
Mehr Informationen
24.09.2020
Nationalrat für Selbstbestimmung von Transmenschen unter umfassender Beistandschaft
Menschen mit Transidentität oder eine Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und ihr Vornamen im Personenstandsregister künftig unbürokratisch ändern können. Der Nationalrat hat sich nun dafür ausgesprochen, dass dies auch Menschen unter umfassender Beistandschaft selbstbestimmt entscheiden dürfen.
Nach dem Willen von Bundes- und Ständerat hätten Menschen
unter umfassender Beistandschaft, die ihr Geschlecht ändern wollen, die
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters benötigt. Nach Ansicht von Inclusion
Handicap widerspricht dies der Gleichberechtigung von Menschen mit
Behinderungen, wie es die UNO-Behindertenkonvention fordert. Das Geschäft geht
nun zurück in den Ständerat.
Vernehmlassungsantwort [en français, PDF, 144.3 KB]
24.09.2020
Inclusion Handicap unterstützt Linie des Ständerats beim E-Voting
Der Ständerat hat gleich drei Vorlagen zum E-Voting abgelehnt. Inclusion
Handicap unterstützt die beschlossene Linie: E-Voting als wichtiges Instrument
zur politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen muss
weiterverfolgt werden. Die Sicherheitsbedenken sind jedoch nachvollziehbar.
Mehr Informationen
22.09.2020
Bessere Unterstützung für Pflegende von Erwachsenen mit Behinderung
Der Bundesrat muss im Hinblick auf eine zweite Corona-Welle oder einer
anderen künftigen Pandemiesituation abklären, wie Eltern oder andere
Angehörige von Erwachsenen mit Behinderung entschädigt werden können.
Der Ständerat hat einem entsprechenden Postulat von Marianne Maret
(CVP/VS) zugestimmt.
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18.09.2020 - Medienmitteilung vom 18.09.2020: Delegiertenversammlung von Inclusion Handicap
Maya Graf und Verena Kuonen glanzvoll als Co-Präsidentinnen gewählt
Die Delegierten von Inclusion Handicap haben Ständerätin Maya Graf
(Grüne/BL) und die bisherige Präsidentin Verena Kuonen einstimmig als
Co-Präsidentinnen gewählt. An der Delegiertenversammlung in Bern wurde
ausserdem eine Corona-Resolution sowie eine neue Strategie des
politischen Dachverbandes der Behindertenorganisationen verabschiedet.
Medienmitteilung
09.09.2020 - Online-Tagung Behindertengleichstellungsecht
Wie kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen tatsächlich ein unabhängiges Leben führen können und in die Gemeinschaft einbezogen sind?
- Welche Rechte sind hierzu in Art. 19 der UNO Behindertenrechtskonvention festgelegt?
- Welche Verpflichtungen ergeben sich hieraus für die Vertragsstaaten, also auch für die Schweiz?
- Und warum ist dieser Artikel für Menschen mit Behinderungen von so zentraler Bedeutung?
Diesen Fragen widmet sich Frau Dr. Camilla Parker (Fachberaterin Menschenrechte und psychische Gesundheit) im Rahmen der Online-Reihe zum Behindertengleichstellungsrecht.
Sie wird ausführen, welche Schritte unternommen werden müssen, um das Recht von Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt zu leben und an der Gemeinschaft teilzuhaben im Lebensalltag umzusetzen.
Wir laden Sie herzlich zu diesem Online-Vortrag und der anschliessenden Frage-Antwort-Runde mit Camilla Parker ein:
- Am Mittwoch, den 16. September von 16.00 bis 17.15 Uhr
- Anmeldung bis am 11. September
01.09.2020
Fast 200 neue S-Bahn-Züge: Inclusion Handicap hat Auge auf Barrierefreiheit
Die SBB, Thurbo und RegionAlps beschaffen gemeinsam insgesamt 194 S-Bahn-Züge. Inclusion Handicap ist in den Prozess involviert.
Die drei Transportunternehmen hatten im Mai die umfangreiche Beschaffung mit dem Namen «BEST» öffentlich ausgeschrieben. Inclusion Handicap ist im Projekt miteinbezogen, damit die Züge dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen und somit für Menschen mit Behinderungen autonom zu benutzen sind. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen hatte wie auch die anderen Mitglieder der Rollmaterial-Begleitgruppe bereits im 2019 Gelegenheit, zum Projektlastenheft Stellung zu nehmen. Ziel war es, Anforderungen und Bedürfnisse der Interessenvertretung mobilitätseingeschränkter Personen bereits früh zu kennen, damit diese in das Projektlastenheft aufgenommen werden konnten.
Am 2. September verkündeten SBB, Thurbo und RegionAlps, dass die Zahl der Bewerber auf drei reduziert werden (Alstom, Siemens und Stadler). Der definitive Entscheid für einen Hersteller soll 2022 fallen, die ersten Züge vier weitere Jahre später verkehren. Inclusion Handicap arbeitet bei diesem Grossprojekt eng mit den drei Verkehrsunternehmen zusammen. RegionAlps betreibt Regionallinien im Wallis, Thurbo in der Ostschweiz und u.a. einzelne Linien der S-Bahn Zürich.
26.08.2020
Wann wird der ÖV zugänglich? Bundesrat will Bestandsaufnahme
Geschätzte 90 Prozent der Bushaltestellen sind für Menschen mit
Behinderungen nicht ohne Hindernis zugänglich – obwohl das Gesetz bis
2023 einen autonom zu nutzenden öffentlichen Verkehr verlangt. Der
Bundesrat will nun eine Bestandsaufnahme vorlegen. Er empfiehlt ein
entsprechendes Postulat von Nationalrat Mathias Reynard zur Annahme.
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07.08.2020
IV-Weiterentwicklung – die wichtigsten Neuerungen
Die IV-Weiterentwicklung
ist in der Sommersession verabschiedet worden. Die Referendumsfrist läuft noch
bis 8. Oktober 2020. Mit dem Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen
ist im Herbst 2020 zu rechnen. Derzeit ist geplant, die IV-Weiterentwicklung am
1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Inclusion Handicap zieht ein insgesamt
positives Fazit. Der politische
Dachverband der Behindertenorganisationen hat nun die wichtigsten Änderungen in
einem Dokument zusammengefasst.
IV-Weiterentwickung: Die wichtigsten Neuerungen [PDF, 250.6 KB]
04.08.2020
Online-Vorträge Behindertengleichstellungsrecht
Zwischen dem 24. August und dem 26. November finden vier Online-Vorträge
zum Thema Behindertengleichstellungsrecht statt. Inclusion Handicap, die Juristische Fakultät der Uni Basel sowie das Eidg. Büro für die
Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) veranstalten diese
Reihe anstelle der jährlichen Tagung vom 15. Mai, die aufgrund der
Corona-Pandemie hatte abgesagt werden müssen.
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08.07.2020
Sind Assistenzbeziehende in der Covid-Risikogruppe, übernimmt IV weiterhin die Lohnfortzahlungspflicht
Der Bund hat die besonderen Regelungen beim IV-Assistenzbeitrag, die er aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen hatte, mit der Beendigung der ausserordentlichen Lage wieder aufgehoben. Es gelten seit dem 1. Juli wieder die Regelungen der «Vor-Corona-Zeit».
Eine Ausnahme gibt es für Assistenzbeziehende, die einer Risikogruppe angehören und vorübergehend und zu ihrem Schutz keine Assistenzleistungen beziehen. Die Löhne für die Assistenzpersonen müssen zwar weiterhin gezahlt werden, die Kosten übernimmt aber weiterhin die IV. Die Lohnfortzahlungen werden nach wie vor nicht dem jährlichen Assistenzbeitrag angerechnet.
Die betroffenen Assistenzbeziehenden müssen den IV-Stellen ein Arztzeugnis vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass sie zu einer definierten Kategorie von besonders gefährdeten Personen gehören. Nicht als Gefährdungsgrund berücksichtigt wird das Alter über 65 Jahre.
07.07.2020
Herzogenbuchsee: Einsprache wegen fehlenden Liften
Der Bahnhof Herzogenbuchsee soll behindertengerecht umgebaut werden.
Inclusion Handicap hat Einsprache eingereicht, da die Perrons nicht für alle Menschen mit Behinderungen erreichbar sind.
Mehr Informationen
03.07.2020 - Medienmitteilung vom 03.07.2020: COVID-19-Verordnung
Maskenpflicht: Keine Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen
Ab kommenden Montag gilt im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht, um
die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Ein Teil der Menschen mit Behinderungen ist von der Pflicht befreit. Unter Umständen gefährden
sie sich sogar selber. Inclusion Handicap fordert ÖV-Passagiere und
Transportunternehmen auf, diesen Umständen Rechnung zu tragen und einer
Stigmatisierung vorzubeugen.
Medienmitteilung
02.07.2020 - Finanzperspektiven der IV
Corona-Pandemie beeinträchtigt erwartungsgemäss die IV-Finanzen
Die Corona-Krise schwächt die Wirtschaftsleistung und beeinflusst
folglich die finanziellen Perspektiven der IV. Die Sanierung der IV wird sich wahrscheinlich etwas nach hinten verschieben. Dies geht aus den
Finanzperspektiven der IV hervor, die das Bundesamt für
Sozialversicherungen (BSV) am 02. Juli publiziert hat.
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01.07.2020
Neue Züge für Sihltal-Zürich-Bahn
Inclusion Handicap hat Stellung genommen, damit die neuen Züge der
Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn (SZU) für Menschen mit Behinderungen
autonom nutzbar sein werden.
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29.06.2020
Weitere Stellungnahme für neue ÖBB-Züge
Die österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betreiben Linien in die Schweiz, unter anderem auch Nachtzüge nach Wien-Prag oder Hamburg. Sie schaffen für Linien, die in die Schweiz führen, neues Rollmaterial an. Inclusion Handicap begleitet das Projekt, damit die Züge dem Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen.
Inclusion Handicap leitet die Begleitgruppe, die sich aus Mitgliedern der Fachkommissionen HöV, RöV und SöV zusammensetzt. Nachdem letzten Herbst die ÖBB diesem Gremium in Zürich das Fahrzeugkonzept präsentierten, bot sich dieses Jahr nun die Gelegenheit, zu Handen des Herstellers Siemens ausführlich Stellung zu nehmen Dabei wurden Verbesserungsvorschläge vorgebracht. Für Reisende mit Behinderungen gibt es noch einige Mängel zu beheben, z.B. wegen diversen Absätzen, der Nutzbarkeit der Toiletten oder dem Türfindesignal.
Die Begleitgruppe erwartet nun von den ÖBB und dem Hersteller eine Rückmeldung, welche der vorgeschlagenen Optimierungen vom Projekt übernommen werden.
25.06.2020
Trotz guter Leistung: Arbeitsvertrag von MS-Patientin wird nicht verlängert
Inclusion Handicap vertritt die Interessen einer Frau, deren
Arbeitsvertrag im «Hospice général» in Genf (Sozialdienst des Kantons Genf) nicht verlängert wurde
– trotz guter Leistung und positivem Feedback. Ein exemplarischer Fall von
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen: Menschen mit Behinderungen
haben deutlich mehr Mühe, eine Stelle zu finden, die ihren Qualifikationen und
Leistungen entsprechen, als Menschen ohne Behinderungen.
Artikel der Tribune de Genève: «Elle est handicapée, l’Hospice ne renouvelle pas son contrat»
20.06.2020
Zu hohe Gleisüberhöhung in Kurvenbahnhöfen
Der Bundesrat hat mehrere Regelwerke im Eisenbahnbereich, welche auch
den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum öffentlichen Verkehr
betreffen, überarbeitet. Für Inclusion Handicap ist insbesondere eine
Änderung problematisch: Die zulässige Gleisüberhöhung bei
Kurvenbahnhöfen ist zu hoch, so dass der selbstständige Zugang für
Menschen im Rollstuhl erschwert oder gar verunmöglicht wird.
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19.06.2020
Die IV-Weiterentwicklung ist unter Dach und Fach
Das Parlament hat die IV-Weiterentwicklung deutlich verabschiedet: Die Schlussabstimmung fand am 19.06. statt, nachdem sie wegen dem Corona-bedingten Abbruch der März-Session verschoben werden musste. Bereits im Frühling hatten sich beide Räte inhaltlich einigen können.
Der Nationalrat verabschiedete die IV-Weiterentwicklung einstimmig, im Ständerat gab es nur eine Gegenstimme.
Inclusion
Handicap begrüsst die IV-Weiterentwicklung. Nachdem jahrelang nur auf Kosten
von Menschen mit Behinderungen gespart worden war, beschloss das Parlament eine
konstruktive Reform: Die Integration in den Arbeitsmarkt wird gefördert, die
Qualität der medizinischen Gutachten verbessert und auf unverantwortliche
Sparmassnahmen verzichtet. Eine Trendwende wurde eingeläutet. Inclusion
Handicap hofft, dass dies ein erster Schritt in die richtige Richtung ist.
Bilanz zur IV-Weiterentwicklung
19.06.2020
Überbrückungsleistungen: Wichtiges Absicherung auch für ältere Stellensuchende mit Behinderungen
Inclusion Handicap unterstützt die Einführung der neuen Überbrückungsleistungen (ÜL). Denn gerade ältere Arbeitnehmende mit Behinderungen sind besonders dem Risiko ausgesetzt, in fortgeschrittenem Alter ausgesteuert zu werden.
Das Parlament hat am 11. Juni in der Einigungskonferenz die letzte Differenz behoben und verabschiedete die Vorlage acht Tage später in der Schlussabstimmung. Die Räte einigten sich auf ein Ausgabendach der ÜL: Dieses beträgt sowohl für Alleinstehende als auch für Ehepaare maximal das 2,25-fache des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen.
Die ÜL verhindern, dass Personen, die mit 60 Jahren oder
später ausgesteuert werden, in die Sozialhilfe abrutschen. Denn diverse
Erhebungen zeigen, dass es Stellensuchende ab 55 Jahren auf dem Arbeitsmarkt
besonders schwer haben; solche mit Behinderungen besonders. Deshalb begrüsst Inclusion
Handicap die Einführung der Überbrückungsleistungen.
Mehr Informationen zu den Überbrückungsleistungen
19.06.2020 - «Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe»
Menschen mit Behinderungen sollen in humanitären Notlagen besser unterstützt werden
Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Schweiz die «Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe» unterzeichnen soll.
In humanitären Notlagen wie bewaffneten Konflikten oder Katastrophen sind Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet. Sie haben während einer humanitären Krise oftmals nicht die gleichen Möglichkeiten, um an Wasser, Nahrungsmittel oder medizinische Versorgung zu kommen.
Damit die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen auch in solchen
Notsituationen besser berücksichtigt werden, haben Staaten,
Uno-Agenturen und Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam die
«Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären
Hilfe» verfasst.
Medienmitteilung des Bundesrates
10.06.2020
Hohes Interesse an der Parlamentsgruppe Behindertenfragen
Die nationalen Parlamentarierinnen und Parlamentarier zeigen
erfreulicherweise ein hohes Interesse an der Parlamentarischen Gruppe
für Behindertenfragen: 74 Mitglieder aus allen Fraktionen und beiden
Kammern haben sich eingeschrieben.
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03.06.2020
IV-Weiterentwicklung auch für die Finanzen positiv
Die IV-Weiterentwicklung hat auch auf die Finanzen positive Auswirkungen. Dies geht aus einem Papier des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) vom 3. Juni hervor. Es rechnet, dass mit der IV-Weiterentwicklung im Jahr 2030 7 Millionen Franken weniger ausgegeben werden als heute. Auch nach diesem Zeitpunkt soll die finanzielle Entwicklung positiv verlaufen.
Die IV-Weiterentwicklung ist auf der Zielgeraden; im März
wurde sie inhaltlich zu Ende beraten. Weil die Session aufgrund der Coronakrise
abgebrochen werden musste, ist die Schlussabstimmung für die laufende
Sommersession am 19. Juni terminiert.
Finanzielle Auswirkungen (Weiterentwicklung der IV) im Jahr 2030. Berechnung des BSV.
28.05.2020 - IV-Statistik 2019
Trends bei der IV setzen sich fort
Die Anzahl der ausbezahlten IV-Renten geht weiterhin zurück; der Anteil
der Bezü-gerinnen und Bezüger mit psychischen Beeinträchtigungen nimmt
jedoch zu. Die IV-Statistik des Bundesamtes für Sozialversicherungen
(BSV), die am 28. Mai veröffentlicht wurde, bestätigt die Tendenz der
letzten Jahre. Und auch, dass die IV-Weiterentwicklung am richtigen Ort
ansetzt.
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27.05.2020 - Bundesgerichtsurteil
Wegen dem Geld: Niederlassungsfreiheit gilt nicht für Alle
Ein Mann darf nicht von einem Heim im Jura nach Genf ziehen. Dies
entschied das Bundesgericht. Der Jura müsste die Differenz der höheren
Kosten übernehmen. Inclusion Handicap ist der Ansicht, dass dieser
Entscheid nicht mit UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vereinbar ist. Die Sendung 10vor10 auf SRF hat sich der Problematik angenommen.
Beitrag und weiterführende Informationen
20.05.2020
Neue Verkehrsregeln gefährlich für sehbehinderte Menschen
Kinder bis 12 Jahren dürfen künftig auf dem Trottoir Velo
fahren. Diese Massnahme gefährdet die Sicherheit von sehbehinderten und blinden
Personen. Dies und weitere Änderungen der Verkehrsregeln und
Signalisationsvorschriften beschloss der Bundesrat.
Medienmitteilung des Schw. Blindenverbandes
01.05.2020
Willkürliche IV Gutachten: Meldestelle weiterhin online
Die Meldestelle für Opfer der willkürlichen Praxis bei den
IV-Gutachten ist weiterhin online. Sie können sich bis Ende Juli melden. Neben
den Betroffenen ermuntern wir auch Rechtsvertreterinnen und behandelnde Ärzte
der Versicherten, das Formular auszufüllen.
Mehr Informationen zu den Gutachten und der Meldestelle
01.05.2020
Umfrage für eine Studie: Wie gehen Menschen mit Behinderungen mit der Corona-Situation um?
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf Menschen mit
Behinderungen aus? Welche Konsequenzen hat sie? Werden Personen mit
Behinderungen und ihre Familien vernachlässigt? Dies will eine internationale
Studie aus 14 Ländern, unter der Federführung der Universität Fribourg, der Schweizer
Fernuniversität und des University College London, herausfinden. Mitmachen
können auch Eltern und Betreuungspersonen von Kindern und Erwachsenen mit
besonderen Bedürfnissen.
Mehr Informationen und Umfrage-Teilnahme
29.04.2020
Ergänzungsleistungen: Was ändert sich ab dem kommenden Jahr?
Ab dem 1. Januar 2021 tritt die Reform bei den
Ergänzungsleistungen und die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen in
Kraft. Die wichtigsten Änderungen bei den EL hat Inclusion Handicap im Factsheet
zusammengefasst.
Factsheet zur EL-Reform: Änderungen per 2021 [PDF, 184.1 KB]
29.04.2020
BRK: Überprüfung der Schweiz im März 2021
Der UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird die Schweiz im März 2021 überprüfen. Wegen der Corona-Pandemie wurde die 23. Session, die für diesjährigen Frühling geplant gewesen war, verschoben. Sie findet nun im August/September 2020 statt, weshalb auch die Überprüfung der Schweiz (ursprünglich im August 20 vorgesehen) nach hinten gerückt ist.
Der Ausschuss wird nach der Session die Schlussbemerkungen
(«Concluding observations») veröffentlichen, die Empfehlungen an die Schweiz
enthält. Darin wird festgehalten, inwiefern und in welchen Bereichen die
UNO-BRK in der Schweiz umgesetzt ist und wo sie Massnahmen zu ergreifen hat.
Mehr Informationen zum Prüfverfahren UNO-BRK
16.04.2020 - Medienmitteilung: Massnahmen gegen das Coronavirus
Wichtige Entlastung für Eltern von Kindern mit Behinderungen – Weiterhin kein Erwerbsersatz für einen Teil der Betroffenen
Der Bundesrat hat heute im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie beschlossen, dass Eltern von Kindern mit Behinderungen
über 12 Jahren ebenfalls Erwerbsausfallentschädigung (EO) erhalten, wenn sie ihre Kinder betreuen. Inclusion Handicap hatte sich für diese
Massnahme eingesetzt und ist erleichtert über diesen Beschluss. Aber:
Eltern oder Angehörige, die eine erwachsene Person mit einer Behinderung pflegen, werden weiterhin von der Entschädigung ausgeschlossen.
Medienmitteilung: Massnahmen gegen das Coronavirus
09.04.2020
Ende des Fristenstillstands wird für Menschen mit Behinderungen zum Problem
Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass der Fristenstillstand nicht
mehr verlängert wird und per 19. April endet. Inclusion Handicap hat
sich für einen Fristenstillstand während der gesamten Corona-Krise
ausgesprochen. Denn für Menschen mit Behinderungen führt dieser
Entscheid zu Problemen.
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07.04.2020
IV-Jahresergebnis besser als erwartet
Die IV hat im Jahr 2019 einen Gewinn von 24 Millionen Franken erzielt. Damit schneidet sie besser ab als prognostiziert. Die Sanierung der IV ist auf Kurs.
Das positive Jahresergebnis war nicht zu erwarten: In den Finanzperspektiven war das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) von einem Verlust von 130 Millionen ausgegangen. Ein gutes Anlageresultat auf den Kapitalmärkten (407 Millionen Franken Gewinn) sorgt jedoch für schwarze Zahlen. Ansonsten war das Umlageergebnis negativ: Der Aufwand der IV überstieg den Ertrag um 383 Mio. Franken. Grund dafür ist insbesondere der Wegfall des Mehrwertsteuerprozents, das seit 2018 nicht mehr erhoben wird.
Die Finanzperspektiven hatten für 2019 aber ohnehin keinen
Schuldenabbau vorgesehen bzw. sehen dies bis 2022 nicht vor. Insgesamt
verbleibt die Schuld der IV bei der AHV bei gut 10 Milliarden Franken. Sie soll
bis 2032 abgebaut werden, die IV-Sanierung ist somit weiterhin auf Kurs.
Medienmitteilung von Compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EV)
25.03.2020
Assistenzbeitrag in Zeiten des Coronavirus’: Aktualisierte Informationen des BSV
Der Corona-Virus führt temporär zu Änderungen für Personen, die einen Assistenzbeitrag beziehen. Die IV-Stellen müssen die
Lohnfortzahlungspflicht bis auf Weiteres anerkennen. Und: Eine Plattform für Covid-19-Aushilfsstellen bietet Personen, die
IV-Assistenz beziehen, die Möglichkeit, kostenlos Inserate zu schalten.
Alle Informationen des BSV
20.03.2020
Zivil- und Verwaltungsverfahren: Fristen werden eingefroren
Die Gerichtsferien werden aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Der Fristenstillstand dauert vom 21. März bis am 19. April. Dies beschloss der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. März. Betroffen sind sämtliche Zivil- und Verwaltungsverfahren auf kantonaler und Bundesebene, und somit auch Verfahren im Bereich Sozialversicherungen wie die IV oder Ergänzungsleistungen.
Der Bundesrat wolle den Gerichten, Anwältinnen, Anwälten und
den Parteien eine Atempause verschaffen, um sich auf eine schwierige Zeit
einzustellen, hiess es in der Medienmitteilung des Bundesrates.
Medienmitteilung des Bundesrates
18.03.2020
Tagung Behindertengleichstellungsrecht vom 15. Mai abgesagt
Die für den 15. Mai vorgesehene Tagung Behindertengleichstellungsrecht in Basel ist aufgrund des grassierenden Corona-Virus’ abgesagt worden. Die Veranstaltung wird nicht stattfinden.
Die verantwortlichen Personen klären ab, ob eine Online-Version der Tagung angeboten werden kann. Sobald Klarheit darüber besteht, wird an dieser Stelle informiert.
Inclusion Handicap organisiert die alljährliche Tagung
gemeinsam mit der Juristischen Fakultät der Universität Basel und dem
Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(EBGB).
Weitere Informationen
16.03.2020
Frühlingssession abgebrochen – Schlussabstimmung zur IV-Weiterentwicklung vertragt
Die Frühlingssession des Parlaments ist aufgrund der
Situation rund um das Coronavirus abgebrochen worden. Die Ratbüros von National-
und Ständerat beschlossen auf Antrag der Verwaltungsdelegation, auf die dritte
Sitzungswoche zu verzichten. Damit verschiebt sich u.a. auch die
Schlussabstimmung zur IV-Weiterentwicklung auf ein noch unbestimmtes Datum. In
der ersten Sessionswoche war die letzte Differenz ausgeräumt worden.
SDA-Meldung auf der Website des Parlaments
16.03.2020
Informationen zum Coronavirus (COVID-19) in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
Das Bundesamt für Gesundheit hat wichtige Informationen zum
grassierenden Coronavirus (COVID-19) in leichter Sprache und in Gebärdensprache auf seiner
Website aufgeschaltet.
Um den Schutz jeder Person und der Bevölkerung zu
gewährleisten, ist die Einhaltung der Verhaltensregeln für den Schutz vor einer
Ansteckung sehr wichtig.
Mehr Informationen
16.03.2020
Reform der 2. Säule betrifft auch Menschen mit Behinderungen
Inclusion Handicap hat eine
Vernehmlassungsantwort zur Reform der beruflichen Vorsorge eingereicht. Die
Vorschläge beinhalten trotz Senkung des Umwandlungssatzes gewisse soziale
Absicherungen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind: So soll auch
IV-Beziehenden ein lebenslanger Rentenzuschlag ausbezahlt werden. Inclusion
Handicap fordert als zusätzliches Anliegen die Senkung der BVG-Eintrittsschwelle.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort
12.03.2020
Zielvorgaben für IV-Stellen: Unbefriedigende Antwort des Bundesrates
Die Antwort des
Bundesrates auf die Interpellation
von Maya Graf («Quotenziel-System
des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Konflikt mit Rechtsanspruch und
Untersuchungsgrundsatz?») fiel unbefriedigend aus. Die Ständerätin hatte Fragen
zu den Zielvereinbarungen, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit
allen IV-Stellen abgeschlossen hat. So gibt das BSV Ziele vor, dass Kosten und
die Anzahl Renten gesenkt werden oder zumindest nicht steigen sollen. Maya Graf
hat am 12. März eine Diskussion zur Interpellation verlangt.
Mehr Informationen
10.03.2020
Ständerat befürwortet Finanzierung von Assistenzhunden für Kinder
Der Ständerat hat der Motion «Assistenzhunde auch für kranke Kinder und Jugendliche» zugestimmt. Sie verlangt, dass die IV die Kosten für Assistenzhunde auch für Kinder und Jugendliche übernimmt. Heute übernimmt die IV die Leistungen nur für erwachsene IV-Beziehende. Inclusion Handicap unterstützt den Vorstoss. Nun muss der Nationalrat der Motion ebenfalls noch zustimmen.
Assistenzhunde
erhöhen die Selbstständigkeit von Betroffenen. So können auch Epilepsie-Hunde Anfälle voraussehen.
Die Motion auf Curia Vista
07.03.2020
Anerkennung der Gebärdensprache im Kanton Bern: Nur ein kleiner Schritt vorwärts
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat ein Postulat zur offiziellen
Anerkennung der Gebärdensprache angenommen. Dies ist aber nur bedingt ein
Erfolg: Das Anliegen wurde ursprünglich als Motion eingereicht, das den
Regierungsrat verpflichtet hätte, einen konkreten Gesetzesentwurf
auszuarbeiten. Das Parlament wandelte den Vorstoss nun aber in ein weniger
verbindliches Postulat um. Die Regierung muss die Anerkennung erst prüfen und
einen Bericht vorlegen.
Medienmitteilung des Schweiz. Gehörlosenbundes
06.03.2020
Session des UNO-Komitees verschoben – Überprüfung der Schweiz wahrscheinlich auch
Die für März geplante Session des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist verschoben worden. Dies dürfte auch Folgen für den Fahrplan zur Überprüfung der Schweiz haben: Diese war für die Session vom 17. August bis 11. September vorgesehen. Wahrscheinlich wird diese nun auf März 2021 verschoben.
Der UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen teilte mit, dass im März zu wenig Mitglieder anwesend sein werden und somit das nötige Quorum nicht erfüllt wird. Zunächst hatte er geplant, die Sitzungen trotz dem grassierenden Corona-Virus durchzuführen. Nun haben aber zu viele Mitglieder beschlossen, nicht nach Genf zu reisen.
Der UNO-Ausschuss legt jeweils am Ende einer Session das
Programm für die kommenden Treffen fest. Geplant war, dass im März der Fahrplan
für das Treffen im August und September bestimmt wird und dass die Schweiz in
dieser Session Rechenschaft zum Stand der Umsetzung der
UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ablegen muss. Dieses Programm wird nun
durcheinandergewirbelt. Es ist davon auszugehen, dass die Anhörung der Schweiz
nun im März 2021 stattfinden wird.
Mehr Informationen zum Prüfverfahren
04.03.2020 - Medienmitteilung: Bilanz zur IV-Weiterentwicklung
Ein Schritt in die richtige Richtung – folgt eine Trendwende?
Das Parlament hat endlich eine zukunftsgerichtete IV-Reform beschlossen. Es hat im Rahmen der IV-Weiterentwicklung Voraussetzungen geschaffen,
damit die Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden kann. «Es
ist zu hoffen, dass damit eine Trendwende eingeläutet wurde und das
IV-System insgesamt verbessert wird», sagt Verena Kuonen, Präsidentin
von Inclusion Handicap. «Zu lange standen lediglich Sparmassnahmen auf
dem Buckel von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund.» Der
Nationalrat hat heute die letzte Differenz im Rahmen der
IV-Weiterentwicklung ausgemerzt. Die Schlussabstimmung ist noch
ausstehend.
Medienmitteilung: Bilanz zur IV-Weiterentwicklung
03.03.2020
Inländervorrang für IV-Beziehende unter Dach und Fach
Nach dem Stände- hat nun auch der Nationalrat die Motion «Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang» angenommen. Diese war von der ehemaligen Präsidentin von Inclusion Handicap, Pascale Bruderer, eingereicht worden.
Der Bundesrat muss nun einen Entwurf vorlegen, worin der Inländervorrang mit der Stellenmeldepflicht auf die IV ausgeweitet wird. Bislang mussten Unternehmen ihre offenen Stellen nur bei den RAV-Zentren melden.
Die Stellenmeldepflicht verlangt von Unternehmen, die eine Stelle in bestimmten Branchen zu besetzen haben, diese zunächst beim RAV – und künftig eben auch der IV-Stelle – zu melden. Erst fünf Tage später dürfen sie öffentlich ausgeschrieben werden. Damit wurde die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt: Inländerinnen und Inländer auf Jobsuche haben Vorrang.
Mit der Ausweitung der Stellenmeldepflicht bei den
IV-Stellen soll die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen
vorangetrieben werden. Inclusion Handicap wird die Vorschläge des Bundesrates,
die er mit der angenommenen Motion vorlegen muss, aufmerksam verfolgen.
Die Motion auf Curia Vista
03.03.2020
Bahnhof Acla de Fonta in Disentis: Leitlinien nun korrekt
Der Bahnhof Acla da Fontauna in Disentis GR soll umgebaut und bis 2022 barrierefrei zugänglich sein. Inclusion Handicap hatte im Rahmen des vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens eine Einsprache eingereicht. Nachdem die Pläne zufriedenstellend angepasst wurden, zog Inclusion Handicap diese zurück.
Inclusion Handicap hatte bemängelt, dass die «taktil-visuellen» Markierungen nicht gesetzeskonform geplant waren. Die beiden Abschlussmarkierungen an den Perronenden wurden nach der Einsprache entsprechend den Vorgaben des BAV Leitfadens «Taktil-visuelle Markierungen von Bahnperrons» angepasst, worauf Inclusion Handicap diese zurückzog. Damit wird der Bahnhof bis 2023 so umgebaut sein, dass er für Menschen mit Behinderungen selbstständig nutzbar ist und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entspricht.
02.03.2020 - IV-Weiterentwicklung im Ständerat
IV-Weiterentwicklung vor dem Abschluss? Ständerat will alle Begriffe überprüfen lassen
Der Ständerat ist bei der letzten Differenz zur IV-Weiterentwicklung seiner vorberatenden Kommission gefolgt: Er verzichtet darauf, die «Kinderrente» in «Zusatzrente für Eltern» umzubenennen. Stattdessen überwies er ein Postulat seiner Kommission, das verlangt, die gesamten Begrifflichkeiten in der Sozialversicherungsgesetzgebung zu überprüfen. Inclusion Handicap unterstützt dieses Vorgehen.
Bereits am Mittwoch behandelt der Nationalrat die
IV-Weiterentwicklung. Unterstützt er das Vorgehen der kleinen Kammer und
verzichtet auf die Umbenennung der Kinderrente, ist das wichtige Geschäft für
Menschen mit Behinderungen bereit für die Schlussabstimmung. Ansonsten geht die
Angelegenheit nochmals in den Ständerat.
Mehr Informationen zur IV-Weiterentwicklung
02.03.2020
Meldestelle: 80 Meldungen innert 48 Stunden
Innert 48 Stunden haben rund 80 Personen eine Meldung bei der Meldestelle von Inclusion Handicap zu den IV-Gutachten abgegeben.
Sind Gutachten der IV tendenziös? Einige Fälle sind bekannt. IV-Gutachterinnen und –Gutachter verfassen teilweise Gefälligkeitsberichte für die IV und schätzen die Arbeitsfähigkeit von Betroffenen systematisch zu hoch ein. Im Gegenzug erhalten sie immer wieder lukrative Aufträge zugeschanzt. Mit der Meldestelle will Inclusion Handicap seinen Beitrag leisten, um die Missstände zu durchleuchten.
Inclusion Handicap möchte Betroffene, die ein Gespräch bei
einer Gutachterin oder Gutachter hatten, deren Rechtsvertreterinnen oder
Rechtsvertreter sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte motivieren, sich bei der Meldestelle
zu melden.
Mehr Informationen und Link zur Meldestelle
28.02.2020
Meldestelle zu den IV-Gutachten jetzt online
Inclusion Handicap hat eine Meldestelle für Opfer der IV-Willkür
aufgeschaltet. Inclusion Handicap ermuntert alle Versicherten, die an
einem Gutachtergespräch im Rahmen der IV-Abklärungen teilgenommen haben, deren Rechtsvertreterinnen und -vertreter sowie behandelnde Ärztinnen
und Ärzte, das Formular auszufüllen. Die Angaben werden vertraulich
behandelt.
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28.02.2020 - Motion Ratifizierung Fakultativprotokoll UNO-BRK: Antwort des Bundesrates
Bundesrat fürchtet sich vor dem BRK-Ausschuss – Türe noch nicht zu
Der Bundesrat will die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention
(BRK) vorderhand nicht stärken. Er empfiehlt eine Motion, die die
Ratifizierung des Fakultativprotokolls verlangt, zur Ablehnung. Er wolle zunächst die Folgen davon besser einschätzen können, hiess es.
Inclusion Handicap hat kein Verständnis für diese Haltung.
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28.02.2020
Stimm- und Wahlrecht für Alle: Kanton Genf übernimmt Vorreiterrolle
Was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, hat Genf als erster Kanton
beschlossen: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen werden. Inclusion Handicap erhofft sich, dass
die übrigen Kantone und der Bund diesem Beispiel rasch folgen.
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10.02.2020
Maya Graf und Verena Kuonen bewerben sich gemeinsam für das Co-Präsidium
An der DV werden sich zwei Frauen für ein Co-Präsidium zur Wahl stellen: Ständerätin Maya Graf (Grüne) und die amtierende Präsidentin Verena Kuonen. Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 15. Januar einstimmig beschlossen, beide Kandidatinnen vorzuschlagen. Sowohl Geschäftsleitung und Vorstand sind überzeugt, mit Maya Graf und Verena Kuonen ein ideales Tandem den Delegierten vorschlagen zu können.
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29.01.2020
EL-Reform tritt zu spät in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen, die Reform bei den
Ergänzungsleistungen (EL) per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Für Inclusion
Handicap ist dies deutlich zu spät. Denn: Bestandteil der Reform ist die
dringend notwendige Erhöhung der Mietzinsmaxima, die heute die tatsächlichen
Mieten vieler EL-Beziehenden nicht mehr decken. Die ständig steigenden Mieten
sind zu einem veritablen Armutsrisiko geworden. Inclusion Handicap hatte in
seiner Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungen der EL mehr Tempo gefordert. Die EL-Reform war
im März 2019 nach drei Jahren Verhandlungen im Parlament verabschiedet worden.
Mehr Infos zur EL-Reform
17.01.2020 - IV-Weiterentwicklung in der SGK-S
Sämtliche IV-Begriffe sollen überprüft werden – Inclusion Handicap begrüsst den Beschluss
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hat sich mit der letzten Differenz der IV-Weiterentwicklung beschäftigt: Sie bleibt einstimmig dabei, dass der Begriff «Kinderrente» nicht wie vom Nationalrat gefordert in «Zusatzrente für Eltern» umbenannt werden soll. Die SGK-S will mittels Postulat jedoch sämtliche Begriffe in der Sozialversicherungsgesetzgebung überprüfen lassen. Inclusion Handicap begrüsst beide Entscheide.
Denn die Änderung des Begriffes «Kinderrente» bringt hohen administrativen Aufwand und somit hohe Mehrkosten mit sich, ohne dass sich substanziell etwas ändern würde. Wenn schon Begrifflichkeiten angepasst werden, muss die gesamte Gesetzgebung überprüft werden. Viele Ausdrücke haben einen abwertenden Charakter, wie schon das Invalidenversicherungsgesetz an und für sich: Der Wortstamm «invalid» bedeutet «wertlos». Diese Benennung ist wie viele andere Begriffe für Menschen mit Behinderungen abwertend. Es ist erfreulich, dass nun der Bundesrat prüfen soll, wie die Gesetzgebung geändert werden kann.
Die Umbenennung der Kinderrente ist noch die letzte
Differenz aus der IV-Weiterentwicklung. Sie dürfte im März in der
Frühjahrssession behandelt und womöglich verabschiedet werden.
Mehr Informationen zur IV-Weiterentwicklung
13.01.2020
Willkür bei den IV-Gutachten: Eine Vielzahl von Vorstössen
Die Missstände bei den medizinischen Gutachten der IV haben in der
Wintersession zahlreiche Interpellationen im Parlament nach sich
gezogen. Hintergrund der Vorstösse sind die publik gewordenen FälIe der
letzten Wochen, bei denen Gutachterinnen und Gutachter teilweise
schludrig gearbeitet haben: Sie schätzten die Arbeitsfähigkeit
systematisch zu hoch ein oder kopierten Textzeilen – und erhielten von
der IV im Gegenzug z.T. Aufträge in Millionenhöhe. Die Interpellationen
verlangen nun Antworten zur Qualitätssicherung bei den Gutachten.
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22.12.2019 - Medienmitteilung vom 22. Dezember 2019 - IV-Praxis: Bundesrat Berset kündet Untersuchung an
Meldestelle für Opfer der IV-Willkür
Haarsträubende Qualität von medizinischen Gutachten, unhaltbare
Sparvorgaben von den Behörden: Inclusion Handicap ist entrüstet über die in den letzten Wochen enthüllten Missstände bei der IV. Das Nachsehen
haben Menschen mit Behinderungen, die nicht oder nur zum Teil
arbeitsfähig sind, die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen aber
nicht erhalten. Inclusion Handicap befürchtet, dass die Enthüllungen nur die Spitze des Eisbergs ist und wird anfangs 2020 eine Meldestelle für
Betroffene einrichten.
Medienmitteilung
19.12.2019
200 Bahnhöfe verspätet hindernisfrei
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Standbericht zur Umsetzung des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an Bahnhöfen präsentiert: Er
zeigt, welche Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen selbstständig
benutzbar sind und welche noch umgebaut werden. 200
Bahnhöfe werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2023
angepasst.
Mehr Informationen
17.12.2019
Willkürliche IV-Gutachten: Unhaltbare Zustände werden untersucht
Kopierte Berichte, Aufträge in Millionenhöhe, tendenziöser Inhalt – die
Missstände bei den IV-Gutachten sind erheblich, deren Qualität
vereinzelt schludrig. Das Nachsehen haben Menschen mit Behinderungen,
deren Arbeitsfähigkeit zu hoch eingeschätzt wird. Bundesrat Alain Berset hat nun eine externe Untersuchung angeordnet.
Mehr Informationen
16.12.2019
Reform der beruflichen Vorsorge: Rentenzuschlag auch für IV-Beziehende
Der Bundesrat hat die Reform der beruflichen Vorsorge in die
Vernehmlassung geschickt. Die Vorschläge beinhalten trotz Senkung des
Umwandlungssatzes gewisse soziale Absicherungen, die für Menschen mit
Behinderungen wichtig sind: So soll auch IV-Beziehenden ein lebenslanger Rentenzuschlag ausbezahlt werden.
Mehr Informationen
13.12.2019 - Medienmitteilung der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz
Menschenrechte haben ihren Preis
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, bei der auch Inclusion Handicap Mitglied ist, begrüsst in weiten Teilen
die heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesvorlage für eine
Nationale Menschenrechtsinstitution. Der vorgesehene Finanzrahmen von
nur gerade einer Million Franken ist jedoch völlig ungenügend. Die neue
Menschenrechtsinstitution kann ihre Funktion nur dann glaubwürdig
ausüben und internationalen Vorgaben entsprechen, wenn sie mit bedeutend mehr Bundesgeldern ausgestattet wird.
Medienmitteilung auf humanrights.ch
12.12.2019
Das Fakultativprotokoll treibt die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention voran
Eine Motion verlangt, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll zur
UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Dies hätte
insbesondere zur Folge, dass Personen mit Behinderungen bei einem
Verstoss gegen die BRK mittels Individualbeschwerde an den UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen gelangen können.
Inclusion Handicap unterstützt den Vorstoss: Das Fakultativprotokoll
fördert die konsequente Umsetzung der BRK.
Mehr Informationen
12.12.2019
Ungenügende Unterstützung für die Überbrückungsleistungen
Der Ständerat will eine Überbrückungsleistung (ÜL) für Arbeitslose einführen, die mit 60 Jahren oder älter ausgesteuert sind. Inclusion Handicap begrüsst diesen Schritt zwar grundsätzlich: Ausgesteuerte Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung haben es besonders schwer, in fortgeschrittenem Alter eine Stelle zu finden. Der Ständerat schwächte die Vorlage nun aber derart ab, dass die Verbesserungen marginal bleiben.
Die Einführung der ÜL wären ein wichtiger Schritt: Diverse Erhebungen zeigen, dass es ab 55 Jahren besonders schwierig ist, eine Stelle zu finden. Stellensuchende mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben es besonders schwer. Inclusion Handicap unterstützt die Bestrebungen, damit Betroffene vor dem Rentenalter nicht in die Sozialhilfe abrutschen.
Der Ständerat hat der ÜL-Vorlage des Bundesrates nun aber den Zahn gezogen. Er will einerseits die Maximalhöhe der Leistungen kürzen. Andererseits sollen die ÜL nur bis zum Erreichen des vorzeitigen Rentenalters (heute 62 Jahre für Frauen, 63 Jahre für Männer) ausbezahlt werden und nicht wie vom Bundesrat vorgesehen, bis zum ordentlichen Rentenalter (64/65). Ein AHV-Vorbezug hat eine deutlich tiefere AHV-Rente bis zum Lebensende zur Folge. Inclusion Handicap hofft, dass der Nationalrat einlenkt und die Vorschläge des Bundesrates unterstützt.
11.12.2019
Kanton Genf mit Schweizer Premiere: Parlamentsdebatten in Gebärdensprache und mit Untertitelung
Der Parlamentsdebatten im Grossen Rat des Kantons Genf werden für gehörlose und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht: Die Verhandlungen werden auf der Website und im Regional-TV Léman Bleu in Gebärdensprache übersetzt und mit Untertitelung versehen werden. Die Neuerungen werden ab Januar 2020 verfügbar sein. Am 12. und 13. Dezember wurde ein erster Test durchgeführt.
Der Kanton Genf übernimmt damit eine Vorreiterrolle in
Sachen Barrierefreiheit: Er ist der erste Kanton, der die Parlamentsdebatten
für gehörlose und hörbehinderte Personen zugänglich macht.
Der Livestream aus dem Grossen Rat
10.12.2019 - Medienmitteilung vom 10.12.2019: IV-Weiterentwicklung im Nationalrat
Kürzung auf Kosten von Kindern vom Tisch – Besserer Schutz vor unseriösen Gutachten
Inclusion Handicap ist erleichtert, dass sich der Nationalrat im Rahmen
der IV-Weiterentwicklung entschieden gegen die Kürzung der Kinderrenten
ausgesprochen hat. Der unverantwortliche Vorschlag ist nun endgültig vom Tisch. Erfreulich ist ausserdem, dass Menschen mit Behinderungen besser vor der Willkür von einigen Gutachtern geschützt werden sollen.
Medienmitteilung
10.12.2019
Fehler aus der EL-Reform wird behoben
Auch der Nationalrat hat einen Fehler aus der EL-Reform behoben: Die
Beiträge für Personen, die in Wohngemeinschaften leben, werden
angepasst. Damit ist die letzte Differenz bei der «Verbesserung der
Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» ausgeräumt.
Mehr Informationen
04.12.2019
Wichtige Korrektur bei den EL und kleine Verbesserungen für pflegende Angehörige
Der Ständerat hat im Rahmen der Verhandlungen zur Angehörigenbetreuung
einen gewichtigen Fehler aus der EL-Reform korrigiert: Ohne die Anpassung
wäre das Wohnen in grösseren Wohngemeinschaften für EL-Beziehende kaum
mehr erschwinglich gewesen. Inclusion Handicap begrüsst die weiteren
beschlossene Änderungen, welche erwerbstätige Personen betreffen, die
ihre Angehörigen zuhause pflegen. Aus der Sicht von Inclusion Handicap
müssten sie aber noch weitergehen.
Mehr Informationen
04.12.2019
Tragen die IV-Hilfsmittel dem technischen Fortschritt genügend Rechnung?
Der technische Fortschritt kann die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen steigern. Der Ständerat hat hierzu nun ein Postulat überwiesen.
Das Postulat «Menschen mit Behinderung: Zugang zu modernen
Hilfsmitteln sicherstellen» hatte die Kommission für
soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) eingereicht.
Der Bundesrat soll prüfen, welche Anpassungen nötig sind, damit die abgegebenen
Hilfsmittel der IV und der Unfallversicherungen dem technologischen Fortschritt
entsprechen. Ebenfalls soll die Einführung eines Preissetzungsverfahrens
geprüft werden. Probleme stellen sich u.a. bei Prothesenträgerinnen, die häufig
keine optimale Prothese bezahlt erhalten, obwohl neuere Produkte ihre
Lebensqualität massiv steigern können.
Das Postulat auf Curia Vista
03.12.2019
Warn- und Alarmsysteme: Barrierefreiheit wird gesetzlich verankert
Die Barrierefreiheit von Informations-, Warn- und Alarmsystemen für
Menschen mit Behinderungen wird gesetzlich verankert. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat einer entsprechenden Bestimmung im Rahmen
der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)
zugestimmt. Inclusion Handicap hat sich dafür seit Längerem stark
gemacht.
Mehr Informationen
02.12.2019
5% der Kinder leben mit einer Behinderung – Anpassung des Totals auf 1.7 Millionen
In der Schweiz lebten 2017 rund 54 000 Kinder mit einer Behinderung. Jedes fünfte dieser Kinder war in seiner Fähigkeit beeinträchtigt, so zu leben wie andere gleichaltrige Kinder. 6992 erhielten eine Hilflosenentschädigung der IV und 1622 lebten während des ganzen oder eines Teils des Jahres in einer spezialisierten Institution. Diese geht aus einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Mit den
neuen Daten passte das BFS auch die Gesamtzahl der in der Schweiz lebenden
Personen mit Behinderungen an: Es schätzt sie auf rund 1.7 Millionen Menschen
und nicht mehr wie bisher auf 1.8 Millionen. Der Grund dafür ist methodischer
Art; das BFS greift auf mehrere Datengrundlagen zurück.
Mehr Informationen auf der Website des BFS
30.11.2019
Personenunterführung beim Bahnhof Basel: Wichtige Intervention von Inclusion Handicap
Inclusion Handicap hat im Rahmen der geplanten Reaktivierung der Personenunterführung beim Bahnhof Basel («Gundeli») zahlreiche Verbesserungen für Passantinnen und Passanten mit Behinderungen erwirken können. Diese wurden im Rahmen des vereinfachten Plangenehmigungsverfahren als Auflagen durch das BAV verfügt.
Die Personenunterführung sollte nach den ursprünglichen Plänen der SBB nicht behindertengerecht ausgestaltet werden. So war das Projekt für Inclusion Handicap inakzeptabel, weshalb der Dachverband der Behindertenorganisationen intervenierte. Nun werden zahlreiche Verbesserungen umgesetzt, damit die Unterführung auch dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entspricht.
Die Verbesserungen wurden im Rahmen einer Begehung mit den Fachkommissionen der Personen mit Hör- (HöV) und Sehbehinderung (SöV) und den Projektverantwortlichen der SBB in einer konstruktiven Einigungsverhandlung erarbeitet. So wird z.B. auf Bodenleuchten als auch auf die mobilen Absperrbänder, welche für Sehbehinderte und blinde Personen eine Gefahr darstellen, verzichtet.
26.11.2019
Sicherheit für Menschen mit Behinderungen: Kommission mit wichtigem Signal
Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) folgt dem Ständerat und will die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen
verbessern: Die Barrierefreiheit von Informations-, Warn- und
Alarmsystemen für Menschen mit Behinderungen soll – gegen den Willen des
Bundesrates – gesetzlich verankert werden. Inclusion Handicap setzt sich dafür seit Langem ein.
Mehr Informationen
26.11.2019
Einsprache beim Bahnhof Freiburg soll Klarheit schaffen
Inclusion Handicap hat am 25. November Einsprache zur Neugestaltung des
Bahnhofs Freiburg eingereicht, weil der hindernisfreie Zugang zu den
Perrons nicht gewährleistet ist. Die Vorgaben aus
UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), Bundesverfassung und
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind vorliegend nicht erfüllt.
Mehr Informationen
21.11.2019
Bushaltestelle in Düdingen bleibt ein Problemfall – Inclusion Handicap zieht Beschwerde weiter
Der Kanton Freiburg ist ein Sorgenkind bei der hindernisfreien
Gestaltung der Bushaltestellen, seine Politik erlaubt den
selbstständigen Zu- und Ausstieg von Menschen mit Behinderungen nicht.
Die kantonale Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion (RUBD) hat nun eine Beschwerde von Inclusion Handicap zu einer Bus-haltestelle in Düdingen – nach einer Verfahrensdauer von über drei Jahren – zwar teilweise
gutgeheissen. Dennoch ist die autonome Benutzung der Bushaltestelle
nicht gewährleistet, weshalb der Dachverband der
Behindertenorganisationen die Beschwerde an das Kantonsgericht Freiburg
weiterzieht.
Mehr Informationen
09.11.2019
Frauenfeld-Wil-Bahn muss über die Bücher
Die Perrons des Bahnhofs Wängi TG werden saniert – dank der Intervention von Inclusion Handicap müssen sie auf der gesamten Länge erhöht werden.
Die Frauenfeld-Wil-Bahn will die Perrons beim Bahnhof Wängi erneuern. Sie plante zunächst eine teilweise Erhöhung des Perrons auf einer Länge von 5 m, damit der niveaugleiche Zu- und Ausstieg nur beim Rollstuhlabteil gewährleistet ist. Die Bahn hatte im Sommer 2013 neue Niederflurzüge beschafft.
Im Rahmen des entsprechenden Plangenehmigungsverfahrens erhob Inclusion Handicap Einsprache, die das Bundesamt für Verkehr guthiess: Die Pläne wurden der Frauenfeld-Wil-Bahn zur Überarbeitung zurückgewiesen. Bei vollständiger Sanierung der Perrons ist auch eine vollständige Erhöhung verhältnismässig. So können Personen mit einer Gehbehinderung bei allen Türen vom niveaugleichen Einstieg profitieren.
08.11.2019
Auch Nationalratskommission für Ausweitung des Inländervorrangs
Nach dem Ständerat hat nun auch die vorberatende Kommission des Nationalrates die Motion «Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang angenommen».
Die Motion war im März dieses Jahres von der ehemaligen Präsidentin von Inclusion Handicap, Pascale Bruderer, eingereicht worden. Sie verlangt, dass die Stellenmeldepflicht auf die IV ausgeweitet ist. Heute müssen Arbeitgeber offene Stellen nur beim RAV melden. Im Juni stimmte bereits der Ständerat zu, nun beantragt auch die staatspolitische Kommission des Nationalrates die Annahme.
Die Stellenmeldepflicht soll inländische Arbeitssuchende bevorzugen, indem die Arbeitgeber ihre offenen Stellen fünf Tage vor der öffentlichen Ausschreibung dem RAV melden. Wird die Motion nun auch vom Nationalrat angenommen, wird diese Meldepflicht auch auf die IV-Stellen ausgeweitet, damit auch Menschen mit Behinderungen vom Inländervorrang profitieren.
Mit der Stellenmeldepflicht wurde die von der Schweizer
Bevölkerung angenommene Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt.
Die Motion auf Curia Vista
31.10.2019
Überbrückungsleistungen sind wichtige Entlastung, auch für ältere Menschen mit Behinderungen
Der Bundesrat hat die Botschaft zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) für
ältere Arbeitslose verabschiedet: Personen, die mit 60 Jahren oder älter ausgesteuert werden, sollen ÜL erhalten. Damit soll verhindert werden,
dass sie in die Sozialhilfe abrutschen. Inclusion Handicap unterstützt
den Vorschlag, denn Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen
Beeinträchtigungen, haben es besonders schwer, in vorgerücktem Alter
eine Stelle zu finden.
Mehr Informationen
30.10.2019
Regelschule für Kinder mit Behinderungen nicht die Regel
Kinder mit Behinderungen werden in ihrer Schulbildung weiterhin
benachteiligt: Nach wie vor besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen Sonderschulen oder -klassen anstelle der
Regelschulen. Dies geht aus einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Mehr Informationen
30.10.2019
UNO-Pakt I: Ausschuss rügt Schweiz wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Der UNO-Ausschuss über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UNO-Pakt I) hat die Schweiz in mehreren Punkten wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gerügt. Betroffene werden auf dem Arbeitsmarkt sowie in der Bildung diskriminiert und sind einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Dies geht aus den Schlussempfehlungen hervor. Nun ist die Politik gefordert, die Mängel zu beheben.
Mehr Informationen
25.10.2019
Verbesserung beim Zugang zur Psychotherapie, aber...
Der Zugang zur Psychotherapie soll verbessert werden. Die
Grundversicherung soll – unter gewissen Voraussetzungen – künftig
vermehrt Leistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten
übernehmen. Inclusion Handicap unterstützt diesen Vorschlag im
Grundsatz.
Mehr Informationen und Stellungnahme von Inclusion Handicap
22.10.2019
Berufliche Vorsorge: Anpassung der IV-Renten an die Preisentwicklung per 2020
Auf den 1. Januar 2020 werden verschiedene Hinterlassenen- und
Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die
Preisentwicklung angepasst.
Informationen des BSV
18.10.2019 - Medienmitteilung: IV-Weiterentwicklung in der SGK-N
Bei Kinderrenten uneinsichtig – Doppelbestrafung für Menschen mit schweren Behinderungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beharrt auf der Kürzung der Kinderrente im
Rahmen der IV-Weiterentwicklung. Sie erhöht damit die ohnehin schon hohen
Startschwierigkeiten der Kinder von IV-Beziehenden. Besonders hart: Eltern mit
einer hohen Arbeitsunfähigkeit werden doppelt bestraft. Für Inclusion Handicap sind
diese Entscheide nicht zu verantworten. Die Missstände bei den Gutachten will
die Kommission immerhin angehen.
Medienmitteilung: IV-Weiterentwicklung in der SGK-N
10.10.2019
Der Standpunkt von Sébastien Kessler
«Selbstbestimmung muss von den einen erkämpft werden und
den andern fällt sie zu, doch das Ziel ist das gleiche: das volle Leben.» Dies
schreibt Sébastian Kessler, Vorstandsmitglied von Inclusion Handicap, in seinem
Standpunkt auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen.
Der Standpunkt von Sébastien Kessler
07.10.2019
UNO-Ausschuss publiziert «List of Issues» zur BRK
Das
Verfahren zur Überprüfung der Schweiz betreffend der Umsetzung der
UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wurde eröffnet: Der zuständige UNO-Ausschuss
in Genf hat heute die sogenannte List of Issues veröffentlicht. Darin werden
diejenigen Fragen formuliert, die der Bund und die Kantone bis Herbst 2020
beantworten müssen. Inclusion Handicap hat sich an diesem Prozess beteiligt.
Weitere Informationen
26.09.2019
Überbrückungsleistungen kommen auch älteren Menschen mit Behinderungen zugute
Ältere Arbeitnehmende im Allgemeinen, solche mit
Behinderungen im Speziellen, haben es schwer, bei Verlust des Arbeitsplatzes
eine neue Stelle zu finden. Der Bundesrat will die finanzielle Sicherheit von
älteren Arbeitslosen nun mit Überbrückungsleistungen (ÜL) sicherstellen.
Inclusion Handicap begrüsst grundsätzlich die Massnahme, macht in der
Vernehmlassungsantwort aber auch einige Verbesserungsvorschläge.
Weitere Informationen und Vernehmlassungsantwort
23.09.2019
Nationalrat will die Situation von pflegenden Angehörigen verbessern
Der Nationalrat setzt ein deutliches Signal: Er will die Situation von Eltern, die ihr Kind wegen Krankheit oder Unfall betreuen, verbessern. Das neue Gesetz sieht u.a. einen Betreuungsurlaub vor. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entschluss.
Der Nationalrat sprach sich deutlich für das neue Gesetz zur «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» aus (mit 129 zu 48 Stimmen). Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Mit dem neuen Gesetz sollen z.B. Eltern einen bezahlten Betreuungsurlaub
erhalten, wenn ihr Kind wegen Krankheit oder einem Unfall beeinträchtigt ist.
Weiter sollen die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag der IV
auch während einem Spitalaufenthalt ausbezahlt werden.
Ausführliche Position von Inclusion Handicap
20.09.2019
«Schweizer UNO-Experte für Behindertenrechte kritisiert Busbetriebe und SBB scharf» – Interview mit Markus Schefer
Markus Schefer, Mitglied des UNO-Ausschusses für Menschen mit Behinderungen, hat in einem Interview mit der Luzerner Zeitung Auskunft zu seiner Tätigkeit im Ausschuss gegeben sowie die rechtliche Situation der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz sowie die politischen Entwicklungen Stellung eingeschätzt.
Schefer bezieht klar Stellung: Der heutige
Diskriminierungsschutz reicht nicht aus; insbesondere bei der Arbeit sind
Menschen mit Behinderungen viel zu wenig geschützt. Er unterstützt die
Beschwerde von Inclusion Handicap zu den neuen Doppelstockzügen der SBB und
empfindet die Situation bei den barrierefreien Bushaltestellen «peinlich».
Hier geht es zum Interview auf der Website der Luzerner Zeitung
19.09.2019 - Medienmitteilung: IV-Weiterentwicklung im Ständerat
Status quo für Familien – Qualität der Gutachten soll verbessert werden
Inclusion Handicap ist erleichtert, dass sich der Ständerat im Rahmen
der IV-Weiterentwicklung gegen eine Kürzung der Kinderrenten
ausgesprochen hat. Erfreulich sind die beschlossenen Massnahmen, die die Qualität der Gutachten verbessern sollen. Leider hält der Ständerat am
stufenlosen Rentensystem fest: Er kürzt Leistungen ausgerechnet bei
Personen mit einem hohen IV-Grad und geringen Eingliederungschancen.
Medienmitteilung
19.09.2019 - Medienmitteilung
Basel-Stadt schreitet voran – übrige Kantone müssen nachziehen
Basel-Stadt hat als erster Kanton überhaupt ein griffiges
Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Inclusion Handicap ist darüber
erfreut und hofft, dass der Basler Beschluss schweizweite Signalwirkung hat und
die übrigen Kantone nachziehen. Die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention
(BRK), zu der sich die Schweiz verpflichtet hat, erfordert zahlreiche Massnahmen
auch auf kantonaler Ebene.
Medienmitteilung
18.09.2019
Petition gegen Kürzung der Kinderrenten eingereicht
Auf dem Bundesplatz ist eine Petition gegen die Kürzung
der IV-Kinderrenten eingereicht worden. Inclusion Handicap hatte den Appell der
Nationalräte Silvia Schenker und Cédric Wermuth unterstützt und war bei der
Übergabe vor Ort.
Mehr Informationen
13.09.2019
Wer vertritt im Parlament die Interessen der Menschen mit Behinderungen?
Diese Frage wollte der Schweizer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV-FSA) beantwortet wissen: Er gab eine Studie in Auftrag, die in einem Ranking diejenigen Parlamentarierinnen und –Parlamentarier ermitteln, die sich am stärksten für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Im Nationalrat führen das Ranking Christian Lohr (CVP) vor Marianne Streiff-Feller (EVP) und Balthasar Glättli (Grüne) an. Im Ständerat liegt Pascale Bruderer (SP), bis Juni 2019 Präsidentin von Inclusion Handicap, mit grossem Abstand an der Spitze. Roberto Zanetti (SP) ist höchstplatzierter derjenigen Ständeräte, die sich im Oktober zur Wiederwahl stellen. Wenig überraschend ist das Wertebild der Parlamentarierinnen ausschlaggebend für das Engagement für Menschen mit Behinderungen. Die linken Parteien Grüne und SP führen das Ranking der Fraktionen an, am Schluss stehen die Rechtsparteien SVP und FDP.
Das Ranking wurde mit einem Index ermittelt, der sich aus
dem Stimmverhalten im Parlament und durch die Interessenbindungen, also z.B.
durch die Funktion in einem Behindertenverband, zusammensetzt.
Mehr Informationen auf der Website des SBV-FSA
12.09.2019 - Verordnungsbestimmungen zur EL-Reform (ELV)
Betroffene müssen zu lange warten
Inclusion Handicap fordert, dass die neuen Regelungen bei den
Mietzinsmaxima rascher in Kraft gesetzt werden als 2021, so wie es der
Bundesrat vorsieht. Bezügerinnen und Bezüger warten schon allzu lange
auf die längst fällige Anpassung der Beiträge an die Mieten. Dies und
mehr macht Inclusion Handicap in seiner Vernehmlassungsantwort zu den
Ausführungsbestimmungen der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL)
geltend.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort
09.09.2019
Ständerat will Sicherheitslücke schliessen, Bundesrat nicht
Der Ständerat will sicherstellen, dass Informations-, Warn- und
Alarmsysteme für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich
sind. Er beschloss eine entsprechende Regelung im Rahmen der
Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG), entgegen
dem Willen des Bundesrates. Inclusion Handicap hat sich seit Langem
dafür eingesetzt, dass diese Sicherheitslücke geschlossen wird.
Mehr Informationen
04.09.2019
Transparenz bei den IV-Gutachten soll verbessert werden
Die Ständeratskommission will die Qualität der IV-Gutachten erfreulicherweise verbessern. Sie hiess die Weiterentwicklung der IV in der Gesamtabstimmung einstimmig gut.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die IV-Weiterentwicklung zu Ende diskutiert. Den Löwenanteil der Reform hatte sie bereits in ihrer August-Sitzung debattiert. Nun hat sich die SGK-S noch mit den medizinischen Gutachten befasst: Sie will erfreulicherweise Massnahmen ergreifen, damit deren Qualität erhöht werden kann. Denn heute gibt es Fälle, bei denen Ärztinnen und Ärzte enorm viele Gutachten für die IV erstellen und dank dem finanziellen Nutzen tendenziöse Abklärungen auf Kosten der Menschen mit Behinderungen tätigen.
Die SGK-S schlägt diesbezüglich mehr Transparenz vor: Die IV-Stellen sollen eine Liste führen, auf denen die beauftragten Gutachterinnen und Gutachter erfasst werden. Die Liste soll den Fachbereich (also z.B. Orthopädie, Psychiatrie etc.), die Zahl der jährlich begutachteten Fälle und die attestierte Arbeitsunfähigkeit beinhalten. Sie zeigt somit auf, falls gewisse Medizinerinnen und Mediziner ständig eine (zu) hohe Arbeitsfähigkeit attestieren. Zudem erhöht die Liste auch die Legitimation der Ärzteschaft, die seriös ihre Abklärungen tätigt.
Die IV-Weiterentwicklung kommt nun in die Herbstsession. Der
Nationalrat hatte die Vorlage bereits im Frühjahr behandelt und u.a. die
Kinderrenten kürzen wollen. Die SGK-S sprach sich dagegen aus. Inclusion
Handicap wird sich auch im Ständerat dafür einsetzen, dass keine Sparmassnahmen
auf Kosten der Menschen mit Behinderungen beschlossen werden.
Mehr Informationen zur IV-Weiterentwicklung
31.08.2019
Limmattalbahn: Pflichtenheft und Typenskizzen beurteilt
Inclusion Handicap setzt sich dafür ein, dass die neue Limmattalbahn (LTB) dem Behindertengleichstellungsgesetz entspricht.
Die Limmattalbahn soll ab 2022 Zürich-Altstetten und Killwangen AG mit einer Niederflurbahn verbinden. Inclusion Handicap setzt sich dafür ein, dass das Rollmaterial dem Behindertengleichstellungsgesetz entspricht und für Menschen mit Behinderungen autonom zugänglich ist. Das Projekt ist noch in der Anfangsphase; Inclusion Handicap beurteilte zusammen mit den Fachkommissionen aber bereits das Pflichtenheft und die Typenskizzen in zwei Stellungnahmen, in denen sie diverse Mängel hervorhob.
Die vorgesehene Höhendifferenz zwischen Perron und Fahrzeug war zu hoch. Weiter war nicht ersichtlich, ob eine Notsprecheinrichtung und eine Kippsicherung beim Rollstuhlplatz vorgesehen sind. Unklar war zudem, ob es genug Möglichkeiten gibt, damit sich die Passagiere festhalten können. Inclusion Handicap hielt zudem fest, dass die Bildschirme nicht spiegeln dürfen und dass die Haltestangen beim Einstieg höher installiert werden. Er wird das Projekt weiter eng begleiten.
30.08.2019
Kommission will Situation für pflegende Angehörige verbessern
Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat ein neues Gesetz angenommen, durch das Personen, die Familienangehörige pflegen, die Betreuung besser mit der Erwerbstätigkeit vereinbaren können. Inclusion Handicap begrüsst diesen Schritt: Die Massnahmen versprechen Verbesserungen, gehen jedoch zu wenig weit.
Das neue Bundesgesetz zur «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» wurde von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit 12:8 Stimmen angenommen. Die Vorlage wird in der Herbstsession (23.09.) im Nationalrat behandelt, danach ist der Ständerat an der Reihe.
Mit dem neuen Gesetz sollen z.B. Eltern einen bezahlten
Betreuungsurlaub erhalten, wenn ihr Kind wegen Krankheit oder einem Unfall
beeinträchtigt ist. Weiter sollen die Hilflosenentschädigung oder der
Intensivpflegezuschlag der IV während einem Spitalaufenthalt länger ausbezahlt
werden.
Die Position von Inclusion Handicap
28.08.2019
Bundesrat präsentiert neue AHV-Vorlage
Der Bundesrat hat die Botschaft zur «Stabilisierung der
AHV (AHV21)» publiziert. Die Vorlage hat auch punktuell Folgen für die IV und
Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap hatte deshalb im letzten Herbst im
Rahmen des Vernehmlassungsverfahren Position bezogen. So hat die vorgeschlagene
Erhöhung des Frauenrentenalters auch höhere Ausgaben bei der IV zur Folgen.
Inclusion Handicap fordert, dass diese kompensiert werden.
Position von Inclusion Handicap zur AHV 21
28.08.2019
MS St. Gallen wird BehiG-konform
Nach rund einem Jahr darf festgehalten werden: Das MS St. Gallen auf dem Bodensee wird nach ihrer Renovation weitgehend dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen.
Inclusion Handicap hatte das MS St. Gallen im Juli 2018 besichtigt und wurde von der Bodensee Schifffahrt über die Umbaupläne dokumentiert. Daraufhin verfasste der Dachverband der Behindertenorganisationen eine Stellungnahme. Rund ein Jahr später nahm das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer ersten Plangenehmigungsverfügung (PGV) zum Umbauvorhaben Stellung.
Im abschliessenden Fazit zur Plangenehmigungsverfügung vom 28. August 2019 ist Inclusion Handicap zusammen mit den Fachkommissionen HöV, RöV und SöV zum Schluss gekommen, dass das Schiff nach dem Umbau und den Renovationen aus Sicht der Menschen mit Behinderungen zufriedenstellend ausgestattet sein wird. Die autonome Nutzung, so wie sie das Behindertengleichstellungsrecht fordert, wird gewährleistet.
22.08.2019
Prüfverfahren UNO-BRK: Inclusion Handicap reicht Eingabe zur «List of Issue» ein
Inclusion Handicap hat am 22. August beim UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Eingabe im Hinblick auf die «List of Issues» eingereicht. Der Dachverband der Behindertenorganisationen benennt die wichtigsten Missstände aus Sicht der Menschen mit Behinderungen, die bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) vorhanden sind.
In der Eingabe zuhanden des Ausschusses formuliert Inclusion Handicap diejenigen
Fragen, die aus Sicht der Menschen mit Behinderungen in die «List of Issues»
aufgenommen und der Schweiz unterbreitet werden sollen. Der Ausschuss wird im Herbst
dieses Jahres die «List of Issues» präsentieren und eine Liste von Fragen dem
Bund unterbreiten. Dessen Antworten gelten - zusammen mit dem Staatenbericht
sowie dem Schattenbericht der Behindertenverbände – als Basis für die
Beurteilung der Schweiz («Concluding Observations»), die im Herbst 2020
veröffentlicht werden soll.
Mehr Informationen zum Prüfverfahren, zur List of Issue und zur Eingabe von Inclusion Handicap als Download
22.08.2019
Renovation des «alten Dostos» auf Kurs
Der Doppelstock-Zug IC 2000 der SBB wird modernisiert. Inclusion Handicap ist beim Umbau involviert. Die Züge erhalten neu u.a. neue optische und akustische Türsignale, taktile Türbetätigungstaster und Leitsysteme, Vorrangsitze auf beiden Etagen oder eine verbesserte Beleuchtung.
Der Doppelstockzug verkehrt seit über 20 Jahren auf zahlreichen InterCity- und InterRegio-Strecken, unter anderem auf der Hauptverkehrsachse Genf – St. Gallen. Dementsprechend wichtig ist, dass die Neuerungen dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen. Inclusion Handicap ist im Rahmen der Facharbeitsgruppe Rollmaterial der SBB in das Projekt involviert. Die ersten Wagen sind fertig renoviert. Im Mai dieses Jahres fand eine Besichtigung statt, drei Monate später erteilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine befristete Betriebsbewilligung.
21.08.2019
Bundesrat prüft Anerkennung der Gebärdensprache
Der Bundesrat will einen Bericht verfassen, dass die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache prüft. Er empfiehlt die Annahme mehrerer gleichlautenden Postulate, die nun vom Nationalrat überwiesen werden sollten.
Die Nationalräte Barbara Gysi, Christian Lohr, Mathias Reynard, Marco Romano und Regula Rytz beauftragen in ihren Postulaten den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen ob eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprachen möglich ist. Dies fördere die Gehörlosenkultur. Denn für die rund 10'000 gehörlosen Personen in der Schweiz ist die Gebärdensprache die Muttersprache; sie sind aufgrund kommunikativer Barrieren benachteiligt. So zeigen Erhebungen, dass sie deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Bundesrat soll nun klären, inwiefern die Anerkennung der Gebärdensprache Diskriminierung entgegenwirken könnte.
Die UNO-Behindertenkonvention verpflichtet die Schweiz, die
Gebärdensprache zu anerkennen. Inclusion Handicap unterstützt das Postulat und
fordert, Benachteiligungen, die gehörlosen Personen aufgrund der sprachlichen
Barrieren erfahren, zu eliminieren. Wann das Postulat vom Nationalrat behandelt
wird, ist noch unklar.
Das Postulat 19.3684 auf Curia Vista
20.08.2019
Viele Mängel am Bahnhof Triengen
Die Pläne zur Erneuerung des Bahnhofs Triengen (LU) weisen gravierende Mängel auf. Die geplanten Gleis- und Weichenerneuerungen sehen diverse Renovationen vor, die auch für die Behindertengleichstellung relevant sind: Der Zugang zu den Perrons, Perronerhöhungen, Geländer und Zäune sowie Leitlinien. Die Pläne zeigten jedoch gravierende Mängel: So kann auf die geplante Rampe erst gar nicht mit einem Rollstuhl gefahren werden, weil die Anfahrt falsch konzipiert wurde. Die Stufenhöhen der Perronzugänge sowie das taktil-visuelle Führungssystem müssen ebenfalls nochmals genauer überprüft werden.
Nicht nur Inclusion Handicap, sondern auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) sah das Behindertengleichstellungsgesetz verletzt an. Es wies die Pläne zur Überarbeitung an die Sursee-Triengen-Bahn zurück. Inclusion Handicap wird auch die neuen Pläne beurteilen.
19.08.2019
Längst fällige Sicherheitslücke muss geschlossen werden
Der Bund muss die Bevölkerung in Gefahrensituationen informieren, warnen und alarmieren. Bislang ist nicht garantiert, dass die Systeme für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Nach dem Willen der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S) soll diese Sicherheitslücke endlich geschlossen werden. Inclusion Handicap macht sich dafür schon lange stark.
Im Rahmen der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) hat die SIK-S nun einstimmig beschlossen, dass die Systeme zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung in Gefahrensituationen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein sollen. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Ständerat. Danach muss im Rahmen der Differenzbereinigung auch noch der Nationalrat dieser Bestimmung zustimmen.
Die Schliessung dieser Sicherheitslücke ist längst fällig, da Menschen mit Behinderungen ansonsten höherem Risiko ausgesetzt sind. Zwar können gehörlose Menschen neu über eine App alarmiert werden. Es muss aber weiter sichergestellt werden, dass die Informationen, Warnungen und Alarmierung auch für blinde Menschen oder Menschen mit geistiger Behinderung wahrgenommen werden können. Warnungen per App müssen für blinde Bürgerinnen barrierefrei zugänglich sein, Verhaltensanweisungen auch in leichter Sprache für Bürger mit einer geistigen Beeinträchtigung verfügbar sein. Bislang ist nicht garantiert, dass die Alarmsysteme auch Menschen mit Behinderungen erreichen, was lebensbedrohlich sein kann. Dies würde sich mit der von der SIK-S beantragten Gesetzesänderung verbessern.
Der Bund muss die Bevölkerung in Gefahrensituationen wie Unwetter,
Naturkatastrophen oder bei AKW- und Chemie-Unfällen informieren, warnen und
alarmieren. Dabei muss er gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) auch die
Sicherheit der Bevölkerung mit Behinderungen gewährleisten.
Die Totalrevision des BZG auf der Website des Parlaments
15.08.2019
Nachtzüge werden aufgerüstet
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bieten diverse Nachtzüge in der Schweiz an. Die Liegewagen werden u.a. mit einer rollstuhlgerechten Schlafgelegenheit ausgestattet. Inclusion Handicap hat in Zusammenarbeit mit den Fachkommissionen zu den Umbauplänen Stellung genommen. Die zurzeit vorliegenden Dokumente der ÖBB erlauben keine abschliessende Beurteilung. Einige Punkte müssen noch erklärt werden. Soweit ersichtlich sind beispielsweise die Platzverhältnisse für Passagiere im Rollstuhl zum Manövrieren in Gangbereich knapp bemessen. Die Ein- und Ausfahrt sowohl zum rollstuhlgängigen Abteil als auch zur Toilette sind eng, ebenso die Flächen für Wendemanöver. Die ÖBB sieht des Weiteren keine Bildschirme für die Kundeninformation vor, was Reisende mit Hörbehinderungen benachteiligt. Die vorgesehene Hilferufvorrichtung ist ebenfalls verbesserungswürdig.
14.08.2019 - Medienmitteilung vom 14.08.2019: IV-Weiterentwicklung in der SGK-S
Wichtige Korrektur bei Kinderrenten, Schwachstellen bleiben
Teilerfolg für die Behindertenorganisationen: Die vorberatende
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich einstimmig gegen die Kürzung der Kinderrente bei der IV
ausgesprochen. Inclusion Handicap ist erleichtert über diesen Entscheid. Allerdings weist die Reform noch einige Schwachstellen auf. Das
stufenlose Rentensystem bringt in der vorgeschlagenen Form mehr Nach-
als Vorteile.
Medienmitteilung
08.08.2019
Barrierefreiheit bei neuer Bahn im Jungfraugebiet ist auf Kurs
Inclusion Handicap wurde von den Jungfraubahnen gebeten, die Pläne der neuen Bahn Grütschalp-Winteregg-Mürren zu begutachten. Besonders zu begrüssen ist, dass die Betreiberin in einem sehr frühen Stadium auf Inclusion Handicap zugekommen ist. Allfällige Fehler können dadurch ohne grosse Kostenfolgen frühzeitig korrigiert werden.
Inclusion Handicap überprüfte die Pläne der neuen Bahn, die oberhalb Lauterbrunnen zwischen der Grütschalp und Mürren verkehrt, auf die Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsgesetz. Dabei wurde sichergestellt, dass sich die Vorrangsitze im ersten Abteil rechts nach dem Eingang befinden, so wie es blinde und sehbehinderte Personen gewohnt sind. Inclusion Handicap machte zudem Vorschläge, wie die Autonomie für Rollstullfahrende zusätzlich verbessert werden kann.
05.08.2019
IV-Leistungen auch für Suchtkranke
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung: Neu sind Personen mit einer Suchterkrankung nicht mehr von IV-Leistungen ausgeschlossen. Inclusion Handicap begrüsst die neue Praxis.
Das Bundesgericht anerkennt in seinem neuen Urteil die medizinischen Erkenntnisse, dass es sich bei einer Sucht um eine Krankheit handelt. Betroffene haben demnach bei Abhängigkeitssyndromen bzw. Substanzkonsumstörungen grundsätzlich Anrecht auf IV-Leistungen. Bislang waren die Hürden sehr hoch, da die Sichtweise galt, dass Süchtige ihren Zustand selbst verschuldet hätten. Diese Haltung widerspricht jedoch dem wissenschaftlichen Forschungsstand.
Inclusion Handicap ist erfreut über die Praxisänderung. Denn
bislang landeten Personen mit Suchterkrankungen fast immer in der Sozialhilfe. Betroffene
werden jedoch in die Pflicht genommen: So müssen sie an zumutbaren Therapien
teilnehmen, ansonsten drohen ihnen Rentenkürzungen.
Die neue Rechtsprechung wurde durch einen Mann ausgelöst,
der abhängig von Schlafmitteln und Heroin ist. Er verlangte eine IV-Rente. Das
Bundesgericht gab dem Mann recht, nachdem er bei der IV-Stelle Zürich und vor
dem Zürcher Sozialversicherungsgericht abblitzte.
Medienmitteilung des Bundesgerichts [PDF]
18.07.2019 - Medienmitteilung: «Glaisen vs. Schweiz» vor dem EGMR
Inclusion Handicap enttäuscht: Kein Urteil über Diskriminierung
Der EGMR ist nicht auf die Beschwerde eines Rollstuhlfahrers
eingetreten, der in Genf nicht in ein Kino gelassen wurde. Der EGMR hält an seiner bisherigen Praxis fest und urteilte gar nicht, ob eine
Diskriminierung vorliegt oder nicht. Damit bleibt die zu enge Definition des Bundesgerichts zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
bestehen. Inclusion Handicap ist enttäuscht über den Entscheid. Menschen mit Behinderungen bleiben in der Schweiz vor Diskriminierungen bei
Dienstleistungen Privater nach wie vor weitgehend schutzlos.
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08.07.2019
Nichts Neues bei den IV-Finanzen: Gute Perspektiven
Die Sanierung der IV
ist weiterhin auf Kurs: Die Schulden dürften bis ins Jahr 2032 abgebaut werden.
Dies geht aus den jährlich publizierten Finanzperspektiven des Bundesamtes für
Sozialversicherungen (BSV) hervor. Leistungskürzungen sind im Rahmen der
laufenden IV-Weiterentwicklung deswegen nicht angezeigt.
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02.07.2019
Neues Merkblatt zu taktilen Schildern an Handläufen und Liftanlagen in Bahnhöfen
Die Schweizerische Fachkommission « Sehbehinderte im ÖV»
(SöV) hat ein neues Merkblatt für Planer und Ausstattern von Perronanlagen
veröffentlicht. Es beinhaltet Standards zu taktilen Informationen über
Gleisnummer, Sektor und Richtung zun Nachbarsektor an den Perronzu- und
abgängen. Dies ist zwingend nötig, damit Passagiere mit Sehbehinderung autonom
den Weg zum gewünschten Gleis und Sektor, zum Bahnhofsausgang, Anschlusszug- oder
–bus finden.
Download Merkblatt [PDF, 433.2 KB]
01.07.2019
Neue Verordnungen für hindernisfreien ÖV in der Pipeline
Das Bundesdamt für Verkehr (BAV) hat diverse Verordnungen, die den
hindernisfreien öffentlichen Verkehr betreffen, überarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Inclusion Handicap hat sich im Vorfeld mit
dem BAV zu diesem «Revisionspaket 2020» ausgetauscht.
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01.07.2019
Motion: Lücke in der Berufsbildung schliessen
In der Berufsbildungs-Stufe «Tertiär B» sind Menschen mit Behinderungen benachteiligt. Eine Motion von Nationalrat Christian Lohr will dies ändern. Damit soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Der Tertiärstufe B umfasst die höheren Fachschulen, an denen sich Personen nach einer Berufslehre weiterbilden. Zur Tertiärstufe A gehören Universitäten und Fachhochschulen, die Chancengleichheitsprogramme für Studierende mit Behinderungen kennen. Dies geschieht nicht auf Stufe B, womit viele begabte und qualifizierte Personen mit Behinderungen von Weiterbildungen und Karriereschritten ausgeschlossen sind.
Die Motion verlangt nun eine Gleichbehandlung beider Tertiärstufen.
Die Motion auf Curia Vista
27.06.2019
Inclusion Handicap bedauert Marschhalt beim E-Voting
Der Bundesrat will vorläufig auf das E-Voting bei Abstimmungen und Wahlen verzichten. Inclusion Handicap bedauert diesen Entscheid. Die elektronische Stimmabgabe ist für Menschen mit Behinderungen eine grosse Hilfe zur selbstständigen Ausübung ihrer politischen Rechte.
Der Bundesrat wird vorläufig keine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) vorlegen, die das E-Voting ermöglicht hätte. Ganz vom Tisch ist E-Voting nicht: bis Ende 2020 will er in einem Bericht darlegen, wie bei der elektronischen Stimmabgabe weiterferfahren werden soll. Diese Verzögerung ist für Menschn mit Behinderungen enttäuschend.
Denn das selbstständige Ausfüllen des Abstimmungs- oder Wahlzettels ist für Stimmbürgerinnen und -stimmbürger mit Behinderungen nicht immer möglich: Gerade für blinde Personen sind die Dokumente nicht zugänglich. Einige Kantone kennen zwar die Stimmabgabe mittels einer Drittperson. Die Abhängigkeit sowie das Missbrauchsrisiko widersprechen jedoch der Behindertenrechtskonvention (BRK). Mit einem barrierefrei zugänglichen E-Voting-System könnte die Schweiz seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Ein weiteres Hindernis sind die zahlreichen, nicht zugänglichen Stimmlokale:
Stufen oder fehlende Orientierungshilfen verunmöglichen den Gang zur Urne für
blinde Stimmbürgerinnen und -bürger oder solche mit Mobilitätseinschränkungen.
Medienmitteilung des Bundesrates
21.06.2019 - Medienmitteilung: DV von Inclusion Handicap
Pascale Bruderer gibt Präsidium ab
Pascale Bruderer ist an der heutigen Delegiertenversammlung von
Inclusion Handicap als Präsidentin zurückgetreten. Die Ständerätin stand Inclusion Handicap während 5 Jahren vor. Sie prägte die Neuausrichtung
des Dachverbands der Behindertenorganisationen entscheidend mit.
«Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen verdienen eine starke,
vereinte Stimme», hielt Bruderer gleichermassen als Bilanz ihrer
Amtszeit sowie als Appell für die Zukunft fest.
Zur Medienmitteilung
21.06.2019
Nicht zugängliche Bushaltestellen werfen Fragen auf
Über 90 Prozent
der Bushaltestellen sind für Menschen mit Behinderungen nicht hindernisfrei
zugänglich – obwohl genau dies das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bis
2023 verlangt. Was der Bund gegen das Problem zu unternehmen gedenkt, will
Nationalrat Martin Candinas per Interpellation vom Bundesrat wissen.
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17.06.2019
Inländervorrang für Stellensuchende der IV wird verbessert
Bei der IV gemeldete Stellensuchende sollen vermehrt vom Inländervorrang profitieren. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion von Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, diskussionslos angenommen.
Mit der Annahme von Bruderers Motion wird die Stellenmeldepflicht auf die IV ausgeweitet. Heute sei es so, dass die Mitberücksichtigung im Rahmen der Stellenmeldepflicht nicht ausreicht, wenn eine Person bei der IV als stellensuchend gemeldet sei, sagte Bruderer in der Ratsdebatte. Der Bundesrat wird im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision die Motion umsetzen und die notwendigen Massnahmen ergreifen.
Die Stellenmeldepflicht ist Teil der Umsetzung der
Masseneinwanderungsinitiative: Arbeitgeber müssen offene Stellen bei den RAV
melden, fünf Tage bevor sie diese öffentlich ausschreiben. Damit sollen die
Stellen mit inländischen Arbeitssuchenden besetzt werden.
Die Motion auf Curia Vista
11.06.2019
12. Vertragsstaatenkonferenz zur UNO-BRK in New York
Inclusion Handicap ist Teil der Schweizer Delegation bei der 12.
Vertragsstaaten-Konferenz der UNO zur Behindertenrechtskonvention (BRK) in New York (11-13. Juni). Vertreterinnen und Vertreter aller
Vertragsstaatentreffen treffen sich einmal jährlich am UNO-Hauptsitz, um die
Umsetzung der Konvention zu diskutieren. Die Schwerpunktthemen in diesem Jahr: Digitale Inklusion, Gesundheit sowie Zugang zu Kultur und Sport.
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10.06.2019
Neue Regelung zu den Versicherungsspionen ab September in Kraft
Die neuen Bestimmungen zu den Versicherungsspionen – der gesetzlichen
Grundlage zur Überwachung Versicherter – treten am 1. September in
Kraft. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung erlassen.
Inclusion Handicap hatte in der Vernehmlassungsantwort dazu einige
Verschärfungen gefordert, wovon der Bundesrat einen Teil auch
aufgenommen hat.
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05.06.2019
Verschärfung beim ATSG: Letzte Differenzen ausgeräumt
Der Ständerat am 3. Juni, und der Nationalrat zwei Tage später, haben die letzten kleinen Differenzen bei der Revision des «Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG)» ausgeräumt. Damit ist die Reform unter Dach und Fach. Noch ausstehend ist die Schlussabstimmung.
In der aktuellen Session wurden nur noch Details behandelt.
Die Räte hatten sich schon zuvor auf eine schwer verdauliche Verschärfung
geeinigt, die die Versicherungen gegen Versicherte einseitig bevorteilt.
Störend sind die Kostenpflicht der Beschwerdeverfahren, die Verlängerung der
Rückforderungsfrist für Versicherungen sowie die Möglichkeit dieser, Kosten auf
Versicherte abzuwälzen. Inclusion Handicap hatte sich gegen diese
Verschärfungen gewehrt.
Mehr Informationen zur ATSG-Reform
27.05.2019 - IV-Statistik 2018
Wie erwartet kein Schuldenabbau der IV
Die IV hat im vergangenen Jahr mit einem Verlust abgeschlossen (0.2 Mrd. Franken). Damit können die Schulden wie erwartet nicht abgebaut werden. Dies war vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auch so vorausgesagt worden.
Zum ersten Mal seit 7 Jahren hat die IV keine schwarzen Zahlen mehr geschrieben. Dies ist allerdings kein Grund zur Beunruhigung: Das BSV hatte für dieses Jahr in seinen Finanzperspektiven gar keinen weiteren Schuldenabbau vorausgesagt. Dies, weil das befristete Mehrwertsteuerprozent, das bis 2017 der IV zugutekam, erstmals nicht mehr erhoben wurde. Der zweite Grund ist ein negatives Anlageergebnis auf den Kapitalmärkten.
Die Finanzperspektiven aus dem letzten Jahr gehen davon aus,
dass die IV auch mit dem für 2018 vorausgesagten Ergebnis bis ins Jahr 2031
schuldenfrei sein dürfte. Dazu trägt auch bei, dass die Anzahl der
IV-Renten kontinuierlich abnimmt, so auch in diesem Jahr (vgl. Zahlen und
Fakten zur IV 2018). Menschen mit Behinderungen erhalten weiterhin nur unter
sehr eingeschränkten Voraussetzungen IV-Leistungen. Deshalb lehnt Inclusion
Handicap weitere Sparmassnahmen klar ab.
IV-Statistik auf der Website des BSV
24.05.2019 - Zahlen und Fakten der IV 2018
Strenge IV-Praxis wirkt, Eingliederung weniger
Die Anzahl der IV-Beziehenden nimmt
weiter ab, der Erfolg der beruflichen Eingliederung bleibt bescheiden und die finanzielle
Situation vieler Menschen mit Behinderungen sehr prekär: Dies geht aus den
Zahlen und Fakten 2018 der IV hervor, die das Bundesamt für
Sozialversicherungen (BSV) veröffentlichte. Die Publikation zeigt, welches das
Ziel der aktuell im Parlament behandelten IV-Weiterentwicklung sein muss: Kein
Leistungsabbau, sondern Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt.
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22.05.2019
Wer seine Angehörigen betreut und arbeitet, soll entlastet werden
Der Bundesrat hat eine Vorlage präsentiert, welche die Vereinbarkeit von bezahlter Arbeit und Betreuung von Angehörigen verbessern soll. Inclusion Handicap begrüsst diese Verbesserungen, die jedoch zu wenig weit gehen.
Die Situation für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig
ihr Kind, ihren Partner oder sonst ein Familienmitglied mit einer Beeinträchtigung
betreuen, ist sehr belastend. Wer kurzfristig bei der Arbeit fehlen muss, muss
dafür z.T. Ferientage beziehen oder mit Lohneinbussen rechnen. Diese äusserst
unbefriedigende Situation soll nun moderat verbessert werden.
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22.05.2019
Tagung Behindertengleichstellungsrecht 2019 am 25. Juni in Basel
Inclusion Handicap organisiert auch dieses Jahr in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät der Uni Basel und dem Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) die alljährliche Tagung Behindertengleichstellungsrecht.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 25. Juni 2019, von 09.30 und 17.00 Uhr in der Aula im Kollegienhaus der Universität Basel (Petersplatz 1) statt.
Am Vormittag werden diverse
Expertinnen und Experten zum Thema «Selbstbestimmung in den eigenen
Angelegenheiten: Art. 12 BRK» referieren. Am Nachmittag werden «aktuelle
Fortschritte im Behindertengleichstellungsrecht» beleuchtet. Die abschliessende
Podiumsdiskussion dreht sich um die Frage «Selbstbestimmung und gleiche
Anerkennung vor dem Recht: Wo ist die Schweiz heute, in welche Richtung geht
die Entwicklung?».
Tagungsprogramm
09.05.2019
Gefährdet die EL-Reform die freie Wahl der Wohnform?
Ende März hat das Parlament die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) verabschiedet. Bestandteil davon ist eine neue Berechnungsmethode der Beiträge an die Mietkosten (anrechenbare Mietzinsmaxima) für Personen, die in einem Mehrpersonenhaushalt leben.
Für Erwachsene mit einer Behinderung, die bei ihren Eltern
oder in einer Wohngemeinschaft leben, kann sich die finanzielle Situation
dadurch verschlechtern. Aus finanziellen Gründen könnten sie gezwungen sein,
ihre bisherige Wohnform zu ändern und in einen Einpersonenhaushalt zu wechseln.
Eine Interpellation von Nationalrätin Rosmarie Quadranti verlangt diesbezügliche
Antworten auf offene Fragen.
Interpellation 19.3436 auf Curia Vista
15.04.2019
IV-Sanierung schreitet wie geplant voran
Die IV hat 2018 wie erwartet mit einem negativen Betriebsergebnis
abgeschlossen. Dies ist kein Anlass zur Sorge: Der Sanierungsplan der IV sah für das Jahr 2018 gar nie eine Rückzahlung der Schuld vor. Es gibt
daher keinen Grund zur Annahme, dass die Sanierung der IV nicht wie
geplant fortschreitet.
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05.04.2019
Keine Beschwerde gegen den «Giruno»
Anfang April haben die SBB vom Bundesamt für Verkehr (BAV) die
befristete Betriebsbewilligung für den neuen «Giruno» erhalten.
Inclusion Handicap begleitete die Anschaffung der 29 Züge und wird keine Beschwerde einreichen.
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02.04.2019
«ZüriBahn» wird für Menschen mit Behinderungen zugänglich
Die Seilbahn über den Zürichsee wird hindernisfrei gebaut. Inclusion
Handicap und die Betreiberin haben eine gemeinsame Vereinbarung
unterzeichnet. Die Pläne werden dem Behindertengleichstellungsgesetz
(BehiG) entsprechend angepasst, Inclusion Handicap zog seine
«vorsorgliche Einsprache» zurück.
Mehr Informationen
27.03.2019 - Medienmitteilung der EL-Allianz
EL-Revision: Unter dem Strich hinnehmbar, trotz bitterer Pillen
Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit
gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element,
weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.
Medienmitteilung der EL-Allianz (27.03.2019) [PDF, 102.5 KB]
26.03.2019 - Medienmitteilung vom 26. März 2019: Umbau Centralbahnplatz in Basel
Centralbahnplatz wird hindernisfrei gebaut – Inclusion Handicap zieht Einsprache zurück
Inclusion Handicap zieht die Einsprache gegen das Bauvorhaben am
Centralbahnplatz in Basel zurück. Das Basler Baudepartement und die
Basler Verkehrsbetriebe (BVB) haben die Baupläne so angepasst, dass das
Projekt dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entspricht.
Inclusion Handicap ist erfreut über diesen Schritt. Das Verfahren zeigt exemplarisch auf: Die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts ist hoch
und hindernisfreies Bauen ist problemlos möglich, wenn der Wille da ist.
Medienmitteilung
25.03.2019
21. Session des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Bis am 5. April tagt der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen in Genf. Die 21. Session kann auf dem Web-TV der UNO live
verfolgt werden. Inclusion Handicap bereitet vor Ort das
Prüfungsverfahren der Schweiz vor.
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22.03.2019
Inländervorrang auch für IV-Beziehende
Die Stellenmeldepflicht soll auf die IV-Stellen ausgeweitet werden,
damit Menschen mit Behinderungen vermehrt vom Inländervorrang
profitieren. Dies verlangt eine Motion, die Pascale Bruderer,
Präsidentin von Inclusion Handicap, am 21. März eingereicht hat.
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22.03.2019
Die EL-Reform ist unter Dach und Fach
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) ist in der Schlussabstimmung angenommen worden. Inclusion
Handicap unterstützt die Reform und ist erfreut, dass nun endlich die Beiträge
an die Mieten erhöht werden. Der politische Dachverband der
Behindertenorganisationen hat in der Medienmitteilung vom 19. März Bilanz
gezogen, nachdem Stände- und Nationalrat dem Antrag der
Einigungskonferenz zugestimmt hatten.
Medienmitteilung vom 19.03.2019: Wohnen wird endlich bezahlbar – eine akzeptable Reform mit Abstrichen
21.03.2019
Appell gegen die Kürzung der IV-Kinderrenten
In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat die
IV-Weiterentwicklung und beschloss nicht akzeptable Kürzungen der Kinderrenten.
Inclusion Handicap unterstützt den Appell.
Jetzt unterzeichnen: Appell gegen die Kürzung der Kinderrenten!
19.03.2019 - Medienmitteilung vom 19. März: Bilanz zur EL-Reform
Wohnen wird endlich bezahlbar – eine akzeptable Reform mit Abstrichen
Nach drei Jahren befindet sich die EL-Reform endlich auf der
Zielgeraden. Inclusion Handicap zieht ein verhalten positives Fazit: Der befürchtete Kahlschlag konnte abgewendet werden. Erfreulich ist
insbesondere, dass das Armutsrisiko Wohnen endlich entschärft werden
konnte. Einschneidende Kürzungen bleiben dennoch.
Medienmitteilung
14.03.2019
Unausgewogene ATSG-Reform auf Kosten der Versicherten
«Im Zweifelsfalle für die Versicherung und gegen
Versicherte» - so lassen sich die Beschlüsse des Nationalrates zur Reform über
den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zusammenfassen.
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08.03.2019
Einsprache gegen den Bahnhofplatz Basel
Inclusion Handicap hat in den Plänen zur Neugestaltung des Centralplatzes Basel beim Hauptbahnhof 8 Verstösse gegen das
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ausgemacht. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hat beim Bundesamt für Verkehr (BAV)
Einsprache erhoben.
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07.03.2019 - Medienmitteilung: IV-Weiterentwicklung im Nationalrat
Rückschritte statt Weiterentwicklung
Kinder werden in Armut getrieben, und das beschlossene stufenlose
Rentensystem ist nicht durchdacht – der Nationalrat hat es verpasst, dem Namen der IV-Weiterentwicklung gerecht zu werden. «Dies ist ein
Rückschritt, keine Weiterentwicklung. Mit diesen Entscheiden müssen
viele Menschen mit Behinderungen um ihre Existenz kämpfen», bilanziert
Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap. «Besonders
Familien mit Kindern würden finanziell bluten.»
Medienmitteilung
07.03.2019 - EL-Reform im Nationalrat und in der Einigungskonferenz
Pauschale Kürzung der Pensionskassenguthaben endlich vom Tisch
Rentnerinnen und Rentner, die ihr Pensionskassenguthaben bezogen haben,
sollen nicht pauschal bestraft werden, falls sie einst auf
Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind. Der Nationalrat lenkte am
Mittwoch in der letzten Runde der Differenzbereinigung erfreulicherweise ein. Am Donnerstag befasste sich die Einigungskonfrenz mit den letzten
Differenzen.
Mehr Informationen
07.03.2019
Inklusive Kinderparadiese: Ein Schritt vorwärts
Eine grosse Schweizer Immobilienverwaltungsfirma setzt ein Zeichen: ihre Kinderbetreuungsdienste sollen inklusiv ausgestaltet sein. Inclusion
Handicap und Wincasa haben hierfür gemeinsam eine Lösung erarbeitet.
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19.02.2019 - Mediengespräch
Was bedeutet die Weiterentwicklung der IV für Betroffene?
Inclusion Handicap hat am 19. Februar zu einem Medienlunch zur IV-Weiterentwicklung geladen. Die Debatte über diese wichtige Reform beginnt in der Frühjahrsession im Nationalrat. Was bedeutet die IV-Weiterentwicklung für Menschen mit Behinderungen? Was heisst es, mit einer IV-Rente zu leben? Welche Erfahrungen machen Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt und bei der beruflichen Eingliederung? Diese und weitere Frage beantworteten unter anderem zwei Personen mit Beeinträchtigungen, die von der IV leben.
Das Ziel des Bundesrates ist eine IV-Reform ohne
Sparmassnahmen, wobei die beruflichen Eingliederungsmassahmen gefördert werden
sollen. Inclusion Handicap unterstützt diese Stossrichtung. Sparmassnahmen –
namentlich bei den Kinderrenten oder den Reisekosten – sind nicht zu
verantworten. Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, betonte,
dass solche auch nicht notwendig seien. Die Weichen für die Sanierung seien
gestellt.
Mehr Informationen zur IV-Weiterentwicklungen
18.02.2019
Zum Tod von Thomas Bickel
Wir haben die traurige Pflicht mitzuteilen, dass Thomas Bickel am 9.
Februar 2019 im Alter von 68 Jahren verstorben ist. Thomas Bickel war
während 39 Jahren bei Inclusion Handicap tätig, während 30 Jahren in
leitender Funktion. Die Behindertenbewegung verliert in ihm eine
prägende Figur und einen Vorkämpfer für die Rechte der Menschen mit
Behinderungen. Inclusion Handicap spricht den Angehörigen sein Beileid
aus und bedauert, einen wichtigen Mitstreiter und einen Vorkämpfer zu
verlieren.
Mehr Informationen
25.01.2019
EL-Reform: Kommission bleibt bei pauschaler Bestrafung
Die vorberatende Kommission des Nationalrates (SGK-N) bleibt in der letzten Runde der Differenzbereinigung der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) hart und will Bezüger von Pensionskassenguthaben mit einer pauschalen Kürzung bestrafen. Immerhin stimmte sie einem Kompromissvorschlag bei den Kinderbeiträgen zu.
Die Kommission beharrt auf der Position, dass Personen, die ihr Pensionskassenguthaben bezogen haben und später Ergänzungsleistungen (EL) benötigen, mit einer pauschalen Zehn-Prozent-Kürzung bestraft werden sollen. Dabei soll ausser Acht gelassen werden, wie lange der Bezug her ist und wie bescheiden bzw. verschwenderisch die betroffene Person gelebt hatte. Dieser Entscheid ist für Inclusion Handicap nicht nachzuvollziehen: Wer z.B. in jungen Jahren ein kleines KMU mit minimalen Geldern aus der 2. Säule eröffnet, bescheiden lebt und mit 75 Jahren sein Vermögen aufgebraucht hat, soll unzumutbar bestraft werden.
Immerhin lenkte die Kommission bei den EL-Beiträgen zum allgemeinen Lebensbedarf von Kindern ein und stimmte einem Kompromissvorschlag zu: Die Beiträge für Kinder über 11 Jahren sollen nun nicht gekürzt werden. Aber auch dieser Kompromissvorschlag bleibt für viele Familien sehr schmerzhaft, da die Zuschüsse für jüngere Kinder empfindlich gekürzt werden sollen.
Die EL sichern
vielen Menschen mit Behinderungen das Überleben: Rund die Hälfte der
IV-Beziehenden sind auf sie angewiesen. Das Geschäft geht in der
Frühjahrssession nun ein letztes Mal in den Nationalrat. Bleiben Differenzen
bestehen, muss die Einigungskonferenz über die EL-Reform befinden.
Mehr Infos zur EL-Reform
23.01.2019 - Petition der Jugendsession in der WBK-S
Kommission will kein Label für die Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat beschlossen, der Petition «Label für die Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt» der Jugendsession 2017 keine Folge zu geben. Inclusion Handicap bedauert diesen Entscheid, da es in der Schweiz mit dem Basler Verein Impulse bereits eine Initiative gibt, die ein solches Label (iPunkt) für Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes vergibt. Das BSV sowie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) waren massgeblich an der Anschubfinanzierung des Projektes iPunkt zwischen 2013 und 2016 beteiligt.
Dieser Entscheid der Kommission löst nicht nur Bedauern, sondern auch Unverständnis aus. Die Petition der Jugendsession 2017 passt einerseits sehr gut in die von den Teilnehmenden verabschiedeten Handlungsansätze der 2017 durchgeführten nationalen Konferenz für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Andererseits steht sie inhaltlich im Einklang mit den Zielen der Behindertenpolitik von Bund und Kantonen sowie der Weiterentwicklung der IV.
Die Petition auf Curia Vista
16.01.2019
«IV in Zahlen 2019» zum Download verfügbar
Die Publikation «Die IV in Zahlen» fasst die aktuellen Geldbeträge, Kostenbeiträge und
Preislimiten in der IV und den Ergänzungsleistungen zusammen. Die Ausgabe 2019 ist nun verfügbar.
Download «Die IV in Zahlen 2019» [PDF, 236 KB]
10.01.2019 - Medienmitteilung - FV-Dosto der SBB: Weiterzug ans Bundesgericht
Das Gesetz verlangt hindernisfreie Züge
Inclusion Handicap zieht die Beschwerde gegen die befristete
Betriebsbewilligung des neuen Doppelstockzuges (FV-Dosto) der SBB an das Bundesgericht weiter. Für Menschen mit Behinderungen ist der Grundsatz
des autonomen Zugangs zum ÖV absolut zentral. «Genau dieser wird hier
aber massiv in Frage gestellt, darum bleibt uns keine andere Wahl als
der Weiterzug an das Bundesgericht», stellt Pascale Bruderer,
Präsidentin von Inclusion Handicap, fest. «Die neuen Züge brechen das
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Die bestehenden Hindernisse
können Menschen mit Behinderungen nicht akzeptieren.»
Medienmitteilung
14.12.2018
Wichtige Weichenstellung bei den Fernbussen
Fernbusse liegen im Trend, neuerdings auch innerhalb der Schweiz. Sie müssen die Anforderungen an das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) erfüllen.
10 neue Busse sind von Eurobus und Postauto bestellt worden, um u.a. Fernlinien zu betreiben. Da diese Busse nur Destinationen innerhalb der Schweiz bedienen, ist eine Konzession nötig, die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilt wird. Die Fahrzeuge müssen deshalb auch die Anforderungen an das BehiG erfüllen. Inclusion Handicap hatte die Busse begutachtet und eine Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen verfasst.
Dabei ist vor allem die rollstuhlgängige Toilette eine grosse Herausforderung, da die Platzverhältnisse in einem Bus eng sind. Der Zugang zur und das Manövrieren in der Toilette mit einem Rollstuhl muss gewährleistet sein. Ausserdem müssen die Busse u.a. mit einer Hilferufvorrichtung nachgerüstet werden, und die Haltegriffe an den Rückenlehnen müssen die Anforderungen an den Kontrast erfüllen.
10.12.2018
Stellungnahme und «einvernehmliche» Einsprache zur «ZüriBahn»
Die «ZüriBahn» ist eine Seilbahn, die 1,3 km über dem Zürichsee vom Mythenquai zum Zürichhorn führen soll. Inclusion Handicap begleitet das Projekt.
Ende Oktober hat Inclusion Handicap eine Stellungnahme zu den Kabinen der «ZüriBahn» zuhanden der Projektleitung eingereicht. Der Dachverband bemängelte einige Punkte, die nicht der behindertengerechten Gestaltung entsprechen und machte dementsprechend Verbesserungsvorschläge. Hier eine Auswahl:
- In den Kabinen müssen klare Zonen für Passagiere mit einer Mobilitätseinschränkung markiert sein.
- Der Rollstuhlplatz muss gross genug sein, damit Betroffene genügend Platz haben, um zu manövrieren.
- Die Aussicht muss auch vom Rollstuhlplatz aus gewährleistet sein.
- Die Kontrastwerte müssen eingehalten werden.
- Blendeinwirkungen sind durch gezielte Massnahmen zu vermeiden. Haltestangen und Haltegriffe müssen diverse Vorgaben erfüllen, z.B. umfassbar sein.
Einen Monat später hat sich Inclusion Handicap mit der Projektleitung und Vertreter des Herstellers getroffen, um die monierten Punkte zu diskutieren. Da aufgrund der Einsprachefrist für die Bahnbetreiberin kurzfristig zu wenig Zeit blieb, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, einigten sich die Parteien darauf, dass Inclusion Handicap vorsorglich eine Einsprache einreicht. Gleichzeitig laufen die Diskussionen weiter, mit dem Ziel, eine Vereinbarung zu erzielen. Falls die Lösungsvorschläge umgesetzt werden, wird Inclusion Handicap die Einsprache wieder zurückziehen.
06.12.2018 - Umsetzung des BehiG an Bahnhöfen: Bericht des BAV
Was lange währt wird endlich gut: Beim Bahnhofsumbau geht es vorwärts
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute den Stand zur Umsetzung des
behindertengerechten Umbaus von Bahnhöfen präsentiert. Inclusion
Handicap nimmt den Bericht mit Genugtuung zur Kenntnis: Nach langer
Wartezeit geht es endlich vorwärts.
Mehr Informationen zur Umsetzung BehiG an Bahnhöfen
04.12.2018 - Vernehmlassung ATSV
Versicherungsspione: Inclusion Handicap fordert Umsetzung mit Augenmass
Am 25.11. hat die
Stimmbevölkerung Ja zur gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter
gesagt; der Bundesrat hat bereits die Ausführungsbestimmungen in die
Vernehmlassung geschickt. Inclusion Handicap fordert, dass das Gesetz mit
Augenmass umgesetzt wird.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort zur ATSV
28.11.2018 - Medienmitteilung
«Mein Leben, meine Wahl» - Int. Tag der Menschen mit Behinderungen (03.12.)
Wo will ich wohnen? Und mit wem? Darf ich mich niederlassen, wo
ich will? Dass jede und jeder für sich selber diese Fragen beantworten
soll, liegt auf der Hand. Für viele Menschen mit Behinderungen ist ein
selbstbestimmtes Leben jedoch nur ein frommer Wunsch. Zahlreiche
Betroffene und ihre Organisationen werden am Internationalen Tag der
Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember auf diese Missstände
aufmerksam machen. Bundespräsident Alain Berset wird einen Appell
veröffentlichen.
Medienmitteilung auf der Website 3. Dezember
28.11.2018
Maturandin organisiert inklusive Modenschau
Aline Queloz, eine Maturandin aus Binningen BL, hat sich
eine ganz besondere Idee für ihre Maturarbeit einfallen lassen: Sie
organisierte eine inklusive Modenschau. Dabei wollte sie aufzeigen, dass
barrierefeie Anlässe eine Selbstverständlichkeit sein sollten. Nebst dem
ohnehin schon erfreulichen Thema, hat Aline Queloz zudem den Erlös der Kollekte
Inclusion Handicap gespendet. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich!
Beitrag zur inklusiven Modeschau auf «Tele Basel»
27.11.2018 - EL-Reform im Ständerat
Keine generelle PK-Kürzung, aber Leistungseinbussen bei Kindern
Der Ständerat ist in der letzten Runde der Differenzbereinigung bei der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) seiner vorberatenden Kommission gefolgt: Er sieht davon ab, Rentnerinnen und Rentner generell zu bestrafen, die ihr Pensionskassenvermögen ganz oder auch nur teilweise aufgebraucht haben. Bei den Beiträgen für den Lebensbedarf von Kindern lenkt er hingegen ein und schlägt einen Kompromiss vor. Dieser hat für Familien mit Kindern unter 11 Jahren empfindliche Einbussen zur Folge.
Bei der Debatte rund um die EL-Reform bestehen zwischen Stände- und Nationalrat noch einige Differenzen. Bei den Beträgen für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern sprach sich die kleine Kammer nun für einen Kompromissvorschlag aus, der im Nationalrat von Christian Lohr (CVP; TG) noch erfolglos eingebracht worden war: Bis zum Alter von 11 Jahren sollen – wie vom Nationalrat beschlossen - die Beiträge an den allgemeinen Lebensbedarf gesenkt werden: für das erste Kind um monatlich 250 Franken; für jedes weitere Kind wird die Kürzung noch drastischer. Im Gegenzug sollen notwendige familienergänzende Betreuungskosten als Auslagen berücksichtigt werden können. Für Kinder über 11 Jahren sollen die Beiträge auf dem heutigen Stand bleiben. Inclusion Handicap hatte sich gegen empfindliche Leistungsreduktionen bei den Beiträgen für Kinder eingesetzt. Immerhin schwenkte der Ständerat nicht auf die Linie des Nationalrates ein, der noch drastischer sparen wollte.
Erfreulicherweise besteht die kleine Kammer auf ihrer
Position, wonach EL-Beziehende keine generelle Kürzung fürchten müssen, wenn
sie ihr Pensionskassenguthaben ganz oder auch nur teilweise aufgebraucht haben.
Die grosse Kammer hatte eine allgemeine Reduktion von 10 Prozent beschlossen.
Dies würde viele Leute bestrafen, die haushälterisch mit ihrem Kapital
umgegangen sind.
Die EL-Reform geht nun erneut in die Nationalratskommission
und dürfte in der Frühlingssession 2019 in der grossen Kammer behandelt werden.
Mehr Informationen zur EL-Reform
27.11.2018
Unnötige Motion zur «Missbrauchsbekämpfung bei den EL» abgelehnt
Der Ständerat hat die Motion «Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen» erfreulicherweise abgelehnt. Damit ist die Vorlage vom Tisch.
Inclusion Handicap ist der Ansicht, dass die heutigen
Kontrollmechanismen zur Missbrauchsbekämpfung ausreichen. Der Ständerat war
derselben Meinung und lehnte die Motion – im Gegensatz zum Nationalrat – ab. Er
ist der Ansicht, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Die Motion auf Curia Vista
25.11.2018 - Medienmitteilung: Abstimmungen vom 25. November
Ein Sieg und eine Niederlage für die Grundrechte
Inclusion Handicap nimmt das Abstimmungswochenende mit einem lachenden
und einem weinenden Auge zur Kenntnis. Der politische Dachverband ist
erfreut, dass die Selbstbestimmungsinitiative deutlich bachabgeschickt
wurde. Enttäuscht ist er hingegen über das «Ja» zur willkürlichen
Überwachung von Versicherten. Der Generalverdacht und die
Stigmatisierung von IV-Beziehenden hat gefruchtet.
Medienmitteilung: Abstimmungen vom 25.11.2018
22.11.2018 - Medienmitteilung: Beschwerde gegen die Betriebsbewilligung des FV-Dosto der SBB
Herber Rückschlag für Menschen mit Behinderungen
Inclusion Handicap hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer)
zur befristeten Betriebsbewilligung der neuen Doppelstock-Züge mit
Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Ein Teil der Schweizer Bevölkerung
wird bis 2060 von der selbstständigen Benutzung des ÖV ausgeschlossen.
Ein Trostpflaster: Immerhin gab das Gericht dem Behindertendachverband
in der Frage der zu steilen Rampe beim Ausstieg teilweise Recht.
Medienmitteilung: Herber Rückschlag für Menschen mit Behinderungen
19.11.2018
Hindernisfrei in die Aareschlucht
Ein interessanter und technisch herausfordernder Bahnhof der Schweiz wird für Menschen mit Behinderungen optimiert.
Die Aareschlucht ist eine wichtige Tourismusdestination im Berner Oberland. Die Meiringen-Innertkirchen-Bahn bringt die Gäste direkt in die Schlucht. Bereits die Haltestelle «Aareschlucht Ost» selber ist eine Sehenswürdigkeit: Sie ist via Hängebrücke durch eine natürliche Gletschermühle erreichbar und befindet sich in einem Tunnel. Die Haltestelle wird nun umgebaut, und dabei auch Hindernisse für Gäste mit Behinderungen abgebaut.
Der Wartebereich für die Passagiere befindet sich ausserhalb des Tunnels. Der Ein- und Ausgang zur Haltestelle erfolgt über eine einzelne Türe, welche nach Einfahrt des Zugs jeweils geöffnet wird. Auf einer Länge von 25 m wird im Tunnel ein Perron mit einer Breite von ca. 2 m und einer Höhe von ca. 2.6 m erstellt. Dazu muss der anstehende Fels ausgebrochen werden.
Der Perron wird mit taktil-visuellen Sicherheitslinien versehen und verbreitert, die angrenzende Hängebrücke mit Rampen versehen, die maximal 6 Prozent betragen. Damit werden auch künftig Touristinnen und Touristen mit Behinderungen einen Teil der Aareschlucht besichtigen können. Inclusion Handicap hat im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren in der technischen Beratung mitgewirkt.
16.11.2018 - IV-Weiterentwicklung in der SGK-N
IV-Weiterentwicklung: Chance zu einer echten Weiterentwicklung verpasst
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat ihre Beratungen zur IV-Weiterentwicklung zu Ende geführt. Inclusion Handicap zieht eine kritische Bilanz. IV-Beziehende sind – entgegen der Absicht des Bundesrates – von einschneidenden finanziellen Einbussen bedroht. Äusserst bedenklich sind insbesondere die Kürzungsmassnahmen auf dem Buckel von Kindern. Die Kommission hat es verpasst, aus der angekündigten Weiterentwicklung bei der IV die Situation für Betroffene wahrhaftig weiterzuentwickeln. Die positiv zu beurteilenden Entscheide, die Massnahmen zur Eingliederung in die Arbeitswelt zu verbessern, können die Abbaupläne nicht aufwiegen.
Mehr erfahren
15.11.2018 - Erneut befristete Bewilligung der Dosto-Züge durch das BAV
BAV-Verfügung tangiert das Verfahren nicht
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat für den neuen Doppelstockzug der SBB (Dosto) eine weitere, bis Dezember 2020 befristete Betriebsbewilligung erteilt. Gegen die aktuelle Verfügung des BAV hatte Inclusion Handicap Beschwerde eingereicht, weil die neuen Züge nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist noch ausstehend. Für den Fall, dass darin BehiG-Verstösse festgestellt werden, hält das BAV in der Verfügung ausdrücklich fest, dass entsprechende Anpassungen nötig wären. Das BAV behält sich allfällige Anpassungen für Passagiere mit Behinderungen vor, womit aber die SBB den Betrieb aufrechterhalten kann.
Dafür hatte sich Inclusion Handicap schon von
Beginn des Verfahrens weg immer eingesetzt.
Inclusion
Handicap prüft nun die Verfügung im Detail und klärt das weitere Vorgehen ab.
Alle News zum Dosto
15.11.2018 - Medienmitteilung der IG Betreuende und pflegende Angehörige (15.11.2018)
Erste Schritte in die richtige Richtung, aber das ist nur der Anfang
Die IG Betreuende und pflegende Angehörige unterstützt die Absicht des
Bundesrates, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und
Angehörigenbetreuung zu verbessern. Weitere Unterstützungsangebote zur
Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen sind aber
notwendig. Inclusion Handicap ist teil der IG und reichte eine
Vernehmlassungsantwort ein.
Medienmitteilung der IG und Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap
11.11.2018
AHV 21: Nötige Reform muss sozial abgefedert sein
Inclusion Handicap begrüsst die allgemeine Stossrichtung der
«Stabilisierung der AHV (AHV 21)». Die Vorlage hat durch die Erhöhung
des Frauen-Rentenalters Mehrausgaben bei der IV zur Folge.
AHV 21: Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort
05.11.2018 - Medienmitteilung der SBB und Inclusion Handicap
Neuer Doppelstockzug: Inclusion Handicap und SBB einigen sich aussergerichtlich in vier Punkten
Die beiden Parteien haben sich auf die aussergerichtliche Umsetzung von
vier Be-schwerdepunkten beim neuen Doppelstock-Fernverkehrszug der SBB
geeinigt. Die beschlossenen Massnahmen bringen für die Kundinnen und
Kunden mit Hör- und Seheinschränkungen Verbesserungen. Über die übrigen
elf Rechtsbegehren wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden,
darunter auch über die Frage der Rampenneigung.
Medienmitteilung der SBB und Inclusion Handicap
01.11.2018 - Medienmitteilung: Nein zur Überwachung Versicherter (Abstimmung vom 25.11.)
Nein zu Willkür, Nein zum Versicherungsbetrug
Inclusion Handicap sagt nein zur willkürlichen Überwachung von
Versicherten, über die am 25. November abgestimmt wird. Grund- und
Persönlichkeitsrechte sowie die Verhältnismässigkeit werden verletzt.
«Wir sprechen uns dezidiert gegen Versicherungsbetrug aus», hält Petra
Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen von Inclusion Handicap,
fest. «Aber diese Regelung ist eines Rechtsstaates unwürdig.»
Medienmitteilung: Nein zur Überwachung Versicherter
30.10.2018
Berufliche Vorsorge: Anpassung der IV-Renten per 2019
Auf den 1. Januar 2019 werden die seit 2015 ausgerichteten Invaliden- (sowie Hinterlassenen)renten der obligatorischen zweiten Säule
erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt
1,5 %.
Medienmitteilung des Bundesrates
26.10.2018 - Medienmitteilung: IV-Weiterentwicklung in der SGK-N
Gekürzte Kinderrenten statt Jobs
Die Beratungen zur IV-Weiterentwicklung in der nationalrätlichen
Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit (SGK-N) waren zunächst
auf gutem Weg. Eine Revision, welche die berufliche Eingliederung
vorantreibt, tut Not. Nun will eine Mehrheit die Kinderrenten kürzen.
Inclusion Handicap lehnt diese Sparmassnahme dezidiert ab. Auch das
beschlossene stufenlose Rentensystem ist nicht zielführend.
Medienmitteilung
25.10.2018 - Medienmitteilung: Nein zur Selbstbestimmungs-Initiative (Abstimmung vom 25.11.2018)
Schwächung der Menschenrechte schwächt Rechte der Menschen mit Behinderungen
Inclusion Handicap sagt entschieden Nein zur
Selbstbestimmungs-Initiative, über die am 25. November abgestimmt wird.
Eine Annahme würde die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK)
gefährden. «Dies schafft Rechtsunsicherheit», sagt Pascale Bruderer,
Präsidentin von Inclusion Handicap. «Leidtragende wären auch Menschen
mit Behinderungen».
Medienmitteilung: Nein zur Selbstbestimmungsinitiative
17.10.2018
Neue Ausgaben von Handicap und Recht sind online
Handicap und Recht 08/2018 - Nachteilsausgleich für eine gehörlose Person bei der Wirteprüfung
Handicap und Recht 09/2018 - Corela: Bundesgericht heisst Revisionsgesuch gut – IV muss neue Abklärungen vornehmen
Handicap und Recht 10/2018 - Berufliche Vorsorge: Kein rückwirkender Gesundheitsvorbehalt
Handicap und Recht 11/2018 - Nachteilsausgleich für eine gehörlose Person bei der Wirteprüfung
Zum Download
17.10.2018
Menschen mit Autismus sollen besser in Schule und Arbeitswelt integriert werden
Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung sollen eine Schule absolvieren und einen Beruf erlernen können. Der Bundesrat hat einen Bericht verabschiedet, der dazu verschiedene Massnahmen vorsieht. Im Zentrum stehen eine kontinuierliche Begleitung sowie eine frühzeitige, korrekte Diagnose.
Medienmitteilung des Bundesrates
17.10.2018
Caroline Hess-Klein in «Jahns rollender Welt»
Caroline
Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung von Inclusion Handicap, war zu
Gast bei Blogger Jahn Graf. Er betreibt den Videoblog «Jahns rollende Welt»,
der sich insbesondere rund um das Thema Behinderung auseinandersetzt. Das
Interview in zwei Teilen.
Zum Interview
16.10.2018 - EL-Reform in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
Empfindliche Kürzungen für Eltern mit Ergänzungsleistungen
Die Ständeratskommission kommt den Sparbestrebungen des Nationalrates teilweise entgegen: Sie will im Rahmen der EL-Reform die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern unter 11 Jahren empfindlich kürzen. In weiteren Punkten bleibt sie erfreulicherweise hart.
Mit den Beschlüssen der zuständigen Ständeratskommission in der zweiten Runde der Differenzbereinigung zur EL-Reform, wird für zahlreiche Familien mit EL das Armutsrisiko erhöht. Für das erste Kind sollen die Beiträge an den allgemeinen Lebensbedarf bis zum Alter von 11 Jahren um monatlich 250 Franken gesenkt werden; für jedes weitere Kind wird die Kürzung noch drastischer. Inclusion Handicap hatte sich gegen diese markante Kürzung eingesetzt, die insbesondere Kinder von Eltern mit Behinderungen betreffen. Immerhin will die SGK-S die Beiträge für Kinder über 11 Jahren, deren Lebenserhaltungskosten nachweislich höher sind, auf dem heutigen Niveau belassen.
Die Kommission bleibt erfreulicherweise bei der Position,
dass die EL nicht gekürzt werden sollen, falls jemand sein bezogenes Kapital
aus der Pensionskasse ganz oder teilweise aufgebraucht hat. Der Nationalrat hatte
eine allgemeine Reduktion von 10 Prozent beschlossen. Dies würde viele Leute
bestrafen, die haushälterisch mit ihrem Kapital umgegangen sind oder über ein
kleines Pensionskassenvermögen verfügten.
Die EL-Reform wird
aller Voraussicht nach in der Wintersession im Ständerat behandelt.
Mehr Informationen zur EL-Reform
26.09.2018 - Abstimmung vom 25.11.2018
Überwachung Versicherter: Nein zu Versicherungsspionen
Inclusion Handicap sagt Nein zu den Versicherungsspionen und
willkürlicher Überwachung. Deshalb lehnt der politische Dachverband die «Gesetzliche
Grundlage zur Überwachung von Versicherten», die am 25. November 2018 zur
Abstimmung kommt, ab. Er spricht sich dezidiert gegen Versicherungsbetrug aus.
Rechtsstaatliche Prinzipien und die Grundrechte müssen jedoch eingehalten
werden.
Akutalisierte und erweiterte Position
21.09.2018
IV-Minimalrente steigt um 10 Franken
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im
Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Medienmitteilung des Bundesrates
19.09.2018
Optimale, statt wirtschaftliche Hilfmittel für Menschen mit Behinderungen
Der Nationalrat hat zwei gleichlautende Motionen «Grössere Autonomie und bessere soziale Integration von Personen mit Behinderung» angenommen. Die Kriterien, damit Sozialversicherungen die Hilfsmittel bezahlen, sollen optimiert werden.
Heute übernehmen
die Sozialversicherungen, also die IV, die Grundversicherungen der
Krankenkassen, die Unfallversicherungen etc., die Kosten für Hilfsmittel, wenn
sie einfach, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Motion verlangt, dass der
Bundesrat eine Gesetzesänderung erarbeiten soll, bei denen die Versicherungen
das «optimale» Hilfsmittel bezahlen. Die Motionäre, Balthasar Glättli und Roger
Golay, störten sich namentlich an den Prothesen: Wenn diese den Bedürfnissen
der Betroffenen optimaler gerecht werden, bedeute das eine verbesserte
Lebensqualität. Die bisherigen Kriterien reichen für eine optimale Prothese
nicht aus. Inclusion Handicap begrüsst den Entscheid des Nationalrates.
Die Motion auf Curia Vista
19.09.2018
Generalverdacht auf Missbrauch ist salonfähig
Der Nationalrat hat die Kommissionsmotion «Systematischere Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL) » angenommen. Dies ist ein weiteres Resultat für den ständigen Generalverdacht von Bezügerinnen und Bezügern von Sozialversicherungen.
Die Motion
verlangt Massnahmen, um den Missbrauch im Bereich der EL «systematischer
anzugehen». Dabei zielt die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) insbesondere auf nichtdeklarierte Vermögen
im Ausland, also z.B. eine Immobilie. Inclusion Handicap ist der Ansicht, dass
die heutigen Kontrollmechanismen ausreichen. Die heutigen Instrumente,
namentlich der automatische Informationsaustausch für Vermögen im Ausland,
reichen völlig aus. Die Vorlage ist ein weiterer Beleg, dass EL-BezügerInnen
ständig Missbrauch unterstellt wird. Besonders hart trifft es Menschen mit
Behinderungen: Fast die Hälfte der IV-RentnerInnen sind auf EL angewiesen. Die
Motion geht jetzt in den Ständerat.
Die Motion auf Curia Vista
18.09.2018 - Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Widersprüchliche Kostenpflicht soll eingeführt werden
Der Ständerat will im Rahmen der Revision des «Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrecht» (ATSG) eine Kostenpflicht im Beschwerdeverfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten einführen. Inclusion Handicap hatte sich dagegen eingesetzt.
Das Ziel der Kostenpflicht ist naheliegend: Es sollen weniger «aussichtslose» Beschwerden geführt und somit Verwaltungskosten gesenkt werden. Nur: Bei der IV gibt es diese Bestimmung bereits, und eine Umfrage bei den Gerichten hat gezeigt, dass kein kostensenkender Effekt eingetreten ist.
Im Gegenteil nahm der Aufwand gar zu: Die Anzahl der Beschwerden ist nicht zurückgegangen. Gleichzeitig müssen sich die Gerichte vermehrt mit Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege auseinandersetzen. Sie müssen abklären, in welchen finanziellen Verhältnissen die beschwerdeführende Person lebt; und da Versicherte häufig in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, werden die Gesuche in aller Regel gutgeheissen. Unter dem Strich resultiert gar ein Mehraufwand, den die Kantone übernehmen müssen.
Diese Bestimmung
existiert aktuell ausschliesslich im Rahmen des IV-Gesetzes (IVG). Mit der
ATSG-Revision soll dieses auf alle Sozialversicherungen –z.B. die AHV,
Ergänzungsleistungen, die Unfall- und die Grundversicherung der Krankenkassen –
ausgedehnt werden. Inclusion Handicap hatte sich dafür eingesetzt, dass diese
Bestimmung nicht in die ATSG-Revision aufgenommen wird und der entsprechende
Passus auch im IVG gestrichen wird.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort zur ATSG-Reform
10.09.2018 - Medienmitteilung vom 10.09.2018: EL-Reform im Nationalrat
Weitere Nachbesserungen nötig – Armutsrisiko Mieten erkannt
Der Nationalrat hat sich im Differenzbereinigungsverfahren der EL-Reform in zwei Punkten unnachgiebig gezeigt: Kinder von EL-Beziehenden und
sparsame Personen sollen weiterhin bestraft werden. Erfreulicherweise
anerkannte die grosse Kammer, dass die hohen Mieten ein grosses
Armutsrisiko für viele EL-Beziehende – und somit viele Menschen mit
Behinderungen – sind.
Medienmitteilung zur EL-Reform
03.09.2018
Behindertenkonferenz fordert Aktionsplan im Kanton Zürich
Die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erfordert auch Massnahmen auf kantonaler Ebene. Die Behindertenkonferenz Zürich hat eine Studie veröffentlicht, die den Handlungsbedarf in ihrem Kanton festgestellt hat. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass bezüglich der Rechte von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich etliche Lücken bestehen.
Trotz einigen
Anstrengungen und guten Beispielen werden die Menschenrechte für Menschen mit
Behinderungen in vielen Bereichen ungenügend eingehalten. So braucht es
beispielsweise dringend Massnahmen zur barrierefreien Kommunikation für
Menschen mit Seh- und Hörbehinderung. Und für eine selbstbestimmte
Lebensführung ist eine Systemveränderung der Finanzierung notwendig. Für viele
Massnahmen fehlen dem Kanton statistische Daten und ein Monitoring zu
Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen.
Dokumente auf der Website der BKZ
31.08.2018 - Medienmitteilung vom 31.08.2018: EL-Reform in der SGK-N (Differenzen)
Ein Scherbenhaufen droht – Existenzsicherung für Menschen mit Behinderungen gefährdet
Die EL-Reform droht zu scheitern: Die zuständige Kommission des
Nationalrats geht auf Kollisionskurs mit dem Ständerat und pocht auf
inakzeptable Leistungskürzungen auf Kosten vieler Menschen mit
Behinderungen. Deren finanzielle Existenz wäre bedroht. Inclusion
Handicap fordert vom Nationalrat, dass er die Beiträge an die Mieten
endlich den realen Verhältnissen anpasst und den ausgewogenen Lösungen
des Ständerates folgt.
Medienmitteilung
31.08.2018
Einigung bei der Eggli-Bahn in Gstaad
Inclusion Handicap und die Bergbahnen Gstaad haben sich bei der hindernisfreien Ausgestaltung der neuen Eggli-Bahn einigen können. Im November 2016 hatte Inclusion Handicap beim Bundesamt für Verkehr (BAV) Einsprache gegen die neue Kabinenbahn eingereicht Unterdessen konnte sich Inclusion Handicap mit den Betreibern einigen, so dass die Einsprache zurückgezogen werden konnte. Unter anderem werden folgende Punkte geändert:
- Eine behindertengerechte Toilette sowohl an der Berg- als auch an der Talstation;
- Die Breite der Türe wird BehiG-konform vergrössert;
- Türen, Haltegriffe und der Fussbodenbereich werden für blinde und sehbehinderte Fahrgäste erkennbar gestaltet.
Mit der revidierten Verordnung (VaböV) traten 2016 auch neue Normen in Kraft. Der vorliegende Fall hat deutlich gezeigt, dass ihre Anwendung auf Seilbahnen Fragen aufwirft. Unklarheiten gab es namentlich bei den Anforderungen zum Manövrierplatz innerhalb der Kabinen von Menschen im Rollstuhl. Inclusion Handicap wird deshalb einen Leitfaden erarbeiten, welcher für die Seilbahnen rechtlich relevanten Bestimmungen samt Normen und Standards konkretisiert.
23.08.2018
Erhöhte Trottoirs: «Konflikt» mit Velofahrenden nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderungen
Der niveaulose Zu- und Einstieg in Trams bedingt höhere Kanten der Trottoirs. Dies kann die Unfallgefahr für Velofahrende erhöhen. Der Bundesrat hält in einer Interpellationsantwort nun fest, dass dies keine Folgen für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes haben soll.
Bei Haltestellen sei ohnehin erhöhte Vorsicht geboten, schreibt
der Bundesrat. Bei mindestens einem Zugang pro Tram müsse der niveaugleiche
Ein- und Ausstieg gewährleistet sein. In einzelnen Fällen seien daher auch
teilweise Erhöhungen der Perrons möglich.
Die Anfrage auf Curia Vista
23.08.2018
Digitalisierung und Arbeitsmarktintegration: Bundesrat sieht vorläufig keinen zusätzlichen Handlungsbedarf
Der Bundesrat hält in der Antwort auf die Interpellation «Wie fördert die Digitalisierung die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt» fest, dass keine weiteren Massnahmen nötig seien.
Die Digitalisierung bietet Chancen, namentlich auch zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. CVP-Nationalrätin Géraldine Marchand-Balet wollte in ihrer Interpellation wissen, welche Massnahmen der Bundesrat ergreift, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, da Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden.
Der Bundesrat erachtet momentan keine weiteren Massnahmen als nötig.
Er verweist insbesondere auf den Bericht in Erfüllung des Postulats von
Inclusion-Handicap-Präsidentin Pascale Bruderer «Inklusives Arbeitsumfeld im
Lichte der Digitalisierung», der in der ersten Jahreshälfte 2019 vorliegen
soll. Darin soll aufgezeigt werden, welches Potenzial in der Digitalisierung
für die Betroffenen liegt und welche Rahmenbedingungen nötig sind, um dieses
auszuschöpfen. Zudem verweist der Bundesrat auf den Bericht zur
Behindertenpolitik, der die Bedeutung der Digitalisierung anerkennt und
konkrete Massnahmen vorsieht.
Die Interpellation auf Curia Vista
20.08.2018
SOB- und RBS-Beschaffungen abgeschlossen
Am 6. Juni haben die Südostbahnen (SOB) den ersten Zug des Typs «Traverso» der Öffentlichkeit präsentiert. Dank der guten Zusammenarbeit mit Inclusion Handicap wird das Rollmaterial hindernisfrei zugänglich sein.Im August hatte die RBS ihren neuen Zug «Worbla» - die neue S7 - präsentiert.
Inclusion Handicap hatte das SOB Projekt zusammen mit den Fachkommissionen von Menschen mit Hörbehinderungen (HöV), Mobilitätseinschränkungen (Röv) sowie Sehbehinderten und blinden Personen (SöV) in den letzten rund drei Jahren eng verfolgt. Dank der konstruktiven Zusammenarbeit werden die neuen Züge mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) konform sein. Die vier neuen SOB-Züge werden ab Dezember 2019 den Betrieb aufnehmen.
Der neue RBS-Zug «Worbla» hatte am 15. August sein
«Roll-out». Auch bei dieser Neubeschaffung
konnte Inclusion Handicap die Maquette besichtigen und Verbesserungen für die
Zugänglichkeit anbringen.
Newsmeldung zum neuen «Worbla» auf der Website der RBS
31.07.2018
Viele Auflagen für Bielersee-Schiff
Das MS Engelberg muss noch zahlreiche Auflagen erfüllen, bis es dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entspricht. Fehlende Handläufe, ungenügende taktile Gestaltung der Bedientaster für Türen, für RollstuhlfahrerInnen zu hoch montierte Papierhandtuchspender – dies sind drei von elf Mängeln des MS Engelberg. Die Verfügung des Bundesamtes von Verkehr beinhaltet entsprechende Auflagen an die «Bielersee-Schifffahrt». Inclusion Handicap hat den Neubau des Schiffs begleitet.
20.07.2018
Taktil-visuelle Markierungen: Weiterhin Optimierungspotenzial an Bahnhöfen
Der neue Leitfaden «Taktil-visuelle Markierungen von Bahnperrons» erweist sich in der Umsetzung für die Transportunternehmen und Planungsbüros wie erwartet sehr komplex. Häufig muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) eingreifen.
Der Leitfaden des BAV war in enger Zusammenarbeit mit Inclusion Handicap sowie weiterer Vertretern aus dem Behindertenwesen erstellt worden. Er beinhaltet Ausführungen für die Transportunternehmen, wie die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich taktil-visuelle Markierungen an Bahnhöfen eingehalten werden können. Dies beinhaltet z.B. eine lückenlose Führungskette mit Leitlinien. Die Anwendung des Leitfadens zeigt noch nicht immer die gewünschte Wirkung; teilweise werden die Vorgaben nicht zufriedenstellend angewandt oder falsch interpretiert. Im Rahmen der vereinfachten Plangenehmigungsverfahren muss das BAV die Pläne zur Überarbeitung und Richtigstellung an die Transportunternehmen zurückweisen. Dadurch kann die Anzahl der Einsprachen seitens der Behindertenorganisationen reduziert werden.
20.07.2018
Einigung beim Bahnübergang Teufen
Ein Bahnübergang in Teufen AR hat für rote Köpfe gesorgt: Nun haben sich Inclusion Handicap und die Anwohnerinnen einigen können. Stein des Anstosses war eine Einsprache von AnwohnerInnen: Das akustische Signal beim Bahnübergang sei störend. Ohne dies würde jedoch ein massives Sicherheitsrisiko für blinde und sehbehinderte Personen entstehen. Dank der Einigung werden nun leicht auffindbare Taster mit Vibrationsmechanismus, taktile Randabschlüsse und 3 cm hohe Absätze installiert, damit der Bahnübergang auch für Personen mit einer Beeinträchtigung des Sehvermögens als solcher erkennbar ist.
18.07.2018
Überprüfung der Umsetzung der «Agenda 2030» – Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen nötig
Bundesrätin Doris Leuthard hat bei der UNO den Länderbericht,
Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft den Schattenbericht
zur Umsetzung der «Agenda 2030» vorgestellt. Leuthard erwähnte, dass es
auch für Menschen mit Behinderungen Verbesserungen braucht, damit die
Ziele erreicht werden können.
Mehr Informationen
15.07.2018
Erfreuliche Entwicklung bei Fernbussen
Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und Inclusion
Handicap verläuft im Zusammenhang mit der Erteilung von Konzessionen für Fernbuslinien erfreulich. Die Beförderung von Menschen mit
Behinderungen wird gewährleistet.
Mehr Informationen
13.07.2018 - Medienmitteilung: Aushöhlung des Solidaritätsprinzips in der Grundversicherung
Auch Krankenkassen kritisieren Rabattsysteme
Die Helsana bricht mit ihrem
Rabattsystem das Solidaritätsprinzip. 10 Organisationen, darunter auch
Inclusion Handicap, kritisierten dies. Sie haben die fünfzehn grössten
Schweizer Krankenkassen aufgefordert, Farbe zu bekennen: Unterstützen sie die
Solidarität zwischen gesunden und kranken Menschen in der Grundversicherung
oder billigen sie diskriminierende Rabattsysteme wie «Helsana+»? Fast die
Hälfte steht für die Solidarität ein oder verzichtet zumindest auf
Rabattsysteme. Vier verstecken sich hinter schwammigen Formulierungen. Die
beteiligten Organisationen fordern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf, die
Einhaltung des Solidaritätsprinzips sicherzustellen.
Medienmitteilung auf der Website der «Stiftung für Konsumentenschutz»
09.07.2018
MS Bürgenstock als «Zangengeburt»
Der Neubau des MS Bürgenstock gestaltet sich schwierig. Trotz vorhandenem Konzept für die Barrierefreiheit sind diverse Nachbesserungen nötig. Das neu gebaute MS Bürgenstock darf bis im Oktober 2018 befristet auf dem Vierwaldstättersee verkehren, wie das BAV am 4. Juli entschied. Die definitive Bewilligung erhält das Schiff laut Verfügung des BAV erst, wenn es u.a. 10 Auflagen erfüllt, die das Behindertengleichstellungsgesetz betreffen.
Dazu gehören beispielsweise die Anpassung von Handläufen, die keine lückenlose Führungskette für blinde bzw. sehbehinderte Passagiere gewährleisten, oder die Verbesserung des Kontrastes zu den Wänden aufweisen. Es sind im Weiteren Anpassungen bei den Rollstuhlplätzen, beim Notrufsystem oder bei den Toilettenräumen zu tätigen. Inclusion Handicap hatte den Neubau des Schiffes von Anfang an eng begleitet und auf Barrieren und Hindernisse für Passagiere mit Behinderungen hingewiesen.
03.07.2018 - Medienmitteilung der Plattform Agenda 2030
Agenda 2030: Innenpolitik ist Aussenpolitik!
Die Schweizer Zivilgesellschaft hat ihren Berich «Wie nachhaltig ist die Schweiz? Die Umsetzung der Agenda 2030» vorgelegt. Anders als der Bericht des Bundesrates beinhaltet er eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Stand der Umsetzung der UNO-Agenda 2030 in der Schweiz. In 11 Empfehlungen zeichnet die Plattform Agenda 2030 auf, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Schweiz auf Kurs Richtung nachhaltiger Entwicklung zu bringen. Zu den Nachhaltigkeitszielen gehören unter anderem mehrere Rechte, die Menschen mit Behinderungen betreffen, so z.B. Armutsbekämpfung, Gesundheit und Wohlergehen oder Bildung.
Medienmitteilung der «Plattform Agenda 2030»
28.06.2018 - Finanzielle Perspektiven der IV
IV-Finanzierung: Weiterhin gute Aussichten
Die Finanzen der IV entwickeln sich weiterhin in eine erfreuliche
Entwicklung: Die Schulden sollen wie geplant bis 2031 abgebaut sein.
Dies geht aus den Finanzperspektiven zur IV des Bundesamtes für
Sozialversicherungen (BSV) hervor. Weitere empfindliche
Leistungseinbussen sind nicht angezeigt.
Mehr Informationen zu den finanziellen Perspektiven der IV
27.06.2018
Neue BLS-Züge auf gutem Weg
Inclusion Handicap begleitet die Rollmaterialbeschaffung der BLS des Typs «Flirt». Am 26. Juni fand eine Maquettenbesichtigung statt. Die Zusammenarbeit verläuft konstruktiv. Die Begehung fand zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachkommissionen von Menschen mit Hörbehinderungen (HöV), Mobilitätseinschränkungen (Röv) und Sehbehinderten und blinden Personen (SöV), statt. Diverse Probleme wurden angesprochen und Verbesserungsvorschläge angebracht.
Der Hersteller wird beispielsweise eine neue Lösung für die Veloaufhängung präsentieren, da die aktuelle Version Verletzungsgefahr birgt, insbesondere für Personen mit einer Sehbehinderung. Weiter werden diverse Kontraste erhöht, damit leichte Steigungen im Zug besser erkennbar sind, oder die Qualität und Position der Monitore verbessert. Inclusion Handicap wird das Projekt weiter begleiten. So wird z.B. die momentan noch nicht bestehende WC-Kabine besichtigt und geprüft werden. Die BLS plant, insgesamt 58 neue Züge des Typs «Flirt» zu beschaffen, die sie bis ins Jahr 2026 schrittweise für den Regional- und den S-Bahn-Verkehr einsetzen will.
15.06.2018 - Medienmitteilung zur DV von Inclusion Handicap (15.06.2018)
Ein politisch heisser Herbst für Menschen mit Behinderungen
Für Menschen mit Behinderungen steht ein politisch heisser Herbst bevor. Dies unterstrich die heutige Delegiertenversammlung von Inclusion
Handicap in Bern. Im Fokus stand der Bericht zur Behindertenpolitik,
aber auch die anstehenden sozialpolitischen Vorlagen. «Wir stehen vor
ganz entscheidenden Debatten», sagte Pascale Bruderer, die als
Präsidentin von Inclusion Handicap deutlich bestätigt wurde.
Medienmitteilung
13.06.2018
Bundesrat will Tetrasomie nicht auf die Geburtsgebrechenliste der IV aufnehmen
Die IV übernimmt die medizinische Behandlung bis zum 20. Altersjahr von Personen, wenn diese ein Geburtsgebrechen haben. Diese werden in der Verordnung abschliessend aufgelistet. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, Tetrasomie 15q – eine Chromosomenanomalie – auf diese Geburtsgebrechenliste aufzunehmen, wie er in der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Berberat ausführte.
Er begründete
dies damit, dass nur solche Geburtsgebrechen auf die Liste aufgenommen werden, bei
denen der «Krankheitsverlauf mit einer anerkannten medizinischen Behandlung beeinflusst
werden kann». Die IV übernehme aber die Behandlung gewisser typischer Symptome,
wie z.B. Epilepsie und Autismus. Allerdings ist bereits heute mit Trisomie 21
ein Symptom auf der Geburtsgebrechenliste, welche das Kriterium der
Behandelbarkeit nicht erfüllt. Der gesetzliche Rahmen der Geburtsgebrechenliste
soll im Rahmen der IV-Weiterentwicklung angepasst werden.
Die Interpellation auf Curia Vista
12.06.2018 - Medienmitteilung
Inclusion Handicap erfreut über Wahl von Markus Schefer
Mit Markus Schefer, Prof. für öffentliches Recht an der Universität
Basel, ist heute in New York ein Schweizer in den UNO-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt worden. Inclusion Handicap hatte ihn an der Seite des Eidg. Aussendepartementes (EDA) in der
Wahlkampagne unterstützt. «Wir erhoffen uns eine Signalwirkung für die
Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz», sagt Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von
Inclusion Handicap.
Medienmitteilung
05.06.2018
IV-Statistik 2017: Erneut positives Ergebnis bei der IV
Jahr für Jahr bestätigt sich, dass die Sanierung der Invalidenversicherung auf gutem Weg ist: Auch 2017 konnte sie ihre Schulden reduzieren, wie aus der IV-Statistik 2017 des Bundesamtes für Sozialversicherung zu entnehmen ist.
Die Zahlen
bestätigen erneut, dass weitere empfindliche Leistungskürzungen auf Kosten von
Menschen mit Behinderungen nicht zu verantworten wären. Die Bezügerinnen und
Bezüger von IV-Renten haben einmal mehr abgenommen; eine Tendenz, die seit 2008
anhält. Schon heute reichen diese häufig nicht aus, um finanziell über die
Runden zu kommen: Knapp die Hälfte der betroffenen Personen ist auf
Ergänzungsleistungen angewiesen.
Die IV-Statistik 2017 auf der Website des BSV
04.06.2018 - Medienmitteilung vom 01.06.2018
Internationaler Kindertag: Anlass im Bundeshaus im Zeichen der Inklusion
Anlässlich des Internationalen Kindertages hat der für diesen Anlass
speziell erweiterte Kinderchor «Schwiizergoofe» ein Konzert im
Bundeshaus gegeben. Es führten Kinder mit und ohne Hörbehinderung Lieder auf, gespickt mit Passagen in Gebärdensprache. «Dieser farbenfrohe
Auftritt symbolisiert die Chancen des gesellschaftlichen Miteinanders –
das ist gelebte Inklusion!», sagt Pascale Bruderer, Ständerätin und
Präsidentin von Inclusion Handicap.
Medienmitteilung
30.05.2018 - Medienmitteilung vom 30. Mai 2018: EL-Reform im Ständerat
EL-Reform: Ständerat bewahrt Augenmass
Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Ständerat in der heutigen
Debatte zur EL-Reform eine vernünftige Haltung eingenommen hat. Er hält
in zentralen Punkten an seiner Position fest. Er parierte die
Kürzungsattacken des Nationalrates, dessen Beschlüsse ein Referendum
garantieren würden. Für viele Menschen mit Behinderungen, die auf EL
angewiesen sind, sind insbesondere die hohen Mieten ein Armutsrisiko.
Medienmitteilung: EL-Reform im Ständerat
30.05.2018
Vernünftige Regelung bei Gentests
Inclusion Handicap begrüsst die vom Ständerat beschlossene Reform zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (GumG). Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Inclusion Handicap befürwortet die vernünftige Reform, die aufgrund der wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen nötig wurde. So können heute Gentests relativ kostengünstig direkt bei einem Anbieter, z.B. per Internet, bezogen werden. Diese Entwicklungen sind teilweise bedenklich, da den Umgang mit den medizinischen Auswertungen von solchen Tests nicht einfach ist. Dem wurde nun ein vernünftiger gesetzlicher Rahmen gesetzt.
Das GumG regelt einerseits, unter welchen Voraussetzungen
genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich durchgeführt werden dürfen.
Andererseits setzt es den gesetzlichen Rahmen, u.a. wann DNA-Profile zur
Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung erstellt werden dürfen.
Das Geschäft auf Curia Vista
29.05.2018 - Medienkonferenz Allianz der Zivilgesellschaft / Schutzfaktor M
Nein zur Selbstbestimmungsinitiative: Abstimmungskampagne lanciert
Die Allianz der
Zivilgesellschaft «Schutzfaktor M» hat einen Tag vor dem Start zur Debatte im
Nationalrat eindringlich vor der Selbstbestimmungsinitiative «Schweizer Recht
vor Völkerrecht» gewarnt. Inclusion Handicap ist Teil dieser Allianz, die sich
für ein «Nein» starkmacht. Bei einer Annahme müsste die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) gekündigt werden. Diese ist für auch für
Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Diskriminierung.
Inclusion Handicap machte dies vor den Medien deutlich.
Medienmitteilung und -dokumentation
18.05.2018 - IV-Weiterentwicklung in der SGK-N (18.05.2018)
Kein Mindestrentenalter 30 bei der IV: Erfreulicher Kommissions-Entscheid
Inclusion Handicap ist erleichtert über
die Entscheide der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrates (SGK-N) zur IV-Weiterentwicklung: Sie will keine generelle
Erhöhung des Mindestrentenalters auf 30 Jahre für IV-Bezügerinnen und Bezüger.
Zudem spricht sie sich gegen Kürzungen bei Reisekosten aus, die im Zusammenhang
mit medizinischen Massnahmen anfallen.
Weiter
sollen die Behandlungen von seltenen Krankheiten finanziert werden können.
Mehr Informationen
16.05.2018 - Positionspapier
Nein zur «Selbstbestimmungsinitiative»
Inclusion Handicap sagt entschieden Nein zur
«Selbstbestimmungsinitiative». Diese gefährdet wichtige völkerrechtliche Errungenschaften, die Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen
schützen. Die Europäische Menschenrechtskonvention müsste gekündigt
werden.
Positionspapier zur «Selbstbestimmungsinitiative»
15.05.2018 - Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
Richterinnen und Richter besichtigten neuen SBB-Doppelstockzug
Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben am 15. Mai im Bahnhof Romanshorn einen neuen
Doppelstockzug der SBB besichtigt. Mit der Anwesenheit von neun Personen mit Behinderungen machten sie sich ein Bild über die vorgebrachten Einwände bei
einem stehenden FV-Dosto-Zug.
Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts
15.05.2018 - Zahlen und Fakten 2017 zur IV des BSV
Finanzielle Situation für viele Menschen mit Behinderungen prekär
Die «Zahlen und Fakten zur IV 2017» des Bundesamtes für
Sozialversicherungen (BSV) zeigen: Die IV-Sanierung ist auf Kurs, z.T. auf
Kosten von Menschen mit Behinderungen. Nur gerade 28 Prozent der Personen, die
berufliche Eingliederungsmassnahmen abgeschlossen haben, können 1 Jahr nach
Abschluss der Massnahme ein Einkommen von mind. 3000 Franken erwirtschaften.
Rund 40 Prozent landen gar entweder bei der Arbeitslosenversicherung oder der
Sozialhilfe. Dies zeigt auf, dass die Stossrichtung des Bundesrates bei der
IV-Weiterentwicklung stimmt: Die Eingliederungsmassnahmen müssen verbessert und
ausgebaut werden, weitere Leistungskürzungen sind nicht zu verantworten.
Mehr Informationen: Zahlen und Fakten 2017 zur IV des BSV
14.05.2018
Inclusion Handicap unterstützt Referendum gegen Versicherungsspione
Inclusion Handicap unterstützt das Referendum gegen die
«gesetzliche Grundalge zur Überwachung von Versicherten». Die Vorlage
missachtet rechtsstaatliche Prinzipien und schränkt die Persönlichkeitsrechte
in unverhältnismässiger Art und Weise ein. Bezügerinnen und -Bezüger von
Versicherungsleistungen (z.B. Kranken- und Unfallversicherung, EL, AHV oder IV)
werden unter Generalverdacht gestellt. Von der Gesetzesrevision sind somit alle
Versicherten betroffen.
Mehr Informationen zu der «gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter»
09.05.2018 - Medienmitteilung: Bericht des Bundesrates zur Behindertenpolitik
Durchbruch zum selbstbestimmten Leben von Menschen mit Behinderungen?
Der Bundesrat
hat heute einen wegweisenden Bericht zur Behindertenpolitik verabschiedet. Erstmals
anerkennt er, dass es konkrete Massnahmen braucht, damit Menschen mit
Behinderungen autonom am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. «Der
Bericht ist ein Meilenstein und zeigt auf, wie Gleichstellungs- und
Sozialpolitik vereint werden können», sagt Pascale Bruderer, die Präsidentin
von Inclusion Handicap. «Entscheidend bleibt jedoch, was aus diesem ersten
Schritt konkret resultiert.»
Zur Medienmitteilung
27.04.2018 - Medienmitteilung: EL-Reform in der SGK-S
Kommission entschärft den totalen Angriff auf die EL
Die SGK-S bleibt
zu Beginn der Differenzbereinigung zur Reform bei den Ergänzungs-leistungen
(EL) in zentralen Punkten auf ihrer Linie. Dies ist dringend nötig: Die Reform
droht ansonsten zu einer reinen Sparvorlage zu werden, welche die finanzielle
Existenz vieler Menschen mit Behinderungen gefährdet. Inclusion Handicap ist
erleichtert, dass die Kommission die ärgsten Abbaupläne des Nationalrates
eindämmen will.
Medienmitteilung zur EL-Reform
26.04.2018 - Medienmitteilung der IG Pflegefinanzierung
Kostendeckende Finanzierung durch Krankenversicherer und Kantone gefordert
Bei der Pflegefinanzierung besteht dringender Handlungsbedarf: Die Beiträge der Krankenkassen, die seit 2011 eingefroren sind, sollen der Kostenentwicklung angepasst werden. Zudem muss die Restfinanzierung durch Kantone und Gemeinden in Zukunft schweizweit einheitlich geregelt werden. Dies sind die Forderungen der «Interessengemeinschaft (IG) Pflegefinanzierung», der auch Inclusion Handicap angehört, im Hinblick auf die Evaluation der Pflegefinanzierung, deren Bundesratsbericht im Sommer 2018 erwartet wird. Die Branchen- und Patientenvertreter haben drei konkrete Vorschläge zur Anpassung des Artikels 25a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erarbeitet.
Medienmitteilung und Argumentarium auf der Website der Spitex Schweiz
20.04.2018
Startschuss zur IV-Debatte – Erste positive Entscheide zur beruflichen Eingliederung
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die Detailberatung zur IV-Weiterentwicklung aufgenommen. Die ersten Beschlüsse sind für Inclusion Handicap zufriedenstellend. Ein Schwerpunkt der IV-Reform sind Verbesserungen bei der beruflichen Eingliederung. Inclusion Handicap unterstützt diese Stossrichtung: Menschen mit Behinderungen sollen ihre beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt vermehrt einsetzen können.
Die Kommission beschloss diesbezüglich erste Massnahmen.
So sollen die
IV-Stellen bereits «eingliederungsorientierte Beratung» anbieten können, bevor
sich eine Person angemeldet hat. Diesen Vorschlag unterstützt Inclusion
Handicap: So können Probleme frühzeitig erkannt und entsprechende Lösungen
gefunden werden.
Zudem beschloss die
Kommission, dass Kinder und Jugendliche, die von einer Invalidität bedroht
sind, bereits ab 13 Jahren erfasst werden können. Inclusion Handicap
befürwortet diese Früherfassung, da durch «Case Management» die Betroffenen beim
Übergang in die Berufsbildung und in den Arbeitsmarkt besser begleitet werden
können.
Weiterentwicklung bei der IV: Mehr Informationen
18.04.2018 - Medienmitteilung der IV-Allianz (18.04.2018)
Gründung einer IV-Allianz: Ja zu Weiterentwicklung, Nein zu Leistungsabbau
Mehrere Organisationen und Parteien haben sich zur IV-Allianz
zusammengeschlos-sen. Ihr Ziel: Die anstehende Revision des
Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) soll zu einer echten
Weiterentwicklung der IV führen – und nicht zu einem Leistungsabbau.
Medienmitteilung der IV-Allianz
13.04.2018 - Medienmitteilung der EL-Allianz vom 13.04.2018
Ein Kahlschlag bei den EL ist die Garantie für ein Referendum
Die Allianz Ergänzungsleistungen, der auch Inclusion Handicap angehört,
ist sehr besorgt über die Entwicklungen bei der EL-Revision. Was zu
Beginn nach einer für viele akzeptablen Reform aussah, ist nun im
Nationalrat zu einer massiven Abbauvorlage verkommen. Ohne deutliche
Korrekturen im Ständerat ist ein Referendum unausweichlich.
Medienmitteilung der EL-Allianz
13.04.2018 - Medienmitteilung von Schutzfaktor M
Nationalrätliche Kommission sagt Nein zur Anti-Menschenrechtsinitiative und zum Gegenentwurf
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates empfiehlt die
Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» zur Ablehnung.
Auch der bereits im Ständerat verworfene Gegenentwurf fand in der
Kommission keine Mehrheit. Der NGO-Zusammenschluss Schutzfaktor M, zu dem auch Inclusion Handicap gehört, begrüsst diese klare Haltung
gegenüber der radikalen Initiative.
Medienmitteilung von Schutzfaktor M
27.03.2018
IV-Sanierung schreitet weiterhin voran – keine Sparmassnahmen nötig
Die IV gesundet
weiter: Im vergangenen Jahr hat sie im Betriebsergebnis einen Überschuss von
über einer Milliarde Franken verzeichnet. Somit konnte sie ihre Schuld bei der
AHV weiter tilgen. Seit 2011 wurde diese bereits um 4.5 Mrd. reduziert. Diese
Tendenz zeigt klar auf, dass weitere Sparmassnahmen und
Leistungskürzungen in keiner Weise zu rechtfertigen sind.
Medienmitteilung des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO [PDF]
23.03.2018
Hallwilersee: Neues Schiff gleichstellungskonform
Inclusion Handicap hat das Neubauprojekt «MS 2018» auf dem Hallwilersee eng begleitet.
Das Schiff wird nun dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechend gebaut. Das Bundesamt für Verkehr hat Plangenehmigungen verfügt.
Das Schiff verfügt z.B. über ausreichend Platz und einen Lift zum Oberdeck, die visuellen Markierungen an Glasflächen oder Vorgaben an den Kontrast entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Niveaugleich Übergänge zwischen den einzelnen Bereichen des Schiffes sind ebenso gegeben wie ein WC, das für alle Passagiere mit Behinderungen hindernisfrei zugänglich ist.
19.03.2018
Helsana diskriminiert Kranke – mit Segen des BAG
Grundversicherte, die der Krankenkasse Helsana mittels
Gesundheits-Apps und der Helsana-App beweisen, dass sie Sport treiben,
erhalten Geld zurück. Dadurch werden Kranke und solche, die keinen Sport treiben können, technisch nicht versiert sind oder Wert auf
Privatsphäre legen, diskriminiert. Solche Prämienrabatte untergraben das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung. Inclusion Handicap unterzeichnete einen offenen Brief der Stiftung für Konsumentenschutz.
Medienmitteilung der Stiftung für Konsumentenschutz
16.03.2018
Paralympics 2026 als Chance für Menschen mit Behinderungen
Inclusion Handicap begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort den Beschluss des Bundesrates, die Kandidatur für die Paralympics und die Olympischen Winterspiele 2026 in Sitten finanziell zu unterstützen.
Der Bundesrat
schlägt vier Kredite von insgesamt rund 1 Mrd. Franken vor, mit denen er der
Schweizer Kandidatur unter die Arme greifen will. Inclusion Handicap
unterstützt diesen Vorschlag, da paralympische Spiele in der Schweiz für Menschen
mit Behinderungen eine grosse Chance bieten können: Durch eine deutlich
verbesserte Medienberichterstattung, wie sie «Sitten 2026» mit sich bringen
würde, stünden Athletinnen und Athleten in einem sehr grossen Rampenlicht, und
die Öffentlichkeit würde die Leistungen neu wahrnehmen. Hindernisfreie
Infrastruktur, z.B. die Sportstätten oder der öffentliche Verkehr, müssten
gefördert werden. Paralympische Spiele in der Schweiz fördern die Umsetzung der
UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz.
Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap zu «Sion 2026» [PDF, 230.8 KB]
15.03.2018 - Medienmitteilung vom 14.03.2018: EL-Reform im Nationalrat
Menschen mit Behinderungen: Zu wenig zum Leben
Der Nationalrat hat die EL-Reform in eine reine Sparvorlage verwandelt – entgegen der Absicht des Bundesrates, der keine Abstriche beim
Leistungsniveau wollte. Die beschlossenen Kürzungsvorschläge treffen
IV-Bezügerinnen und -Bezüger besonders hart. Er nimmt in Kauf, dass
viele Menschen mit Behinderungen in den finanziellen Ruin getrieben
werden.
Medienmitteilung zur EL-Reform
15.03.2018
Observationen Versicherter: Willkür und Eingriff in Privatsphäre unter Dach und Fach
Der National- und Ständerat haben die letzten Differenzen der «gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter» bereinigt. Der Schaden war aber schon vorher angerichtet.
Das Parlament nahm
sich der Frage an, wer Observationen von Sozialversicherten künftig anordnen soll:
Der Ständerat hielt an seiner Version fest, dass es eine Person mit
Direktionsfunktion in der Versicherung sein muss. Der Nationalrat, der diese
Befugnis ursprünglich einer Sachbearbeiterin oder einem -bearbeiter erteilen
wollte, lenkte ein. Dieser Entscheid ist jedoch nicht einmal ein Tropfen auf
den heissen Stein. Inclusion Handicap hatte sich auf den Standpunkt gestellt,
dass ein Gericht eine Überwachung anordnen muss. Das neue Gesetz schränkt die
Persönlichkeitsrechte von Versicherten in unverhältnismässigem Masse ein und
ist rechtsstaatlich bedenklich.
Mehr Informationen und Medienmitteilungen zur Überwachung Versicherter
13.03.2018 - Medienmitteilung von Schutzfaktor M (13.03.2018)
Ständerat sagt Nein zur Anti-Menschenrechtsinitiative
Der Ständerat sagt erfreulicherweise
ganz klar Nein zur Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde
Richter».
Auch ein Gegenvorschlag blieb in der kleinen Kammer ohne Chance. Das ist sehr erfreulich, denn ein solcher hätte diesem Frontalangriff auf die
Menschenrechte einen Anstrich der Legitimität verliehen, den die
Initiative nicht verdient. Die Initiative ist für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung, da bei
einer Annahme die Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention
untergraben werden können.
Medienmitteilung von «Schutzfaktor M»
12.03.2018 - Medienmitteilung vom 12.03.2018
Überwachung Versicherter im Nationalrat: Das Parlament öffnet der Willkür Tür und Tor
Versicherungen dürfen den Rechtsstaat aushöhlen, Versicherte stehen
unter Generalverdacht, und ihnen werden elementare Grundrechte
verweigert – die «gesetzliche Grundlage zur Überwachung von
Versicherten», die heute der Nationalrat beschlossen hat, ist eines
Rechtstaates nicht würdig. Behördenwillkür ist vorprogrammiert und die
Privatsphäre der Versicherten wird in unzulässiger Weise verletzt, wenn
der Ständerat nicht noch korrigierend einschreiten wird.
Versicherungsmissbrauch darf nicht mit Missbrauch bekämpft werden.
Medienmitteilung
07.03.2018 - Medienmitteilung vom 7.3.2018 zur Dosto-Beschwerde (2. Zwischenverfügung des BVG)
SBB tragen das Risiko – Noch kein inhaltlicher Entscheid
Inclusion Handicap hat die zweite Zwischenverfügung des
Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Beschwerde gegen die befristete
Betriebsbewilligung der neuen Dosto-Züge der SBB zur Kenntnis genommen.
Das BVGer hat entschieden, dass die aufschiebende Wirkung bei allen
Zügen entzogen wird. Es gilt festzuhalten: Die von Inclusion Handicap
vorgebrachten 15 Mängel sind NICHT Bestandteil dieses
Zwischenentscheides. Noch ist nicht entschieden, ob die neuen Züge dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen. Das Risiko von
späteren Anpassungen der fertiggebauten Züge tragen die SBB.
Medienmitteilung
07.03.2018 - Medienmitteilung vom 7. März 2018
Grundsatzentscheid für HeimbewohnerInnen: Bundesverwaltungsgericht setzt Diskriminierung ein Ende
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt
und einer Person mit Behinderungen ihr Recht auf IV zugestanden. Diese
hätte ihr entzogen werden sollen, weil sie dauerhaft in einem Heim in
der Schweiz lebt und unter umfassender Beistandschaft steht – ihre
Eltern aber den Wohnsitz im Ausland haben. Das BVG beendet eine
diskriminierende Praxis des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BFS)
und des Bundesrates.
Medienmitteilung
05.03.2018
Inclusion Handicap interveniert beim BAZL – Benachteiligung im Flugverkehr beseitigt
Die Schweizer Fluggesellschaften Edelweiss und Swiss verlangen keine Arztzeugnisse mehr für Passagiere im Rollstuhl. Inclusion Handicap hatte wegen dieser Praxis beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) interveniert.
Passagiere im Rollstuhl müssen vor einer Flugreise per Formular angeben, auf welche Hilfeleistung sie von den Angestellten der Fluggesellschaft angewiesen sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fragen, ob der Gast einen Rollstuhl an Board benötigt, er Hilfe beim Zu- und Aussteigen oder beim Verstauen des Handgepäcks benötigt. Bis vor Kurzem verlangten die Schweizer Fluggesellschaften jedoch gleichzeitig ein Arztzeugnis der Passagiere im Rollstuhl. Dies ist eine diskriminierende Praxis, da persönliche Angaben zum Gesundheitszustand preisgegeben werden, die im Zusammenhang mit der Tatsache, ob eine Person im Rollstuhl reist oder nicht, nicht relevant sind. Gehende Fluggäste müssen kein Arztzeugnis vorweisen.
Fluggesellschaften verlangten von Gästen im Rollstuhl z.B. Angaben, ob Atmung und Lungenfunktion beim Flug keine Probleme verursachen – nicht jedoch bei anderen Fluggästen, die bei einer entsprechenden Erkrankung ebenfalls ein grösseres Risiko eingehen würden. Inclusion Handicap hatte deswegen beim BAZL interveniert. Dieses wies die Fluggesellschaft erfreulicherweise an, die Praxis zu ändern. Gäste der Edelweiss und Swiss müssen kein Arztzeugnis mehr vorweisen, nur weil sie sich im Rollstuhl fortbewegen.
05.03.2018
Renovation des Luzerner Dampfschiffes ohne Etagenlift
Die Renovation des Dampfschiffs Luzern hat nicht zur Folge, dass mobilitätsbeeinträchtigte Personen das Oberdeck benutzen können.
Die technische Beratung ÖV von Inclusion Handicap begleitete in der Projektphase die Renovation des Dampfschiffs «Stadt Luzern», das auf dem Vierwaldstättersee verkehrt. Einige Punkte konnten für Passagiere mit Behinderungen zufriedenstellend gelöst werden. Eine Ausnahme bildet ein fehlender Lift: Fahrgäste im Rollstuhl und mit Mobilitätseinschränkungen können das Oberdeck nicht erreichen, was eine Benachteiligung darstellt. Für sie sind zahlreiche Aussenplätze und zwei Säle nicht erreichbar. So bleibt ihnen eine bessere Aussicht auf die touristisch attraktive Landschaft sowie auf das Dampfschiff an und für sich, ein historisches Kulturgut, verwehrt. Das Bundesamt für Verkehr gab für die Renovation dennoch grünes Licht. Es und die Schifffahrtsgesellschaft machten als Grund für den Verzicht eines Liftes Sicherheitsbedenken sowie Aspekte der Wirtschaftlichkeit und des Denkmalschutzes geltend.
04.03.2018 - Medienmitteilung vom 04.03.2018
No Billag: Medienangebot für Menschen mit Sinnesbehinderung gesichert
Die Behindertenverbände sind erleichtert, dass die Schweizer
Stimmbevölkerung heute die Initiative «No Billag» klar abgelehnt hat.
Somit wird der Zugang zur politischen Meinungsbildung, Kultur und
Unterhaltung für blinde, gehörlose, hör- sowie sehbehinderte Menschen
gewährleistet.
Medienmitteilung von SBb, SBV, SGB-FSS, Sonos, SZBLIND, Procap & Inclusion Handicap
02.03.2018
ATSG-Reform: Bundesrat schiesst mit Kanonen auf Spatzen
Die Botschaft
des Bundesrates zur Revision des Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
(ATSG) geht ausschliesslich auf Kosten der Versicherten.
Unter
dem Deckmantel des Versicherungsmissbrauchs sieht die ATSG-Reform zahlreiche
Verschärfungen zu Ungunsten von Bezügerinnen und Bezügern von
Sozialversicherungsleistungen vor. Ziel der Vorlage sei es,
Versicherungsmissbrauch zu bekämpfen. Dagegen hat Inclusion Handicap nichts
einzuwenden, denn die allermeisten Menschen mit Behinderungen leiden unter dem
latenten Generalverdacht in der Öffentlichkeit. Deshalb gilt es Missbrauch zu
bekämpfen. Doch der Generalverdacht schimmert gar in der Botschaft der ATSG-Revision
durch, und die Vorlage schiesst weit über das Ziel hinaus.
Mehr Informationen zur ATSG-Revision
27.02.2018
Neue Dosto-Züge dürfen nur zu Testzwecken rollen
Inclusion Handicap hat die Stellungnahme zur Frage der aufschiebenden
Wirkung der Beschwerde bezüglich der noch nicht fertiggestellten
Dosto-Züge der SBB eingereicht. Der Dachverband der
Behindertenorganisationen stellt klar: Die neuen Züge dürfen bis Ende
November nur zu Test-Zwecken rollen. Es kann nicht sein, dass die SBB
zur Aufrechterhaltung ihres Angebots auf Züge angewiesen sind, für die
noch gar keine definitive Betriebsbewilligung erteilt wurde. Die
aufschiebende Wirkung darf daher nur insoweit aufgehoben werden, als
effektiv mehr als 6 Züge für die Tests benötigt werden.
Mehr Informationen
27.02.2018
Genetische Untersuchung am Menschen: Ausgewogene Reform
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GumG) regelt einerseits, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich durchgeführt werden dürfen. Andererseits setzt es den gesetzlichen Rahmen, u. a. wann DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung erstellt werden dürfen. Aufgrund der raschen technischen und wissenschaftlichen Entwicklung wurde eine neue Reform nötig. So können heute Tests relativ kostengünstig direkt bei einem Anbieter, z.B. per Internet, bezogen werden. Diese Entwicklungen sind teilweise bedenklich, da den Umgang mit den medizinischen Auswertungen von solchen Tests nicht einfach ist.
Inclusion Handicap begrüsst die Reform des
GumG, womit den neuen Möglichkeiten ein gesetzlicher Rahmen gesetzt wird. Der
Nationalrat beschloss eine insgesamt vernünftige Vorlage. Er korrigierte den
nicht akzeptablen Entscheid seiner vorberatenden Kommission, wonach
Versicherungen eine Durchführung der Tests anordnen dürfen. Dies hätte zur
Folge gehabt, dass jemand aufgrund seiner gesundheitlichen Prädisposition sich
nicht mehr freiwillig gegen Invalidität hätte versichern bzw. eine
Lebensversicherung abschliessen können. Inclusion Handicap ist erfreut über
diese Korrektur.
Revision des GumG auf Curia Vista
23.02.2018 - Medienmitteilung: EL-Reform und Überwachung Versicherter in der SGK-N
Der Gürtel kann nicht noch enger geschnallt werden - EL-Reform und Überwachung Versicherter in der SGK-N
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) droht zur Abbauvorlage für
Menschen mit Behinderungen zu werden. Inclusion Handicap ist alarmiert
über die Beschlüsse der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Die Gesetzesgrundlage für die Überwachung von Personen, die
unter Verdacht des Sozialversicherungsmissbrauchs stehen, schränkt die
Persönlichkeitsrechte übermässig ein.
Medienmitteilung zur EL-Reform und Überwachung Versicherter
16.02.2018 - Medienmitteilung: Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts btr. FV-Dosto
Zug ist nicht abgefahren - Mängel könnten nachträglich behoben werden
Die Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die befristete
Betriebsbewilligung der neuen SBB-Züge hat für die sechs bereits
fertiggestellten Test-Fahrzeuge keine aufschiebende Wirkung. Dies geht
aus der Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) hervor.
Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen hatte dies
schon in der Beschwerde angeboten und begrüsst diesen Entscheid: Er will die Inbetriebnahme der neuen Doppelstockzüge (Dosto) nicht verzögern.
Medienmitteilung
13.02.2018
Verkehrskommission behandelt Dosto-Beschwerde – Inclusion Handicap will Verzögerungen verhindern
Die Verkehrskommission des Nationalrates hat sich mit der Beschwerde von Inclusion Handicap gegen die befristete Betriebsbewilligung der neuen Dosto-Züge auseinandergesetzt. Inclusion Handicap hat in der schriftlichen Stellungnahme betont, dass der politische Dachverband kein Interesse hat, die Einführung der neuen SBB-Züge zu verzögern oder Mehrkosten zu generieren. Deshalb hat die Präsidentin von Inclusion Handicap, Pascale Bruderer, dem CEO der SBB, Andreas Meyer, in einem Schreiben angeboten, die Beschwerde zurückzuziehen, falls sich die SBB dazu verpflichten, die Mängel zu beheben. So könnten Verzögerungen verhindert werden.
So wie sich die Züge an der Begehung von
Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenorganisationen am 22. Dezember 2017
präsentierten, entsprechen sie nicht den Vorgaben des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Inclusion Handicap hat sich deshalb
nach sorgfältiger Prüfung für diesen Schritt entscheiden müssen, insbesondere
weil der Einbezug durch die SBB ungenügend war. Inclusion Handicap bekräftigte
noch einmal, dass sich hindernisfrei zugängliche Züge und Fahrten ins Ausland
bei sorgfältiger Planung nicht ausschliessen und der technische Spielraum
ausgenützt werden muss. Einzelne Medienartikel hatten einen solchen Zielkonflikt
suggeriert.
Stellungnahme von Inclusion Handicap zuhanden der Verkehrskommission des Nationalrates.
29.01.2018
Neue Dosto-Züge der SBB: Nachbesserungen nötig
Bis Ende November 2018 werden die neuen Züge der SBB zu Testzwecken in
Betrieb genommen. Erst danach soll die definitive Betriebsbewilligung
für den Dosto erteilt werden. Wie anlässlich einer Begehung eines
Fahrzeuges durch Vertreter aus den Behindertenorganisationen
festgestellt werden konnte, beinhaltet der Dosto jedoch noch einige
Mängel hinsichtlich der selbstständigen Nutzung von Menschen mit
Behinderungen. Inclusion Handicap hat deshalb beim
Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die befristete
Betriebsbewilligung eingereicht.
Mehr Informationen
26.01.2018 - Medienmitteilung vom 26.01.2018: EL-Reform und Überwachung Versicherter
Leichte, aber ungenügende Korrekturen für Menschen mit Behinderungen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) nahm heute die Beratungen zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten auf. Für Inclusion Handicap gehen die Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte zu weit. Inclusion Handicap begrüsst aber, dass die Kommission für sämtliche Observationsmassnahmen eine richterliche Genehmigung als notwendig erachtet. Zudem führte die SGK-N die Beratungen zur Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) weiter.
Mehr erfahren
19.01.2018 - Medienmitteilung von SBb, SBV, SGB-FSS, SZB, Procap und Inclusion Handicap
«No Billag» grenzt Menschen mit Behinderungen massiv aus
Ohne öffentliche Finanzierung der Medien keine Tagesschau in
Gebärdensprache, keine Audiodeskription und keine Untertitelung: Die
Annahme der Initiative «No Billag» wäre für blinde und gehörlose
Personen fatal. Ihr Zugang zur politischen Meinungsbildung, Kultur und
Unterhaltung würde massiv eingeschränkt werden. Deshalb sagen der
Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), der Schweiz.
Blindenbund (SBb), der Schweiz. Gehörlosenbund (SGB-FSS), der
Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND), Procap sowie der
politische Dachverband Inclusion Handicap klar «Nein» zu «No Billag».
Medienmitteilung «Nein zu No Billag»
21.12.2017
Arbeitsmarktkonferenz: Nun müssen Taten folgen
Am dritten Teil der «Nationalen Konferenz
zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen» haben die
Teilnehmenden eine gemeinsame Absichtserklärung verabschiedet sowie
Handlungsansätze erarbeitet. Nun gilt es, diese auch in Taten umzusetzen.
Mehr Informationen zur Arbeitsmarktkonferenz
21.12.2017 - Volksabstimmung vom 4. März 2018
Nein zu «No Billag» - Ein Ja zur Initiative hätte schwerwiegende Folgen für Menschen mit einer Sinnesbehinderung
Inclusion
Handicap bekämpft die Volksinitiative No Billag: Ohne öffentliche Finanzierung
der Medien gibt es kein Angebot mehr für Menschen mit einer Sinnesbehinderung. Die
Audiodeskription sowie die Untertitelung oder die Programme in Gebärdensprache
sind gerade für die politische Meinungsbildung essentiell.
Positionspapier zu «No Billag»
14.12.2017 - Medienmitteilung vom 14.12.2017: Überwachung Versicherter
Persönlichkeitsrechte gelten nicht für IV-Bezüger
Versicherungsmissbrauch gilt es zu
bekämpfen. Dazu soll auch die Möglichkeit bestehen, Verdächtige zu observieren.
Doch was der Ständerat heute beschloss, geht zu weit: Rechtsstaatliche
Prinzipien werden mit Füssen getreten. Inclusion Handicap kritisiert diesen
Entscheid.
Medienmitteilung zum Entscheid des Ständerates
14.12.2017
Psychische Beeinträchtigung: Kehrtwende des Bundesgerichts zum IV-Ausschluss
Inclusion Handicap begrüsst das
Bundesgerichtsurteil, wonach Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung keine
Therapieresistenz mehr nachweisen müssen.
Die bisherige IV-Praxis war stossend: Eine
Person mit einer psychischen Beeinträchtigung musste beweisen, dass keine
Therapie Erfolg verspreche, um Anspruch auf eine Rente zu erhalten. Dies ist namentlich
bei Depressionen gar nicht möglich und hatte faktisch einen generellen
Ausschluss von der IV zur Folge. Das Bundesgericht behob nun dieses Manko; die IV
muss künftig den Einzelfall prüfen und detailliert abklären, wie die Depression
die Betroffenen einschränkt. Diese Praxis wurde bereits bei den somatoformen Schmerzstörungen
eingeführt und gilt nun für alle psychischen Erkrankungen. Inclusion Handicap
ist erleichtert, dass die Bundesrichter die wissenschaftlichen Fakten anerkennt,
denn auch psychische Beeinträchtigungen können unter Umständen eine Arbeitsunfähigkeit
zur Folge haben.
Beitrag in der Sendung «Echo der Zeit» auf der Website des SRF
13.12.2017
Inclusion Handicap interveniert erfolgreich beim BAV
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) passt seine
Strategie zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an. Dank
der Intervention von Inclusion Handicap wird eine Planungshilfe für die
Transportunternehmen angepasst, womit zusätzlich rund 30 Bahnhöfe barrierefrei
umgebaut werden müssen. Inclusion Handicap ist erfreut, dass das BAV auf seinen
Entscheid zurückgekommen ist.
Mehr Informationen
12.12.2017
Mobilifte werden zum Ärgernis
Menschen mit einer Gehbehinderung dürfen
Mobillifte nicht benützen. Inclusion Handicap hat bei der SBB interveniert.
Mehr Informationen zu den Mobiliften
12.12.2017
Neue SBB-Züge Dosto werden auf Zugänglichkeit getestet
Die Neuanschaffung der SBB wird während der
befristeten Betriebsbewilligung von den Fachkommissionen sowie Inclusion
Handicap auf ihre Zugänglichkeit geprüft. Inclusion Handicap würde bei Mängeln gegen
die Zulassung vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen.
Mehr Informationen zum Dosto
08.12.2017
IV-Pionier Albrik Lüthy verstorben
Albrik Lüthi ist am 2. Dezember im Alter
von 92 Jahren verstorben. Er war einer der Pioniere und Vordenker der
Invalidenversicherung, die 1960 eingeführt worden war.
Lüthy arbeitete in den 1950er Jahren für
kurze Zeit bei der «Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung
Behinderter» (SAEB), der Vorgängerorganisation von Inclusion Handicap. Danach war
er viele Jahre beim Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) tätig, wo er den
Eingliederungsgedanken für Menschen mit Behinderungen bei der IV vorantrieb. Er
war auch von der wichtigen Rolle der Behindertenorganisationen bei der Beratung
und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen überzeugt und hat unter anderem
dafür gesorgt, dass die IV den Organisationen die nötigen Beiträge für ihre Eingliederungstätigkeit
zukommen liess.
Nachruf auf Albrik Lüthy [PDF]
07.12.2017
Neue Perronanzeiger – Chance (bislang) nicht genutzt
Neue Produkte wie digitale Perronanzeiger böten eigentlich Chancen für bessere Zugänglichkeit. Doch ein Pilot-Perronanzeiger der SBB hat Mängel. Blinde Reisende und solche mit einer Sehbehinderung sind darauf angewiesen, dass die Informationen akustisch wiedergegeben werden. Dies ist im Moment noch nicht garantiert.
Inclusion Handicap hat der SBB klargemacht, dass die neuen Anzeiger somit nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen. Eine einmalige Lautsprecherdurchsage genügt nicht. Mit Akustikstelen beispielsweise könnten Verspätungen oder Gleiswechsel etc. vorgelesen werden. Unterstützt wird diese Forderung auch durch die Praxis des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dieser hat in einem Einzelfallentscheid gegen Österreich klargestellt, dass ein Unternehmen des öffentlichen Verkehrs als Folge von Art. 9 BRK verpflichtet ist, die Informationen – im konkreten Fall auf einer Tramlinie – sowohl akustisch als auch visuell zugänglich zu machen. Diese Praxis ist auch für die Schweiz verbindlich.
06.12.2017
Behindertenpolitik: Kantone und Gemeinden ebenfalls in die Pflicht nehmen
Die
Behindertenkonferenzen der Schweiz haben in einer Resolution dazu aufgerufen,
dass sich Bund, Kantone und Gemeinden verstärkt für eine kohärente
Behindertenpolitik einsetzen. Die Umsetzung der
UNO-Behindertenkonvention (UNO-BRK) geht nicht ohne Kantone: Bildung,
Regionalverkehr oder bauliche Vorgaben fallen in deren Kompetenzbereich. Der
Stand der Umsetzung oder dessen Ausgestaltung ist deshalb von Kanton zu Kanton
unterschiedlich Die regionalen Behindertenkonferenzen bzw. in der Romandie die
«Forums handicap régionaux» fordern ein koordiniertes Vorgehen auf allen
Staatsebenen.
Mehr Informationen auf der Website der Behindertenkonferenz Zürich
01.12.2017
IV: Besserstellung für Teilzeitarbeitende ab 2018
Der Bundesrat setzt eine neue Regelung für Teilzeitarbeitende ab dem 1.
Januar 2018 in Kraft. Er setzt damit ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) um, der die heute angewandte
«gemischte Methode» als diskriminierend taxierte.
Newsmeldung zur «gemischten Methode»
01.12.2017
IV-Ausschluss für Depressive: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Die aktuelle IV-Praxis verunmöglicht de facto eine IV-Rente für Patienten, die an Depressionen leiden. Die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Nationalrätin Silvia Schenker ist ernüchternd.
Die strenge IV-Praxis bleibt selbstredend
nicht ohne Folgen für Betroffene: Patienten mit einer Depression haben faktisch
keine Chancen mehr, eine IV-Rente zu erhalten – selbst wenn die behandelnde
Psychiaterin eine (teilweise) Arbeitsunfähigkeit attestieren. Die IV stützt
sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichts, dass erst ein Anspruch auf
IV-Leistungen zugesteht, wenn der Patient «erwiesenermassen therapieresistent»
ist. Mit anderen Worten: Der Psychiater müsste die Betroffene als «unheilbar»
taxieren. Es dürfte – wenn überhaupt – mehrere Jahrzehnte des Leidens, Arbeitsunfähigkeit
und Existenzängste benötigen, bis eine Ärztin zu diesem Schluss kommt. Dieser
Nachweis ist kaum zu erbringen.
Trotz dieser störenden Praxis sieht der
Bundesrat hier weder eine Benachteiligung für Depressive noch Handlungsbedarf. Diese
Haltung ist enttäuschend.
Interpellation «Erschwerter Zugang zu IV-Renten für Menschen mit Depressionen»
29.11.2017 - Medienmitteilung: Int. Tag der Menschen mit Behinderungen vom 3. Dezember
Arbeit – Einkommen – Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderungen haben ein deutlich höheres Armutsrisiko als
Menschen ohne Behinderung. Sie sind häufiger ohne Stelle, werden oft
wegen ihrer Behinderung diskriminiert, und die Leistungen der IV und
anderer Sozialversicherungen geraten immer mehr unter Druck. Ein
selbstbestimmtes Leben wird für viele Menschen mit Behinderungen so
erschwert. Zahlreiche Betroffene und Organisationen werden am
Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen vom 3. Dezember auf
diese Missstände aufmerksam machen. Bundespräsidentin Doris Leuthard
wird einen Appell veröffentlichen.
Medienmitteilung zum Int. Tag der Menschen mit Behinderungen
29.11.2017
Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen: Ständerat verabschiedet Postulat
Der Bundesrat muss prüfen, wie die Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bei Ausübung der politischen Rechte abgebaut werden können. Inclusion Handicap hatte sich für die Annahme des Postulates eingesetzt.
Der Ständerat entschied, dass das Thema politische Partizipation in die regelmässige Berichterstattung zur Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (UNO-BRK) bzw. der Nationalen Behindertenpolitik aufgenommen werden soll. Der Vorstoss hat zum Ziel, dass auf die baulichen, technischen, sprachlichen und kommunikativen Barrieren einzugehen ist. Er geht auf eine Petition zurück, die 2015 von den Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap, Procap und AGILE.ch, eingereicht wurden, und die eine gleichberechtigte politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz forderte. Inclusion Handicap hatte sich in der Anhörung der Kommission für das Anliegen stark gemacht.
Die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung der politischen Rechte sind z.B.:
- Keine zugänglichen Wahllokale für Menschen mit Behinderungen
- Keine zugänglichen Wahlunterlagen in Gebärdensprache, leichter Sprache oder in Brailleschrift
- die mangelnde Assistenz für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, die sich in ein politisches Amt wählen lassen wollen.
Das Postulat «Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen»
22.11.2017 - Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil (REP)
Neues Instrument soll Stellenerhalt fördern
Das «ressourcenorientierte Eingliederungsprofil REP» soll
Arbeitnehmenden mit Beeinträchtigungen helfen, die Stelle nicht zu
verlieren. Inclusion Handicap arbeitete an der Entwicklung dieses
Instrumentes mit und begrüsst dessen Einführung. Es ist eines von vielen Puzzleteilchen, das nur erfolgreich sein kann, wenn es konsequent
umgesetzt wird.
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22.11.2017
Armutsrisiko Behinderung: Bundesrat und Parlament sind gefordert
Der Bundesrat anerkennt, dass Menschen mit Behinderungen einem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Inclusion Handicap fordert ihn und das Parlament auf, die alarmierende Situation zu korrigieren.
Menschen mit Behinderungen sind in der Schweiz fast doppelt so oft von Armut betroffen als Menschen ohne Behinderung. Dies widerspricht der Behindertenrechtskonvention, wie Inclusion Handicap im Schattenbericht festgehalten hat. Besonders alarmierend ist, dass dieser Trend tendenziell zunimmt.
Nationalrätin
Silvia Schenker hat sich deshalb per Interpellation an den Bundesrat gewandt –auch
vor dem Hintergrund, dass das «Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung
von Armut» für Menschen mit Behinderungen zu kurz greift. Die bundesrätliche
Antwort ist nur teilweise befriedigend. Inclusion Handicap unterstützt seine
Bestrebungen, die berufliche Eingliederung voranzutreiben. Allerdings wird
beispielsweise nach wie vor nicht untersucht, dass viele Menschen von der IV in
die Sozialhilfe abgeschoben werden. Ausserdem gerät in der laufenden
parlamentarischen Debatte über die Reform zu den Ergänzungsleistungen eine
zentrale Stütze für die Existenzsicherung unter massiven Spardruck.
Interpellation: Alarmierende Zunahme der Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderungen
22.11.2017
Einbezug der Behindertenorganisationen nicht zufriedenstellend
Die Behörden müssen gemäss Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) die
Betroffenen und ihre Organisationen miteinbeziehen, wenn es ihre Belange betrifft. Die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von
Nationalrat Christian Lohr ist nicht zufriedenstellend, denn der
Einbezug erfolgt in der Schweiz keineswegs systematisch.
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15.11.2017
Inclusion Handicap sorgt für kostenlose Begleiterkarten im Thurgau
Der Kanton Thurgau wird ab dem 1. Januar 2018 Begleiterkarten für Menschen mit Behinderung im öffentlichen Verkehr kostenlos abgeben. Bislang hat der Kanton Thurgau eine Gebühr verlangt, im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen.
Auf Intervention von Inclusion Handicap hin wird künftig auch Thurgau keine Gebühr mehr erheben. In der Schweiz wohnhafte und ständig auf Begleitung angewiesene Personen mit Behinderungen haben mit dem Begleiterausweis der Schweizerischen Transportunternehmungen Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson.
14.11.2017 - Observationen bei den Sozialversicherungen
Haarsträubender Entscheid: Bei mutmasslichem IV-Missbrauch wird härter durchgegriffen als bei Terrorismusverdacht
Ein Verdacht auf Missbrauch von Sozialversicherungsleistungen wiegt
schwerer als ein Verdacht auf Mord oder terroristische Aktivitäten –
zumindest gemäss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit
des Ständerates (SGK-S). Sie will rechtstaatliche Prinzipien über Bord
werfen und beantragt, dass bei Observationen von mutmasslichen
Versicherungsbetrügerinnen und Betrügern der Einsatz von GPS-Trackern
ohne richterliche Genehmigung möglich ist. Inclusion Handicap ist
entsetzt über diesen Beschluss. Eine gesetzliche Grundlage für
Observationen bei Verdacht auf Missbrauch von IV-, Unfallversicherungs-
oder Ergänzungsleistungen ist zwar für den Behindertendachverband nötig, doch es kann nicht sein, dass dafür elementare Persönlichkeitsrechte
über den Haufen geworfen werden.
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13.11.2017
Jugendsession debattiert über inklusiven Arbeitsmarkt
Rund 200 Jugendliche haben sich am vergangenen Wochenende zur 26. Jugendsession getroffen und diverse Forderungen gestellt. Erfreulicherweise gehörte die «Einbindung der Menschen mit Behinderungen» zu den Schwerpunktthemen im Bundeshaus. Inclusion handicap leistete bei der Erstellung der Dokumentation für die Teilnehmende fachliche Unterstützung.
Die Jugendlichen debattierten über zwei Forderungen zur Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Sie fordern vom Bund ein Label für Arbeitgeber, die sich bei der Anstellung von Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit Behinderungen besonders positiv hervortun, und die eine angepasste Arbeitsumgebung garantieren. Debattiert, aber abgelehnt, wurde die Forderung nach einer Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen für mittlere und grössere Unternehmen.
Inclusion Handicap ist erfreut, dass sich
die Jugendsession dem Thema Inklusion angenommen hat.
Website der «Jugendsession»
10.11.2017
Neuer Leitfaden zu taktil-visuellen Markierungen auf Bahnhöfen publiziert
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat einen neuen Leitfaden für taktil-visuelle Markierungen an Bahnperrons publiziert, der für Bahnhofbetreiber verbindlich ist. Die Behindertenorganisationen arbeiteten am Dokument mit.
Im Leitfaden werden z.B. die Anbringung von Leitlinien im Perronbereich, die Markierung von Abgängen an den Perronenden sowie Sicherheitslinien entlang der Gleise geregelt. Blinde und sehbehinderte Personen können durch derartige taktil-visuelle Markierungen den ÖV selbstständig nutzen. Für die Betreiberinnen und Betreiber der Bahnhöfe sind diese Vorgaben verbindlich.
Inclusion Handicap, der Schweizerischen
Blindenbund (SBb), der Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), der
Zentralverein für das Blindenwesen sowie die Schweizer Fachstelle für
hindernisfreie Architektur haben an der Erarbeitung des Leitfadens mitgearbeitet.
Dieser soll die Umsetzung des Behindertengleichstellungsrechts (BehiG) deutlich
vereinfachen.
Medienmitteilung und der Leitfaden auf der Website des BAV
08.11.2017
Bessere Unterstützung für Familien von Kindern mit einer schweren Behinderung ab 2018
Familien, die sich zu Hause um ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind kümmern, erhalten ab dem 1.
Januar 2018 einen höheren Beitrag der Invalidenversicherung. Dieses Datum hat
der Bundesrat für die Erhöhung des
Intensivpflegezuschlags festgelegt. Inclusion Handicap hatte sich im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen für dieses Anliegen stark gemacht.
Medienmitteilung des Bundesrates
03.11.2017 - Medienmitteilung: EL-Reform in der SGK-N
Eltern mit Behinderungen noch mehr unter finanziellem Druck
Ginge es nach der SGK-N, würden Eltern mit Behinderungen künftig weniger Ergänzungsleistungen für ihren Nachwuchs erhalten. Kinder würden für
EL-Bezügerinnen und –Bezüger zum Armutsrisiko. Für Inclusion Handicap
ist dieser Beschluss inakzeptabel. Der politische Dachverband der
Behindertenorganisationen wird sich vehement dafür einsetzen, dass der
Nationalrat diesen Entscheid korrigiert. Auch dank seiner Intervention
können jedoch die Ausgaben für die Betreuungskosten neu angerechnet
werden.
Medienmitteilung zur EL-Reform
31.10.2017
Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen soll gefördert werden
Die ständerätliche Kommission für soziale
Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hat ein Postulat zur Förderung der
politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Der
Handlungsbedarf ist gross: Am politischen Leben teilzunehmen ist für die rund
1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen mit zahlreichen Hindernissen verbunden.
Medienmitteilung von Procap und Agile.ch
30.10.2017 - Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Menschenrechte stärken heisst Rechte der Menschen mit Behinderungen stärken
Aus dem Pilotprojekt Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) soll nun auch in der Schweiz dauerhaft eine Nationale Menschenrechtsinstitution
installiert werden. Der Bundesrat schickte einen entsprechenden
Vorentwurf für eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung. Inclusion
Handicap begrüsst die Vorlage: Eine unabhängige Stelle für
Menschenrechte stärkt auch die Behindertenrechtskonvention und somit die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Bei der Ausgestaltung sieht der
politische Dachverband der Behindertenorganisationen noch
Verbesserungspotenzial.
Mehr Informationen zur NMRI
27.10.2017
Erschwerte Bedingungen für Menschen mit Behinderungen beim Erlangen des «Permis»
Der Bundesrat hat diverse Bestimmungen zum Erlangen eines Führerausweises in die Vernehmlassung geschickt. Insbesondere gehörlose Neulenkerinnen und –lenker werden benachteiligt, da sie einen grösseren finanziellen Aufwand zu leisten haben. Inclusion Handicap machte im Rahmen der «Revision der Führerausweisvorschriften» deutlich, dass diese dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) widersprechen.
Wer heute das «Permis» machen will, muss in der dreijährigen Probezeit einen Weiterbildungskurs absolvieren. Gehörlose Teilnehmende dieser Kurse sind auf Gebärdensprachdolmetscherinner und -dolmetscher angewiesen, für deren Kosten sie unter Umständen selber aufkommen müssen. Dies ist diskriminierend.
27.10.2017
Wirtschaftlichkeit statt Qualität beim Arztbesuch von Menschen mit Behinderungen?
Die Qualität der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen
darf nicht reinem Kostendenken zum Opfer fallen, und das zu kleine
Angebot von psychiatrischen Fachpersonen nicht noch verschärft werden.
Dies kritisiert Inclusion Handicap bei der geplanten Neuregelung über
die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten.
Mehr Informationen zur Teilrevision des KVG
27.10.2017
Höhere Franchisen bei den Krankenkassen: Hartes Brot für chronisch Kranke
Aufgrund der ständig steigenden Gesundheitskosten, steht eine generelle
Erhöhung der Krankenkassen-Franchisen zur Debatte. Dies könnte für
chronisch Kranke zu einem finanziellen Problem werden, wie Inclusion
Handicap in der Vernehmlassungsantwort monierte.
Mehr Informationen zu der Erhöung der Franchisen
24.10.2017 - Medienmitteilung vom 24. Oktober 2017
Assistenzbeitrag ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben
Der Assistenzbeitrag erleichtert ein selbstbestimmtes Leben, fördert die gesellschaftliche Teilhabe und entlastet die Angehörigen. Dies zeigt
eine 5-jährige Evaluation des Assistenzbeitrags, die das BSV heute
publiziert hat. Der Bericht bestätigt somit weitgehend die Rückmeldungen jener Menschen, die von der neuen IV-Leistung profitieren können. Er
zeigt aber auch: Es bestehen noch zu viele Zugangsbeschränkungen.
Inclusion Handicap wird sich deshalb für eine sukzessive Nachbesserung
des Systems einsetzen.
Medienmitteilung
20.10.2017
EL-Reform: Nationalratskommission erkennt Handlungsbedarf bei den Mieten
Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat die Beratungen zur EL-Reform fortgesetzt: Sie erkennt den dringenden Handlungsbedarf aufgrund der hohen Mietpreise.
Die Nationalratskommission (SGK-N) will wie der Bundesrat und der Ständerat die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) erhöhen. Inclusion Handicap ist erleichtert, denn der Handlungsbedarf ist gross: Seit 2001 wurden die Beiträge nicht angepasst, obwohl die Mieten seither exorbitant gestiegen sind. Dies wurde für viele EL- Bezügerinnen und -Bezüger zu einem existenziellen Problem.
Erfreulich ist ausserdem, dass sich gemäss SGK-N die Krankenkassenbeiträge nach den kantonalen Durchschnittsprämien richten sollen. Der Ständerat verlangte noch, dass die drittgünstigste Versicherungsprämie massgebend sein soll.
Problematisch ist jedoch der Vorschlag,
dass Personen nicht mehr EL-berechtigt sein sollen, wenn ihr Vermögen eine
gewisse Schwelle überschreitet (100'000 Franken für Alleinstehende, 200'000 für
Ehepaare und 50'000 für Kinder). Immerhin will die Kommission eine Lösung
ausarbeiten, damit Wohneigentümer nicht gezwungen werden, umzuziehen. Inclusion
Handicap wird diesen Vorschlag kritisch begleiten.
Die SGK-N setzt ihre Beratungen zur EL-Reform
in ihrer nächsten Sitzung fort (2./3. November).
Mehr Infos, Positionen und Factsheets zur EL-Reform
18.10.2017
Nachruf auf Marc F. Suter, ehemaliger Präsident von Inclusion Handicap
Marc F. Suter
ist in der vergangenen Woche im Alter von 64 Jahren verstorben. Der ehemalige
Nationalrat und Präsident von Inclusion Handicap war ein unermüdlicher Kämpfer
für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap
spricht den Angehörigen sein Beileid aus und ist traurig, einen Vorreiter für die
Behindertengleichstellung zu verlieren.
Nachruf auf Marc F. Suter
30.09.2017
Neue Züge der SOB für Menschen mit Behinderungen zugänglich
Die Investition der Südostbahnen (SOB) ist auch für Menschen mit Behinderungen von Vorteil: Inclusion Handicap hatte den nun beendeten Beschaffungsprozess intensiv begleitet.
Das neue Rollmaterial der SOB wurde von Inclusion Handicap und den Fachkommissionen genau unter die Lupe genommen. Es haben mehrere Begehungen und Besichtigungen stattgefunden. Es wurde auf einige Mängel hingewiesen, beispielsweise bei den WC-Anlagen und den Lichtverhältnissen in den Wagen. Es konnte so sichergestellt werden, dass die Züge barrierefrei zugänglich sein werden. Die neuen Züge sollen 2019 Betrieb genommen werden und auf der Strecke St. Gallen – Luzern verkehren.
29.09.2017
Behinderung als Armutsrisiko – Tendenz steigend
Menschen mit Behinderungen sind einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Alarmierend ist insbesondere, dass die Tendenz zunimmt. Nationalrätin Silvia Schenker hat deshalb eine Interpellation eingereicht.
Einen «angemessenen Lebensstandard» fordert die UNO-BRK für Menschen mit Behinderungen. Die Schweiz erfüllt diese Vorgabe nicht, wie Inclusion Handicap im Schattenbericht zur UNO-BRK dargelegt hat. Besonders besorgniserregend ist, dass das Armutsrisiko in den letzten Jahren gestiegen ist. Gemäss Bundesamt für Statistik sind Menschen mit Behinderungen fast doppelt so oft (19 Prozent) von Armut betroffen als Menschen ohne Behinderungen (11 Prozent). Zwischen 2007 und 2012 stieg dieser Wert um 5 Prozent! Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend in den letzten Jahren anhielt und weiter anhalten wird. Dieser unwürdigen Entwicklung muss Einhalt geboten werden. Nationalrätin Silvia Schenker will in ihrer Interpellation deshalb vom Bundesrat unter anderem wissen:
- Inwiefern diese Entwicklung in den laufenden Reformen bei den Ergänzungsleistungen und der IV miteinbezogen wurden.
- Was er zu tun gedenkt, damit die Vorgabe der UNO-BRK zum «angemessenen Lebensstandard» eingehalten werden kann.
- Welche wirksamen Massnahmen er vorsieht, damit die Armutsgefährdung bekämpft werden kann.
29.09.2017
Berufsbildung 2030: Eine exklusives Leitbild
«Berufsbildung 2030» heisst eine langfristige Vision für die
Berufsbildung in der Schweiz. Dazu haben unter der Federführung des
Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) diverse
Interessenorganisationen ein Leitbild entworfen, das nun zu einer
breiten Konsultation vorgelegt worden ist. Menschen mit Behinderungen
und ihre Organisationen waren dabei nicht involviert. Inclusion Handicap fordert, dass die Interessenvertreterinnen und -vertreter der Menschen
mit Behinderungen im weiteren Verlauf des Prozesses miteinbezogen
werden.
Mehr Informationen
28.09.2017 - Medienmitteilung
Menschen mit Behinderungen wollen mitreden
Menschen mit Behinderungen wollen von den
Behörden direkt einbezogen werden, wenn es um ihre Rechte geht. Da dies nicht
garantiert ist, wendet sich Nationalrat und Pro-Infirmis-Vize-Präsident
Christian Lohr mit einer Interpellation an den Bundesrat. Pascale Bruderer,
Ständerätin und Präsidentin von Inclusion Handicap hat zwei Vorstösse zur
Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und bei den Dienstleistungen Privater eingereicht.
Mit diesen parlamentarischen Eingaben soll die Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention vorangetrieben werden.
Zur Medienmitteilung
25.09.2017
Notfallschutzverordnung: Kein Lerneffekt beim UVEK
Die Totalrevision der Notfallschutzverordnung (NFSV) vernachlässigt erneut die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap hat in seiner Vernehmlassungsantwort diesen Umstand wiederholt gerügt.
Bereits
die Totalrevision der Alarmierungsverordnung hatte keine Rücksicht auf Menschen
mit Behinderungen genommen. Nun sieht auch die Totalrevision der NFSV keine
spezifischen Massnahmen vor. Dies ist verheerend, da damit Menschen mit
Behinderungen in Notfallsituationen erhöhten Risiken ausgesetzt sind. Die NFSV
soll bei Notfällen in Kernanlagen für Schutz sorgen – für Menschen mit
Behinderungen jedoch verfehlt die Vorlage ihr eigenes Ziel. Der Bundesrat sieht
für gehörlose Personen keine Alternativen zu akustischen Alarmsystemen vor. Auch
Garantien, dass die unter Umständen lebenswichtigen Informationen in leichter
Sprache oder für blinde Personen zugänglich gemacht werden, gibt es keine.
Inclusion Handicap fordert das UVEK auf, die Mängel zu beheben.
Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap zur NFSV [PDF, 359.9 KB]
15.09.2017
Neues Vorgehen mit dem BAV bewährt sich
Die frühzeitige Interventionsmöglichkeit von Inclusion Handicap im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren (PGV) von Eisenbahn-Infrastruktur-Projekten bewährt sich.
Inclusion Handicap beurteilte in den letzten Monaten verschiedene PGV und prüfte, ob die Pläne der Bahnhofsprojekte mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vereinbar sind. Dabei stellte sicher heraus, dass insbesondere die taktil-visuellen Markierungen - also z.B. Leitlinien für blinde Reisende –häufig nicht BehiG-konform geplant wurden. Das BAV gab die Mängel - als Auflage direkt an die Eisenbahn-Unternehmen weiter. So konnte sich Inclusion Handicap zahlreiche Einsprachen ersparen. Dies ist - seit der Abmachung mit dem BAV möglich, dank der Inclusion Handicap die Baupläne vorzeitig erhält. Zuvor hatte der politische Dachverband stets mittels Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht gelangen müssen.
14.09.2017
Unsicherheit bei der Pflegefinanzierung wird behoben
Nach langem Hin und Her haben beide Kammern dem Antrag der Einigungskonferenz bei der «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» zugestimmt.
Die Parlamentarische Initiative «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» ist endlich unter Dach und Fach. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass sich die beiden Räte einigen konnten: Damit wird die Rechtsunsicherheit behoben, wer bei ausserkantonalen Pflegeleistung für die ungedeckten Kosten aufkommen muss. Pflegeleistungen werden von den Sozialversicherungen und durch Beiträge der Patientinnen und Patienten übernommen; für den Rest kommen die Kantone auf. Deren Regelungen variieren teilweise stark, sodass sich gewisse Kantone bei ausserkantonalen Heimaufenthalten weigerten, die ungedeckten Kosten zu übernehmen. Dies hatte unzumutbare Mehrkosten für die Patientinnen und Patienten zur Folge. Das Parlament entschied nun:
Weitere Informationen zur «Nachbesserung der Pflegefinanzierung»
14.09.2017
Hörgeräte im AHV-Alter: Beiträge werden erhöht
Die AHV bezahlt künftig höhere Pauschalen für Rentnerinnen und Rentner, die beidseitig auf Hörgeräte angewiesen sind. Dies beschloss der Ständerat.
Bislang
zahlt die AHV nur eine Pauschale für ein Hörgerät eines Ohres. Dies wird nun
korrigiert: Der Ständerat nahm eine Motion oppositionslos an, welche eine
Vergütung für beide Seiten vorsieht. Diese beträgt künftig 1237.50 Franken,
heute beläuft sie sich auf pauschal 630 Franken für ein Ohr. Inclusion Handicap
unterstützte diese Verbesserung für Menschen mit einer Gehörbeeinträchtigung.
Der
Kostenbeitrag der AHV beträgt im Vergleich von demjenigen bei der IV 75 Prozent.
Die Differenz der Pauschale zwischen IV und AHV ist gängige Praxis für
Hilfsmittel.
Die Vorlage auf Curia Vista
13.09.2017
Agenda 2030: Massnahmen der Schweiz reichen nicht aus
Die interdepartementale «Arbeitsgruppe Agenda 2030» des Bundes hat
Massnahmen vorgeschlagen, wie die Agenda 2030 der UNO in der Schweiz
umgesetzt werden soll. In einer Konsultation hat Inclusion Handicap
darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Menschen mit Behinderungen noch
viel Entwicklungsbedarf besteht.
Mehr erfahren
11.09.2017
Inländervorrang muss auch für Menschen mit Behinderungen gelten
Der im Rahmen zur Umsetzung der Masseninwanderungsinitiative geplante Stellenpool muss auch Menschen mit Behinderungen zu Gute kommen. Dies fordert Inclusion Handicap in der Vernehmlassungsantwort zu den entsprechenden Verordnungen.
Der «Inländervorrang» sieht vor, dass Arbeitgebende offene Stellen melden müssen und ein erweiterter Stellenpool geschaffen wird. Dagegen ist nichts einzuwenden, da es für Stellensuchende die Chancen auf einen Job erhöht. Nur: Gemeldet werden die Stellen nur bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Personen, die IV-Leistungen oder Sozialhilfe beziehen, profitieren nicht davon. Wenige von Ihnen sind gleichzeitig beim RAV gemeldet. Inclusion Handicap macht deshalb verschiedene Vorschläge, wie die neu geschaffene öffentliche Stellenvermittlung auch für IV-Beziehende nutzbar gemacht werden kann: IV-Angestellte sollen Zugang auf das Informationssystem halten, oder RAV-Beraterinnen bzw. -Berater Zugang zu den Personaldossiers bei der IV.
Eine
Lösung ist aus dem Blickwinkel der Behindertengleichstellung zwingend nötig. Dies
insbesondere auch, da das SECO zusammen mit den Behindertenverbänden und den
Sozialpartnern im Rahmen der Arbeitsmarktkonferenz bereits eine
Absichtserklärung unterzeichnet hat, die Arbeitsmarktintegration von Menschen
mit Behinderungen voranzutreiben.
Vernehmlassungsantwort (mehrere Verordnungen zum Inländervorrang PDF, 412.8 KB)
11.09.2017
Pflegefinanzierung geht in die Einigungskonferenz
National-
und Ständerat haben sich bei der «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» nicht
geeinigt: Die grosse Kammer hielt an seiner Version fest. Die
Parlamentarische Initiative geht nun in die Einigungskonferenz.
Mehr Informationen zur «Nachbesserung der Pflegefinanzierung»
11.09.2017
Neues Schiff wird behindertengerecht umgebaut
Die MS Diamant auf dem Vierwaldstättersee wird nach intensiver Projektbegleitung von Inclusion Handicap behindertengerecht umgebaut.
Der Bau der MS Diamant wurde durch Inclusion Handicap während der gesamten Projekt- und Bauphase begleitet. Verschiedene Fehler konnten dadurch noch in der Bauphase korrigiert werden: So wurden Markierungen an die durchsichtigen Türen und taktil-visuelle Warnfelder bei den Treppen angebracht, damit die Sicherheit für sehbehinderte und blinde Passagiere gewährt wird. Die Höhe des Informationsmonitors ebenso angepasst wie diejenige eines Kassenschalters, damit Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer ein Billette kaufen können.
07.09.2017
Diskriminierung von Teilzeiterwerbenden soll aufgehoben werden
Die Invaliditätsbemessung bei der «gemischten Methode» der IV ist gemäss Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diskriminierend. Nun soll ein neues Berechnungsmodell eingeführt und damit die Diskriminierung aufgehoben werden: Der Bundesrat schickte eine entsprechende Änderung der IV-Verordnung (IVV) in die Vernehmlassung. Inclusion Handicap nahm Stellung.
Die bisherige
gemischte Methode benachteiligte insbesondere Frauen, die nach der Geburt eines
Kindes ihr Erwerbspensum reduzieren. Häufig verloren sie deshalb ihre Ansprüche
bei der IV. Inclusion Handicap begrüsst, dass dieser Missstand nun behoben
werden soll: Das neue Berechnungsmodell soll den Erwerbs- und den
Haushaltbereich gleichwertig gewichten.
Die Vernehmlassungsantwort zur IV-Verordnung [PDF, 348.4 KB]
07.09.2017
Neuer Leitfaden zu taktil-visuellen Markierungen von Bahnperrons vor Publikation
Diesen Herbst wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Leitfaden «Taktil-visuelle Markierung von Bahnperrons» publizieren. Zielgruppe sind die Transportunternehmen. Inclusion Handicap arbeitete am Leitfaden mit.
Inclusion Handicap, der Schweizerische Blindenbund (SBb), der Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV-FSA), der Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) sowie die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur haben intensiv am neuen Leitfaden des BAV mitgearbeitet. Dieser wird diesen Herbst den Infrastrukturbetreiberinnen zugestellt und ist verbindlich anwendbar.
Der Leitfaden soll sicherstellen, dass die Markierungen auf den Bahnperrons Teil der «lückenlosen Informationskette» sind, damit blinde und sehbehinderte Personen den ÖV selbstständig nutzen können. Besonders zu beachten gilt es Sicherheitsaspekte. Im Leitfaden werden u.a. die Anbringung von Leitlinien im Perronbereich, die Markierung von Abgängen an den Perronenden sowie Sicherheitslinien entlang der Gleise geregelt.
04.09.2017
SRG baut Angebot für Menschen mit Sinnesbehinderungen aus
Erfolg für die Verbände von Menschen mit einer Sinnesbehinderung: Sie haben mit der SRG ein neues Abkommen abgeschlossen, welches die Angebote in Gebärdensprache, mit Untertiteln und Audiodeskription erweitert. Die Vereinbarung gilt von 2018 bis 2022.
Künftig werden 80 Prozent der Sendungen untertitelt (heute 50 Prozent). Das Angebot an audiodeskribierten Inhalten wird von heute 420 Stunden auf 900 erhöht, dasjenige in Gebärdensprache von heute 440 Stunden auf 1000.
Folgende Mitgliederorganisationen von
Inclusion Handicap waren an den Verhandlungen mit der SRG beteiligt: Der
Schweizerische Gehörlosenbund (SGB-FSS), pro audito schweiz, Sonos, der
Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV-FSA) sowie der
Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB).
Medienmitteilung der SRG zum Ausbau für Menschen mit einer Sinnesbehinderung
01.09.2017
Nationalratskommission führt Beratungen zur EL-Reform weiter
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat bei der Reform der Ergänzungsleistungen (EL-Reform) in erster Linie Grundsatzdebatten geführt.
Die SGK-N
sprach sie sich grundsätzlich dafür aus, dass die Beiträge für den allgemeinen
Lebensbedarf von Kinder angepasst werden sollen. Es stehen mehrere, nicht
kommunizierte Varianten zur Diskussion. Zudem will die SGK-N Alternativen zum
betreuten Wohnen prüfen, damit pflegebedürftige Personen nicht zu früh in ein
Pflegeheim eintreten müssen.
Wie
schon bei der letzten Sitzung verlangte die SGK-N weitere Abklärungen, ehe sie
sich vertieft mit der Vorlage auseinandersetzen wird. Inclusion Handicap
verfolgt die EL-Reform eng und setzt sich für faire Leistungen für Menschen mit
Behinderungen ein.
Mehr Informationen zur EL-Reform
31.08.2017
Einigung bei neuem Fernreisebus
Aus den knappen Platzverhältnissen in Bussen ergeben sich grosse Herausforderungen für die behindertengerechte Gestaltung von Toiletten.
Inclusion Handicap hat die Pläne eines neuen Busses, der für Fernreisen eingesetzt wird, unter die Lupe genommen. Als problematisch erwies sich die Toilette im Bus: Die Interessen und Bedürfnisse der verschiedenen Akteure (Vertreter der Fachkommissionen und Inclusion Handicap, des BAV sowie der Hersteller und die Transportunternehmung) waren zu unterschiedlich. Dies führt zur Situation, dass zwar eine Lösung gefunden wurde, die dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entspricht, die für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer jedoch nicht optimal ist.
29.08.2017 - Medienkonferenz vom 29.08.2017
Die Schweiz behindert: Wir sagen wo und wie
Benachteiligungen am Arbeitsplatz, kein Besuch der Regelschule oder
keinen Zugang zu Online-Dienstleistungen – viele Menschen mit
Behinderungen können kein selbstbestimmtes Leben führen. Dies zeigt der
Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) auf, den
Inclusion Handicap und seine 25 Mitgliederorganisationen heute in Genf
dem zuständigen UNO-Komitee übergaben. «Es gibt noch viel zu tun, bis
die Konvention umgesetzt ist», sagte Pascale Bruderer, Präsidentin von
Inclusion Handicap, an der Medienkonferenz. Die Ständerätin und
Nationalrat Christian Lohr, Vize-Präsident von Pro Infirmis, kündigten
politische Vorstösse an.
Komplette Medienmitteilung: «Die Schweiz behindert - wir sagen wo und wie»
29.08.2017
Neuer Monitor der RBS zufriedenstellend
Die RBS hat den Behindertenverbänden ihren neuen Abfahrtsmonitor vorgestellt. Dieser wurde als positiv beurteilt.
Der Monitor verfügt über eine sogenannte «Text-to-Speech»-Funktion. Dies ist für blinde und sehbehinderte Pendler und Reisende eine grosse Hilfe, da visuelle Reiseinformationen auf dem Monitor auf Tastendruck vorgelesen werden.
18.08.2017
Erfolgreiche Intervention beim Bahnhofsausbau in Ittigen
Dank der Intervention von Inclusion Handicap beim Ausbau des Bahnhofs Ittigen BE können blinde und sehbehinderte Passagiere selbstständig reisen.
Der Bahnhof in Ittigen wird ausgebaut und unter anderem mit einem neuen Aussenperron versehen. Zunächst war die «lückenlose Führungskette» für blinde und sehbehinderte Menschen (taktil-visuelle Markierungen) nicht gewährleistet gewesen. Inclusion Handicap hatte deshalb zu Beginn des Jahres Einsprache eingereicht. Die Bauherrin RBS korrigierte die Fehler zur Zufriedenheit der Menschen mit Behinderungen. Die Einsprache wurde abgeschrieben.
15.08.2017 -
SGK-S will Observationen prioritär regeln
Observationen von mutmasslichen Betrügerinnen und –Betrügern von Sozialversicherungsleistungen sollen rasch eine gesetzliche Grundlage erhalten.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte einer Parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zu: Die ursprünglich in der Reform des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vorgesehene Regelung wird nun davon losgelöst und vorgezogen. Die Eile der Kommissionen bezieht sich auf einen Entscheid des Bundesgerichts vom Juli, wonach auch für Observationen von IV-Beziehenden keine genügende Gesetzesgrundlage besteht.
Inclusion Handicap befürwortet eine gesetzliche Regelung von Observationen. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen fordert aber, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingehalten werden. Die Anzahl Fälle von IV-Missbrauch sind marginal, und der Generalverdacht gegenüber IV-Bezügerinnen und –Bezüger haltlos.
14.08.2017
Hallwilersee bekommt neu ein hindernisfreies Schiff
Die Beurteilung des neuen Schiffes MS2018 auf dem Hallwilersees von Inclusion Handicap ist Teil der Auflage des Bundesamtes für Verkehr (BAV) an die Schifffahrtsgesellschaft.
Das BAV verpflichtet die Schifffahrtsgesellschaft, sämtliche gesetzliche Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) zu erfüllen. Die Konzeption des Schiffes ist grosszügig, so dass es für Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen genug Platz bietet. So werden z.B. alle Decks mit dem Rollstuhl selbstständig zugänglich sein oder die Sensoren bei den Schiebetüren so installiert, dass Führhunde darauf ansprechen.
02.08.2017
Observationen bei der IV: Grundrechte müssen eingehalten werden
Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass die Schweiz über keine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügt, damit Detektive IV-Rentnerinnen und -Rentner observieren dürfen. Inclusion Handicap begrüsst, dass aus diesem Grund die Überwachungen vorläufig gestoppt werden. Die grundlegenden Persönlichkeitsrechte müssen unbedingt gewahrt werden.
Das Bundesgericht stützt sich bei seinem Urteil auf einen Entscheid des Europäischen Menschenrechtgerichthofs (EGMR). Dieser urteilte im Oktober 2016, dass die Schweiz in der Unfallversicherung nicht über eine genügend präzise Gesetzesgrundlage verfügt, damit verdeckte Überwachungen durchgeführt werden dürfen. Das Bundesgericht stellte nun fest, dass dasselbe für die IV gelte. Die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen nun durch die Revision über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) geschaffen werden. Der Bundesrat hatte deshalb Ende Jahr eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
Inclusion Handicap begrüsst die Absicht, den Versicherungsmissbrauch zu
bekämpfen. Jedoch dürfen IV-Rentnerinnen und –Rentner auf keinen Fall unter
Generalverdacht gestellt werden, da die Missbrauchsquote minimal ist. Inclusion
Handicap hatte in diesem Zusammenhang einige Bedenken an der ATSG-Reform
geäussert: Die Überwachungen müssen unbedingt die Grund- und Menschenrechte
garantieren, was in der aktuellen Fassung nicht vollumfänglich gewährleistet
ist.
Medienmitteilung des BSV: Die IV verzichtet vorläufig auf Observationen
27.07.2017
Kaum rollstuhlgängige Wohnungen
In Schweizer Städten gibt es kaum rollstuhlgängige Mietwohnungen. Dies
zeigt eine heute veröffentlichte Analyse des Online-Vergleichsdienstes
Comparis. Viele Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer aben grosse Mühe,
geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Mehr Informationen auf der Website von Procap
14.07.2017
«Mühleggbahn» in St. Gallen wird behindertengerecht
Die Standseilbahn «Mühlegg» in der Stadt St. Gallen wird neu saniert: Dank der Beratungstätigkeit von Inclusion Handicap soll sie für Reisende mit Behinderungen zugänglich werden.
Die Seilbahn zwischen dem Klosterbezirk und St. Georgen bekommt eine neue Kabine und sanierte Haltestellen. Die selbstständige Nutzung soll gewährleistet werden, indem durch die Sanierung der Stationen die Ein- und Ausstiege zu den Kabinen niveaugleich werden. Inclusion Handicap machte die verantwortlichen Architekten auf zahlreiche andere Punkte aufmerksam: Das Gefälle der Rampen darf nicht zu steil, die Böden müssen rutschfest, die - Wegführung ertastbar und die Bedienelemente taktil-visuell erkennbar sein.
14.07.2017
Linien- und Zonenpläne werden vereinheitlicht
Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) will die optische Gestaltung der Liniennetze und Zonenpläne schweizweit vereinheitlichen. Inclusion Handicap prüfte zusammen mit dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) die Gestaltungsempfehlungen.
Der VöV, Dachverband der Schweizer ÖV-Unternehmen, veranlasste eine Vernehmlassung der Gestaltungsempfehlungen. Inclusion Handicap und der SZB prüften, ob diese den Normen für sehbehinderte und blinde Reisende entsprechen. Sie wiesen zum einen darauf hin, dass sich das vorgegebene Minimum der Schriftgrösse und Kontrastnormen als nicht praxistauglich erweisen. Insbesondere bei der graphischen Darstellung von Zonenplänen ist darauf zu achten, dass die Kontraste genügend gross sind und der Text lesbar bleibt.
05.07.2017 - Medienmitteilung von «Schutzfaktor M»
Der Bundesrat übernimmt Verantwortung für die Menschenrechte
Der Bundesrat kommt in seiner Botschaft zur
Anti-Menschenrechtsinitative der SVP zu einem klaren Schluss: Die
Annahme der Initiative würde den Menschenrechtsschutz gefährden, zu
einer grossen Rechtsunsicherheit führen und der Schweiz massiv schaden.
Die NGO-Koalition Schutzfaktor M engagiert sich seit 2014 gegen diesen
Angriff auf die Menschenrechte. Die 100 Partnerorganisationen
von Schutzfaktor M begrüssen die klare Ablehnung des Bundesrates und
auch, dass die Botschaft keinen Gegenentwurf vorsieht. Die Initiative ist für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung, da bei
einer Annahme die Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention
untergraben werden können.
Medienmitteilung von «Schutzfaktor M»
27.06.2017
«Die UNO-BRK und die Notwendigkeit einer Behindertenpolitik» - Tagung Behindertengleichstellungsrecht 2017 in Basel
Wie weiter mit der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz? Es braucht einen konkreten politischen Plan. Damit setzten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der alljährliche Tagung in Basel auseinander. Diese wurde von Inclusion Handicap, der Juristischen Fakultät der Universität Basel und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen veranstaltet.
Die Schweiz ist von einer konsequenten Umsetzung der UNO-BRK noch weit entfernt. Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können und eine inklusive Gesellschaft Tatsache wird, braucht es eine umfassende politische Strategie und einen konkreten Umsetzungsplan. Wie diese aussehen könnten und was dazu nötig ist, war Inhalt der Tagung in Basel. Konkret wurden die Herausforderungen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden beleuchtet, und anhand des Bildungssektors veranschaulicht.
Wie umfassend eine solche Behindertenpolitik aussehen muss und wo überall der Hebel anzusetzen ist, zeigt der Schattenbericht zur UNO-BRK, den Inclusion Handicap am 29. August veröffentlichen und dem UNO-Ausschuss übergeben wird. Das Dokument beschreibt die Situation und den Handlungsbedarf aus Sicht der Menschen mit Behinderungen. Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap, stellte den Schattenbericht vor.
26.06.2017
Statistik zu den Ergänzungsleistungen 2016
Die Ausgaben der Ergänzungsleistungen (EL) 2016 sind im Vergleich zu 2015 insgesamt um 2.5 Prozent gestiegen. Die Kostenzunahme ist insbesondere auf die Alterung der Bevölkerung und Reformen bei anderen Sozialversicherungen zurückzuführen.
Der Anteil der
IV-Rentnerinnen und -Rentner mit EL erhöhte sich um 0,8 Prozentpunkte auf rund
46 Prozent. Dieser hohe Anteil hat diverse Gründe: Durch die strengere Praxis
bei der IV werden vermehrt Teil- statt Vollrenten gesprochen. Gleichzeitig wird
es für Teilrentnerinnen und Rentner immer schwieriger, ihre
Restarbeitsfähigkeit zu verwerten. Schliesslich erhält weniger als die Hälfte
der IV-Rentnerinnen und –Rentner eine Rente aus beruflicher Vorsorge. Diese
Faktoren führen dazu, dass immer mehr IV-Beziehende auf EL angewiesen sind.
Statistik zu den EL auf der Website des BSV
26.06.2017
Tagung: Mit Innovation und Digitalisierung zur Inklusion?
Der technische Fortschritt und die Digitalisierung können speziell für Menschen mit Behinderungen grosse Chancen darstellen. Inclusion Handicap nahm an einer Tagung des Netzwerkes «staatslabor» zu diesem Thema teil.
Der technische Fortschritt und die Digitalisierung können helfen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Dies zeigt sich exemplarisch an barrierefreien Internetseiten und Applikationen, mit denen z.B. blinde Personen Zugang zu Dienstleistungen haben, die Ihnen in der analogen Welt verwehrt bleiben. Die Tagung des «staatslabors» setzte sich mit diesem Thema unter dem Titel «Barrierefrei: mit Innovation und Digitalisierung zur Inklusion» auseinander.
Diverse Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, die im digitalen Bereich, tätig sind, hielten Impulsreferate: Microsoft stellte ihre Innovationsprojekte im Bereich der Inklusion vor, Uber referiert über eine hindernisfreie Zukunft der Mobilität und «greta & Starks» über «Barrierefreien Filmspass einfach mit dem eigenen Smartphone». Im Anschluss wurden diverse Workshops abgehalten.
Neben
Inclusion Handicap mit Präsidentin Pascale Bruderer, Vorstandsmitglied
Sébastien Kessler und Geschäftsleiter Julien Neruda, sowie Unternehmen im Bereich der innovativen
Technologien, waren der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB),
selbstbestimmung.ch, die ETH, zahlreiche Mitarbeitende der Verwaltung
(BAKOM, BSV, EDI und Seco) sowie die Konfernez der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) vor Ort. Das «staatslabor» organisierte die Tagung auf Initiative von Pascale Bruderer.
Fotogalerie der Tagung
26.06.2017
EL-Reform: Kommission will Zusatzinformationen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist auf die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) eingetreten. Sie verlangt von der Verwaltung jedoch Zusatzinformationen, bis sie sich detailliert mit dem Geschäft auseinandersetzen will. Diese betreffen insbesondere drei Punkte: Die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien und deren Finanzierung, den Kapitalbezug des obligatorischen Teils der zweiten Säule sowie die anrechenbaren Kosten für die Lebenshaltungskosten für Kinder.
Ein Rückweisungsantrag wurde mit 9:15 Stimmen abgelehnt.
Die SGK-N wird an der nächsten Sitzung die
EL-Reform im Detail beraten. Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession aus
Sicht der Menschen mit Behinderungen eine knapp genügende Vorlage erarbeitet.
Mehr Informationen zur EL-Reform
23.06.2017
Pflegefinanzierung: Nationalratskommission hält an seiner Position fest
Die Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hält bei der Vorlage zur «Nachbesserung
der Pflegefinanzierung» an ihrer Position fest.
Die Parlamentarische Initiative soll die
Zuständigkeiten bei der Finanzierung von ausserkantonalen Heimaufenthalten
regeln. Die SGK-N beantragt, dass für die Festsetzung der Restkosten die
Regelungen des Standortkantons des Leistungserbringers gelten, sofern die
Kantone keine anderslautenden Vereinbarungen abgeschlossen haben. Für die
Kommission ist die freie Heimwahl wichtig, welche die ständerätliche Version zu
wenig berücksichtigt. Folgt der Nationalrat nun seiner Kommission, kommt es zur
Einigungskonferenz.
Mehr Informationen zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung
20.06.2017 - Medienmitteilung vom 20. Juni 2017: Ausbau Bahnhof Bern
Einsprachen sorgen für einen besser zugänglichen Bahnhof Bern
Inclusion Handicap hat mit seinen Einsprachen zum Ausbau des Bahnhofs
wesentliche Verbesserungen erwirkt. Menschen mit Behinderungen werden
diesen künftig weitgehend selbstständig nutzen können. Inclusion
Handicap verzichtet auf den Gang an das Bundesverwaltungsgericht. Die
Zugänglichkeit wird jedoch nicht in ganz allen Punkten zufriedenstellend sein.
Medienmitteilung: Ausbau Bahnhof Bern
20.06.2017
Freiwilligenarbeit: Menschen mit Behinderungen von höchster Stelle empfangen
Bundespräsidentin Doris Leuthard, Nationalratspräsident Jürg Stahl und Ständeratspräsident Ivo Bischofberger haben am 17.06. zu einem Anlass zur Freiwilligenarbeit geladen. Zu den zehn eingeladenen Organisationen gehörte auch Inclusion Handicap.
Am Anlass mit rund 100 Teilnehmenden standen Workshops, ein Referat sowie eine Podiumsdiskussion auf dem Programm. Thema waren zum Beispiel die Rahmenbedingungen: Die Freiwilligenarbeit wird häufig behindert statt gefördert, da es bei der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand hohe Hürden gibt.
Jede eingeladene Organisation war mit 10 Delegierten vor Ort, so auch 10 Menschen mit Behinderungen bzw. Vertreterinnen und Vertreter aus den Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap, die Freiwilligenarbeit leisten.
Hintergrund der Veranstaltung war die grosse Bedeutung der Freiwilligenarbeit in der Schweiz. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung engagiert sich freiwillig in Vereinen und Organisationen. Wer sich in Vereinen, in der Politik oder in der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich engagiere, verdiene den Dank, den Respekt und die Anerkennung der Gesellschaft, sagte Bundespräsidentin Leuthard.
20.06.2017
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter: Handlungsbedarf in psychiatrischen Einrichtungen
Die Nationale Kommission zur Verhütung von
Folter (NKVF) sieht besonderen Handlungsbedarf bei psychiatrischen
Einrichtungen. Dies geht aus ihrem Tätigkeitsbericht hervor. Problematisch sind
namentlich die Zwangseinweisungen oder die Verabreichung von Medikamenten ohne
Zustimmung der Patientinnen und Patienten. Zwangsmassnahmen gegen den Willen
der betroffenen Person sind ein schwerwiegender Eingriff gegen die Freiheit der
Person, was die UNO-Behindertenrechtskonvention (Art. 14) verbietet.
Medienmitteilung des Bundesrates
16.06.2017 - Medienmitteilung: DV von Inclusion Handicap
Ein Meilenstein für Menschen mit Behinderungen
Inclusion Handicap hat heute in Bern seine Delegiertenversammlung
abgehalten. Haupttraktandum war der erste Schattenbericht zur
UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), der von den Delegierten
verabschiedet wurde. «Dieser Bericht ist eine einzigartige
Errungenschaft. Er zeigt erstmals den umfassenden Handlungsbedarf auf,
damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können», resümiert Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap. «Er ist das
Resultat grosser Arbeit, die hinter uns liegt – vor allem aber auch eine Verpflichtung und Motivation für die grosse Arbeit, die vor uns liegt.» Ausserdem wurden an der DV zwei vakanten Sitze im Vorstand neu besetzt.
Medienmitteilung: DV von Inclusion Handicap
15.06.2017
Neue Technologien können Zugang zu Informationen erleichtern
Neue digitale Technologien wie HbbTV können den Zugang zu Medien-Angeboten für Menschen mit Behinderungen erweitern. Der Ständerat hat eine entsprechende Interpellation von Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, zur Kenntnis genommen.
Die Digitalisierung birgt für Menschen mit einer Sinnesbehinderung grosse Chancen: Das barrierefreie Angebot kann dadurch vergrössert werden. So wird künftig das HbbTV (Hybrid broadcast broadband TV) den herkömmlichen Teletext ersetzen, womit die Angebote direkt aus dem Internet bezogen werden. Diese umfassen z.B. Audiodeskription für blinde Personen oder Übersetzungen in Gebärdensprache.
Das Angebot muss aber
auch zur Verfügung gestellt werden, wie es dem verfassungsrechtlichen Auftrag
an Radio und Fernsehen entspricht. Der Bundesrat teilt in seiner Interpellations-Antwort
die Ansicht von Pascale Bruderer, dass die barrierefreien Angebote die
Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen erhöhen, sie dem öffentlichen
Interesse entsprechen, und dass die Medienanbieter diese ausbauen müssen. Von
einer Verpflichtung für diese will er jedoch nichts wissen. Die Antwort ist
deshalb nur teilweise befriedigend. Inclusion Handicap bleibt an diesem Thema
dran.
Die Interpellation «Vorteile moderner Technologien» auf Curia Vista
14.06.2017
Umfrage: Wie soll die Medizin von morgen aussehen?
Sollen Gesundheitsdaten für die Forschung bereitgestellt werden? Welches Wissen, welche Einstellungen und Ängste haben Patientinnen und Patienten? Um das herauszufinden, hat die Universität Lausanne eine Umfrage entwickelt.
Ziel der Umfrage ist, möglichst viele Rückmeldungen aus den diversen Kreisen der Gesellschaft zu erhalten. Der Umgang mit Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken soll nicht nur auf der Meinung und Ziele der Forschung und Interessenvertretungen basieren. Die Resultate sollen in die Praxis und die Politik einfliessen. Die Umfrage wurde von der Uni Lausanne u.a. in Zusammenarbeit mit diversen Patientenorganisationen erarbeitet.
Heute
dürfen die erhobenen Daten, Gewebe- sowie Blutproben für Forschungszwecken in
der «personalisierten Medizin» benutzt werden, insbesondere von Biobanken
(Kombination von Datenbanken und medizinischen Stoffen).
Umfrage «Wie soll die Medizin von morgen aussehen?»
13.06.2017
Das Ringen bei der Pflegefinanzierung geht weiter
Der Ständerat bleibt bei der Nachbesserung der Pflegefinanzierung hart. Die Vorlage soll bei ausserkantonalen Pflegheimaufenthalten die Zuständigkeit regeln, welcher Kanton zu welchen Konditionen für die Finanzierung aufkommen musst.
Die Regelungen bei der Pflegefinanzierung variieren von Kanton zu Kanton. Heute sind deshalb die Zuständigkeiten unklar, wenn eine Person in ein Heim ausserhalb des Wohnsitzkantons eintritt. Unter Umständen muss sie selber in die Tasche greifen: Dann nämlich, wenn die Kosten für das Heim höher sind als die vorgesehenen Beiträge des Wohnsitzkantons. Eine Parlamentarische Initiative verlangt deshalb eine transparente Regelung.
National- und Ständerat ringen im Differenzbereinigungsverfahren um die Ausgestaltung: Der Ständerat hielt am 13. Juni an seiner Position fest, wonach der Wohnsitzkanton die Kosten nach den Regeln des Standortkantons nur übernehmen muss, wenn er keinen Heimplatz zur Verfügung stellen kann. Er schlug jedoch vor, dass die Restfinanzierung und das Recht der Heimbewohnerin oder des Heimbewohners zum Aufenthalt im betreffenden Pflegeheim für eine unbeschränkte Dauer gewährleistet ist. Der Nationalrat hatte eine Woche zuvor darauf beharrt, dass der Wohnsitzkanton in jedem Fall die Kosten nach den Vorgaben des Standortkantons übernehmen muss, ausser die Kantone haben anderslautende Vereinbarungen abgeschlossen.
Die Vorlage geht nun wieder in die grosse Kammer. Folgt sie nicht dem
Ständerat, kommt es zur Einigungskonferenz.
Mehr Informationen zur Pflegefinanzierung
08.06.2017
Erstes Diskriminierungsurteil rechtskräftig: Bad Unterrechstein zieht nicht weiter
Das Heilbad Bad Unterrechstein zieht das Urteil wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht weiter.
Im März dieses Jahres feierten die Behindertenorganisationen einen
grossen Erfolg: Erstmals seit in Krafttreten des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) stellte ein Gericht eine
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen fest. Das Heilbad Bad
Unterrechstein hatte einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit
Behinderungen den Zutritt verweigert. Nun hat der Verwaltungsrat des Bades
entschieden, das Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden nicht an das
Obergericht weiterzuziehen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Klage
hatten insieme, Procap und Pro Infirmis mit fachlicher Unterstützung von
Inclusion Handicap eingereicht. Sie erhoffen sich eine schweizweite
Signalwirkung.
Medienmitteilung vom 21.03.2017 zum «Fall Bad Unterrechstein»
07.06.2017
Hörgeräte im AHV-Alter: Nationalrat schwächt Motion ab
Der Nationalrat hat mit deutlichem Mehr eine Motion gutgeheissen, welche die AHV-Leistungen für Hörgeräte verbessern soll – allerdings mit Abstrichen. Das Geschäft geht nun wieder an den Ständerat.
Wer heute im Pensionsalter erstmals ein Hörgerät braucht, erhält von der AHV eine pauschale Entschädigung. Allerdings nur für ein Ohr, und der Hörverlust muss mindestens 35 Prozent betragen. Eine Motion verlangt nun, dass die Pauschale einerseits für beide Ohren, andererseits bereits ab einem Hörverlust von mindestens 15 bis 20 Prozent entrichtet werden soll. Der Grund: Diese Kriterien gelten bei den Leistungen der IV.
Die Motion verlangt nun folgerichtig eine
Aufhebung dieser Ungleichbehandlung in der ersten Säule. Nachdem der Ständerat
der Motion Folge geleistet hat, hat sie der Nationalrat nun abgeschwächt. Die Anspruchsvoraussetzungen
der AHV sollen zwar an diejenigen der IV angepasst werden. Die Höhe des
Betrages soll sich jedoch nur auf 75 Prozent der IV-Leistungen belaufen. Auch
diese Regelung würde für die Betroffenen wesentliche Verbesserungen im
Vergleich zur heutigen Regelung ergeben. Denn ein gutes Gehör ist wichtig für
die Teilnahme am gesellschaftlichen Leb
Motion «Anhebung der AHV-Leistung für Hörversorgungen» auf Curia Vista
07.06.2017
Verbesserung bei der Datenerhebung im Behindertenbereich leider abgelehnt
Der Nationalrat hat die
Motion «Statistische Angaben im Behindertenbereich» leider deutlich abgelehnt. Dies,
obwohl die zuständige Kommission die Vorlage noch zur Annahme empfohlen hatte. Die
Motion ist somit erledigt. Der Ständerat hatte ihr noch zugestimmt. Inclusion
Handicap ist enttäuscht, denn damit hätten die Erhebungen von Daten über
Institutionen (z.B. Heime) besser koordiniert werden sollen. Bislang fehlen
verlässliche Zahlen. Sie wären jedoch hilfreich, um das Angebot an Wohnformen im
Sinne einer kohärenten Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zu
optimieren.
Motion «Statistische Angaben im Behindertenbereich» auf Curia Vista
31.05.2017 - Medienmitteilung vom 31.05.2017: Reform der Ergänzungsleistungen im Ständerat
Beschlüsse des Ständerats knapp genügend
Die heute vom Ständerat beschlossene EL-Reform ist für Menschen mit
Behinderungen akzeptabel, jedoch nicht in allen Punkten befriedigend.
«Die Ergänzungsleistungen sind für viele Menschen mit Behinderungen
zentral für die Existenzsicherung», sagt Pascale Bruderer Wyss,
Präsidentin von Inclusion Handicap. Leistungskürzungen sind tabu. Einige Forderungen der Behindertenverbände sind erfreulicherweise aufgenommen
worden.
Medienmitteilung zur EL-Reform
31.05.2017 - Medienmitteilung: IV-Statistik 2016
Es mag keine Kürzungen mehr leiden
Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) präsentierte
IV-Statistik 2016 zeigt erneut auf, dass keine Sparmassnahmen und
Leistungskürzungen angebracht sind. Die Anzahl der Rentnerinnen und
–Rentner nimmt weiterhin ab. Die Sanierung ist auf gutem Weg. Die
Weiterentwicklung der IV setzt die Akzente richtig.
Medienmitteilung zur IV-Statistik 2016
31.05.2017
Chancen bei der elektronischen Identität nicht genutzt
Für Menschen mit Behinderungen bietet die elektronische Identität – also einen elektronischen Ausweis – eine grosse Chance. Doch der Bundesrat lässt diese ungenutzt.
Inclusion Handicap hat in seiner Vernehmlassungsantwort zum «Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten» (E-ID-Gesetz) darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden muss. Das E-ID-Gesetz will die elektronische Geschäftsabwicklung vereinfachen, indem die Identifizierung mit einem weitherum akzeptierten elektronischen Mittel erfolgen kann. Eine Identifizierungsmittel ist vergleichbar mit einem Pass, einer ID oder einem Ausländerausweis. Die Gesetzesrevision sieht zudem Regelungen zum den Sicherheitsanforderungen und Datenschutz vor.
Die elektronische Identifizierung kann für Menschen mit Behinderungen
eine grosse Chance darstellen, kann sie doch den Einkauf oder den Kontakt mit
den Behörden deutlich vereinfachen. Doch der Bundesrat nimmt in seiner
Gesetzesrevision Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht auf. Inclusion
Handicap machte darauf aufmerksam, dass einerseits die elektronischen
Applikationen von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können.
Andererseits sieht das Gesetz eine persönliche Vorsprache vor: Bauliche
Hindernisse dürfen dem nicht im Weg stehen.
Vernehmlassungsantwort E-ID-Gesetz [PDF, 381.2 KB]
31.05.2017
Vorwort aus Sicht der Menschen mit Behinderungen in neuem Normenwerk
Inclusion Handicap hat für das Schweizerische Normenwerk ein Vorwort beantragt.
Das Schweizerische Normenwerk wird durch die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) erstellt. Es ist ein wichtiges Instrument für die internationale Standardisierung zahlreicher und vielfältiger Prozesse und Systeme in der Wirtschaft. Die SNV ist die Schweizer Vertreterin der weltweiten Normung.
Im Schweizer Normenwerk werden u.a. auch Normen für den ÖV festgehalten. Aktuell werden die neuen europäischen Normen über die technischen Anforderungen für die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs neu aufgenommen. Sie sind in der entsprechenden Verordnung (VaböV) geregelt, die in einer revidierten Fassung seit 2016 in Kraft sind.
Neu gelten die EU-Normen 1658x-x. Ein Teil davon sind für den hindernisfreien Bau weniger weitgehend als die zuvor gültigen Regelungen. Die Normen regeln die technischen Mindestanforderungen an den behindertengerechten ÖV: Dazu gehört z.B. die maximale Neigung einer Rampe, Kontrastanforderungen für Anzeigetafeln und vieles mehr. - die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen hat in der Schweiz gemeinsam mit den Transportunternehmen Standards entwickelt, die sich etabliert haben und teilweise sogar weiterführend sind als das, was gesetzlich verlangt wird. Durch das Vorwort zum Normenwerk will Inclusion Handicap erreichen, dass auf diese besondere Schweizer Situation aufmerksam gemacht wird.
24.05.2017
Grosse Vorbehalte für Observationen von IV-Rentnerinnen und –Rentnern
Inclusion Handicap hat zahlreiche Punkte zur Reform über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in der Vernehmlassungsantwort kritisiert. Mit dem grundsätzlichen Ziel ist der politische Dachverband jedoch einverstanden.
Inclusion Handicap ist mit dem grundsätzlichen Ziel der Vorlage einverstanden: Versicherungsmissbrauch soll bekämpft werden. Ansonsten wird der Ruf der Personen, die rechtmässig IV-Leistungen beziehen, beschädigt. Die Vorlage will u. a. die gesetzliche Grundlage für Observationen von mutmasslichen IV-Betrügerinnen und –Betrüger schaffen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte 2016 geurteilt, dass es in der Schweiz keine genügende Gesetzesgrundlage zur Observation von mutmasslichen IV-Betrügerinnen und –Betrügern durch Privatdetektive gebe. Dies will der Bundesrat nun ändern, indem er den ATSG reformieren will.
Inclusion Handicap hat zahlreiche Punkte der Vernehmlassungsantwort
kritisiert. So soll es z. B. möglich sein, Personen in ihren privaten Wohnungen
zu observieren, was aus Sicht der Grund- und Menschenrechte problematisch ist.
Inclusion Handicap fordert weiter, dass Observationen von einer unabhängigen Stelle
angeordnet werden müssen und kritisierte die Ausweitung der Kostenpflicht des
Beschwerdeverfahrens.
Mehr Informationen zur ATSG-Revision
23.05.2017 - Zahlen und Fakten zur IV 2016 des BSV
Berufliche Eingliederung ist ausbaufähig – Finanzielle Lage für viele IV-Beziehende prekär
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat Resultate zur Wirksamkeit der
beruflichen Eingliederungsmassnahmen bei der IV präsentiert. Sie zeigen, dass die Massnahmen ausbaufähig sind. Rund die Hälfte der Personen
erzielen ein Einkommen von weniger als 3000 Franken, ohne dass sie eine
Rente erhalten. Die Anzahl der IV-Neurentner und Neurentnerinnen bleibt
stabil.
Zahlen und Fakten zur IV 2016: Mehr Informationen
18.05.2017
Arbeitsmarktintegration: Eine verbesserte Kommunikation ist notwendig
Am zweiten Teil der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen» haben die Teilnehmenden einen Massnahmenkatalog erarbeitet. Eine erfolgreiche Integration ist nur möglich, wenn alle beteiligten Akteure am selben Strick ziehen. Teilnehmende waren neben den Behindertenorganisationen die Sozialpartner, Vertreter und Vertreterinnen der Ärzteschaft, Sozial- und Privatversicherungen sowie diverser Verwaltungsstellen.
Die
Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt kann nur dann erfolgreicher
werden, wenn die Kommunikation unter allen Beteiligten verbessert wird: Bestehende
Angebote und Projekte müssen bekannter gemacht werden. Es braucht zudem neue und
mutige Ansätze.
In
sieben Workshops wurden Praxisbeispiele präsentiert, diskutiert und auf ihre
Weiterentwicklung geprüft. Darauf aufbauend wurde ein Massnahmenkatalog
formuliert, der konkrete Möglichkeiten zur Verstärkung der Arbeitsmarktintegration
von Menschen mit Beeinträchtigungen definiert. Er bildet die Grundlage für
einen Masterplan, der am dritten Teil der Konferenz im Dezember verabschiedet werden
soll. Die Arbeitsmarktkonferenz geht zurück auf einen Vorstoss von Pascale
Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap.
Mehr Informationen zur Arbeitsmarktkonferenz
15.05.2017
Die Invalidität von Teilerwerbstätigen soll ausgewogener berechnet werden
Teilzeiterwerbstätige sollen gerechter behandelt werden: Der Bundesrat
gibt bekannt, dass er nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in Strassburg (EGMR) dem Vorschlag der Behindertenverbände folgt. Er will in Zukunft für
Teilzeiterwerbstätige mit Familie eine verbesserte gemischte Methode der Invaliditätsbemessung anwenden. Deshalb hat er am 17. Mai 2017 eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Medienmitteilung von Procap zum Invaliditätgsgrad von Teilerwerbstätigen
15.05.2017
Rollmaterial: SOB-Beschaffung in der Endphase, RBS am Anfang
Die Besichtigung des neuen Rollmaterials der Südostbahnen (SOB) steht kurz vor dem Abschluss. Für eine neue S-Bahn des «Regionalverkehrs Bern-Solothurn» steht die erste Besichtigung noch an.
Inclusion Handicap und die Fachkommissionen haben zwei Begehungen des neuen Rollmaterials der SOB durchgeführt. Dank ihrer Intervention konnten zahlreiche Verbesserungen angebracht werden, wie zum Beispiel eine Optimierung der WC-Anlage sowie der Lichtverhältnisse in den Wägen.
Die RBS hat ebenfalls beschlossen, 14 neue Fahrzeuge zu beschaffen, um die in die Jahre gekommenen Züge zu ersetzen. Sie sollen 2020 in Betrieb genommen werden. Anfang Juni sind Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenorganisationen zu einer ersten Besichtigung des Modells eingeladen. Sie werden die Einhaltung der Anforderungen nach Behindertengleichstellungsrecht überprüfen.
11.05.2017 - Medienmitteilung vom 11.05.2017
BAV-Strategie mit Lücken und Tücken
Das
Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute an einem Mediengespräch die Strategie zur
Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) präsentiert. Diese
birgt die Gefahr, dass rund ein Viertel der Bahnhöfe nicht barrierefrei
umgebaut wird.
Komplette Medienmitteilung zur BAV-Strategie
26.04.2017
Ständeratskommission spricht sich für EL-Reform aus
Die zuständige Ständeratskommission hat
sich in der Schlussabstimmung deutlich zugunsten der Reform bei den Ergänzungsleistungen
(EL) ausgesprochen. Es gab am 25. April keine Änderungen mehr. Die Vorlage
wurde bereits vor knapp einem Monat inhaltlich behandelt. Für Inclusion
Handicap ist die Reform nur teilweise befriedigend: So müsste das Problem der
ständig steigenden Mieten rascher angegangen werden, und für Personen in Heimen
bleibt die finanzielle Situation prekär. Oberste Maxime ist, dass das
Leistungsniveau unbedingt erhalten bleibt.
Medienmitteilung zur EL-Reform vom 28.03.2017
26.04.2017
Behindertengleichstellung: Der Kampf ums selbstbestimmte Leben
Die Sendung «Kontext» von Radio SRF2 nahm sich den Themen UNO-Behindertenrechtskonvention und selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen an. Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung von Inclusion Handicap, beleuchtet den Stand der Umsetzung und den Handlungsbedarf für Menschen mit Behinderungen.
Die Sendung «Kontext» auf der Website von SRF
11.04.2017
Studie zeigt: Psychisch Beeinträchtigte verlieren meist ihre Stelle - Arbeitgeber sind gefordert
80 Prozent aller psychisch beeinträchtigten Arbeitnehmerinnen und
–nehmer verlieren ihren Job. Die Sensibilität der Arbeitgebenden ist
gering, Anreize und Unterstützungsmassnahmen mangelhaft. Zu diesem
Ergebnis kommt eine Studie der Psychiatrie Baselland und der Hochschule
Luzern. Sie bestätigt viele Forderungen von Inclusion Handicap.
Mehr Informationen zur Studie
07.04.2017
Hörgeräte im AHV-Alter: Nationalratskommission schwächt Motion ab
Die SGK des Nationalrates hat eine Motion gutgeheissen, welche die AHV-Leistungen für Hörgeräte verbessern soll – allerdings mit Abstrichen.
Wer heute im Pensionsalter erstmals ein Hörgerät braucht, erhält von der AHV eine pauschale Entschädigung. Allerdings nur für ein Ohr, und der Hörverlust muss mindestens 35 Prozent betragen. Eine Motion verlangt nun, dass die Pauschale einerseits für beide Ohren, andererseits bereits ab einem Hörverlust von mindestens 15 bis 20 Prozent entrichtet werden soll. Der Grund: Diese Kriterien gelten bei den Leistungen der IV.
Die Motion
verlangt nun folgerichtig eine Aufhebung dieser Ungleichbehandlung in der
ersten Säule.
Nachdem der Ständerat der Motion Folge
geleistet hat, will sie die vorberatende Kommission des Nationalrates
abschwächen. Die Kriterien der AHV sollen zwar an diejenigen der IV angepasst
werden. Die Höhe des Betrages soll sich jedoch nur auf 75 Prozent der IV-Leistungen
belaufen. Auch diese Regelung würde für die Betroffenen wesentliche Verbesserungen
im Vergleich zur heutigen Regelung ergeben. Denn ein gutes Gehör ist wichtig
für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Sozialversicherungen sollen deshalb
Leistungen an Hörgeräte übernehmen.
Die Motion auf Curia Vista
07.04.2017
Differenzbereinigung bei der Nachbesserung der Pflegefinanzierung
In der Differenzbereinigung zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung will die Nationalratskommission dem Ständerat entgegenkommen. Dies ist für die betroffenen Heimbewohner und Heimbewohnerinnen nicht ganz befriedigend.
Die Regelungen bei der Pflegefinanzierung variieren von Kanton zu Kanton. Heute sind deshalb die Zuständigkeiten unklar, wenn eine Person in ein Heim ausserhalb des Wohnsitzkantons eintritt. Unter Umständen muss sie selber in die Tasche greifen: Dann nämlich, wenn die Kosten für das Heim höher sind als die vorgesehenen Beiträge des Wohnsitzkantons. Eine Parlamentarische Initiative verlangt deshalb eine transparente Regelung.
Der Nationalrat schlug vor, dass der
Wohnsitzkanton die Leistungen nach den Regeln des Standortkantons übernehmen
soll. Der Ständerat hatte den Vorschlag stark abgeschwächt: Der Wohnsitzkanton
soll die Regelungen des Standortkantons nur übernehmen müssen, wenn er selber
keinen Heimplatz zur Verfügung stellen kann. In der Differenzbereinigung
schlägt die Nationalratskommission nun vor, dass die Regeln des Standortkantons
weiterhin gelten sollen, ausser die Kantone haben anderslautende Vereinbarungen
abgeschlossen. Für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen ist diese Lösung nicht
befriedigend, da sich weiterhin Lücken bei der Finanzierung auftun können.
Mehr Informationen zur Pflegefinanzierung
07.04.2017
Verbesserung bei der Datenerhebung im Behindertenbereich auf gutem Weg
Die SGK des Nationalrates hat die Motion
«Statistische Angaben im Behindertenbereich» erfreulicherweise gutgeheissen.
Mit der Motion sollen die Erhebungen von
Daten über Institutionen (z.B. Heime) besser koordiniert werden. Bislang fehlen
verlässliche Zahlen. Sie sind jedoch unerlässlich, um die freie Wahl der
Wohnform von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, so wie das die
UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verlangt. Der Ständerat hat sich
bereits für die Motion ausgesprochen.
Motion «Statistische Angaben im Behindertenbereich» auf Curia Vista
28.03.2017 - Medienmitteilung
EL-Reform in der SGK-S: Finanzielle Lebensgrundlage der Menschen mit Behinderungen muss gesichert sein
Das Niveau bei den Ergänzungsleistungen muss unbedingt erhalten bleiben. Die heutigen Beschlüsse der SGK des Ständerates sind nur teilweise
befriedigend. So sollen zwar nötige Anpassungen bei den Mieten vollzogen werden. «Das Problem müsste man aber mit hoher Dringlichkeit angehen»,
fordert Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. Für
Heimbewohner und -bewohnerinnen bleibt die finanzielle Situation ernst.
Die Wahlfreiheit bei den Krankenkassen soll eingeschränkt werden.
Medienmitteilung zur EL-Reform
28.03.2017
Gute Aussichten für mehr Betreuungsgutschriften bei der AHV
Pflegende Angehörige sollen in jedem Fall von Hilflosigkeit Betreuungsgutschriften von der AHV erhalten.
Die SGK des Ständerates entschied, einer
entsprechenden Parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie empfiehlt
jedoch ihrer Schwesterkommission, den Vorstoss zu sistieren und die
angekündigte Vorlage des Bundesrates zum selben Thema abzuwarten. Inclusion
Handicap hatte dieses Thema bereits in der Vernehmlassungsantwort zur
Altersreform 2020 auf den Tisch gebracht.
Vielen Menschen mit einer erheblichen Behinderung – z.B. blinde Personen
oder Paraplegikerinnen und Paraplegiker – wird nur eine leichte Hilflosigkeit
attestiert, obwohl der Betreuungsaufwand für Familienangehörige unter Umständen
hoch ist. Die Schwelle für eine mittelschwere Hilflosigkeit ist enorm hoch,
weshalb der Entscheid der Kommission zu begrüssen ist. Inclusion Handicap
hofft, dass der Bundesrat noch in der ersten Hälfte 2017 die Vorlage
präsentiert.
Die Parlamentarische Initiative auf Curia Vista
27.03.2017
Weiterer Rückgang der IV-Schulden
Die Sanierung der IV ist nach wie vor auf
Kurs: Auch 2016 ist das Betriebsergebnis positiv (823 Mio. Franken), womit die
Schuld bei der AHV weiter abgebaut werden konnte. Diese beträgt noch 11'406 Mio.
Franken. Die Zahlen gehen aus einer Medienmitteilung von «compenswisss», dem Ausgleichsfonds
AHV/IV/EO, hervor. Der positive Trend bei der IV bestätigt einmal mehr, dass
bei der IV keine weiteren Sparmassnahmen nötig sind.
Medienmitteilung auf der Website von «Compenswiss»
23.03.2017
BSV-Studie zeigt: Es gibt kein Wundermittel für die berufliche Eingliederung
Unterstützungsprogramme und eine intensive institutionelle Zusammenarbeit sind Erfolgsfaktoren für die berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Zu diesem Schluss kommt eine am 23. März publizierte Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
Die BSV-Studie untersuchte Reformen der Invalidenversicherung in 5 Ländern, die darauf zielen, Renten insbesondere für Jugendliche mit einer psychischen Beeinträchtigung zu vermeiden. Die Untersuchung zeigt auf, dass zusätzliche Unterstützungsprogramme ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur beruflichen Eingliederung sind. Damit die Angebote wirken, ist eine enge Zusammenarbeit und verbesserte Koordination der involvierten Institutionen nötig. Für die Schweiz hiesse das z.B., dass die IV-Stellen mit den RAV-Büros zusammenarbeiten. Die Studie bestätigt, dass eine simple Altersschranke für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung kontraproduktiv sein kann.
Die Botschaft des Bundesrates zur IV-Weiterentwicklung zielt in grossen
Zügen in die richtige Richtung. Diese sieht beispielsweise vor, dass das «Case
Management» verbessert werden soll. Dies heisst etwa, dass Jugendliche beim
Übergang von der Schule in die Berufswelt besser begleitet werden. Inclusion
Handicap ist mit der Stossrichtung dieser Vorlage einverstanden und begrüsst Massnahmen,
die zu einer echten Verbesserung bei der beruflichen Eingliederung von Menschen
mit einer Beeinträchtigung beitragen.
Mehr Informationen zur Studie auf der Website des BSV
21.03.2017 - Medienmitteilung von Inclusion Handicap, insieme, Procap und Pro Infirmis
Wegweisend: Erstmals Urteil wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen
Die Behindertenorganisationen insieme, Procap,
Pro Infirmis und Inclusion Handicap nehmen erfreut zur Kenntnis, dass in der
Schweiz erstmals überhaupt eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen gutgeheissen worden ist. Das Heilbad BAd Unterrechstein hatte Schülern und Schülerinnen
mit geistigen und körperlichen Behinderungen den Zugang verweigert. Die
Behindertenorganisationen erhoffen sich von diesem Urteil eine schweizweite
Signalwirkung.
Medienmitteilung
17.03.2017
Vorteile moderner Technologien müssen genutzt werden
Neue Technologien wie das HbbTV bringen für Menschen mit Behinderungen grosse Vorteile. Sie können so das Medienangebot umfassender und einfacher nutzen. Eine Interpellation von Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap, soll dieses Thema nun vorantreiben.
HbbTV (Hybrid
broadcast broadband TV) ist eine digitale Anwendung, mit der man Informationen
per Internet auf dem TV anzeigen lassen kann. Mittelfristig soll HbbTV den
Teletext ersetzen. Die Menge an Informationen, die vermittelt werden kann, ist bedeutend
grösser als beim herkömmlichen Teletext. Dazu gehören auch Angebote für
Menschen mit einer Sinnesbehinderung, die direkt aus dem Internet abgerufen
werden können, z.B. Audio-Deskriptionen und Untertitelungen. Die
Berichterstattung der TV-Stationen kann mit HbbTV für Menschen mit
Behinderungen umfassender angeboten werden.
Solche Angebote sind
vom öffentlichen Interesse, bei der Umsetzung jedoch happert es noch. Die
Interpellation von Bruderer Wyss will nun eine Einschätzung des Bundesrates.
Die Interpellation auf Curia Vista
16.03.2017
Altersreform 2020 nach zähem Ringen unter Dach und Fach
Nach einem langen
Prozess hat das Parlament der Reform bei der Altersvorsorge 2020 zugestimmt.
Durchgesetzt hat sich das Ständeratsmodell, das auch für Menschen mit
Behinderungen punktuell Vorteile bringt. Die Schlussabstimmung ist noch
ausstehend.
So sieht die nun
beschlossene Reform eine Senkung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule bei
tiefen Jahreseinkommen vor. Damit profitieren insbesondere Teilzeit arbeitende
Personen von einem höher versicherten Verdienst. Dazu gehören überdurchschnittlich
oft Menschen mit Behinderungen.
Inclusion Handicap
hatte sich dafür stark gemacht, dass neben den AHV- auch die IV-Renten um 70
Franken erhöht werden. Dieser Vorschlag wurde jedoch bereits in einer früheren
Phase der parlamentarischen Verhandlung beerdigt.
Mehr Informationen zur Altersreform 2020
15.03.2017
Kein Aktionsplan gegen Diskriminierung
Der Nationalrat will leider nichts von einem Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung wissen. Inclusion Handicap begrüsste den Vorstoss der Rechtskommission des Nationalrats sehr.
Die
abgelehnte Motion forderte einen konkreten Aktionsplan zur Behebung von
Diskriminierungen diverser Bevölkerungsgruppen, namentlich auch von Menschen mit Behinderungen. Hintergrund des Vorstosses war die Studie «Zugang zur Justiz
in Diskriminierungsfällen» des Schweizerischen Kompetenzzentrums für
Menschenrechte (SKMR), die Lücken im Diskriminierungsschutz aufzeigte. So muss
sich z.B. ein Arbeitgeber nicht rechtfertigen, wenn eine qualifizierte Person
aufgrund einer Behinderung nicht eingestellt wird. Dies ist nicht menschenrechtskonform.
Inclusion
Handicap hatte den Aktionsplan auch
deshalb unterstützt, weil der Bundesrat nur teilweise auf die
Handlungsvorschläge der Studie eingegangen war.
Studie «Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen» auf der Website des SKMR
09.03.2017
Verzögerung bei der Re-Organisation der Bahninfrastruktur
Der Nationalrat hat
die Botschaft zur Organisation der Bahninfrastruktur an den Bundesrat
zurückgewiesen. Die Vorlage enthält wichtige Punkte, die für die Menschen mit
Behinderungen von Bedeutung sind. Inclusion Handicap hatte sich in der
Vernehmlassungsantwort dafür stark gemacht, dass alle Transportunternehmen verpflichtet
werden, allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Dies ist bislang für
solche, die mit Bewilligung, aber ohne Konzession tätig sind, nicht der Fall.
Mehr Informationen zur Organisation der Eisenbahninfrastruktur
08.03.2017
Ein starker Service Public ist wichtig für Menschen mit Behinderungen: Ständerat sagt Nein zu «No-Billag»
Der Ständerat hat sich gegen die «No-Billag»-Initiative ausgesprochen. Dies ist erfreulich, da bei Annahme der Initiative das Angebot der öffentlichen TV- und Radioanstalten stark gefährdet würde. Ein gebührenfinanziertes Fernsehen ist für Menschen mit einer Sinnesbehinderung äusserst wichtig, da es spezifische Angebote für sie garantiert. Dazu gehört z.B. die Ausstrahlung von Gebärdensprachsendungen. Für blinde Personen sowie für solche mit einer Seh- und Hörbehinderung sind Untertitelungen oder die Audio-Deskription von hoher Bedeutung. Die Initiative kommt im Sommer 2018 vor das Volk.
07.03.2017
Ständerat will Bericht über die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen
Erfreulicherweise hat der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates das Postulat «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung» angenommen. Der Bundesrat muss nun in einem Bericht aufzeigen, mit welchen Massnahmen die Chancen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen besser genutzt werden können. Anderseits müssen auch die Risiken des technischen Fortschritts berücksichtigt werden.
Der Bericht soll unter
anderem aufzeigen, wie sich die Situation und die Perspektiven von Menschen mit
Behinderungen durch den technischen Fortschritt verändern. Innovationen im
Bereich Robotik und Assistenzsystemen können die berufliche Inklusion von
Menschen mit Behinderungen fördern. Das Postulat wurde von Pascale Bruderer
Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap, eingereicht.
Postulat «Inklusives Arbeitsumfeld im Lichte der Digitalisierung» auf Curia Vista
07.03.2017
Wichtige Lücke bei der Datenerhebung soll geschlossen werden
Der Ständerat hat die Motion «Statistische Angaben im
Behindertenbereich» gutgeheissen. Damit sollen die Erhebungen von Daten
über Institutionen (z.B. Heime) besser koordiniert werden. Bislang
fehlen verlässliche Zahlen. Für die Umsetzung der
UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in Bezug auf die freie Wahl
der Wohnform ist dies eine wichtige Grundlage. «Dafür braucht es
kohärente Daten, gerade an der Schnittstelle zwischen den verschiedenen
föderalen Ebenen», sagte Pascale Bruderer Wyss, die Präsidentin von
Inclusion Handicap, in der Parlamentsdebatte.
Mehr zur Motion «Statistische Angaben im Behindertenbereich»
06.03.2017
Tag der Kranken 2017
«Schau mich an: ich bin voll im Leben»! Wie begegnen wir kranken und beeinträchtigten Menschen?» Unter diesem Motto fand am 5. März der «Tag der Kranken» statt.
Mehr Informationen auf der Website «Tag der Kranken»
06.03.2017
Ausgleichsfondsgesetz: Neue Verwaltungseinheit für Sozialversicherungen
Der Nationalrat hat das revidierte Ausgleichsfondsgesetz angenommen. Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, um eine neue öffentlich-rechtliche Anstalt zu schaffen, welche die Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO verwaltet. Inclusion Handicap ist einverstanden mit der Neuorganisation.
Enttäuscht ist Inclusion
Handicap, dass die Schuldzinsen der IV bei der AHV ab 2018 nicht mehr vom Bund
getragen werden (sofern das revidierte Gesetz in Kraft ist). Einen
entsprechenden Antrag haben nun beide Kammern abgelehnt. Dies erhöht die
Gefahr, dass die Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten durch
Leistungskürzungen die Mehrausgaben der IV kompensieren müssen und einmal mehr
die Zeche zahlen. Das Geschäft geht nun zurück in den Ständerat.
Ausgleichsfondsgesetz auf Curia Vista
01.03.2017 - Medienmitteilung von Inclusion Handicap und Procap Schweiz
Intensivpflegezuschlag im Ständerat: Endlich Entlastung für Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern
Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern werden endlich finanziell
entlastet. Procap Schweiz und Inclusion Handicap sind erfreut, dass der
Intensivpflegezuschlag bei der IV erhöht wird. Die schwierige Lage
betroffener Familien wird dadurch endlich verbessert.
Medienmitteilung zur Erhöhung des Intensivpflegezuschlags
01.03.2017
Nachbesserung der Pflegefinanzierung geht in die nächste Runde
Welcher Kanton bezahlt, wenn eine Person in ein Pflegheim ausserhalb des Wohnsitzkantons eintritt? Der Ständerat schlägt eine neue Lösung vor.
Die Regelungen bei der
Pflegefinanzierung variieren von Kanton zu Kanton. Heute sind deshalb die
Zuständigkeiten unklar, wenn eine Person z.B. in ein Pflegeheim ausserhalb
ihres Wohnsitzkantons eintritt. Unter Umständen muss die pflegebedürftige
Person selber die Differenz berappen. .
Der Ständerat verlangt nun,
dass der Wohnsitzkanton die Restfinanzierung nach den Regeln des
Standortkantons des Heims übernimmt – jedoch nur, wenn dieser selber keinen
Pflegheimplatz zur Verfügung stellen kann. Der Nationalrat hatte vorgeschlagen,
dass der Wohnsitzkanton die Kosten so oder so übernimmt. Aus Sicht der
Betroffenen wäre diese Variante befriedigender, wenn jemand z.B. aus familiären
Gründen in einem anderen Kanton in ein Pflegheim eintreten möchte. Das Geschäft
geht nun wieder in den Nationalrat.
Mehr Informationen zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung
24.02.2017
Neue Kundeninformationen bei der RBS und den VBZ
Inclusion Handicap hat die neuen Perronanzeiger des «Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS)» und die neuen dynamischen Fahrgast-Informationssysteme der «Verkehrsbetriebe Zürich VBZ» begutachtet.
Die RBS will die gesamten Perronanzeigen von Grund auf erneuern. Inclusion Handicap hatte diese zusammen mit dem BAV beurteilt. Dabei mussten sie feststellen, dass die Schriftart der geplanten Anzeigen nicht den Normen entsprachen. Somit sind sie für Menschen mit einer Sehbehinderung nicht oder nur erschwert zu lesen. Die RBS wird nun neue Vorschläge erarbeiten, die einem weiteren Test unterzogen werden. Sie plant, die neuen Anzeigen auf Anfang 2019 einzuführen.
Die VBZ will ihre Haltestellen mit dynamischen Fahrgast-Informationssysteme ausgestalten. Diese erlauben z.B., kurzfristige Fahrplanänderungen wie Verspätungen oder Ausfälle mitzuteilen. Die Inclusion Handicap zur Beurteilung vorgestellten Anzeigen entsprechen noch nicht den Anforderungen, wie sie in der Verordnung (VaböV) vorgeschrieben sind.
23.02.2017
Buskonzept in Solothurn berücksichtig BehiG nicht
Ein neues Buskonzept des Kantons Solothurn für die Region Olten berücksichtigt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nicht. Inclusion Handicap hat mit einer schriftlichen Stellungnahme beim Kanton interveniert.
Der Kanton plant u.a. die Neuanschaffung von Zügen und Bussen sowie neue bzw. umgestaltete Bushaltestellen für die Bezirke Olten, Gösgen und Gäu. Doch das Konzept erwähnt die gesetzlichen Anforderungen gemäss BehiG mit keinem Wort und berücksichtigt diese auch nicht. Dies bedeutet: Ein hindernisfreie ÖV ist nicht garantiert. Inclusion Handicap forderte in seiner Stellungnahme den Kanton auf, die Neu- und Umbaumassnahmen auf die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts hin zu prüfen. Weil auch Buslinien verlegt werden, muss sichergestellt werden, dass die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist.
22.02.2017
Stellungnahme gegen die Anti-Menschenrechtsinitiative
Zahlreiche Professoren der
Universität Zürich haben am Februar in einer Stellungnahme die Volksinitiative
«Schweizer Recht statt fremde Richter» scharf kritisiert. Die am 12. August eingereichte
Initiative ist für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung, da bei
einer Annahme die Verpflichtungen aus der UNO-Behindertenrechtskonvention
untergraben werden können. Sie stelle die Menschenrechte grundsätzlich in
Frage, gefährde die Integration der Schweiz in die internationale Ordnung und sei ausserdem
laienhaft formuliert, so die Professoren.
Stellungnahme zur Selbstbestimmungsinitiative auf der Website von Schutzfaktor M (PDF)
22.02.2017
Bahnhof Bürglen: Erfolgreiche Einsprache von Inclusion Handicap
Die Einsprache, welche Inclusion Handicap im Rahmen des Umbaus des Bahnhofs Bürglen erhoben hatte, ist Anfang März in allen Punkten gutgeheissen worden.
Die geplanten taktil-visuellen Markierungen für blinde und sehbehinderte Reisende entsprachen nicht den Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts. Als Folge der Einsprache von Inclusion Handicap werden die SBB diese nun anpassen. Beim Verlassen des Perrons und bei einer Treppe werden Abgangsmarkierungen angebracht. Diese müssen genau zu den Handläufen der Treppen und Rampen führen, damit die Betroffenen die Abgänge autonom finden und das Perron ohne Gefahr verlassen können.
20.02.2017
Grossprojekt neuer Bahnhofsplatz in Olten
In Olten soll der Bahnhofsplatz grundlegend umgebaut werden. Inclusion Handicap hat die Fachstelle Hindernisfreies Bauen von Procap bei der Erarbeitung ihrer Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren unterstützt.
Der neue Bahnhof Olten ist ein umfangreiches, komplexes und entsprechend mehrjähriges Projekt. Die Behindertenorganisationen fordern deshalb ein «Gesamtkonzept Hindernisfreiheit», in dem die gesetzlichen Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts sowie die Massnahmen zu deren Erfüllung detailliert aufgelistet werden sollen. Zudem wurden bereits im jetzigen Zeitpunkt konkrete bauliche Massnahmen verlangt, so etwa ein zusätzlicher Lift, eine klare Trennung von Fussgänger- und Velowegen sowie weitere taktil-visuelle Markierungen, insbesondere aus Sicherheitsgründen. Der neue Bahnhofplatz bringt einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. So ist sehr zu begrüssen, dass bei allen Bushaltestellen eine hohe Kante vorgesehen ist.
15.02.2017 - Medienmitteilung
IV-Weiterentwicklung: Richtiger Fokus auf berufliche Eingliederung Jugendlicher
Der Bundesrat hat heute eine ausgewogene Botschaft zur
IV-Weiterentwicklung präsentiert. «Es ist richtig, den Fokus auf die
berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen
Beeinträchtigungen zu setzen», sagt Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin
von Inclusion Handicap.
Medienmitteilung zur IV-Weiterentwicklung
03.02.2017
Bedürfnisse der Asylsuchenden mit Behinderungen berücksichtigen
Auf die speziellen
Bedürfnisse für Asylsuchende mit Behinderungen muss Rücksicht genommen werden.
Inclusion Handicap fordert in der Vernehmlassungsantwort zu drei
Verordnungsentwürfen im Asylbereich, dass das Behindertengleichstellungsrecht
eingehalten wird.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungsentwürfen im Asylbereich
31.01.2017 - Medienmitteilung der Allianz Ergänzungsleistungen
EL-Allianz warnt vor drastischen Folgen: Bei den Ergänzungsleistungen mag es keinen Abbau leiden
Kein Abbau bei den Ergänzungsleistungen (EL): mit diesem Appell ist heute die breit verankerte «Allianz Ergänzungsleistungen», in welcher Behinderten-, Senioren-, Frauen-, Arbeitnehmenden- und Mieterorganisationen vertreten sind, an die Öffentlichkeit getreten. Die Allianz bekämpft die in der an-stehenden Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) vorgesehenen einschneidenden Spar- und Abbaumassnahmen. Inclusion Handicap hat an der Medienkonferenz die Sicht der Menschen mit Behinderungen vertreten.
Medienmitteilung der Allianz Ergänzungsleistungen
26.01.2017
Konferenz zur Arbeitsmarktintegration für Menschen mit Behinderungen ist lanciert
Am ersten Teil der nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen haben am 26. Januar die beteiligten Akteure einer gemeinsamen Absichtserklärung zugestimmt: Die Teilnehmenden bekennen sich unter anderem dazu, in ihrem
Zuständigkeitsbereich konkrete Massnahmen zu ergreifen.
Mehr Informationen zur Arbeitsmarktkonferenz für Menschen mit Behinderungen
24.01.2017
Erfreulich: SGK-S einstimmig für die Erhöhung des Intensivpflegezuschlages
Familien, die ihre schwerbehinderten Kinder zuhause pflegen, können auf eine baldige finanzielle Entlastung hoffen: Die vorberatende Kommission des Ständerates stimmte der Erhöhung des Intensivpflegezuschlages (IPZ) bei der IV einstimmig zu.
Mit der Erhöhung des
IPZ können z.B. die Reduktion der Stellenprozente der Eltern, Betreuungs- oder
Entlastungsdienste finanziert werden. Dies ist wichtig und dringend: Denn nicht
selten reduzieren Mütter oder Väter von schwerbehinderten Kindern ihre
Arbeitspensen oder geben die Stelle ganz auf, um für ihre schwerbehinderten
Kinder da zu sein. Besonders erfreulich ist ausserdem, dass die SGK-S nicht
will, dass der IPZ vom Assistenzbeitrag abgezogen werden kann. Das Geschäft
geht nun in den Ständerat. Der Nationalrat hatte der Vorlage, die auf eine
Parlamentarische Initiative von Alt-Nationalrat Joder zurückgeht, bereits
zugestimmt.
Mehr Informationen zur Erhöhung des Intensivpflegezuschlages
24.01.2017
SGK-S tritt auf EL-Reform ein
Die Kommission für
soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist am 24. Januar auf
die Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) eingetreten. Inclusion Handicap
hatte den Parlamentariern und Parlamentarierinnen ihren Standpunkt im Rahmen
eines Hearings noch einmal klar gemacht. Der politische Dachverband unterstützt
die bundesrätliche Absicht, wonach das Niveau der EL beibehalten werden muss.
Ein wichtiges Anliegen ist zudem die rasche Anpassung der maximalen Mietzinsmaxima,
die den realen Verhältnissen überhaupt nicht entsprechen. Die SGK-S wird an
ihrer nächsten Sitzung entscheiden, ob sie diesen Punkt in die EL-Reform
aufnehmen will, wie das die Kommission des Nationalrates wünscht.
Mehr Informationen und Position von Inclusion Handicap zu der EL-Reformen und den anrechenbaren Mietzinsmaxima
24.01.2017
Weiteres Kapitel bei der «Nachbesserung der Pflegefinanzierung»
Die Parlamentarische
Initiative «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» befindet sich im
Differenzbereinigungsverfahren. Die SGK des Ständerates schlägt dem Nationalrat
nun eine neue Regelung vor: Der Wohnsitzkanton der betroffenen Person muss die
Restfinanzierung bei einem ausserkantonalen Heimaufenthalt nur übernehmen, wenn
er dem oder der Betroffenen keinen Pflegeheimplatz zur Verfügung stellen kann.
Mehr Informationen zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung
20.01.2017
Bevölkerungsschutz: Ein Bericht mit vielen Fragezeichen
Sind die Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme in Notfällen nicht barrierefrei, können Menschen mit Behinderungen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt werden. Ein Bericht des VBS zeigt, dass diesem Umstand nur marginal Rechnung getragen wird. Inclusion Handicap hat dies im Rahmen einer Konsultation kritisiert.
Der «Bericht zur
Zukunft der Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme für den
Bevölkerungsschutz» verweist zwar vereinzelt auf die Bedürfnisse von Menschen
mit Hörbehinderungen. Bei den konkreten Vorgaben wird hingegen nicht erörtert,
inwiefern diese konkret berücksichtigt werden. Andere Arten von Behinderungen
wurden zudem nicht erwähnt: Menschen mit einer geistigen Behinderung z.B. sind unter
Umständen auf Informationen in leichter Sprache angewiesen. Inclusion Handicap
fordert, dass die Alarmierungssysteme für alle Menschen mit Behinderungen
ausgestaltet sind. Der politische Dachverband bot dem VBS seine Mitarbeit an. Es
ist eine völkerrechtliche Pflicht, Menschen mit Behinderungen in
Gefahrensituationen die grösstmögliche Sicherheit zu gewährleisten (Art.11
UNO-BRK).
Komplette Stellungnahme zum «Bericht zur Zukunft der Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme für den Bevölkerungsschutz» (PDF)
11.01.2017 - Medienmitteilung
Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik: Handlungsbedarf erkannt, mehr Engagement zwingend nötig
Der Bundesrat hat heute einen
Zwischenbericht zur Behindertenpolitik zur Kenntnis genommen und veröffentlicht.
Inclusion Handicap begrüsst einerseits, dass er den Handlungsbedarf anerkennt. Andererseits
ist mehr Engagement und ein rascheres Vorgehen erforderlich: «Es geht in der
Schweiz um 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen. Viele von ihnen werden in
ihrem Alltag in ganz verschiedenen Formen und in unterschiedlichen
Lebensbereichen benachteiligt», sagt Verena Kuonen, Vize-Präsidentin von
Inclusion Handicap.
Medienmitteilung von Inclusion Handiap: Bericht zur Entwicklung der Behindertenpolitik
09.01.2017
Sensible Fortpflanzungsmedizin: Betreuung, Beratung und Kontrolle
Im Juni des Jahres
2016 hat die Schweizer Stimmbevölkerung Ja zum Fortpflanzungsmedizingesetz
(FmedG) gesagt, das die Präimplantationsdiagnostik regelt. Nun hat der
Bundesrat die dazugehörige Verordnung (FmedV) in die Vernehmlassung geschickt.
Inclusion Handicap hatte die zu weit gehende Gesetzesvorlage über die
Präimplantationsdiagnostik abgelehnt. In der Stellungnahme fordert der
politische Dachverband, dass auf Verordnungsebene unter anderem die gute
Betreuung und objektive Beratung der werdenden Eltern garantiert werden kann.
Zudem sollen Inspektionen der Behörden explizit unabhängig erfolgen.
Die komplette Vernehmlassungsantwort zur FmedV sowie mehr Informationen zur Fortpflanzungsmedizin und der PID
20.12.2016
Evaluation des BSV: Finanzierung der Angebote für Menschen mit Behinderungen reichen bei Weitem nicht aus
Die Angebote der Behindertenverbände für Personen, die eine IV beziehen, reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Zu diesem Schluss kommt die «Bedarfs- und Angebotsanalyse der Leistungen nach Art 74 IVG» des Bundesamtes für Sozialversicherungen, welches die Angebote finanziert.
42 Prozent der
befragten Personen, die eine IV beziehen, signalisieren zusätzlichen
Unterstützungsbedarf. Besonders hoch ist das Unterangebot bei Personen mit
psychischen Beeinträchtigungen (fast zwei Drittel). Insbesondere Kurse,
betreute Treffpunkte und Beratungsangebote sind zu knapp. Die Evaluation kommt
zum Schluss, dass die Angebote jedoch von einer hohen Qualität sind. Sie zeigt
auch, was die Behindertenverbände schon lange bemerken: Die Nachfrage nach
Unterstützungsangeboten ist enorm hoch. Inclusion Handicap behält sich vor, das Thema auf die
politische Agenda zu setzen, damit Menschen mit Behinderungen genügend Mittel
zur Verfügung stehen.
Die Evaluation auf der Seite des BSV (PDF)
16.12.2016
Postulat zu Chancen und Risiken der Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen
Die fortschreitende Digitalisierung in der Arbeitswelt bietet Menschen mit Behinderungen grosse Chancen, jedoch auch Risiken. Ein Postulat verlangt nun einen Bericht über die «Berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Lichte der Digitalisierung».
Das Postulat wurde von Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, eingereicht. Die Digitalisierung in der Arbeitswelt, grosse Innovationen in den Bereichen Robotik und Assistenzsysteme sowie bei der künstlichen Intelligenz verändern die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen. Der Bericht soll aufzeigen, wie diese Entwicklungen zugunsten der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können – und welche Gefahren dabei lauern.
13.12.2016
Altersreform 2020: Ständerat beharrt auf seiner Position
Die kleine Kammer will die AHV-Neurenten um 70 Franken monatlich erhöhen, um damit die Senkung des Rentenumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) zu kompensieren. Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten würden von dieser Regelung erst profitieren, wenn sie das AHV-Alter erreichen. Immerhin wird der Koordinationsabzug in der 2. Säule bei kleinen Jahreseinkommen deutlich gesenkt. Auch die IV-Rentner und -Rentnerinnen profitieren so von einem höher versicherten Verdienst. Dies wurde von Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, in der vorberatenden Kommission initiiert.
Abgelehnt
wurden erfreulicherweise die Vorschläge des Nationalrates, die Witwenrenten
abzubauen, die Kinderrenten abzuschaffen und einen Interventionsmechanismus
einzuführen, mit dem das Rentenalter bei finanzieller Schieflage automatisch
auf 67 Jahre erhöht worden wäre. Inclusion Handicap hatte diese Anträge klar
abgelehnt. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.
Altersreform 2020: Mehr Informationen und Position von Inclusion Handicap
12.12.2016
Sozialhilfe statt IV: Fachleute präsentieren erschreckende Zahlen
Dass viele Menschen mit Behinderungen wegen der harten Praxis der IV bei der Sozialhilfe landen, zeigt die Erfahrung von Inclusion Handicap in der Rechtsberatung. Von verschiedener Seite wurde dies bestritten, weil keine Studie jemals die Problematik untersuchte. Eine Psychiaterin und ihre Kollegen und Kolleginnen hatten genug davon und zählten ihre Fälle nach – mit erschreckenden Ergebnissen.
«Ich habe
das Elend meiner Patienten nicht mehr ertragen», sagte die Psychiaterin der
«Schweiz am Sonntag». Das Ergebnis: Von
43 Personen, denen eine IV-Rente gestrichen wurde, beziehen heute 40 (!) Sozialhilfe! Auch wenn die Untersuchung nicht
repräsentativ ist: Die Zahl ist alarmierend. Es ist höchste Zeit, dass die
Behörden aufhören, die Tatsachen schönzufärben und zu ignorieren.
Artikel aus «Schweiz am Sonntag»
08.12.2016 - Medienmitteilung von Inclusion Handicap und Procap Schweiz
Echte finanzielle Entlastung für Familien mit schwerbehinderten Kindern
Der Nationalrat hat sich erfreulicherweise für die Erhöhung des
Intensivpflegezuschlags (IPZ) bei der IV ausgesprochen. Damit werden
Familien, die ihre schwerbehinderten Kinder zu Hause pflegen, finanziell entlastet. Inclusion Handicap und Procap Schweiz begrüssen sehr, dass
damit ein Missstand behoben wird.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap und Procap Schweiz zur Erhöhung des Intensivpflegezuschlag
08.12.2016
Ungedeckte Pflegekosten in Heimen: Kompetenzen geklärt
Welcher Kanton bezahlt, wenn jemand in einem anderen Kanton in ein Pflegeheim eintritt oder ambulant gepflegt wird? Heute sind die Kompetenzen nicht klar geregelt, und die kantonalen Beiträge variieren stark. So ergeben sich Situationen, in denen die Zuständigkeit für die Übernahme der Restkosten unklar ist – mit negativen Folgen für die Patienten und Patientinnen. Der Nationalrat beschloss nun erfreulicherweise, dieses Problem zu beheben.
Der Nationalrat hiess die Parlamentarische
Initiative «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» gut. Durch die
unterschiedlichen Beiträge der Kantone, weigern sich manchmal Wohnsitzkantone,
allenfalls höhere Beiträge bei einem ausserkantonalen Heimaufenthalt zu
übernehmen. Dass dadurch die Patienten und Patientinnen allenfalls selber für
die Differenz aufkommen müssen, ist unbefriedigend. Mit der angenommenen
Vorlage ist nun klar, dass der Herkunftskanton die
Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims übernehmen muss. Inclusion Handicap
hatte sich für die Annahme der Parlamentarischen Initiative eingesetzt und ist entsprechend
erfreut über diesen Entscheid. Das Geschäft geht nun wieder in den Ständerat.
Mehr Informationen und Position von Inclusion Handicap zur «Nachbesserung der Pflegefinanzierung»
06.12.2016
Finanzielle Entschädigung für Hörgeräte auch im AHV-Alter
Personen, die im AHV-Alter erstmals ein Hörgerät benötigen, sollen den gleichen Betrag erhalten, wie IV-Bezüger und -Bezügerinnen. Der Ständerat hat eine entsprechende Motion erfreulicherweise einstimmig angenommen.
Ein gutes
Gehör ist wichtig, um am sozialen Leben teilzunehmen. Wird ein Hörverlust nicht
behandelt, kann dieser zu gesundheitlichen Problemen führen. Die aktuelle
Regelung sieht vor, dass im IV-Alter ein Hörverlust von 15 bis 20 Prozent
vorhanden sein muss, um finanzielle Entschädigung zu erhalten. Im AHV-Alter liegt
die Grenze jedoch bei 35 Prozent. Dies ist nicht nachvollziehbar und
widerspricht dem Inklusionsgedanken der
UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Dies soll mit der Motion nun geändert werden. Mit einer Anpassung werde
allen Menschen die Möglichkeit gegeben, sich aktiv in der Gesellschaft zu beteiligen, sagte die
Präsidentin von Inclusion Handicap, Pascale Bruderer, in der Ständeratsdebatte.
Inclusion Handicap begrüsst deshalb den Entscheid des Ständerates. Nun ist der
Nationalrat an der Reihe.
Die Motion 16.3676 auf Curia Vista
06.12.2016
Kürzungen bei den IV-/AHV-Leistungen für Hörgeräte: Keine rasche Behebung des Missstandes
Die IV- und AHV-Beiträge an Hörgeräteanpassungen werden für Härtefälle gekürzt. Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, liefert keinen Grund zum Optimismus.
Die Interpellation von Bruderer wurde
notwendig, da die Pauschalen in Härtefällen gekürzt werden sollen. Damit ist die
Hörversorgung für diejenigen Menschen nicht mehr finanziell gedeckt, die es am
meisten nötig hätten. Die berufliche Integration, die Aus- und Berufsbildung
werden somit unnötig gefährdet. Der Bundesrat gewichtet in seiner Antwort auf
die Interpellation die Bekämpfung der «Kostensteigerung in diesem Gebiet» jedoch
höher als eine angemessene Entschädigung für Betroffene. Er wolle die
Entwicklung jedoch weiterhin verfolgen.
Die Interpellation 16.3783 auf Curia Vista
05.12.2016
Schwieriger Prozess bei neuem Bushof in Burgdorf
Inclusion Handicap und die Fachkommissionen setzen sich zurzeit intensiv dafür ein, dass die Zugänglichkeit des geplanten neuen Bushofes in Burgdorf für Menschen mit Behinderungen sichergestellt wird.
Eigentlich zur rechten Zeit, nämlich in der Projektphase, hat sich die Bauherrin bei Inclusion Handicap gemeldet. Das Ziel: Der Bushof in Burgdorf soll den Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts entsprechen. Weil die Interessenvertreter der Behindertenorganisationen beim ursprünglichen Projekt zahlreiche Mängel feststellten, erarbeiteten sie einen Alternativvorschlag. Nun verfolgt Inclusion Handicap das Projekt weiter und wird falls nötig Einsprache erheben.
03.12.2016
Ansprache von Bundespräsident Johann Schneider Ammann: Gemeinsam für Würde und Integration
3. Dezember 2016: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen.
Ansprache von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann.
Ansprache des Bundespräsidenten zum 3. Dezember auf der Website des Bundesrates
02.12.2016
Erfolg: Vermittlungsdienst in Gebärdensprache neu in der Grundversorgung
Vermittlungsdienste
in Gebärdensprache gehören ab 2018 zur Grundversorgung. Damit wird der Zugang zu
Informationen und Dienstleistungen für gehörlose und hörbehinderte Menschen
ermöglicht. Inclusion Handicap hatte sich im Rahmen der Revision der Fernmeldeverordnung
dafür starkgemacht und ist erfreut über diesen Beschluss.
Mehr Informationen und ausführliche Position von Inclusion Handicap zur Revision der Fernmeldeverodnung
02.12.2016
2-jährige Ausbildung für Jugendliche mit Handicap gerettet
Die Invalidenversicherung spricht die niederschwelligen beruflichen Ausbildungen für junge Versicherte mit Behinderung ab sofort grundsätzlich für eine Dauer von zwei Jahren zu. Damit passt sie ihre Praxis an einen aktuellen Entscheid des Bundesgerichts an. Bisher bewilligte die IV in der Regel eine einjährige Ausbildung, die um ein Jahr verlängert wurde, wenn sich gute Aussichten auf eine künftige Erwerbsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt ergaben.
Medienmitteilung von Procap und insieme
02.12.2016
Vorbildliche Zusammenarbeit mit der SOB
Inclusion Handicap koordiniert die Anliegen der Menschen mit Behinderungen bei der Beschaffung von neuem Rollmaterial der Südostbahn (SOB). Mit Erfolg: Die Züge werden barrierefrei zugänglich sein.
Da das Transportunternehmen früh auf Inclusion Handicap zugekommen ist, kann es von Beginn weg die Konstruktion so planen, dass die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts eingehalten werden. Ende Oktober 2016 fand eine Maquettenbegehung mit Personen im Rollstuhl satt, worauf weitere Anforderungen gestellt und Anpassungen vorgenommen wurden. Anfang Dezember wurde der Projektvorschlag von den Interessenvertretern der Menschen mit Behinderungen mit grosser Zufriedenheit genehmigt.
01.12.2016
Arbeit, Finanzen, Lebensbedingungen: Menschen mit Behinderungen werden gemäss BFS benachteiligt
Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sind im Vergleich zur Gesamtbevölkerung schlechter. Dies zeigen am 1. Dezember veröffentlichte Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS). Menschen mit Behinderungen haben weniger oft eine Arbeitsstelle, und falls doch werden sie deutlich häufiger benachteiligt. Inclusion Handicap setzt sich in verschiedenen politischen Bereichen dafür ein, dass sich die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen ändern.
Aktuelle Daten des Bundesamtes für Statistik
30.11.2016
Kurzsichtige Politik des Nationalrates: Bundesbeitrag an IV wird gekürzt
Das
Parlament gefährdet die Sanierung der IV: Der Nationalrat ist der kleinen
Kammer gefolgt und kürzt den Bundesbeitrag an die IV um 60 bis 70 Millionen Franken jährlich. Somit
gefährdet er ohne Not die Sanierung der IV, welche auf gutem Weg ist und bis
2030 vollzogen sein soll. In der vergangenen Woche hatte Inclusion Handicap die
schamlose Abbautaktik gewisser Politiker bei der IV kritisiert.
Medienmitteilung vom 24.11.2016: Schamlose Abbautaktik bei der IV
29.11.2016
Problematische Planungshilfen zur BehiG-Umsetzung – Inclusion Handicap hakt beim BAV nach
Kantone
und Transportunternehmen setzen immer wie mehr auf Planungshilfen, damit der ÖV
bis 2023 barrierefrei zugänglich ist. Nun entpuppen sich diese als Hilfe, um
die im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vorgegebene Frist nicht umfassend
einhalten zu müssen.
Komplettes Newsmeldung zu den Planungshilfen
28.11.2016 - Medienmitteilung
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Genug zum Überleben – aber auch zum Leben?
Wer eine Behinderung hat,
ist überdurchschnittlich oft von Armut betroffen. Am Internationalen Tag der
Menschen mit Behinderungen vom 3. Dezember werden Betroffene und Organisationen
mit Anlässen in der ganzen Schweiz mit dem Motto «Genug zum Überleben – aber
auch zum Leben?» auf diesen Missstand aufmerksam machen. Bundespräsident Johann
Schneider-Ammann wird das Anliegen mit einem Aufruf würdigen.
Medienmitteilung auf der Website 3. Dezember
24.11.2016 - Medienmitteilung: Vorlagen zur IV im Nationalrat
Auf Kosten von schwerbehinderten Kindern: Der schamlosen Abbautaktik bei der IV muss entgegenwirkt werden
Bei der IV im Rahmen des Stabilisierungsprogramms abbauen und
gleichzeitig dringend nötige Leistungen für Familien mit
schwerbehinderten Kindern verweigern: Diese Bankrotterklärung an eine
minimal solidarische Gesellschaft droht in der kommenden Wintersession.
Inclusion Handicap fordert den Nationalrat vehement auf, seine soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Medienmitteilung: Vorlagen zur IV im Nationalrat
24.11.2016
Drei Interventionen wegen Leitlinien – mindestens zwei erfolgreich
Dank Einsprachen von Inclusion Handicap verfügen die Bahnhöfe Hirschberg (Südostbahn) und Hüswil (BLS) über taktil-visuelle Markierungen. Eine Lösung für den SBB-Bahnhof Bürglen wird noch erarbeitet.
Dank konstruktiver Zusammenarbeit mit der BLS wird die Einsprache in Hüswil zurückgezogen. Die Betreiberin war bereit, die erforderlichen Leitlinien zur Informationswand und beim Perronabgang sicherzustellen. Im Fall Hirschberg konnte bei ähnlichen Mängeln ebenfalls eine Lösung gefunden werden. Im Fall von Bürglen ist eine Lösung noch in Erarbeitung.
23.11.2016
Compasso-Tagung: Wenig Zählbares und fahler Beigeschmack
Am 23. November hat Compasso unter dem Motto «Arbeitsunfähig – abgestempelt auf immer und ewig» eine Tagung zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen durchgeführt. Für Betroffene brachte der Anlass kaum befriedigende Ergebnisse.
Compasso ist eine Initiative und ein Informationsportal des Arbeitgeberverbands für Unternehmen, um Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auch wenn die Stossrichtung zu begrüssen ist, bestätigte sich am Anlass, dass solch freiwilligen Massnahmen nur eine marginale Wirkung zeigt. Die Diskussionen drehten sich vorwiegend um erfolgreiche Einzelfälle von Arbeitsmarktintegration, die tatsächlichen Probleme wurden ausgeklammert. Dies zeigt auch die Tatsache, dass lediglich 60 Arbeitgeber beim Projekt Compasso mitmachen; immerhin ist die Tendenz steigend. So ist die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt nicht zu erreichen, zumal verbindliche Vorgaben für Arbeitgeber systematisch abgelehnt werden. Als Erfolgsfaktoren wurden Kommunikation, Vertrauen, Motivation und einfache Abläufe ausgemacht.
Insgesamt bleibt ein fahler Beigeschmack von der Tagung zurück, weil Betroffene am Anlass keine prominente Rolle einnahmen und kritische Stimmen kaum zu vernehmen waren. Inclusion Handicap ist als Mitbegründer von Compasso im Vorstand vertreten und hat sich im Vorfeld der Tagung dafür eingesetzt, dass die Betroffenen ebenfalls zu Wort kommen sollten.
23.11.2016
Ungenügende Projektausschreibung bei Gondelbahn in Morgins
Inclusion Handicap hat gegen die neue Gondelbahn von Morgins auf La Foilleuse, in der Gemeinde Troistorrents (VS), Einsprache erhoben. Aus den öffentlich aufgelegten Plänen war nicht ersichtlich, ob die Anforderungen die das Behindertengleichstellungsrecht an den Bau einer Seilbahn stellt, eingehalten worden sind.
Inclusion Handicap hat in der Einsprache festgehalten, dass folgende Punkte garantiert sein müssen: Der autonome Ein- und Ausstieg für alle Menschen mit Behinderungen, genügend grosse Manövrierfläche in der Kabine, genug Kontrast für Menschen mit Sehbehinderungen bei den Türen und den Griffen, ein hindernisfrei zugängliches Alarmsystem für Menschen mit einer Sinnesbehinderung oder behindertengerechte Toiletten sowohl bei der Tal- als auch bei der Bergstation.
17.11.2016
Der Langsamverkehr muss zugänglich sein
Der Bundesbeschluss über die Velo- sowie die Fuss- und Wanderwege berücksichtigt die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen nicht. Die Teilnahme am Langsamverkehr ist für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen essentiell.
Der Bundesrat hat den Bundesbeschluss als direkten Gegenentwurf der Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» in die Vernehmlassung geschickt. Inclusion Handicap wies in ihrer Antwort darauf hin, dass hierbei auch die Zugänglichkeit zum Langsamverkehr für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden muss und die Bundesverfassung mit entsprechenden Zusätzen ergänzt wird.
Die
Beratungspraxis von Inclusion Handicap zeigt vielfach: Menschen mit
Behinderungen können insbesondere Fusswege häufig nicht nutzen. Exemplarisch
sei hier der Fall einer Frau im Rollstuhl genannt, die den Fussweg zu ihrer
Ferienwohnung nicht benutzen konnte. Eine selbstständige Mobilität ist für
Menschen mit Behinderungen für ein selbstbestimmtes Leben essentiell.
Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap zu den Velo-, Fuss und Wanderwege (PDF)
09.11.2016
Wichtiger Grundsatzentscheid des Bundesrates zur Anti-Menschenrechtsinitiative
Die Kampagne «Schutzfaktor M - Menschenechte schützen uns» begrüsst die klare Position des Bundesrates gegen die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Der Bundesrat übernimmt damit Verantwortung für die Menschenrechte im Sinne des gleichnamigen Appells der Koalition Schutzfaktor M, der auch Inclusion Handicap angehört
Medienmitteilung auf der Website von «Schutzfaktor M»
08.11.2016
Reform der Altersvorsorge 2020: SGK des Ständerates will im Wesentlichen an den Beschlüssen des Ständerates festhalten
Im Differenzbereinigungsverfahren um die Reform der Altersvorsorge 2020 zeichnet sich ein zähes Ringen ab. Die vorberatende Kommission (SGK-S) schlägt dem Ständerat vor, an den Ende 2015 gefassten Beschlüssen weitgehend festzuhalten. Sie will insbesondere die wegen der Anpassung des Rentenumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zu erwartenden Rentenverluste teilweise mit einer Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken kompensieren. IV-Rentner würden von dieser Massnahme allerdings weiterhin erst profitieren, wenn sie das AHV-Alter erreichen. Immerhin hat die SGK-S auch einem Antrag von Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, knapp zugestimmt, wonach der Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge bei Jahreseinkommen zwischen 21‘150 und 55‘000 Franken deutlich gesenkt werden soll. Damit würde der versicherte Lohn bei Kleinverdienern und Teilzeitbeschäftigten erhöht und ihre Alters- und Invaliditätsvorsorge gestärkt. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Antrag auch im Plenum eine Mehrheit findet. Klar abgelehnt hat die SGK des Ständerates die Vorschläge des Nationalrates zum Abbau der Witwenrenten und zur Abschaffung der Kinderrenten in der AHV. Und sie will auch nichts von einem Interventionsmechanismus wissen, mit welchem das AHV-Alter bei finanzieller Schieflage der AHV automatisch auf 67 Jahre erhöht werden könnte. Inclusion Handicap hatte diese Vorschläge mit aller Deutlichkeit abgelehnt.
08.11.2016
Neue Publikation: Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen - Ein Leitfaden für die Praxis der Sozialen Arbeit
Ob im Kontext staatlicher oder privater Institutionen, ob in einer vermittelnden oder beratenden Tätigkeit, die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen ist im Berufsfeld der Sozialen Arbeit vielfältig und von wachsender Bedeutung. Der Leitfaden zeigt auf, welche Grund- und Menschenrechte in den entsprechenden Lebensbereichen bedeutsam sind und wie diese umgesetzt werden können.
Link zur Website des Interact-Verlages der Hochschule Luzern
04.11.2016
Viele Fragezeichen und Mängel bei der neuen Eggli-Bahn in Gstaad
Inclusion
Handicap hat Einsprache gegen den Neubau der Bergbahn von Gstaad auf das Eggli
eingereicht. Aus den zur Verfügung gestellten Plänen ist nicht ersichtlich, ob
das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) eingehalten wird.
Mehr Informationen zur neuen Eggli-Bahn
04.11.2016
Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen bei Privat-Versicherungen
Keine
Zusatzversicherung wegen einer Behinderung, keine barrierefrei zugänglichen
Vertragsunterlagen, keine Übernahme von Kosten bei einer Hausratsversicherung
für Schäden, die aufgrund einer Behinderung entstehen – Menschen mit
Behinderungen werden von Privat-Versicherungen benachteiligt. Inclusion
Handicap fordert in seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom Bundesrat, dass diese Ungleichbehandlung
behoben wird.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort über das Versicherungsvertragsgesetzes
27.10.2016
Schweizer Accessibility-Studie 2016: Jeder fünfte Schweizer ist von der digitalen Welt ausgeschlossen
Informations- und Kommunikationstechnologien sind bei der Arbeit und für die alltägliche
Lebensführung unverzichtbar geworden. Die von der Stiftung «Zugang für alle» bereits zum vierten
Mal durchgeführte Accessibility-Studie 2016 zeigt aber, dass nach wie vor zahlreiche Websites und
Mobile Apps nicht für alle Menschen zugänglich sind. Für 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung ist
die Nutzung des Internets eingeschränkt und damit die Teilnahme an vielen gesellschaftlichen
Bereichen nicht möglich. Die Resultate zeigen: Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Schweizer Accessibility-Studie 2016 zum Herunterladen (PDF)
25.10.2016
«Fall Löwenstrasse» kommt zu einem guten Ende
Das Verfahren rund um die Leitlinien beim Neubau des Bahnhofs Zürich (Löwenstrasse) ist nun auch formell beendet. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Plangenehmigung wiedererwägt und aufgehoben.
Damit nimmt eine
leidige Geschichte ein Ende: Das BAV hatte zunächst die SBB angewiesen, die
bereits vorhandenen Leitlinien aus angeblichen Sicherheitsgründen wieder zu
entfernen. Erst nachdem die Blindenverbände sowie die Schweizerische Fachstelle
für behindertengerechtes Bauen mit rechtlicher Unterstützung von Inclusion
Handicap beim Bundesverwaltungsgericht interveniert hatten, wurde der Entscheid
aufgehoben. Nun ist das Verfahren auch formell beendet. Aufgrund dieses
Vorfalles werden die Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverordnung
überarbeitet, wofür das BAV erfreulicherweise Inclusion Handicap sowie die oben
genannten Verbände in einer Arbeitsgruppe miteinbezieht. Dieser Fall zeigt die
Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts als Instrument zur Kontrolle der
BehiG-Umsetzung exemplarisch auf.
Entwurf für die neuen Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverordnung: Mitarbeit von Inclusion Handicap (18.08.2016)
21.10.2016
Neue Beschwerde von Inclusion Handicap bei Bushaltestelle in Düdingen
Die neuen Bushaltestellen in Düdingen sind für Personen im Rollstuhl weiterhin nicht zugänglich. Inclusion Handicap hat Beschwerde eingereicht, nachdem der Gemeinderat die Einsprache abgewiesen hatte.
Mehr Informationen zur Bushaltestelle in Düdingen
19.10.2016
Erhöhung des Intensivpflegezuschlag: Bundesrat weniger grosszügig als die Kommission
Der Bundesrat anerkennt, dass Familien, die schwerkranke und -behinderte Kinder zu Hause pflegen, besser finanziell unterstützt werden müssen. Er befürwortet die Erhöhung des Intensivpflegezuschlages der IV. Inclusion Handicap ist erleichtert, da die heutigen Leistungen der Sozialversicherungen nicht ausreichen, um die Pflege schwerbehinderter Kinder zu finanzieren. Eltern müssen deswegen nicht selten ihr Arbeitspensum reduzieren, damit ihre Kinder nicht in einem Heim gepflegt werden müssen. Ein Wermutstropfen bleibt: Entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission will der Bundesrat, dass der Intensivpflegezuschlag vom Assistenzbeitrag abgezogen werden kann.
Mehr Informationen und ausführliche Stellungnahme von Inclusion Handicap zur Erhöhung des Intensivpflegezuschlages
17.10.2016
Fortschritte beim barrierefreien Taxi-Angebot in Genf - folgen auch andere Kantone?
Der Grosse Rat des Kantons Genf hat ein neues Taxi-Gesetz beschlossen, das auch Verbesserungen des Angebots für Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Inclusion Handicap hofft, dass der Beschluss Signalwirkung für weitere Kantone hat.
Barrierefreies Taxi-Angebot im Kanton Genf: Mehr Informationen
16.10.2016
Zugänglichkeit für Ausländer und Ausländerinnen mit Behinderungen garantieren
Auf die Bedürfnisse von Ausländerinnen und Ausländer mit Behinderungen muss im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AUG) Rücksicht genommen werden. Inclusion Handicap forderte in der Vernehmlassungsantwort unter anderem, dass bei den Weiterbildungsangeboten und in den rechtlichen Verfahren die Zugänglichkeit garantiert werden muss.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort zum AUG
14.10.2016
Krankenkassen: Künftige Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen?
Inclusion Handicap setzt sich dafür ein, dass die Leistungen der Krankenkassen im Bereich der Grundversicherung keine Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen erzeugen. Die Grundversicherung bezahlt Gesundheitsleistungen wenn diese wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Anwendung dieser Kriterien darf keine diskriminierenden Folgen haben.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort zu den Krankenkassen-Vorlagen
13.10.2016
Stabilisierungsprogramm: Auch FK-N gefährdet die Sanierung der IV
Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates will den Bundesbeitrag an die IV kürzen und bleibt damit auf der Linie des Bundesrates. Ein Antrag, wonach auf die Kürzung zu verzichten sei, wurde mit 7:18 Stimmen abgelehnt.
Damit gefährdet die Kommission die Sanierung der IV bis in das Jahr 2030. Der Beitrag des Bundes soll um 1.6 Prozent gekürzt werden. Zudem wird die IV ohnehin Mehrausgaben zu tätigen haben, falls die Altersreform 2020 so in Kraft gesetzt wird, wie es die grosse Kammer will. Dieser Entscheid ist verantwortungslos. Inclusion Handicap wird sich im Rahmen der Nationalrats-Debatte dafür einsetzen, dass dem Minderheitenantrag doch noch zum Durchbruch verholfen wird. Denn ansonsten steigt der Druck, die Leistungen der IV weiter zu senken. Auch dagegen wird sich Inclusion Handicap vehement zur Wehr setzen.
Stabilisierungsprogramm: Eingabe von Inclusion Handicap an die FK-N (PDF)
06.10.2016
Immer mehr Ergänzungsleistungen nötig
Eine IV-Rente reicht für viele Leute nicht zum Überleben. Dass immer mehr Menschen mit Behinderungen auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zeigt die neueste «Finanzstatistik der Sozialhilfe» des Bundesamtes für Statistik. Der Trend zum Ausgabenwachstum bei den Ergänzungsleistungen ist seit 2007 ungebrochen. Dies zeigt, dass das Leistungsniveau bei den IV-Renten unbedingt beibehalten werden muss. Viele Bezüger von IV-Renten leben finanziell in prekären Verhältnissen, zumal die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen bedeutend tiefer sind als die tatsächlichen Mieten.
Informationen und Daten zur «Finanzstatistik der Sozialhilfe» auf der Seite des BFS
04.10.2016
Kapazitäten des EBGB müssen ausgebaut werden
Die Kapazitäten beim Eidgenössichen Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (EBGB) müssen aus-, und nicht abgebaut werden. Der Bundesrat torpediert mit den angestrebten Kürzungen seine eigene Strategie. Inclusion Handicap fordert das Parlament für die Budgetdebatte in der Wintersession auf, genügend Mittel für die Umsetzung der Nationalen Behindertenpolitik zur Verfügung zu stellen.
Medienmitteilung: Kapazitäten des EBGB müssen ausgebaut werden
30.09.2016
Kürzungen der Leistungen für Hörgeräte werfen Fragen auf
Die IV und die AHV leisten Beiträge an Hörgeräteanpassungen, welche in Härtefällen massiv gekürzt werden sollen. Dies wirft Fragen auf: Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, hat im Ständerat eine Interpellation eingereicht.
Die Sozialversicherungen leisten Pauschalen an Anpassungen der Hörgeräte. Nur bei Personen mit komplexen Hörbehinderungen werden die gesamten Kosten übernommen. Bei diesen Härtefällen will das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die Beiträge nun massiv zusammenkürzen. Diese Kürzung trifft diejenigen Personen mit einer Hörbehinderung, die am stärksten von einer angemessenen Hörversorgung abhängig sind. Ihre berufliche Integration, Aus- und Berufsbildung werden unnötig gefährdet.
Leistungskürzungen in Hörtefällen bei Hörgeräten: Die Interpellation auf Curia Vista
29.09.2016
Altersreform 2020: Unverantwortliche Beschlüsse treffen Menschen mit Behinderungen hart
Die Beschlüsse des Nationalrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 haben für Menschen mit Behinderungen gefährliche Folgen: Die grosse Kammer verschärfte die Vorlage des Ständerates in einem unsozialen Mass.
mehr Informationen zur Altersreform 2020
28.09.2016
Ständerat nimmt weitere Sparmassnahmen bei der IV in Kauf
Der Ständerat will den Bundesbeitrag an die IV kürzen. Dies beschloss die kleine Kammer heute im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017 bis 2019. Inclusion Handicap ist besorgt über diesen Entscheid.
Das umfangreiche Sparprogramm sieht eine Kürzung des Bundesbeitrages an die IV von jährlich 60 bis 70 Millionen Franken vor. Diese Kürzungen sind Gift für die finanzielle Situation der IV: Die Rückzahlung ihrer Schulden von rund 12 Milliarden Franken bis 2030 ist dadurch massiv gefährdet. Der Ständerat nimmt somit in Kauf, dass bei der IV noch mehr gespart wird und somit Leistungen gekürzt werden.
Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap zum Stabilliserungsprogramm (PDF)
21.09.2016
Ständerat will bei der Pflegefinanzierung nachbessern
Der Ständerat hat die Parlamentarische Initiative «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» ohne Gegenstimme gutgeheissen. Dies bringt für Menschen, die auf stationäre oder ambulante Pflegeleistungen angewiesen sind, eine Klärung der Zuständigkeiten bei der Finanzierung bei ausser-kantonal erbrachten Pflegeleistungen.
Mehr Informationen zur Pflegefinanzierung
19.09.2016
Alarmsysteme gewähren Sicherheit von Menschen mit Behinderungen nicht
Bei Hochwasser, Lawinen, einem Zwischenfall in einem Atomkraftwerk oder anderen gefährlichen Ereignissen, müssen die Behörden die Bevölkerung informieren und warnen. Doch die revidierte Alarmierungsverordnung garantiert die Sicherheit von gewissen Gruppen von Menschen mit Behinderungen nicht, was Inclusion Handicap in seiner Vernehmlassungsantwort kritisierte.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort zur Alarmierungsverordnung
16.09.2016
Reform der Ergänzungsleistungen (EL) - Rote Linie darf nicht überschritten werden
Fast die Hälfte der Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Bundesrat in der heute verabschiedeten Botschaft zur ELG-Reform das Leistungsniveau erhalten will. «Die steigenden Mieten sind für viele Menschen jedoch ein existenzielles Problem geworden», sagt Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap. «Diese Leistungen müssen unbedingt den realen Preisen angepasst werden.»
Medienmitteilung zur Reform der Ergänzungsleistungen (PDF)
05.09.2016
16. Session des UNO-Ausschusses: Zwei allgemeine Bemerkungen vorgestellt und einige Überprüfungen von Staatenberichten
Der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich Ende August zu seiner 16. Session getroffen: Er erliess zwei neue allgemeine Bemerkungen («General Comments») zum Recht auf inklusive Bildung sowie zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Zudem bewertete er zahlreiche Staatenberichte, unter anderem derjenige von Italien.
Allgemeine Bemerkungen bzw. «General Comments» sind Konkretisierung einzelner Artikel von Menschenrechtskonventionen. Sie dienen den Staaten als Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung und dem zuständigen UNO-Ausschuss als Massstab zur Bewertung der Umsetzung in den Staaten. An seiner 16. Session stellte der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der über die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) wacht, Entwürfe von Allgemeinen Bemerkungen zum Recht auf inklusive Bildung (Art. 24) sowie zu Frauen und Mädchen mit Behinderungen (Art. 6) vor. Die Bildung ist in zahlreichen Ländern ein grosses Sorgenkind: Neben dem politischen Willen fehlt es den zuständigen Behörden oft an Wissen. Besonders stark betroffen sind Menschen mit geistigen oder mehrfachen Beeinträchtigungen, die in einer Institution leben. Die Allgemeine Bestimmung zu Artikel 6 fokussiert auf den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, sowie auf deren Zugang zu sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen bzw. Aufklärung.
Der UNO-Ausschuss beurteilte unter anderem die Umsetzung der UNO-BRK in Italien, wobei er zahlreiche Punkte kritisierte. So fehlen ganz grundsätzlich ein Plan, wie die UNO-BRK auf Gesetzesebene umgesetzt werden soll, allgemein gültige Standards zur Zugänglichkeit zu öffentlichen Dienstleistungen oder Gebärdensprachdolmetscher in öffentlichen Schulen.
Allgemeine Bestimmungen der UNO-BRK auf der Website der UNO (Englisch)
Übersicht der beurteilten Staaten in der 16. Session auf der Website der UNO (Englisch)
01.09.2016
Zugang zu Hochschulen für Menschen mit Behinderungen verbessern
Der Bund leistet Investitionsbeiträge bei Umbauten von Hochschulen. Damit der Zugang zur Bildung für Menschen mit Behinderungen gewährt werden kann, sind bei baulichen Massnahmen deren Bedürfnisse unbedingt zu berücksichtigen. Inclusion Handicap hat in seiner Vernehmlassungsantwort zu den Totalrevisionen der «Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (V-HFK)» und der «Verordnung des WBF über die Bauinvestitions- und Benutzungsbeiträge für Hochschulbauten» mehrere Anträge gestellt.
Der Bundesrat misst in seinem Entwurf dem Zugang von Menschen mit Behinderungen nicht genügend Gewicht bei. Inclusion Handicap schlägt vor, dass die Hindernisfreiheit ausdrücklich als Bedingung erwähnt wird, damit der Bund Bauinvestitionsbeiträge gewähren kann. Zudem ist in der Hochschulbautenverordnung ausdrücklich auf die Norm für Hindernisfreie Bauten (SIA 500) zu verweisen.
Vernehmlassungsantwort zur V-HFK (PDF)
26.08.2016
Die Wirtschaft behindert Menschen: Job-Stress-Index der Schweizerischen Gesundheitsförderung
Über ein Viertel der Arbeitnehmer und -nehmerinnen leiden unter Stress am Arbeitsplatz. Dies zeigt der jährlich von der «Gesundheitsförderung Schweiz» erhobene Job-Stress-Index (JSI) für das Jahr 2016.
Der JSI ist ein zentraler Indikator für die psychische Gesundheit. Er zeigt, dass die Gesundheit zahlreicher Arbeitnehmer und -nehmerinnen gefährdet ist. Stress am Arbeitsplatz ist ein grosser Risikofaktor für z.B. Burnouts, Depressionen oder chronische Schlafstörungen, aber auch für Herz- und Kreislaufkrankheiten.
Die Wirtschaft «behindert» einerseits Menschen durch zu viel Stress, weigert sich aber gleichzeitig, Verantwortung wahrzunehmen: Verpflichtungen für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen – dazu gehören auch solche mit psychischen Beeinträchtigungen – anzustellen, werden abgelehnt. Anderseits fordert sie stets, die Sozialleistungen für diese Menschen zu reduzieren. Somit werden diese an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Eine Behinderung wird zum Armutsrisiko. Dabei hätten die Arbeitgebenden auch ein finanzielles Interesse an weniger Stress für die Arbeitnehmenden: Gemäss der Gesundheitsförderung Schweiz belaufen sich ihre stressbedingten volkswirtschaftlichen Kosten auf rund 5,7 Milliarden Franken pro Jahr. Diese entstehen z.B. durch reduzierte Leistungsfähigkeit oder krankheitsbedingte Absenzen
Inclusion Handicap fordert, dass den Arbeitgebenden mehr Unterstützung geboten wird, da nicht selten das nötige Know-How und die Sensibilität für das Thema fehlen. Gerade Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung können durch spezielle Coaching- und Begleitangebote oft im Arbeitsmarkt gehalten werden.
Mehr Informationen auf der Website der Gesundheitsförderung Schweiz
19.08.2016
Schutz vor Diskriminierung: Kommission fordert Aktionsplan
Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) fordert vom Bundesrat einen konkreten Aktionsplan zur Behebung von Diskriminierung diverser Bevölkerungsgruppen, wozu auch die Menschen mit Behinderungen gehören. Eine entsprechende Kommissionsmotion war eingereicht worden, da die Studie «Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen» des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) Lücken im Diskriminierungsschutz aufzeigte. Der Bundesrat war im gleichzeitig veröffentlichten Bericht dazu jedoch nur teilweise auf die Handlungsvorschläge der Studie eingegangen. Eine Antwort auf die Motion hat der Bundesrat dem Nationalrat spätestens in der Wintersession zu unterbreiten. Wann das Geschäft behandelt wird, ist noch offen. Inclusion Handicap begrüsst die Motion sehr und wird sich aktiv für deren Annahme im Parlament einsetzen. Die Studie des SKMR stützt die Haltung der Behindertenorganisationen, dass grosser Handlungsbedarf zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen besteht. Sie ergab beispielsweise, dass das geltende Recht Menschen mit Behinderungen zu wenig vor Diskriminierungen schützt und dass die Sensibilität für Benachteiligungen in der breiten Bevölkerung sehr tief ist. Namentlich auf dem Arbeitsmarkt herrscht viel Diskriminierungspotenzial: Ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin muss sich nicht rechtfertigen, wenn eine qualifizierte Person aufgrund einer Behinderung nicht eingestellt wird. Die Schweiz ist gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Diskriminierungen gegenüber Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.
19.08.2016
Reform der Altersvorsorge 2020: SGK-N foutiert sich um soziale Gerechtigkeit
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will im Rahmen der Altersreform 2020 die Leistungen in der Altersvorsorge kürzen. Er will die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule nicht kompensieren. Die vorberatende Kommission des Ständerates wollte dies noch mit einer Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken ausgleichen. Auch von finanziellen Entlastungen für kleine Einkommen will die SGK-N nichts wissen. Somit verkommt die Vorlage zu einer Sparübung, bei der die soziale Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt.
Die Altersreform 2020 ist auch für Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von zentraler Bedeutung, unter anderem weil die berufliche Vorsorge auch bezüglich Invalidenleistungen festgelegt wird. Bezüger und
Bezügerinnen von IV-Renten beziehen häufig nur eine minimale Rente aus den Pensionskassen, weshalb sie auf faire Leistungen der IV angewiesen sind. Deshalb kann sich Inclusion Handicap mit der Senkung des Mindestumwandlungssatzes nur einverstanden erklären, wenn das Gesamtniveau der Renten erhalten bleibt. Die Kompensation in Form der 70 Franken muss auch den Bezüger und Bezügerinnen der IV zugutekommen. Schon jetzt müssen sie sehr oft Ergänzungsleistungen beantragen.
Inclusion Handicap fordert, dass das Parlament eine sozial verträgliche Altersreform beschliesst, mit der auch Menschen mit Behinderungen faire Leistungen erhalten. Die Schweiz ist gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verpflichtet, den Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard zu gewähren.
Altersreform 2020: Mehr Informationen
19.08.2016
Inclusion Handicap entwirrt den Normen-Dschungel
Inclusion Handicap plant, Tabellen zu erarbeiten, die einen Überblick über die technischen Ausführungen der zahlreichen Rechtsvorschriften bei der ÖV-Infrastruktur und Fahrzeugen bieten sollen.
Das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen hat im Hinblick auf die technische Ausführung bei der ÖV-Infrastruktur oder bei Fahrzeugen zahlreiche Konkretisierungen in Rechtsvorschriften zur Folge. Diese sind auf Bundes- sowie teilweise auf kantonaler Ebene sowie auf Gesetzes- und Verordnungsebene verankert, die auch Verweise auf Regelungen der Europäischen Union beinhalten. Sie werden ergänzt durch Normen der Verbände SIA und VSS, welche dann rechtlich verbindlich sind, wenn das jeweils anwendbare Bundes- oder kantonale Recht darauf verweist. Im konkreten Fall jeweils herauszufinden, welche Regelung Anwendung findet, stellt oft eine Herausforderung dar und bedeutet viel Aufwand.
Inclusion Handicap wird deshalb in Form von Tabellen für die unterschiedlichen Fahrzeuge (z.B. Bus, Tram, Zug) sowie für die Infrastruktur (z.B. Bushaltestelle, Bahnperron, Billetautomat) einen Überblick über das geltende Recht verfassen. Darin werden auch die Normen SIA und VSS sowie die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen (Funktionale Anforderungsprofile, FAP) enthalten sein. Eine regelmässige Aktualisierung ist vorgesehen.
Überblick über die aktuellen FAP
18.08.2016
Entwurf für die neuen Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverordnung: Mitarbeit von Inclusion Handicap
Inclusion Handicap, die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen sowie Vertreter der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen haben zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie erarbeitet Vorschläge für eine neue Regelung der taktil-visuellen Markierungen in Bahnhöfen in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV).
Dabei geht es namentlich um die Festlegung eines Systems, welches einerseits die Sicherheit auf den Perrons für alle Reisenden gewährleistet, andererseits ein sicheres und lückenloses Führungssystem beinhaltet, damit blinde Personen den Eisenbahnverkehr selbstständig nutzen können (Anhang 2 der AB-EBV). Die ersten drei Sitzungen haben bereits stattgefunden.
Schon lange hatte Inclusion Handicap zusammen mit den erwähnten Fachstellen und Organisationen dem BAV eine Änderung der bestehenden Regelung angeregt, die heute insbesondere Leitlinien auf Perrons untersagt. Beschleunigt wurden die Bestreben der Organisationen durch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Zürich Löwenstrasse.
Der Dachverband der Behindertenorganisationen ist erfreut, dass die Interessen der Menschen mit Behinderungen eingebunden werden und ist zuversichtlich, dass zusammen mit dem BAV konstruktive Lösungen gefunden werden. Ausserdem hofft Inclusion Handicap, dass in der Übergangsphase bis zur Inkraftsetzung der neuen AB-EBV auf eine Praxis, die Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen.
16.08.2016
Assistenzbeitrag fördert selbstbestimmtes Leben, aber es besteht noch Handlungsbedarf
Die Anzahl der Bezüger und Bezügerinnen von Assistenzbeiträgen hat sich auch bis Ende 2015 erhöht. Dies zeigt der dritte Zwischenbericht, den das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 15. August veröffentlicht hat.
Der Assistenzbeitrag wurde per 2012 eingeführt. Damit soll Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen, finanzielle Unterstützung geboten werden, um zu Hause selbstbestimmt leben zu können. Die Anzahl der Bezüger und Bezügerinnen nimmt kontinuierlich zu, wie der Bericht zeigt. Erfreulich ist, dass davon rund drei Viertel angeben, dass sich ihre Lebensqualität dank dem Assistenzbeitrag verbessert hat.
Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin: Der oft hohe Betreuungsaufwand der Familienangehörigen wird finanziell nicht abgegolten, was für die grosse Mehrheit der Betroffenen nicht zufriedenstellend ist und auch die Angehörigen belastet. Inclusion Handicap fordert, dass die Arbeit der Familienmitglieder ebenfalls zumindest partiell entschädigt wird. Ein weiteres grosses Problem ist die schwierige Suche nach geeigneten und qualifizierten Assistenzpersonen. Für viele belastend ist ausserdem der hohe administrative Aufwand.
Zwischenevaluation Assistenzbeitrag auf der Webseite des BSV
16.08.2016
Monitor «Gesellschaft & Behinderung» von Pro Infirmis: Behinderte werden in der Schweiz diskriminiert, finden fast 50%
Sechs von zehn Befragten finden, dass in der Schweiz zu wenig Rücksicht auf Menschen mit Behinderung genommen wird. Fast die Hälfte findet sogar, die Behinderten werden diskriminiert. Die stärkste Diskriminierung erfahren Menschen mit einer geistigen oder einer psychischen Behinderung. Im Weiteren erwartet die Schweizer Bevölkerung, dass öffentliche Verwaltungen und Grossunternehmen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen anstellen.
Monitor «Gesellschaft & Behinderung»: mehr Informationen auf der Website von Pro Infirmis
16.08.2016
Finanzierung der Bahninfrastruktur: Unterstützung aus der Kommission – Teil des Geldes für BehiG-Umsetzung
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) unterstützt einstimmig die Bundesratsvorlage zur Finanzierung der Bahninfrastruktur 2017 – 2020. Dies ist insofern erfreulich, als dass ein Teil der 13,2 Milliarden Franken für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eingesetzt werden muss.
Die Vorlage befasst sich mit der Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds, der als Folge der Volksabstimmung zur «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)» auf dieses Jahr hin eingeführt worden war. Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen ist die Vorlage wichtig: Aus dem Fonds können neu einzelne grössere Umbauprojekte zur Sicherstellung der Barrierefreiheit von Bahnhöfen finanziert werden, die bis Ende 2023 nicht erneuert worden wären. Bis zu diesem Zeitpunkt muss gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) der ÖV vollständig zugänglich sein. Ausserdem werden bis zu diesem Zeitpunkt einige Bahnhöfe dank der neuen Finanzierung ohnehin erneuert, wobei diese ebenfalls BehiG-konform gebaut werden müssen.
Wie die BehiG-Evaluation vom letzten Dezember gezeigt hat, wird die Frist kaum eingehalten werden. Folgerichtig hat der Bundesrat in der Botschaft festgehalten, dass die «Arbeiten an den Infrastrukturanlagen beschleunigt werden müssen». Inclusion Handicap ist erleichtert, dass die KVF-S dem Vorschlag des Bundesrates folgt. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hat auch in der Planungs- und Umsetzungsphase der konkreten Bauprojekte stets ein wachsames Auge, damit die Hindernisfreiheit im ÖV umgesetzt wird. Wo nötig, sollen die BehiG-Vorgaben auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden.
Finanzierung der Bahninfrastruktur auf Curia Vista
12.08.2016
Rote Karte gegen Anti-Menschenrechtsinitiative
Heute wird die Volksinitiatve «Schweizer Recht statt fremde Richter», die auf die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzielt, eingereicht. Die Annahme der Anti-Menschenrechtsinitiative hätte auch für Menschen mit Behinderungen verheerende Folgen. Bei einer Kündigung der EMRK gäbe es keine Möglichkeit mehr ein Bundesgerichtsurteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterzuziehen. Das EGMR ist gerade auch in Fällen von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung eine wichtige Instanz. Zudem würde auch die UNO-BRK in Frage gestellt.
Schutzfaktor M, eine Koalition von 73 zivilgesellschaftlichen Organisationen, zu denen auch Inclusion Handicap gehört, zeigt zum Zeitpunkt der Einreichung der Anti-Menschenrechtsinitiative die rote Karte. Wir als Partnerorganisation unterstützen die Aktion.
Medienmitteilung von Schutzfaktor M: Rote Karte gegen Anti-Menschenrechtsinitiative
15.07.2016
Düdingen: Nicht BehiG-konforme Haltestelle im Bau
Das Bauprojekt der neuen Bushaltestelle Duensstrasse in Düdingen FR entspricht in Kombination mit den vorgesehenen Bussen nicht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Inclusion Handicap erhob deshalb Einsprache.
Auf Wunsch des Transportunternehmens hat die Gemeinde die Höhe der Bordsteinkante während der Umsetzung des Projekts gesenkt, was zur Einsprache von Inclusion Handicap führte.
Die Problematik ist komplex, wie ein von Inclusion Handicap angeregter Fahrversuch ergab. Die Höhe der Kante bei der Haltestelle entspricht nicht dem aktuellen Stand der Technik, wie ihn die im Kanton Fribourg rechtlich nicht verbindliche VSS-Norm SN 640 075 wiedergibt. Zwar erlaubt die VABöV neben dem niveaugleichen Zugang auch den Zugang mittels Rampe. Im vorliegenden Fall lässt sich diese Lösung jedoch als Folge der knappen Platzverhältnisse nicht realisieren. Selbst die stärkere Neigung des Busses löst das Problem nicht, weil dann das Gefälle des Fahrzeugbodens zu hoch ist. Der vom BehiG verlangte autonome Ein- und Ausstieg von Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator kann somit ausschliesslich durch eine Erhöhung der Bordkante gewährleistet werden.
An der Einspracheverhandlung wurde Inclusion Handicap zugesichert, dass taktil-visuelle Markierungen für blinde Menschen und für solche mit einer Sehbehinderung vorgesehen sind, obwohl diese aus den vorgelegten Plänen nicht ersichtlich waren. Der Entscheid der Gemeinde ist hängig.
08.07.2016
Intensivpflegezuschlag in der SGK-N:Grünes Licht für die Entlastung von Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern
Heute hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates über die Entlastung von Familien mit schwer pflegebedürftigen Kindern beraten. Procap Schweiz und Inclusion Handicap begrüssen, dass mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Intensivpflegezuschlags endlich eine Verbesserung der schwierigen Lage dieser Familien in Sichtweite ist.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap und von Procap Schweiz: Intensivpflegezuschlag in der SGK-N
08.07.2016
Nationale Behindertenpolitik: Workshops als Unterstützung des Berichts
Am 7. Juli hat ein erster Workshop zur Nationalen Behindertenpolitik (NBP) stattgefunden, zwei weitere werden folgen. Sie dienen als wichtige Grundlage zur Erarbeitung des auf Ende Jahr angekündigten Berichts.
Das Eidgenössische Büro zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) initiierte zusammen mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektionen (SODK) und Inclusion Handicap drei Workshops. Darin sollen erste Massnahmen für die diversen Handlungsfelder erarbeitet werden. Die Themen sind: «Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit», das «Mainstreaming» - also die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen – sowie die Verbesserung der Gleichstellung in den Bereichen Arbeit und Bildung.
Ein Bericht, der die Rahmenbedingungen sowie das Vorgehen zur Entwicklung einer NBP definiert, soll bis Ende Jahr vorliegen. Als wichtigste Grundlagen dienen die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes, die UNO-Behindertenrechtskonvention sowie der Initialstaatenbericht des Bundes.
Mehr Informationen zur Nationalen Behindertenpolitik
06.07.2016
IV-Renten bleiben auf dem heutigen Stand
Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall.
Medienmitteilung des BSV: IV-Renten bleiben auf dem heutigen Stand
06.07.2016
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Diskriminierung in der IV
Die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatte am 2. Februar 2016 eine Beschwerde gegen die Schweiz gutgeheissen und die Praxis des Bundesgerichts zur Invaliditätsbemessung bei teilerwerbstätigen Frauen (gemischte Methode) als diskriminierend eingestuft. Die Schweiz wollte dieses Urteil nicht anerkennen und zog es an die grosse Kammer des EGMR weiter. Doch nun hat deren 5-köpfiger Ausschuss entschieden, auf diese Beschwerde nicht einzutreten. Damit ist das Urteil der kleinen Kammer definitiv geworden. Das Bundesgericht wird sich somit erneut mit dem Fall befassen und nach einer Lösung bei der Invaliditätsbemessung suchen müssen, welche mit den Grundsätzen der EMRK kompatibel ist.
In Handicap und Recht 1/2016 vom April 2016 haben wir uns eingehend mit dem Urteil auseinandergesetzt. Die bisherige Praxis benachteiligt insbesondere Frauen.
Handicap und Recht 1/2016 – EGMR: Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung ist diskriminierend (PDF)
05.07.2016
Daten für die Arbeitsmarktkonferenz bekannt
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Daten für die Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen bekannt gegeben.
Ein Papier mit diversen Thesen wurde den involvierten Akteuren – dazu gehören neben den Behindertenorganisationen auch die Sozialpartner sowie Verwaltungsstellen der Kantone und des Bundes – versandt. Die Thesen werden vorbesprochen und sollen am 26. Januar 2017 verabschiedet werden. Am 18. Mai 2017 werden erfolgreiche Beispiele aus der Praxis von Eingliederungsakteuren präsentiert und diskutiert («best practice»), worauf am letzten Treffen am 23. November 2017 ein Masterplan präsentiert werden soll.
Die Konferenz geht auf ein Postulat von der Präsidentin von Inclusion Handicap, Pascale Bruderer Wyss, zurück, das im März 2015 überwiesen wurde. Die Konferenz hat zum Ziel, den Anteil von Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Mehr zur Arbeitsmarktkonferenz
30.06.2016
Neueste Ausaben von Handicap und Recht: Bundesgerichtsurteile zur IV und Fälle aus der Beratung Gleichstellung
In den Ausgaben 4 bis 7 von Handicap und Recht finden Sie unter anderem: Ein Bundesgerichtsurteil zur Invaliditätsbemessung von Teilerwerbstätigen, in erster Linie zum Leidwesen von Frauen, und ein Beratungsfall, bei dem einer Person im Rollstuhl der Zugang zu einer Sauna verweigert wurde.
Handicap und Recht
29.06.2016
Initialstaatenbericht des Bundesrates zur UNO-BRK: Umsetzungsstau auf allen Ebenen
Der Bundesrat hat heute Rechenschaft zum Stand der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) abgelegt. Die Ergebnisse im Initialstaatenbericht sind stellenweise ernüchternd. «Ein selbstbestimmtes Leben ist für viele Menschen mit Behinderungen noch in weiter Ferne», sagt Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. «Sie begegnen jeden Tag zahlreichen Hindernissen.»
Mehr Informationen zum Initialstaatenbericht des Bundesrates zur UNO-BRK
20.06.2016
Die Anti-Menschenrechtsinitiative schadet der Schweiz – und auch Menschen mit Behinderungen
Rund 50 Parlamentarierinnen, Vertreter von NGO und Expertinnen haben sich im Juni getroffen, um die möglichen Auswirkungen der sogenannten «Selbstbestimmungsinitiative» gründlich unter die Lupe zu nehmen. Die Annahme der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» der SVP hätte auch für Menschen mit Behinderungen verheerende Folgen.
Das Bundesgericht wäre bei einem Konflikt mit dem Schweizer Recht nicht mehr an die - Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention gebunden. Zudem würde langfristig wohl auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gekündigt, womit der Weiterzug eines Bundesgerichtsurteils an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht mehr möglich wäre. Der EGMR urteilt auch in Fällen von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. So ist etwa zurzeit der Fall eines Rollstuhlfahrers in Strassburg hängig, der aus angeblichen Sicherheitsgründen nicht in ein Genfer Kino zugelassen wurde- Diesen Februar hatte das EGMR ausserdem festgehalten, dass die Schweiz Personen, die Teilzeit arbeiten und eine IV-Rente beziehen, benachteiligt. Die gemischte Methode ist insbesondere für Frauen diskriminierend.
Die Veranstaltung wurde von Schutzfaktor-M organisiert, einer Koalition von 73 Partnerorganisationen, zu denen auch Inclusion Handicap gehört.
Medienmitteilung von Schutzfaktor M: Die Anti-Menschenrechtsinitiative schadet der Schweiz
20.06.2016
Kanton Bern: Eine Arbeitshilfe mit grossem Fragezeichen
Inclusion Handicap ist vom Kanton Bern angefragt worden, die Entwicklung einer Arbeitshilfe «Hindernisfreie Bushaltestellen» zu begleiten. Das Instrument wäre nicht nötig gewesen, hätte Bern die Inangriffnahme der baulichen Massnahmen nicht verschlafen.
«Hindernisfreie Bushaltestellen – Arbeitshilfe für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit» heisst das Instrument des Kantons Bern, mit dem über die Priorisierung der baulichen Massnahmen zur Herstellung der Hindernisfreiheit der rund 2800 Bushaltestellen entschieden werden soll. Die Kompetenz darüber liegt je nach Konstellation beim Kanton, bei der Gemeinde oder beim Busunternehmen.
Eine rasche Anpassung der Bushaltestellenlandschaft im Kanton Bern scheint höchst unwahrscheinlich, da eine sehr niedrige Schwelle festgelegt wurde, nach deren Überschreitung ein Umbau als verhältnismässig betrachtet wird. Zudem wird ein ganz wichtiges Element im Hinblick auf die Beurteilung der Verhältnismässigkeit von der Arbeitshilfe nicht berücksichtigt: Der Zeitfaktor.
Bereits seit 12 Jahren hatten die zuständigen Behörden und Unternehmen Zeit, um die Hindernisfreiheit der Berner Bushaltestellen herzustellen. Bei vielen regulären Umbauten und Sanierungen wurde das BehiG schlicht nicht berücksichtigt. Es bleiben nur noch 7 Jahre bis zur Ablauf der Frist, um die Hindernisfreiheit zu realisieren. Dies darf mit Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit einer Baumassnahme nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Inclusion Handicap hat diese Kritik anlässlich mehrerer Arbeitssitzungen geäussert. Nach Ablauf der BehiG-Frist wird der Dachverband die Situation analysieren und bei Bedarf von seinem Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen.
Vor kurzem wurde Inclusion Handicap nun auch vom Kanton Freiburg angefragt, die Entwicklung einer analogen Arbeitshilfe zu begleiten.
18.06.2016
Tandem-Verbot der SBB: Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
Die SBB verbieten in den Schnellzügen den Verlad von Tandems und Dreirädern. Damit werden Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf Fahrzeuge dieser Art angewiesen sind, benachteiligt.
In den Fernverkehrszügen der SBB ist der Transport von Fahrzeugen, die länger als zwei Meter sind, verboten. Die SBB machen dafür Sicherheitsvorschriften geltend, da solche Fahrzeuge nicht aufgehängt werden können. Betroffen ist unter anderem der Transport von Tandems oder Dreirädern. Erstaunlicherweise spielen Sicherheitsüberlegungen in Regionalzügen- oder S-Bahnen keine Rolle, in denen der Verlad nach wie vor erlaubt ist.
Dies hat für einen Teil der Menschen mit Behinderungen unangenehme Folgen: Blinde Personen oder solche mit einer Seh- bzw. Gehbehinderung sind zumindest teilweise auf diese Arten von Fahrzeuge angewiesen, wenn sie zum Beispiel einen Freizeitausflug machen wollen. Dies wird nun erschwert oder teilweise verunmöglicht: Ein überregionaler Tagesausflug ist nicht mehr möglich, da die Reisezeit mit Regionalzügen viel zu lange dauert.
Inclusion Handicap berät und unterstützt hier die involvierten Sehbehinderten- und Blindenorganisationen sowie Einzelpersonen. Beanstandungen haben bislang keine Wirkung gezeigt – und auch keine plausiblen Begründungen seitens der SBB geliefert. Die Behindertenorganisationen werden die SBB erneut konfrontieren und behalten sich weitere Schritte vor.
17.06.2016
Delegiertenversammlung von Inclusion Handicap: Inklusion - wir stehen alle in der Pflicht
Die Delegiertenversammlung von Inclusion Handicap hat heute ein neues Leitbild verabschiedet. Die Aktivitäten des Dachverbandes der Behindertenorganisationen fokussieren sich neu auf vier Bereiche.
Medienmitteilung zur Delegiertenversammlung von Inclusion Handiap
15.06.2016
Inclusion Handicap begrüsst geplante Erhöhung des Präventionsbeitrages
Der Bundesrat will den jährlichen Beitrag, den die Versicherten zusammen mit den Krankenversicherungsprämien zu Gunsten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz bezahlen, von heute 2.40 Franken pro Person auf 3.60 Fr. im kommenden Jahr und schliesslich auf 4.80 ab dem Jahr 2018 erhöhen. Der Beitrag kommt der Gesundheitsprävention zu Gute. Inclusion Handicap unterstützt diesen Vorschlag in seiner Vernehmlassungsantwort zur «Verordnung des EDI über die Festsetzung des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung».
Insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit erscheint es unumgänglich, die Präventionsbemühungen spürbar und wirksam zu verstärken. Zudem wurde der Beitrag seit 20 Jahren nicht mehr an die Teuerung angepasst. Eine Erhöhung um 20 Rappen pro Monat erscheint für die Bevölkerung tragbar.
Vernehmlassungsantwort von Inclusin Handicap zur Erhöhung des Präventionsbeitrages an Gesundheitsförderung Schweiz (PDF)
14.06.2016
Ständerat will das Parkieren für Menschen mit Mobilitätsbehinderung nicht vereinfachen
Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung müssen trotz Parkkarte weiterhin damit rechnen, Gebühren bezahlen zu müssen. Der Ständerat lehnte eine Motion, welche die Gebührenpflicht gesamtschweizerisch abschaffen wollte, knapp ab. Inclusion Handicap ist enttäuscht über diesen Entscheid.
Die Parkgebühren sind Sache der Kantone, und einige haben die Verantwortung den Gemeinden delegiert. Dies führt zu unterschiedlichen Regelungen und zu viel Unsicherheit, da eine Person mit Behinderungen grossen Aufwand betreiben muss, um herauszufinden, ob ein Parkplatz gebührenfrei ist oder nicht.
Beispielsweise für Menschen im Rollstuhl ist das Zahlen der Gebühren oft selbstständig gar nicht möglich: Die Ticketautomaten sind häufig zu hoch montiert.
Motion «Parkkarte für behinderte Personen»: Medienmitteilung von Procap
09.06.2016
IV- und EL-Statistik 2015: Immer mehr IV-Bezüger und -Bezügerinnen beziehen EL
Immer mehr Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen. Dies geht aus den heute veröffentlichten IV- und EL-Statistiken 2015 des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) hervor.
Über 45 Prozent der IV-Rentner und -Rentnerinnen bezogen im vergangen Jahr Ergänzungsleistungen, während es fünf Jahre zuvor nur 40 Prozent waren. Die Vermutung liegt nahe, dass Personen mit einer Teilrente immer mehr Mühe haben, eine Stelle zu finden, um ihre Restarbeitsfähigkeit zu verwerten und so auf ein existenzsicherndes Einkommen zu gelangen.
IV- und EL-Statistik 2015 auf der Seite des BSV
05.06.2016
Nach dem «Ja» zum FMedG: Solidarität mit Menschen mit Behinderungen
Inclusion Handicap hat das «Ja» vom heutigen Abstimmungssonntag zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wird künftig nahezu schrankenlos erlaubt sein.
Abstimmung zum FmedG: Medienmitteilung vom 5. Juni
03.06.2016
Pflegefinanzierung: Bundesrat folgt der Kommission
Der Bundesrat unterstützt eine von der SGK des Ständerats vorgeschlagene Gesetzesänderung, wonach bei einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt jener Kanton den Anteil an ungedeckte Pflegekosten übernehmen soll, in welchem die betreffende Person vor Heimeintritt Wohnsitz hatte.
Mehr Informationen zur Pflegefinanzierung
01.06.2016
Startschuss zur Nationalen Behindertenpolitik
Der Bund hat die Erarbeitung einer Nationalen Behindertenpolitik (NBP) in Angriff genommen. Ein Projektausschuss, in dem auch Inclusion Handicap Einsitz hat, soll bis Ende Jahr einen Bericht entwickeln, der die Rahmenbedingungen sowie das Vorgehen zur Entwicklung einer NBP definieren soll. Der Projektausschuss wurde nach der Überweisung des Postulats Lohr für eine kohärente Behindertenpolitik ins Leben gerufen. Die Basis bilden die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) und die UNO-Behindertenrechtskonvention.
Mehr Informationen zur Nationalen Behindertenpolitik
31.05.2016
IV-Eingliederungsmassnahmen: Wirkung wird endlich untersucht
Was die Behindertenorganisationen schon lange gefordert hatten, hat heute das BSV angekündigt: Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV sollen einer echten Wirkungskontrolle unterzogen werden. «Wir begrüssen diesen Entscheid», sagt Pascale Bruderer Wyss, Präsidentin von Inclusion Handicap. «Nur so kann sichergestellt werden, ob Menschen mit Behinderungen auch tatsächlich Fuss im Arbeitsmarkt fassen».
Medienmitteilung zu den IV-Eingliederungsmassnahmen
27.05.2016
Sportförderung des Bundes: Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen müssen berücksichtigt werden
Die Gesamtschau «Sportförderung des Bundes» geht in die nächste Runde: Bis im Oktober will der Bundesrat Aktionspläne zu Handen des Parlaments erarbeiten. Inclusion Handicap fordert, dass die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen berücksichtig werden müssen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hatte bereits im Oktober des vergangenen Jahres im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung bezogen und darauf hingewiesen, dass die Menschen mit Behinderungen nicht in die Überlegungen mit einbezogen wurden. Dem Motto «Sport für alle» folgte der Bund nicht.
Aktuell wird in der Schweiz vor allem der behindertenspezifische Sport – insbesondere der Spitzensport im paraolympischen Bereich – gefördert. Durch die Doppelstruktur „Sport“ (VBS) und „Behindertensport“ (BSV) besteht in der Schweiz seit Jahrzehnten eine Separation zwischen «normalen» und «behinderten» Sportlern. Aufgrund dieser Struktur sind die Sportorganisationen (Verbände, Vereine) nicht in der Verantwortung, Angebote auch für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Dieses System verkennt, dass gerade der Breitensport und der Einbezug von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft darstellt. Die verbindende Wirkung des Sports muss stärker aktiv genutzt werden, insbesondere auch angesichts seiner wichtigen sozialen Funktion für Kinder mit Behinderungen.
Dies vernachlässigt die Gesamtschau. Inclusion Handicap fordert, dass ein Teil der vorgeschlagenen Erhöhung des Beitrages an Jugend und Sport zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingesetzt wird.
Sportförderung des Bundes: Medienmitteilung des VBS
26.05.2016
Neuer Bahnhof Bern: Verbesserungen, aber noch nicht befriedigend
Die Einsprachen von Inclusion Handicap zum Ausbauprojekt des neuen Bahnhofs Bern haben bereits teilweise ihre Wirkung erzielt. Die SBB sowie der RBS verpflichteten sich in ihren Stellungnahmen sowie in je einer Vereinbarung mit Inclusion Handicap, dass einige Punkte verbessert werden, um den barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Der Dachverband der Behindertenorganisationen ist weiterhin der Ansicht, dass bei den Punkten, bei denen kein Konsens erzielt wurde, die Anforderungen an das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nicht erfüllt sind.
Dank der Einsprachen ist nun unter anderem sichergestellt, dass in der geplanten neuen Unterführung ein Leitliniensystem realisiert wird, alle Treppen- und Rampenzugänge mit Handläufen versehen werden oder beide Unternehmen ihren Angestellten je ein behindertengerechtes WC anbieten. Während sich der RBS verpflichtet, die Neigung einer Rampe zu reduzieren, ist eine bei den SBB noch zu steil geplant. Weiterer Handlungsbedarf besteht beispielsweise bei verschiedenen SBB-Perrons: Eine ununterbrochene Informationskette ist für blinde Menschen ebenso wenig sichergestellt, wie der autonome Ein- und Ausstieg für Personen im Rollstuhl.
Inclusion Handicap konnte beide Unternehmen überzeugen, dass die Behindertenorganisationen bei den weiteren Projektschritten frühzeitig miteinbezogen und mit allen relevanten Information bedient werden. So kann sichergestellt werden, dass durch die Akustik oder die Leit- und Kommunikationssysteme der Bahnhof für alle Menschen zugänglich ist.
Inclusion Handicap hat ihre Stellungnahmen zu den Einspracheantworten den SBB und dem RBS beim BAV eingereicht. Die Vereinbarung mit beiden Unternehmen wurde beigelegt.
25.05.2016
Bericht des Bundesrates «Recht auf Schutz vor Diskriminierung»: Handlungsbedarf erkannt, Massnahmen mutlos
Menschen mit Behinderungen erleben jeden Tag unterschiedliche Formen von Diskriminierungen. Der Diskriminierungsschutz ist lückenhaft, wie ein heute vom Bundesrat veröffentlichter Bericht bestätigt. Ein wirksamer Diskriminierungsschutz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Medienmitteilung zum Bericht des Bundesrates «Recht auf Schutz vor Diskriminierung»
25.05.2016
Bundesrat erschwert die Sanierung der IV: Druck für weitere Sparmassnahmen steigt
Mit seinen Sparplänen gefährdet der Bundesrat die Sanierung der IV: Kaum hat das Parlament die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Bundesbeitrages an die IV geschaffen (6. IVG-Revision, 1. Massnahmepaket), will er ihn im Rahmen des «Stabilisierungsprogramm 2017 - 2020» schon wieder herabsetzen. Er hat die die entsprechende Botschaft trotz mehrheitlich kritischer Stellungnahmen verabschiedet. Obwohl die Schulden der IV nach wie vor über 12 Milliarden betragen, würden der IV rund 60 bis 70 Millionen Franken jährlich entgehen. Die Rückzahlung der Schulden bis 2028 wäre somit in Frage gestellt. Damit wiederum steigt der Druck, die Leistungen zu Lasten der Menschen mit Behinderungen zu kürzen. Inclusion Handicap hatte sich bereits in der Vernehmlassungsantwort gegen die Kürzung des Bundesbeitrages eingesetzt und wird sich dafür einsetzen, dass das Parlament auf diesen kurzsichtigen Entscheid zurückkommt.
19.05.2016
Der Bundesrat macht vorwärts mit der BehiG-Umsetzung im ÖV
Zur Finanzierung der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017 bis 2020 beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments rund 13 Milliarden Franken, wovon ein nicht genannter Teil für die Umsetzung der Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verwendet wird. Inclusion Handicap nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Regierung ihre Verpflichtungen aus Verfassung und Gesetz wahrnimmt.
Die Massnahme ist notwendig, denn die gesetzlich vorgegebene Frist, nach der bis im Jahre 2023 der öffentliche Verkehr von Menschen mit Behinderungen autonom benutzt werden kann, ist unabhängig dieser Vorlage ohnehin gefährdet. Dies hat die im Dezember 2015 veröffentlichte BehiG-Evaluation gezeigt.
Inclusion Handicap hat stets ein wachsames Auge auf die Umsetzung der Hindernisfreiheit im öffentlichen Verkehr, insbesondere in der Planungsphase. So setzt sich Inclusion Handicap – zusammen mit Vertretern aus anderen Behindertenorganisationen – zur Zeit etwa dafür ein, im Rahmen des Umbaus des Bahnhofs Bern die Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen sicherzustellen. Ein barrierefreier ÖV ist für viele Menschen essentiell für die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sei es für den Arbeitsweg oder den Besuch eines Konzertes.
Finanzierung der Bahninfrastruktur: mehr Informationen und die Botschaft auf der Website des BAV
15.05.2016
Bahnhof Löwenstrasse: SBB erarbeitet neuen Plan
Die SBB erarbeitet zum Leitliniensystem am Bahnhof Löwenstrasse in Zürich einen neuen Plan. Darin werden abgestimmte Lösungen integriert, die an einer gemeinsamen Begehung durch das BAV, den SBB sowie den Behindertenorganisationen gefunden wurden. Nach Erarbeiten des Plans sollen die Behindertenorganisationen im Rahmen einer Vernehmlassung einbezogen werden. Aus diesem Grund beantragte die SBB beim Bundesverwaltungsgericht, das laufende Verfahren bis September 2016 zu sistieren.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte zuvor den SBB verfügt, die auf den Perrons bereits vorhandenen Leitlinien wieder zu entfernen. Der Schw. Blinden und Sehbehindertenverband (SBV), der Schweizerische Blindenbund (SBb) sowie die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen hatten mit fachlicher Unterstützung von Inclusion Handicap Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht.
22.04.2016
Rufbussystem in Appenzell gewährleistet Personen im Rollstuhl Zugang
Inclusion Handicap prüfte zwei neue «PubliCars» von Postauto Schweiz in Appenzell.
Die Geographie und Topographie mit kleiner Bevölkerungsdichte in Appenzell erfordern innovative Lösungen im ÖV: In dünn besiedelten Gebieten können die Bewohner mit gewünschten Abfahrtsort und –zeit sowie das gewünschte Ziel per Rufbus bestellen («PubliCar» von Postauto).
Inclusion Handicap prüfte im Rahmen der Fahrzugzulassungen des BAV zwei neue Busse. Da es sich aufgrund der Geografie um Hochflurbusse handelt und diese nicht an Haltestellen gebunden sind, wird die Zugänglichkeit für Menschen im Rollstuhl per Hublift gewährleistet.
19.04.2016
Behindertenorganisationen sagen «Nein» zu diesem FMedG
Inclusion Handicap empfiehlt der Stimmbevölkerung, bei der Abstimmung vom 5. Juni ein «Nein» zum neuen FMedG in die Urne zu legen. Die Öffnung der Präimplantationsdiagnostik (PID) geht deutlich zu weit und birgt grosse Risiken.
Medienmitteilung: Behindertenorganisationen sagen «Nein» zu diesem FMedG
19.04.2016
Erste Ausgaben von Handicap und Recht
1/2016: EMGR: Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung ist diskriminierend
2/2016: Kürzung von Invalidenleistungen in der beruflichen Vorsorge wegen Überentschädigung
3/2016: Ausserordentliche Renten der IV: Neue Urteile des Bundesgerichts
Handicap und Recht
19.04.2016
Änderung des Urheberrechtsgesetzes: Umsetzung des Vertrags von Marrakesch verbessert Zugang zu Bücher für Menschen mit Behinderungen
Das revidierte Urheberrechtsgesetz (URG) sieht unter anderem vor, den Vertrag von Marrakesch für die Schweiz zu ratifizieren und umzusetzen. Dies ist erfreulich, da damit Ausnahmen vom urheberrechtlichen Schutz eines Werks gemacht werden können, soweit sie der Zugänglichmachung für Menschen mit einer Lesebehinderung dienen.. In seiner Vernehmlassungsantwort wies Inclusion Handicap darauf hin, dass die Zugänglichkeit nicht nur für Personen mit einer Sehbehinderung gewährleistet werden muss, sondern auch etwa für gehörlose Personen, für Personen, welche die Seiten eines Buchs nicht umdrehen können oder für Personen, die auf Werke in Leichter Sprache angewiesen sind. .
Mehr Informationen und die komplette Stellungnahme von Inclusion Handicap zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
19.04.2016
Verordnungen im ÖV: Verschlechterungen bei der Zugänglichkeit
Menschen mit Behinderungen drohen Verschlechterungen bei der Zugänglichkeit im öffentlichen Verkehr: Der Bundesrat beschloss unverständlicherweise, diverse Vorschriften zu lockern.
Konkret änderte der Bundesrat die «Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)» und die «Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB EBV)» – in den Worten des Bundesamtes für Verkehr (BAV), «um die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) voranzutreiben.» Tatsächlich werden mehrere Vorgaben aber aufgeweicht: Neuerdings gelten pauschal die Vorschriften der EU, die in zahlreichen Bereichen weniger weit gehen als die bisher in der Schweiz gültigen, bzw. nicht auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel wie etwa Flugzeug, Seilbahn oder Bus zugeschnitten sind. So sind z.B. die gesetzlich vorgegebenen Mindestabstände zwischen einem Perron und der Tür eines Zuges grösser als bislang. Dies verschlechtert den Zugang für Menschen mit einer Gehbehinderung.
Zudem wird im Fernverkehr ab 2024 mindestens ein Zug pro Stunde und Richtung mit Niederflur-Einstiegen verkehren. Dies bringt zwar einerseits eine Verbesserung zur heutigen Situation. Andererseits ist es stossend, dass der Bundesrat der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt: Im BehiG ist festgehalten, dass bis 2024 sämtliche Züge barrierefrei zugänglich sein müssen.
Verordnungen im ÖV: Mehr Informationen
13.04.2016
Fernmeldegesetz: Zugang zur Kommunikation für Menschen mit Behinderungen sicherstellen
Der Bundesrat hat die Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) in die Vernehmlassung geschickt, in der er die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten, die Nutzung der Funkfrequenzen liberalisieren und den Netzzugang für die Marktteilnehmer verbessern will. Inclusion Handicap wies darauf hin, dass die Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem Behindertengleichstellungsrecht, insbesondere dem BehiG und der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zu prüfen ist, damit der Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleistet ist. Zwingend ist insbesondere der barrierefreie Zugang zu den Notrufdiensten.
Zum wiederholten Male wies Inclusion Handicap die Behörden darauf hin, dass der Anwendungsbereich des BehiG im Zusammenhang mit Dienstleistungen von «konzessionierten Unternehmen» unbedingt anzupassen ist.
Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handiap zum Fernmeldegesetz (PDF)
07.04.2016
Handlungsbedarf bei den SOB
Im Rahmen der technischen Beratung steht Inclusion Handicap im Austausch mit den Südostbahnen (SOB). Rund ein Drittel aller Fahrpläne und Monitore der SOB waren gemäss einer Erhebung vom Herbst 2015 auf falscher Höhe montiert. Die behindertengerechte Installation verläuft schleppend. Inzwischen wurde – mit einer Verspätung von drei Monaten – bei einem Teil der falsch installierten Monitore und Fahrpläne Korrekturen angebracht und auf der vorgeschriebenen Höhe montiert.
Es besteht zudem noch Handlungsbedarf bei 40 Monitoren in Vitrinen, bei denen die Spiegelung Probleme bei der Lesbarkeit verursacht. Inclusion Handicap bleibt an diesem Thema dran.
Des Weiteren passte die SOB die Aushangfahrpläne an, damit die Lesbarkeit für Menschen mit einer Sehbehinderung gemäss Behindertengleichstellungsrecht gewährleistet ist. Inclusion Handicap wird zudem bereits in der Vorprojektphase beim Neubau des Bahnhofs Sattel-Aegeri der SOB beratend zur Seite stehen und sicherstellen, dass die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen garantiert ist.
05.04.2016
«Fall Löwenstrasse»: Erfolgreiche Intervention der Behindertenorganisationen
Die taktil-visuellen Markierungen beim Neubau im Hauptbahnhof Zürich werden definitiv nicht entfernt. Dies bestätigte BAV-Direktor Peter Füglistaler in der Sonntagspresse. Rund zwei Wochen zuvor hatte sich eine Delegation von Inclusion Handicap und des Schweizerischen Blindenverband mit Bundesrätin Doris Leuthard getroffen und erwirkt, dass die Vorgaben des UVEK zu den taktil-visuellen Markierungen bereits in der laufenden Revision angepasst werden.
30.03.2016
Neuer Ratgeber: Chronisch krank – was leisten die Sozialversicherungen?
Der Leitfaden «Chronisch krank – was leisten die Sozialversicherungen?» ist sowohl Nachschlagewerk als auch Ratgeber und liefert kompetent und praxisbezogen die Antworten auf eine Vielzahl an Sozialversicherungsfragen. 2015 in Buchform neu herausgegeben und versehen mit einem Merkblatt mit den Aktualisierungen 2016 ist er ein unverzichtbarer Begleiter in der alltäglichen Beratungsarbeit.
Mehr Informationen zum neuen Ratgeber: Chronisch krank – was leisten die Sozialversicherungen?
16.03.2016
Reform bei den Ergänzungsleistungen: Kürzungen bedrohen Existenzsicherung
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind für IV-Rentner und -Rentnerinnen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen von existenzieller Bedeutung. Die geplante Reform des Gesetzes (ELG) darf unter keinen Umständen die Betroffenen in noch grössere finanzielle Engpässe treiben.
Medienmitteilung: Reform bei den Ergänzungsleistungen - Kürzungen bedrohen Existenzsicherung
16.03.2016
Intensivpflegezuschlag: Handlungsbedarf bei Familien mit schwerbehinderten Kindern erkannt
Inclusion Handicap unterstützt den Vorschlag der SGK des Nationalrats, die den Intensivpflegezuschlag für Familien mit schwerbehinderten Kindern erhöhen will. Denn Eltern, die ihre Kinder zu Hause pflegen und sie nicht in ein Heim geben, stossen heute oft an ihre finanziellen Grenzen. Zu begrüssen ist der Vorschlag insbesondere deshalb, weil er einfach umzusetzen ist und weil die zusätzlichen Leistungen vom Pflegeaufwand und nicht von der Art der Behinderung oder Krankheit des Kindes abhängig sind.
Mehr Informationen zum Intensivpflegezuschlag
16.03.2016
Keine IV-Rente für Personen unter 30? – Positionspapier von Inclusion Handicap
Ende Februar hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» publiziert. Diese ist der Frage nachgegangen, wie eine allzu frühe Invalidisierung von jungen Menschen mit psychischen Behinderungen vermieden werden kann. In der Folge wurde da und dort die Forderung erhoben, Personen unter 30 Jahren keine Invalidenrenten mehr zu gewähren – aus Sicht von Inclusion Handicap eine unhaltbare Schlussfolgerung aus dieser Studie!
Positionspapier von Inclusion Handicap: Keine Rente für Personen unter 30? (PDF)
14.03.2016
Weiterentwicklung der IV: Richtige Ziele, zu viele Fragezeichen bei der Umsetzung
Die Weiterentwicklung der IV setzt den Fokus auf die berufliche Eingliederung junger Menschen und von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen. Inclusion Handicap unterstützt diese Stossrichtung uneingeschränkt. Allerdings überzeugen nicht alle Vorschläge des Bundesrates. «Im Zentrum steht die Frage, ob Menschen mit Behinderungen wirklich eine Stelle finden und diese langfristig behalten können. Deshalb müssen die beruflichen Eingliederungsmassnahmen einer echten Wirkungskontrolle unterstehen», sagt Pascale Bruderer Wyss, die Präsidentin von Inclusion Handicap.
Medienmitteilung zur Weiterentwicklung der IV: Richtige Ziele, zu viele Fragezeichen bei der Umsetzung
14.03.2016
Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019: Sparübungen gefährden IV-Sanierung
Die IV-Sanierung ist auf Kurs. Doch genau dieses Ziel gefährdet der Bundesrat im neuen Stabilisierungsprogramm, indem er den Bundesbeitrag für die IV herabsetzen will. Inclusion Handicap wehrt sich dezidiert gegen diese Kürzung. Sie erhöht das Risiko eines erneuten Ausgabenüberschusses bei der IV, verzögert die Rückzahlung der IV-Schulden an die AHV und schafft erneut Druck für weitere Sparmassnahmen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen.
Der Bundesbeitrag ist erst seit 2014 in Kraft und war als wichtige Massnahme zur Sanierung der IV eingeführt worden. Bei IV-Schulden über 12 Milliarden Franken ist eine erneute Kürzung über rund 60 bis 70 Mio. Franken im Jahr nicht nachzuvollziehen.
Komplette Stellungnahme von Inclusion Handiap zum Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019 (PDF)
29.02.2016
Revision des Bundesgerichtsgesetzes: Zugang zur Justiz muss sichergestellt werden
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verlangt den vollumfänglichen Zugang zur Justiz für Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap hat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) gefordert, dass entsprechende Vorschriften geprüft werden. So muss zum Beispiel das Bundesgericht barrierefrei über seine Tätigkeit informieren. Falls Menschen mit Behinderungen in einem Verfahren involviert sind, ist zudem die Zugänglichkeit der relevanten schriftlichen Unterlagen, allfälliger mündlicher Verhandlungen sowie des Entscheides sicherzustellen. Schliesslich hat sich Inclusion Handicap für die Wiederherstellung der vollen Kognition des Bundesgerichts (inkl. Überprüfung von Sachverhaltsfeststellungen) auch in den Bereichen der IV und der beruflichen Vorsorge ausgesprochen.
Revision des Bundesgerichtsgesetzes: mehr Informationen und die komplette Stellungnahme
29.02.2016
Neuer Bushof in Gossau: Kampf um richtige Höhe der Kanten
In der Planungsphase des neuen Bushofes in Gossau setzt sich Inclusion Handicap für die behindertengerechte Höhe der Perronkanten ein.
Das für den geplanten Neubau des Bushofes in Gossau SG beauftragte Architekturbüro hat sich zwecks Informationen zur Barrierefreiheit an Inclusion Handicap gewandt. Das Büro plante ursprünglich eine sogenannte Sägezahnordnung der Haltestellen, d.h. die Busse stehen schräg und nicht parallel zu den Perrons. Dies bedingt eine tiefere Kante, weil die Busse über das Perron schwenken, was wiederum ein Zugänglichkeitsproblem für Personen im Rollstuhl darstellt.
Das begutachtete Projekt sieht eine Kantenhöhe von 18 cm vor. Inclusion Handicap empfahl eine Höhe von mindestens 22 cm und den Verzicht der Sägezahnordnung. Das Projekt wird auch künftig kritisch weiterverfolgt.
26.02.2016
Anrechenbare Mietzinsmaxima bei den EL: SGK des Nationalrats stellt auf stur
Seit 2001 sind die Mieten in der Schweiz um 21 Prozent gestiegen. Dies ist für Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen zu einem existentiellen Problem geworden. Doch statt dieses rasch zu lösen, zögert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima hinaus. Angesichts der grossen finanziellen Probleme der Betroffenen ist dieser Entscheid für Inclusion Handicap völlig unverständlich.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap: Anrechenbare Mietzinsmaxima bei den EL
24.02.2016
EL-Reform: Leistungsniveau muss erhalten bleiben
Inclusion Handicap hat die Vernehmlassungsantwort zur Reform der EL-Reform eingereicht. Der Dachverband setzt sich insbesondere dafür ein, dass das Leistungsniveau der Rentner und Rentnerinnen mit tiefem Einkommen unbedingt erhalten bleiben muss.
Mehr Informationen und die komplette Stellungnahme zur-EL Reform
24.02.2016
Weiterentwicklung der IV: Die Ziele stimmen, die Massnahmen überzeugen nicht
Inclusion Handicap ist mit den Hauptzielen der Weiterentwicklung der IV einverstanden: Es ist wichtig, dass der Bundesrat den Fokus auf Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und insbesondere Jugendliche setzt. In der Vernehmlassungsantwort kritisiert der Dachverband der Behindertenorganisationen Teile der vorgeschlagenen Massnahmen.
Mehr Informationen und die komplette Stellungnahme zur Weiterentwicklung der IV
03.02.2016
Trisomie 21 wird in die Liste der Geburtsgebrechen der IV aufgenommen
Der Bundesrat nimmt auf den 1. März 2016 die Trisomie 21 in den Anhang der Verordnung über Geburtsgebrechen auf. Dadurch übernimmt die Invalidenversicherung alle notwendigen medizinischen Behandlungen, die mit Trisomie 21 einhergehen, insbesondere auch von Muskelschwäche und wegen Oligophrenie (Intelligenzminderung). Für diese war bisher die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistungspflichtig.
Trisomie 21 wird in die Liste der Geburtsgebrechen der IV aufgenommen: mehr Informationen des BSV
02.02.2016
Familien bei den IV-Renten nicht länger diskriminiert
Teilzeitarbeitende mit Familie werden in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) in seinem Urteil vom 2. Februar entschieden. Procap Schweiz, eine Mitgliederorganisation von Inclusion Handicap, hatte vor 7 Jahren die Beschwerde beim EGMR eingereicht.
Mehr Informationen auf der Website von Procap
22.01.2016
Verbesserung in der Zusammenarbeit mit dem BAV
Inclusion Handicap hat sich mit Vertretern des Bundesamtes für Verkehr (BAV) getroffen, um die Zusammenarbeit bei den vereinfachten Plangenehmigungsverfahren (PGV) bei Eisenbahn-Infraktruktur-Projekten zu verbessern. Es wurde beschlossen, dass der Dachverband die Baupläne bereits per Verfahrenseröffnung erhält, also gleichzeitig wie die Kantone und die Gemeinden. Somit kann bereits in einem bedeutend früheren Stadium eines Projekts interveniert werden. Die neue Lösung ist praxistauglicher als die bisherige, bei der Inclusion Handicap im Rahmen der Verfügung nur mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht die Interessen der Menschen mit Behinderungen durchsetzen konnte.
PGV werden dann durchgeführt, wenn ein Infrastrukturprojekt nicht öffentlich ausgeschrieben wird.
21.01.2016
MS Linth noch nicht barrierefrei
Inclusion Handicap hat auf Anfrage bei der Erneuerung des Innenausbaus der MS Linth auf diverse Punkte hingewiesen, welche dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nicht entsprechen. Bei der Installation eines zugänglichen WC konnte eine Lösung gefunden werden. An den Billettschaltern wird zwar eine Gegensprechanlage montiert, jedoch keine mit einer Induktionsverstärker, was für Menschen mit einer Hörbehinderung ein Problem darstellt. Des Weiteren hat Inclusion Handicap die ZSG gebeten, Massnahmen im Sinne des Zweisinnenprinzips für die Kundeninformationssysteme zu prüfen. Die Ausführungen für Schiffe des BAV sind aus Sicht für Reisende mit Beeinträchtigungen ungenügend.
20.01.2016
Letzte Verbesserungen für neuen Albula-Zug angebracht
Inclusion Handicap besichtigte kurz vor Inbetriebnahme den neuen Albula-Zug der «Rhätischen Bahn» und legte die taktile Beschilderung fest, welche Menschen mit einer Sehbehinderung zur Orientierung dienen. Dank weiterer Inputs werden an den Fahrzeugen noch vor der definitiven Inbetriebnahme weitere Optimierungsmassnahmen umgesetzt.
13.01.2016
«IV in Zahlen» für 2016 ist online
«Die IV in Zahlen» fasst die aktuellen Geldbeträge, Kostenbeiträge und Preislimiten in der IV und den Ergänzungsleistungen zusammen. Die Publikation wird jeweils im Januar aktualisiert. Die Zahlen für 2016 sind nun verfügbar.
«Die IV in Zahlen» (PDF)
19.12.2015
Nachbesserung der Pflegefinanzierung: Vernehmlassungsantwort eingereicht
Inclusion Handicap hat in der Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative von Christine Egerszegi nur unter gewissen Bedingungen zugestimmt und gleichzeitig geltend gemacht, dass noch weitere offene Punkte der Pflegefinanzierung geklärt werden müssen.
Mehr Informationen und Vernehmlassungsantwort zur Nachbesserung der Pflegefinanzierung
10.12.2015
Das Fortpflanzungsmedizingesetz kommt erfreulicherweise vor das Volk: Gefährliche Tendenz zur Selektion
18 Organisationen, die das Referendum gegen das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) unterstützt haben, haben am 9. Dezember der Bundeskanzlei ihren Anteil an den Unterschriften überreicht. Jetzt kommt das Gesetz nach der Verfassungsänderung vors Volk. Dies ermöglicht eine vertiefte gesellschaftliche Diskussion über die Möglichkeiten und Gefahren der Fortpflanzungsmedizin. Integration Handicap unterstützte das Referendum, von den Mitgliederorganisationen sind AGILE.CH, insieme, Procap und die Vereinigung Cerebral im Referendumskomitee vertreten.
Medienmitteilung des Komitees «Vielfalt statt Selektion»
07.12.2015
Weiterentwicklung der IV: Start der Vernehmlassung
Nach rund 1-jähriger Vorbereitungszeit (mit intensiven Diskussionen in der AHV/IV-Kommission und im IV-Ausschuss) hat der Bundesrat am 7.12.2015 seinen Entwurf zur Weiterentwicklung der IV in die Vernehmlassung geschickt. Er will mit einer Reihe von neuen Eingliederungsmassnahmen in erster Linie junge Menschen mit psychischen Behinderungen früher erfassen und gezielter beraten und begleiten, um die Zahl der neuen Renten für diese Personengruppe zu verringern.
Mehr Informationen zur Weiterentwicklung der IV
07.12.2015
Die Schonfrist ist vorbei – jetzt müssen mehr Taten folgen
Integration Handicap hat in seiner ersten Medienkonferenz vom 7. Dezember Position zu der Nationalen Behindertenpolitik, der Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sowie der IV-Strategie bezogen. Alle Geschäfte waren vom Bundesrat gleichentags am Vormittag präsentiert worden. «Es fehlt eine Gesamtstrategie, um die vollumfängliche Teilnahme der Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft sicherzustellen», kritisierte Pascale Bruderer, Präsidentin von Integration Handicap. Weitere Referentinnen und Referenten waren Christian Lohr (Nationalrat und Vize-Präsident von Pro Infirmis), der eine Gesamtsicht der Nationalen Behindertenpolitik verfocht, Verena Kuonen (Vize-Präsidentin von Integration Handicap) zum Thema Bildung sowie Sébastien Kessler (Partner iD-Géo) zu den Themen öffentlicher Verkehr und Bau.
Integration Handicap forderte mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen, eine Regelschule für alle Kinder und die konsequente Umsetzung eines behindertengerechten ÖV. Bei der IV-Strategie begrüsst Integration Handicap die Fokussierung auf die berufliche Eingliederung, setzt jedoch ein Fragezeichen hinter den Instrumenten.
mehr zur Nationalen Behindertenpolitik
03.12.2015
Appell der Bundespräsidentin zum Int. Tag der Menschen mit Behinderungen
In der ganzen Schweiz haben am 3. Dezember zahlreiche Anlässe stattgefunden: Diskussionsrunden, Strassenaktionen oder Konzerte. Das Motto lautete in diesem Jahr «Aktiv im Arbeitsleben – auch mit Behinderungen» Noch immer sind zahlreiche Menschen mit Behinderungen Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt. Der Beschäftigungsanteil ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich kleiner.
Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga appelliert an mehr Chancengleichheit. «Machen Sie sich Gedanken über Ihr Arbeitsumfeld und über den Platz, den die Betroffenen darin haben. Fragen Sie sich kritisch: Was kann ich tun, damit Menschen mit Behinderung ganz selbstverständlich in die Arbeitswelt einbezogen werden?», fordert sie in ihrem Appell zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen.
Aufruf der Bundespräsidentin
03.12.2015
Tagung: « Jetzt INKLUSION – und wir wissen wie!?»: Wichtiger Meilenstein für die Zukunft
Am 3. Dezember haben sich im Hotel Bern Vertreter und Vertreterinnen der Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap sowie weitere interessierte Kreise zur Tagung «Jetzt INKLUSION – und wir wissen wie!?» getroffen. Am Anlass wurde am Fundament gebaut, mit welchen Inhalten Inclusion Handicap weiterarbeiten wird, um die Vision einer inklusiven Gesellschaft zu erreichen.
Nach Inputreferaten von Präsidentin Pascale Bruderer, Christian Lohr, Nationalrat und Vize-Präsident von Pro Infirmis, sowie Andreas Rieder, Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, diskutierten die Teilnehmenden in sechs Workshops. Zu den Themen «Zugang zu Bauten und den öffentlichen Verkehr», «Partizipation», «Bildung», «Arbeit», «Angemessener Lebensstandard» und «Selbstbestimmtes Leben» wurden Probleme diskutiert, Handlungsbedarf eruiert und Forderungen formuliert. Dies geschah auf Basis des von Integration Handicap und der Arbeitsgruppe UNO-BRK/Nationale Behindertenpolitik erarbeiteten «Baukastens». Dort fliessen nun die Tagungsresultate ein, womit Inclusion Handicap künftig ein starkes und umfangreiches Grundlagendokument hat, um umfassend politische Position zu beziehen.
Am Schluss der Tagung wurde einerseits ein «Leiterlispiel» präsentiert, welches den langen Weg zur Inklusion mit all den Fortschritten und Rückschlägen symbolisiert. Andererseits wurde die Online-Plattform «Sensor UNO-BRK» in das Leben gerufen. Dort werden wir die Anregungen der Menschen mit Behinderungen abholen (www.uno-brk.ch). Die Plattform wird laufend weiterentwickelt und ausgebaut.
Zum Sensor UNO-BRK
01.12.2015
Erfreulicher Ausbau der Grundversorgung bei der Telefonie
In der revidierten Fernmeldeverordnung hat der Bundesrat erfreulicherweise die Grundversorgung ausgebaut, die namentlich Menschen mit Gehörlosigkeit und Hörbehinderungen zu Gute kommt. Künftig sollen die Telekommunikationsfirmen verpflichtet werden, einen Dienst anzubieten, mit dem per Videotelefonie in Gebärdensprache vermittelt werden kann.
Mehr zur revidierten Fermeldeverordnung
01.12.2015
Sparübung bei den SBB
Die SBB hat zuletzt über einschneidende Sparmassnahmen informiert. Offiziell sind davon keine Dienstleistungen betroffen, auf welche mobilitätseingeschränkte Reisende angewiesen sind. Trotzdem können sich die Sparmassnahmen indirekt auf solche Dienstleistungen auswirken, weil z. B. bei der Gepäckannahme und -ausgabe abgebaut. Dieses Personal bedient teilweise auch die Mobi-Lifte für Rollstuhlfahrer. Es muss sichergestellt sein, dass sich die angekündigten Sparmassnahmen nicht auf Dienstleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen auswirken. Allfällige Verschlechterungen in den genannten Bereichen sollen deshalb an Integration Handicap gemeldet werden. IH wird die gemeldeten Fälle weiterbearbeiten und die Fachkommissionen im Rahmen der Kommissionssitzungen über Massnahmen und Änderungen informieren.
01.12.2015
Zahlreiche Plangenehmigungsverfahren und Typenzulassungen
Integration Handicap hat Ende November und Anfang Dezember einige Plangenehmigungsverfahren begleitet und die Vorhaben analysiert. Die Perronverlängerung am Bahnhof Zürich Leimbach und der Umbau des Bahnhofs Walterswil-Striegel (SO) erfüllen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts. In zwei Fällen wurde jedoch Beschwerde erhoben: Beim Umbau der Bahnhöfe Lonay-Préverenges (VD) und Denges-Echandens ist der niveaugleiche Ein- und Ausstieg nicht gewährleistet. Integration Handicap beantragte, dass die Höhe der Perrons in beiden Fällen erhöht wird, damit der autonome Zugang von Menschen im Rollstuhl gewährleistet ist. Zudem analysierte Integration Handicap insgesamt 65 Typenzulassungen von Bussen.
01.12.2015
Beschwerde gegen Appenzeller Bahnen zurückgezogen
Die im September hier vermeldete Beschwerde gegen die Appenzeller Bahnen ist zurückgezogen wor-den. Integration Handicap traf sich mit Vertretern und Vertreterinnen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und der zuständigen Transportunternehmung, um die Problematik des niveaugleichen Ein- und Ausstiegs bei der neuen Durchmesserlinie zu diskutieren. Es wurde eine Einigung erzielt, dass die Bahnhöfe die Anforderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bis im Jahre 2023 erfüllen werden.
01.12.2015
Workshop Koordination Umbau an Bushaltestellen
Integration Handicap hat am Workshop «Nationale Koordination BehiG Bus» teilgenommen, bei dem es um die gesamtschweizerische Koordination des BehiG-gerechten Umbaus von Bushaltestellen ging. Er richtete sich unter anderem an die kantonalen Behörden, welche für die Umsetzung zuständig sind. Neben dem Erfahrungsaustausch über diverse Projekte wurde unter anderem der Einbezug der Gemeinden, der Umgang mit den knappen finanziellen Ressourcen oder die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit thematisiert.
01.12.2015
Erhöhung Intensivpflegezuschlag für schwerbehinderte Kinder?
Bereits vor mehr als drei Jahren hat Nationalrat Joder eine parlamentarische Initiative «Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden» eingereicht. Nachdem diese von der zuständigen Kommission beider Räte unterstützt worden ist, hat eine Subkommission verschiedene Hearings durchgeführt und Varianten besprochen. Nun hat die SGK des Nationalrats einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, mit welchem eine deutliche Erhöhung des Intensivpflegezuschlags der IV vorgeschlagen wird. Integration Handicap wird diesen grundsätzlich erfreulichen Vorschlag einer genaueren Prüfung unterziehen und abklären, ob er im Hinblick auf das anvisierte Ziel zweckmässig ist. Die Vernehmlassung läuft in diesem Fall noch bis Ende März 2016. Die Stellungnahme von Integration Handicap wird den Mitglied-Organisationen anfangs März zugestellt.
Mehr Informationen zur Erhöhung des Intensivpflegezuschlags
30.11.2015
Organisation der Eisenbahninfrastruktur
Im Dezember wurde die Vernehmlassung zur Organisation der Eisenbahninfrastruktur abgeschlossen. Sie betrifft insofern die Rechte von Menschen mit Behinderungen, als dass die eine Änderung des BehiG-Geltungsbereichs zur Folge haben soll. Zu den Vorschlägen hat Inclusion Handicap im Rahmen ihrer Stellungnahme detailliert Stellung genommen.
Organisation der Eisenbahninfrastruktur: mehr Informationen
26.11.2015
Kürzung des Bundesbeitrags an die IV?
Mit einem neuen Massnahmenpaket schlägt der Bundesrat vor, rund eine Milliarde Franken jährlich zu sparen, um die Bundesfinanzen im Gleichgewicht zu behalten. Betroffen ist auch der Bundesbeitrag an die IV, der ab 2018 um gut 60 Millionen Franken jährlich gekürzt werden soll. Damit würde die Sanierung der IV-Finanzen weiter hinausgezögert und als Folge davon die Gefahr für neue Sparmassnahmen in der IV wieder erhöht. Integration Handicap wird sich in der laufenden Vernehmlassung gegen den Vorschlag wehren. Die Vernehmlassungsfrist läuft ebenfalls am 18.3.2016 ab.
Informationen des EFD zum Stabilisierungsprogramm 2017 - 2019
25.11.2015
ELG-Revision: Weitere Vernehmlassung
Der Bundesrat hat den seit langem erwarteten Entwurf für eine Gesamtrevision der Ergänzungsleistungen verabschiedet und Ende November 2015 in die Vernehmlassung geschickt. Politisch höchst umstritten sind die beabsichtigten Einschränkungen bezüglich des Kapitalbezugs aus beruflicher Vorsorge. Der Vorschlag enthält darüber hinaus eine Reihe von kostensenkenden Massnahmen wie etwa die Reduktion des Vermögensfreibetrags und die Reduktion des Mindestbetrags der EL zur Finanzierung der Krankenkassenprämien. Andere in die Diskussion eingebrachte Abbau-Ideen will der Bundesrat jedoch glücklicherweise nicht weiterverfolgen. Die Arbeitsgruppe Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen von Integration Handicap wird nun versuchen, so rasch wie möglich eine gemeinsame Position zu erarbeiten, welche dann den Mitglied-Organisationen noch im Februar zur Verfügung gestellt werden soll. Die Vernehmlassung läuft ebenfalls am 18.3.2016 ab.
Keinen Bestandteil der ELG-Revision bildet die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen. Dieses Geschäft ist vom Nationalrat in der Herbstsession an seine Kommission mit dem Auftrag zurückgewiesen worden, die Vorlage nun materiell zu beraten und dann dem Rat er-neut vorzulegen. Bis heute ist das Geschäft jedoch noch immer nicht in der SGK traktandiert worden.
Mehr zu den EL-Reformen
24.11.2015
TV-Stationen müssen in die Pflicht genommen werden
Anhörungsantwort von Inclusion Handicap zu den Ausführungsbestimmungen des RTVG-Gesetzes.
Zur Position von Inclusion Handiap zur den Ausführungsbestimmungen des RTVG-Gesetzes
19.11.2015
Revidiertes Bürgerrechtsgesetz nur teilweise befriedigend
Der Entwurf des revidierten Bürgerrechtsgesetzes sieht vor, dass ausländische Personen, die den Schweizer Pass beantragen, Einbürgerungskriterien erfüllen müssen. Zwei dieser Kriterien – der Sprachnachweis und Bestimmungen zur Job- bzw. Bildungssituation - werden unter Berücksichtigung der Behinderung beurteilt. Die Rücksichtnahme auf besondere Lebensumstände ist zu begrüssen. Es ist jedoch unverständlich, dass diese Stossrichtung nicht konsequent durchgesetzt wird.
Mehr Informationen zum Revidiertes Bürgerrechtsgesetz