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Angemessener Lebensstandard

Inclusion Handicap setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die nötigen finanziellen Mittel erhalten, um aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK ) verlangt einen angemessenen Lebensstandard. Können Betroffene diesen nicht durch Erwerbsarbeit erreichen, muss dies durch ein faires Sozialversicherungssystem garantiert sein.

Zwei Sozialversicherungen sind für Menschen mit Behinderungen zentral: Die Invalidenversicherung und – falls deren Renten die Existenz nicht sichern, die Ergänzungsleistungen.

Die Versicherungen leisten unbestritten einen wichtigen Beitrag zu einem angemessenen Lebensstandard Inclusion Handicap eruierte im Schattenbericht dennoch Problemfelder. So z.B.

  • Die langen Verfahren bei der IV: Nicht selten geht es drei bis fünf Jahre, bis die IV einen Rentenentscheid gefällt hat. Meistens sind Betroffene während dieser Zeit gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen.
  • Unabhängigkeit der Gutachten: Viel zu oft werden Ärztinnen und Ärzte beauftragt, die tendenziöse Gutachten verfassen – zu Ungunsten der Versicherten (Mehr Informationen und Meldestelle für Opfer der Willkür hier).