Keine Diskriminierungen bei Triage-Entscheidungen in der IntensivmedizinMedienmitteilung vom 17.03.2022: Motion – Rechtsgrundlage für Triage-Entscheidungen
Menschen mit Behinderungen dürfen bei der intensivmedizinischen Versorgung nicht diskriminiert werden. Eine Motion von Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, beauftragt den Bundesrat, eine rechtliche Grundlage für Triage-Entscheidungen zu schaffen.
Die Covid-19-Pandemie hat die Bedeutung von Triage-Entscheidungen ins öffentliche Bewusstsein gebracht und führte auch an den Spitälern zu schwierigen Diskussionen. Bei Ressourcenknappheit auf Intensivstationen muss die Ärzteschaft eine Triage vornehmen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen besteht das Risiko bei der Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt zu werden. Der Bundesrat soll mit der in der Motion geforderten Rechtsgrundlage sicherstellen, dass bei solchen Entscheidungen Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden.
Demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage ist nötig
Heute gelten die Triage-Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Diese benachteiligten Menschen mit Behinderungen bei den angewandten Kriterien. Als Reaktion auf Kritik der Behindertenorganisationen wurden die Richtlinien Ende 2020 überarbeitet. Dies ist zwar begrüssenswert: Die Richtlinien sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Weiter betont Maya Graf, Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap: «Für solch existenzielle Entscheidungen über Leben und Tod bedarf es einer breiten Diskussion im Rahmen eines demokratischen Prozesses». «Denn Richtlinien einer Fachgesellschaft stellen keinen Ersatz für eine demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage dar.» Der Schweizer Gesetzgeber hat seine Schutzpflicht vor Diskriminierung in diesem Bereich nach Art. 11 und 25 UNO-Behindertenrechtskonvention sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Bundesverfassung bisher nicht wahrgenommen. Der Bundesrat wird nun aufgefordert gesetzliche Grundlagen zu schaffen.