Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG)
Das BehiG gilt seit dem 1. Januar 2004. Sein Zweck ist es, den Verfassungsauftrag (in Art. 8 Abs. 4 BV) zu konkretisieren und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verringern. Es enthält Vorschriften, wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden soll. Dafür sieht es Massnahmen in folgenden Bereichen vor:
- Bauten und Anlagen
- Öffentlicher Verkehr
- Dienstleistungen
- Schule
- Aus- und Weiterbildung
- Beschäftigung beim Bund
Bei der Beseitigung der Benachteiligungen müssen allerdings auch regelmässig andere Interessen berücksichtigt werden, wie z.B. der wirtschaftlicher Aufwand, Naturschutz oder Betriebssicherheit, damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt.
Folgende drei Verordnungen konkretisieren das BehiG: