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Kein Mindestrentenalter 30 bei der IV: Erfreulicher Kommissions-EntscheidIV-Weiterentwicklung in der SGK-N (18.05.2018)

Inclusion Handicap ist erleichtert über die Entscheide der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) zur IV-Weiterentwicklung: Sie will keine generelle Erhöhung des Mindestrentenalters auf 30 Jahre für IV-Bezügerinnen und Bezüger. Zudem spricht sie sich gegen Kürzungen bei Reisekosten aus, die im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen anfallen. Weiter sollen die Behandlungen von seltenen Krankheiten finanziert werden können.

Eine generelle Streichung der IV-Rente für junge Menschen mit Behinderungen unter 30 würde vielen ihre Existenz gefährden. Die Mehrheit der Betroffenen erhalten IV-Leistungen, weil sie aufgrund schwerer Beeinträchtigungen keine Möglichkeit haben, sich den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu finanzieren. Bei dieser Mehrheit führen auch langjährige Eingliederungsmassnahmen nicht dazu, dass sich die jungen Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt eingliedern können.

Zur Veranschaulichung: Ein 19-Jähriger mit Epilepsie und schwerer Autismus-Spektrum-Störung benötigt in vielen Lebensbereichen eine engmaschige Begleitung und erhält eine Hilflosenentschädigung der IV. Nach dem Besuch der Sonderschule ergeben die Abklärungen, dass der junge Mann keine Chance hat, in der freien Wirtschaft eine Arbeit zu finden. Würde er bis zum 30. Altersjahr keine Rente erhalten, wäre seine Existenz gefährdet.

Gezielte Förderung ist effektiv

Inclusion Handicap ist ebenfalls der Ansicht, dass bei einer Minderheit der Jugendlichen mit Beeinträchtigungen das Eingliederungspotenzial nicht voll ausgeschöpft wird. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen begrüsst deshalb die Stossrichtung, die beruflichen Eingliederungsmassnahmen insbesondere für junge Menschen gezielt auszubauen. Früherfassung, verbesserte Unterstützung und Begleitung sind echte Lösungen, um es Jugendlichen und jungen Menschen zu erleichtern, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Es ist erfreulich, dass die Mehrheit der Kommission dies auch so sieht.

Keine Kürzung der Reisekosten auf dem Buckel von Kindern

Ebenfalls erfreulich ist der Entscheid der Kommission, die Reisekosten, die im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen bei Geburtsgebrechen entstehen, nicht zu kürzen. Denn Kinder mit einer Geburtsbehinderung müssen oft während Jahren intensive Behandlungen über sich ergehen lassen, die in einigen wenigen Spezialklinken angeboten werden. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Familie aus Graubünden regelmässig nach Zürich in das Kinderspital fahren muss. Die Eltern haben in solchen Fällen zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten und häufig Erwerbsausfall. Die Übernahme der Reisekosten durch die IV ist eine wichtige finanzielle Entlastung.

Behandlung von seltenen Krankheiten soll finanziert werden können

Die Kommission entschied ausserdem, dass die IV auch die Behandlungen von seltenen Krankheiten finanzieren kann, bei denen die Wirksamkeit noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte. Denn aufgrund geringer Fallzahlen ist es bei seltenen Krankheiten schwierig, wissenschaftliche Untersuchungen zu tätigen. Inclusion Handicap sprach sich dafür aus, dass die Häufigkeit des Auftretens von Krankheiten mitberücksichtigt wird.

Inclusion Handicap ist erleichtert über die Entscheide der SGK-N und wird sich auch im Nationalrat dafür einsetzen, dass die grosse Kammer ihrer vorberatenden Kommission in diesen Punkten folgt.