Fakultativprotokoll UNO-BRK
Inclusion Handicap fordert, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll zur UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert. Dies würde die konsequente Umsetzung der Konvention fördern.
Die Schweiz ist noch weit weg von einer konsequenten Umsetzung der BRK, wie dies Inclusion Handicap im Schattenbericht ausführlich dargelegt hat. Die Ratifizierung des Fakultativprotokoll würde die Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen fördern. Betroffene, die einen Verstoss gegen die BRK geltend machen, könnten mittels Individualbeschwerde an den Ausschuss gelangen, nachdem sie den Schweizer Rechtsweg bis zur letzten innerstaatlichen Instanz (z.B. Bundesgericht) bestritten haben. Stellt der UNO-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen einen Verstoss gegen die Konvention fest, erlässt er konkrete Empfehlungen. Der Staat wird verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten Rechenschaft über die eingeleiteten Massnahmen abzulegen.
Das Fakultativprotokoll fördert die konsequente Umsetzung der BRK.
Das Fakultativprotokoll sieht keine inhaltliche Ausweitung der Rechte vor, die in der Konvention festgehalten ist, sondern hat lediglich prozessuale Folgen: Der Ausschuss würde zu einer letzten Instanz nach dem Schweizer Bundesgericht.
Vorgehen bewährt sich bei anderen Konventionen
Dieses Vorgehen hat sich in der Schweiz bewährt; bei anderen UNO-Konventionen hat sie das Fakultativprotokoll ratifiziert, so z.B. bei denjenigen gegen Folter, zur Beseitigung der Rassendiskriminierung oder für die Rechte der Frauen sowie Kinder. Die Umsetzung der Rechte und die Gleichberechtigung konnten dadurch vorangetrieben werden. Und die Erfahrung zeigt ausserdem: Es ist mitnichten mit einer Beschwerdeflut zu rechnen.
Neben der Individualbeschwerde ist ausserdem das Untersuchungsverfahren Bestandteil des Fakultativprotokolls: Der Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen kann von sich aus aktiv werden, wenn in einem Vertragsstaat systematische oder schwerwiegende Verletzungen der Konvention nachgewiesen werden können.
Petition zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls
Trotz Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen nicht die Möglichkeit, bei allfälligen Verletzungen ihrer Rechte zum UNO-Ausschuss zu gelangen. Wir fordern deshalb den Bundesrat mit einer Petition auf, die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur UN-BRK unverzüglich in die Wege zu leiten.
Die Petition wurde im Herbst 2022 mit über 13'000 Unterschriften eingereicht. Die Antwort des Bundesrats steht noch aus.