Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Behindertenrechts­konvention (BRK)

Die UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UN-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft.

Seit den 1960er Jahren wird der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in den Vereinten Nationen mittels konkreter Abkommen geregelt. Mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die UNO Generalversammlung 2006 wurden die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen konkretisiert.

Die Behindertenrechtskonvention stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Zweck der UNO-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. An der Entstehung der UNO-BRK waren Menschen mit Behinderungen massgeblich beteiligt.

Die Konvention beinhaltet sowohl bürgerliche, politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und umfasst etwa das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Zugang zu Informationen.

Seit 2014 in Kraft

In der Schweiz wurde die Konvention 2014 ratifiziert. Sie trat am 15. Mai 2014 in Kraft. Die Schweiz verpflichtet sich damit zu einer inklusiven Gesellschaft. Diese wird unter anderem durch  Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung, die Garantie der Existenzsicherung, oder das Recht auf selbstbestimmtes Leben erreicht werden.

Inclusion Handicap war gemeinsam mit zahlreichen Behindertenorganisationen in die Vernehmlassung involviert und koordinierte die Aktivitäten zur Ratifizierung. Der Dachverband der Behindertenorganisationen koordiniert den Schattenbericht, der 2017 eingeeicht wurde. Der Bundesrat legte Ende Juni 2016 Rechenschaft zur Umsetzung der UN-BRK ab (Initialstaatenbericht). Er bleibt dabei zu grossen Teilen auf der gesetzgeberischen Ebene und lässt die tatsächliche Umsetzung ausser Acht.