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Bushaltestelle in Düdingen bleibt ein Problemfall – Inclusion Handicap zieht Beschwerde weiter

Der Kanton Freiburg ist ein Sorgenkind bei der hindernisfreien Gestaltung der Bushaltestellen, seine Politik erlaubt den selbstständigen Zu- und Ausstieg von Menschen mit Behinderungen nicht. Die kantonale Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion (RUBD) hat nun eine Beschwerde von Inclusion Handicap zu einer Bus-haltestelle in Düdingen – nach einer Verfahrensdauer von über drei Jahren – zwar teilweise gutgeheissen. Dennoch ist die autonome Benutzung der Bushaltestelle nicht gewährleistet, weshalb der Dachverband der Behindertenorganisationen die Beschwerde an das Kantonsgericht Freiburg weiterzieht.

Damit Bushaltestellen dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen, müssen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Busverkehr autonom benutzen können. Dies setzt eine Perronkantenhöhe von mindestens 22 cm voraus, wie dies in der entsprechenden Norm (VSS) festgehalten ist, und die sowohl vom Verband des öffentlichen Verkehrs (VöV) und von den meisten Kantonen anerkannt wird. Denn nur so kann Niveaugleichheit zwischen Perronkante und Türen bei Niederflurbussen garantiert werden. Konkret heisst das: Der Abstand zwischen Haltekante und Fahrzeug darf horizontal maximal 75 mm und vertikal maximal 50 mm betragen.

Kleinere Neigung allein reicht nicht

In Düdingen wurde das Perron der Bushaltestelle «Briegli» an der Duensstrasse in Düdingen nicht so gebaut, dass sie autonom nutzbar ist. Inclusion Handicap hatte dagegen im April 2016 Beschwerde eingereicht. Dreieinhalb Jahre später, am 4. Oktober, hat sich die RUBD nun endlich zu einem Entscheid durchringen können – und Inclusion Handicap nur teilweise Recht gegeben. Die verfügte Lösung ist nicht zufriedenstellend. Die RUBD anerkannte, dass sich der Bus als Folge der tiefen Perronkante derart fest absenken muss, dass der Einstieg in den Bus u.a. für Personen im Rollstuhl zu steil wird. Sie ordnete deshalb eine Anpassung der Strassenneigung bei der Haltestelle an. Dennoch hat Inclusion Handicap die Beschwerde nun an das Kantonsgericht weitergezogen: Auch wenn die Neigung kleiner wird, sind die Abstände zwischen Haltekante und Fahrzeug zu gross, was keinen autonomen Zu- und Ausstieg gewährt. Dies haben Messungen von Inclusion Handicap ergeben. 

Fünf Mal versuchte ein Rollstuhlfahrer während des regulären Betriebs, bei der entsprechenden Haltestelle einzusteigen, nicht einmal ergaben die Messungen die BehiG-konformen Werte. Der Weiterzug an das Kantonsgericht Freiburg war somit unausweichlich. Das Verfahren hat einen wegweisenden Charakter, da die Umsetzung in Freiburg aktuell nicht konform mit der Bundesgesetzgebung ist.