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Was lange währt wird endlich gut: Beim Bahnhofsumbau geht es vorwärtsUmsetzung des BehiG an Bahnhöfen: Bericht des BAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute den Stand zur Umsetzung des behindertengerechten Umbaus von Bahnhöfen präsentiert. Inclusion Handicap nimmt den Bericht mit Genugtuung zur Kenntnis: Nach langer Wartezeit geht es endlich vorwärts.

Lange hat es gedauert, nun geht es vorwärts: Bis 2023 sollen rund drei Viertel der Bahnhöfe in der Schweiz so umgebaut sein, dass Reisende mit Behinderungen sie autonom nutzen können. 2023 läuft die Frist ab, die das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) festhält. Danach sollen weitere rund 100 Projekte angepasst sowie weitere Bahnhöfe geprüft werden. Dies geht aus dem Standesbericht «Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bahnhöfen und Eisenbahnhaltestellen» hervor.

Die Verspätung bei der Umsetzung des BehiG ist ärgerlich und liegt darin begründet, dass die Transportunternehmen und das BAV viel zu lange gewartet haben. Das Gesetz ist seit 2004 in Kraft, die Umsetzungsplanung erfolgt nun ganze 14 Jahre später.

Dies erklärt auch die hohen Investitionskosten, die man bei rechtzeitiger Planung auf viele Jahre mehr hätte verteilen können. Kommt hinzu, dass der Umbau nicht nur Reisenden mit Behinderungen einen Vorteil bringt, sondern mehr Komfort für alle Passagiere, z.B. auch Eltern mit Kinderwagen oder Seniorinnen und Senioren.

Inclusion Handicap ist froh, dass es bei den Bahnhofumbauten nun vorwärts geht. Nun gilt es, die einzelnen Projekte so umzusetzen, dass die autonome Nutzung gewährleistet ist. Dazu müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen miteinbezogen werden.

Strategie nach Intervention angepasst

Das BAV hatte seine Strategie zur Umsetzung des BehiG erstmals 2017 präsentiert. Inclusion Handicap intervenierte damals, weil diese Strategie in gewissen Punkten mit den Anforderungen des BehiG nicht vereinbar war. Das BAV zeigte sich gesprächsbereit und passte nach einem konstruktiven Austausch mit Inclusion Handicap die Planungshilfe an, womit mehr Bahnhöfe umgebaut werden.

Die gesetzliche Verpflichtung, wonach Menschen mit Behinderungen den öffentlichen Verkehr autonomen benutzen können sollen, betrifft aber nicht «nur» Bahnhöfe. So bringen Umbauten der Infrastruktur alleine wenig, wenn die ganze Informationskette oder die Fahrzeuge nicht selbstständig nutzbar sind.


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