Rote Linie darf nicht überschritten werdenMedienmitteilung vom 16. September 2016: Reform der Ergänzungsleistungen (EL): Botschaft des Bundesrates
Fast die Hälfte der Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Bundesrat in der heute verabschiedeten Botschaft zur ELG-Reform das Leistungsniveau erhalten will. «Die steigenden Mieten sind für viele Menschen jedoch ein existenzielles Problem geworden», sagt Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap. «Diese Leistungen müssen unbedingt den realen Preisen angepasst werden.»
1‘175 Franken beträgt die Mindest-IV-Rente im Monat – ein Betrag, der nicht zum Überleben reicht. Fast die Hälfte der IV-Bezüger und –Bezügerinnen sind deshalb auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen, ist erleichtert, dass der Bundesrat im Rahmen der ELG-Reform keine Leistungen kürzen will. «Viele Menschen mit Behinderungen sind auf faire Ergänzungsleistungen angewiesen, um ein würdiges Leben führen zu können», sagt Neruda. «Die Existenzsicherung darf unter keinen Umständen gefährdet werden.» Inclusion Handicap appelliert an das Parlament, keine weiteren Kürzungen vorzunehmen.
Steigende Mieten kaum mehr bezahlbar
Zu einem existenziellen Problem sind insbesondere die steigenden Mieten geworden: Einer Familie werden maximal 1‘250 Franken des Mietzinses an die Ergänzungsleistungen angerechnet. Dieser Betrag ist seit 2001 unverändert. «Seither haben sich die Mieten jedoch um über 20 Prozent erhöht. Der Betrag reicht z.B. für eine fünfköpfige Familie nie aus, um die Miete zu bezahlen», sagt Neruda. «Eine Anpassung an die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt ist absolut dringend.» Namentlich für Personen im Rollstuhl ist es ein finanzieller Kraftakt, eine Wohnung zu mieten: Rollstuhlgängige Wohnungen sind sehr oft teure Neubauten.
Menschenrechtliche Verpflichtung der Schweiz
Mit der Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat sich die Schweiz verpflichtet, für einen «angemessenen Lebensstandard» zu sorgen. Weitere Kürzungen würden dieser Verpflichtung zuwider laufen.
Inclusion Handicap ruft die Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen auf, am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) auf ihre oft prekäre finanzielle Situation aufmerksam zu machen. Unter dem Motto «Genug zum Überleben - aber auch zum Leben?» sollen zahlreiche Events und Aktionen in der ganzen Schweiz durchgeführt werden.
Die Position von Inclusion Handicap wurde in Zusammenarbeit mit den 24 Mitgliederorganisationen erarbeitet.
Auskunft:
Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Petra.kern@inclusion-handicap.ch, 079 714 07 37