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Krankenkassen: Künftige Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen?

Inclusion Handicap setzt sich dafür ein, dass die Leistungen der Krankenkassen im Bereich der Grundversicherung keine Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen erzeugen. Die Grundversicherung bezahlt Gesundheitsleistungen wenn diese wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Anwendung dieser Kriterien darf keine diskriminierenden Folgen haben.

Der Bundesrat hat Änderungen in der neuen Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in die Vernehmlassung geschickt. Inclusion Handicap nahm dies zum Anlass, um vorsorglich auf mögliche Verschlechterungen für die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen hinzuweisen. Diese ist nämlich gefährdet, je nachdem welches Modell zur Bestimmung der genannten Kriterien hinzugezogen wird.

Es deutet einiges darauf hin, dass vermehrt gesundheitsökonomische Modelle benutzt werden sollen. Demnach gäbe es z.B. Modelle, die den Nutzen einer medizinischen Leistung als niedriger ansehen, wenn die Lebenserwartung einer Person aufgrund einer Behinderung tiefer ist. Eine derart systematische Diskriminierung ist nicht zu tolerieren.

Inclusion Handicap schlug vor, dass in der KVV sowie bei einer möglichen künftigen Revision des Krankenversicherungsgesetzes eine Generalklausel zum Schutz vor Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen eingebaut wird. Denn solche Benachteiligungen  widersprächen der UNO-BRK, die verlangt, dass Menschen mit Behinderungen das Anrecht auf höchstmögliche Gesundheit und diskriminierungsfreien Zugang zum Gesundheitswesen haben.