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Neue Regelung zu den Versicherungsspionen ab September in Kraft

Die neuen Bestimmungen zu den Versicherungsspionen – der gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter - treten am 1. September in Kraft. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung erlassen. Inclusion Handicap hatte in der Vernehmlassungsantwort dazu einige Verschärfungen gefordert, wovon der Bundesrat einen Teil auch aufgenommen hat.

Am 25. November hatte die Schweizer Stimmbevölkerung Ja zur «Gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter» gesagt, entgegen der Position von Inclusion Handicap. Die Umsetzung dieses Entscheides wird am 1. September in Kraft treten. Der Bundesrat verabschiedete am 7. Juni die entsprechende Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSV).

Inclusion Handicap hatte in seiner Vernehmlassungsantwort vom Dezember 2018 eine massvolle Umsetzung verlangt. Unter anderem die Forderung nach einer Bewilligungspflicht für sämtliche Versicherungsspione hat der Bundesrat aufgenommen. Nicht zufriedenstellend ist jedoch, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen diese Bewilligungen erteilen soll: Inclusion Handicap bezweifelt, dass das BSV als Aufsichtsbehörde, für die Erteilung einer Bewilligung unabhängig genug ist.

Keine behindertenspezifische Kenntnisse nötig

Inclusion Handicap hatte zudem gefordert, dass Versicherungsspione neben einer Polizeiausbildung auch behinderungsspezifische Kennnisse nachweisen müssen. Denn wer eine Person observiert, muss wissen, wie ein Krankheitsbild – z.B. einer Depression oder eines Schleudertraumas – aussieht. Diese Vorschläge wurden nicht aufgenommen.

Kein Spionieren in den eigenen vier Wänden

Immerhin hat der Bundesrat auch ein paar massvolle Regelungen beschlossen. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass die Versicherungsspione nicht in das Innere von Wohnungen und Häusern observieren und keine Drohnen, Richtmikrophone oder Nachtsichtgeräte einsetzen dürfen.