Kürzungen bei den EL bedrohen ExistenzsicherungMedienmitteilung vom 16. März 2016: Reform Ergänzungsleistungen (ELG): Vernehmlassungsanwort
Die Ergänzungsleistungen (EL) sind für IV-Rentner und -Rentnerinnen in bescheide- nen finanziellen Verhältnissen von existenzieller Bedeutung. Die geplante Reform des Gesetzes (ELG) darf unter keinen Umständen die Betroffenen in noch grössere finan- zielle Engpässe treiben.
Inclusion Handicap unterstützt die Absicht des Bundesrates, das Niveau der Ergänzungsleistungen beizubehalten. Der Dachverband der Behindertenorganisationen stellt jedoch fest, dass gewisse Vorschläge bei der EL-Reform dieses Ziel gefährden.
EL sichert bereits heute kaum Existenzminimum
Es ist von elementarer Bedeutung, dass die Leistungen der EL keine substantiellen Kürzungen erfahren. Denn sie reichen bereits heute nur knapp aus, um eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zwei Probleme stehen dabei im Vordergrund:
- Die anrechenbaren Mietzinsmaxima entsprechen in keiner Weise mehr den tatsächlichen Mieten. Sie wurden seit 2001 nicht mehr der Teuerung angepasst, obwohl die Mieten seither stets gestiegen sind. Etliche EL-Bezüger und -Bezügerinnen müssen deshalb einen erheblichen Teil der Ergänzungsleistungen, der für den allgemeinen Lebensbedarf vorgesehen ist, für die Finanzierung der Miete verwenden. Dadurch sind zahlreiche Härtefälle entstanden. Doch die SGK des Nationalrates ignorierte die Dringlichkeit des Problems Ende Februar erneut.
- Personen, die in Heimen wohnen, sind ebenfalls stark betroffen. Ihr Betrag für die persönlichen Ausgaben legen die Kantone fest, womit einige mit 200 Franken im Monat auskommen müssen. Dies reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Kleider, Körperpflege, Transporte oder Freizeitaktivitäten zu decken. Inclusion Handicap fordert deshalb vom Bund, diesen Betrag im ELG einheitlich auf 500 Franken festzusetzen.
Bevormundung der Rentner und Rentnerinnen
Der Bundesrat schiesst mit seinem Vorschlag zur Anrechnung von Vermögensverzicht für die Altersvorsorge weit über das Ziel hinaus. Wenn die EL-Stellen regelmässig urteilen müssen, ob getätigte Ausgaben «aus besonders wichtigen Gründen» legitimiert sind, besteht die Gefahr, dass Rentner und Rentnerinnen sich nichts mehr leisten dürfen und bevormundet werden. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention, die ein selbstbestimmtes Leben und einen angemessenen Lebensstandard für Menschen mit Behinderungen fordert.
Auskünfte:
Georges Pestalozzi-Seger, Leiter Abteilung Sozialversicherungen. Tel.: 031 370 08 36, E-Mail: georges.pestalozzi@inclusion-handicap.ch