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Wirtschaftlichkeit statt Qualität beim Arztbesuch von Menschen mit Behinderungen?

Die Qualität der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen darf nicht reinem Kostendenken zum Opfer fallen, und das zu kleine Angebot von psychiatrischen Fachpersonen nicht noch verschärft werden. Dies kritisiert Inclusion Handicap bei der geplanten Neuregelung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten.

Die ständig steigenden Kosten bei den Krankenkassen sind ein Dauerbrenner. Der Bundesrat will dem entgegenwirken, indem die Bestimmungen zur Zulassung von Leistungserbringern – also medizinisches Fachpersonal wie Ärztinnen und Ärzte – geändert werden. Er schickte eine entsprechende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in die Vernehmlassung.

Eine behindertengerechte medizinische Versorgung ist gefährdert

Inclusion Handicap fordert einmal mehr, das KVG auf die Vereinbarkeit mit dem Behindertengleichstellungsrecht zu prüfen. An der aktuellen Vorlage sind namentlich die Kriterien an die Wirtschaftlichkeit kritisch, da Menschen mit Behinderungen teilweise deutlich mehr zeitlichen Aufwand als Menschen ohne Behinderungen der Ärztinnen und Ärzte in Anspruch nehmen. So sind bspw. bei komplexen Krankheitsbildern mehr Leistungen in der Abwesenheit der PatientInnen nötig, oder Menschen mit einer Kommunikationsbeeinträchtigung benötigen u.U. bereits bei einer einfachen Konsultation mehr Zeit. Wenn die Mediziner und Medizinerinnen nun unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit stehen, ist die adäquate medizinische Versorgung gefährdet, womit eine Diskriminierung gemäss Behindertengleichstellungsrecht vorläge.

Weiter wies Inclusion Handicap darauf hin, dass mit der aktuellen Vorlage das ohnehin schon knappe Angebot an psychiatrischem Fachpersonal noch verschärft würde.