SGK des Nationalrats stellt auf stur: Anrechenbare Mietzinsmaxima bei den ELMedienmitteilung vom 26. Februar 2016
Seit 2001 sind die Mieten in der Schweiz um 21 Prozent gestiegen. Dies ist für Bezüger und Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen zu einem existentiellen Problem geworden. Doch statt dieses rasch zu lösen, zögert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) die Erhöhung der anrechenbaren Mietzinsmaxima hinaus. Angesichts der grossen finanziellen Probleme der Betroffenen ist dieser Entscheid für Inclusion Handicap völlig unverständlich.
Seit 2001 sind die Mieten im Schnitt um 21 Prozent gestiegen, doch angepasst wurden die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen seither nie. Für IV- und AHV- Rentner und -Rentnerinnen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen ist dies ein existenzielles Problem: Um sich eine Wohnung zu leisten, reichen die dafür vorgesehenen Ergänzungsleistungen bei Weitem nicht mehr aus. Rentner und Rentnerinnen müssen einen beachtlichen Teil des Budgets für die Miete aufwenden, der eigentlich für die Deckung ihres allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist. Davon betroffen ist auch rund die Hälfte der Familien.
Verzögerungstaktik verschärft das Problem
Die SGK-N findet aber erneut kein Gehör für die Dringlichkeit des Anliegens und verschiebt das Geschäft bis Ende Jahr. Bereits im vergangenen Sommer wollte die Kommission das Geschäft zurückweisen, wurde von der grossen Kammer aber aufgefordert, es materiell zu behandeln. Nun kann die grosse Kammer den Entscheid nicht mehr korrigieren. Die Mehrheit der SGK-N argumentiert, dass die Anpassung der Mietzinsmaxima im Rahmen der allgemeinen Revision des ELG behandelt werden soll. Der Vorschlag des Bundesrates dazu ist aber erst in der Vernehmlassung. Bis das revidierte ELG in Kraft ist, wird es einige Jahre dauern. Die Situation für die Betroffenen ist jedoch untragbar, so dass eine erneute Verschiebung nicht zu verantworten ist.
Personen im Rollstuhl besonders betroffen
Personen im Rollstuhl leiden besonders stark unter der Situation, da rollstuhlgängige Wohnungen im Normalfall neuer und somit deutlich teurer sind. Über zwei Drittel der Menschen im Rollstuhl müssen in ihren eigenen vier Wänden Einschränkungen hinnehmen (s. Hintergrundinformationen von Procap). Die Behindertenorganisationen fordern deshalb, die Rollstuhlpauschale auf 600 Franken zu erhöhen. Aber auch davon zeigte sich die SGK-N unbeeindruckt. Die Mieten und die finanziellen Probleme vieler Menschen mit Behinderungen werden weiter steigen. Mehr Informationen finden Sie im Factsheet.
Auskünfte
Julien Jaeckle, Geschäftsleiter Inclusion Handicap
julien.jaeckle@inclusion-handicap.ch, Tel.: 078 666 02 59