Altersreform 2020: Unverantwortliche Beschlüsse treffen Menschen mit Behinderungen hart
Die Beschlüsse des Nationalrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 haben für Menschen mit Behinderungen gefährliche Folgen: Die grosse Kammer verschärfte die Vorlage des Ständerates in einem unsozialen Mass.
Die Altersreform ist auch für Menschen mit Behinderungen von grosser Bedeutung: Die beschlossene Senkung der Renten in der 2. Säule treffen sie besonders hart, da sie besonders häufig nur im Rahmen des BVG-Obligatoriums versichert sind. Inclusion Handicap kann sich mit der Senkung des Rentenumwandlungssatzes nur einverstanden erklären, wenn die Leistungseinbussen angemessen kompensiert werden. Die vom Nationalrat beschlossene Aufhebung des Koordinationsabzugs reicht dafür bei weitem nicht aus.
Inclusion Handicap fordert vielmehr auch in der 1. Säule Kompensationsmassnahmen, von denen namentlich Personen mit einem tiefen Einkommen profitieren können. Bezüger und Bezügerinnen von IV-Renten erhalten häufig nur eine minimale Rente aus der Pensionskasse, weshalb ihr Kompensationsbedarf umso grösser ist.
Rentenalter 67 reisst Loch in die IV
Zudem hat die «Stabilisierungsregel» für die AHV, die der Nationalrat beschloss, schädliche Auswirkungen auf die IV. Sie verlangt eine automatische Erhöhung des Rentenalters auf 67, falls der Stand des AHV-Fonds eine gewisse Grenze erreicht. Dabei gingen die Folgen für die IV vergessen: Der IV-Rentenbezug würde sich um zwei Jahre verlängern. Hinzu kämen IV-Neurentner und -Neurentnerinnen im Alter von 65 und 66 Jahren. Inclusion Handicap fordert, dass der IV bei einer solchen Regelung zusätzliche Einnahmen zugesprochen werden, z.B. mit einer Beitragserhöhung.
Die Reform der Altersvorsorge geht nun zurück in den Ständerat.