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Bahnhöfe

Bis 2023 hätte der gesamt ÖV in der Schweiz barrierefrei zugänglich sein müssen. Lange haben Behörden und Transportunternehmen dem Umbau von Bahnhöfen nicht die notwendige Priorität zugemessen. Die zwanzigjährige Frist wurde verpasst – vielerorts ist der ÖV von Menschen mit Behinderungen immer noch nicht autonom und spontan nutzbar. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) veröffentlicht jedes Jahr einen Standbericht, der den Stand der BehiG-Umsetzung im Eisenbahnbereich aufzeigt.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist im Jahr 2004 in Kraft getreten. Es forderte unter anderem die Möglichkeit der autonomen und spontanen Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch Menschen mit Behinderungen innerhalb einer 20-jährigen Frist. Bereits früh war absehbar, dass die Frist nicht eingehalten wird. Im Dezember 2017 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) deshalb eine Strategie präsentiert, um den Umbau von Bahnhöfen auf Vordermann zu bringen. Seither veröffentlicht das BAV einen Standbericht. Dieser listet auf, welche Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen autonom nutzbar sind und welche umgebaut werden. Aus der Ausgabe vom Juni 2024 geht hervor, dass die Anpassungen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit bei über 300 Bahnhöfen erst nach 2027 umgesetzt werden.

Hier finden Sie die Standberichte des BAV (externer Link)


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