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Trends in IV-Statistik setzen sich fortIV-Statistik 2023

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat Ende Mai 2024 die jährlich erscheinende IV-Statistik publiziert. Die Zahlen bestätigen bestehende Trends: Die Rentenzahlen bleiben tief – Versicherte mit psychischen Beeinträchtigungen bilden weiterhin den grössten Anteil der Rentenbezüger:innen.

Laut der Ende Mai 2024 vom BSV publizierten IV-Statistik hat die Invalidenversicherung (IV) im Jahr 2023 10,1 Milliarden eingenommen und 10,1 Milliarden ausgegeben. Damit schloss die Versicherung mit einem ausgeglichenen Umlageergebnis. Dank einem Anlageergebnis von 0,2 Milliarden resultierte im Total mit 0,2 Milliarden Franken erstmals seit 2019 wieder ein positives Betriebsergebnis. 

Die Invalidenversicherung (IV) entrichtete im vergangenen Jahr Leistungen an rund 456 000 Personen. Grösster Ausgabenteil bildeten dabei weiterhin die Renten, sie machen 56% (5.6 Mrd.) der gesamten Ausgaben der IV aus. 75% der 223 700 Rentenbezüger:innen in der Schweiz beziehen eine ganze IV-Rente. Der Anteil der IV-Rentenbeziehenden an der versicherten Bevölkerung liegt seit 2018 konstant zwischen 4,0 und 4,1 %. 2005 betrug der Anteil noch 5,3%.

Neurentenquote wieder angestiegen

2023 gab es 20'100 Neurentenbeziehende mit Wohnort in der Schweiz. Die Neurentenquote entspricht dem Anteil der Neurentenbeziehenden an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 18 und 63/64 Jahren. Nach einem Höchststand im Jahr 2003 von 5,9 ‰ ging sie bis 2013 um mehr als die Hälfte auf 2,6 ‰ zurück und blieb bis 2016 stabil. Seither stieg die Neurentenquote nun wieder auf 3,7 ‰ an, mit einem kurzfristigen Rückgang im Jahr 2022. Zu diesem jüngsten Anstieg trugen insbesondere Personen mit psychischen Erkrankungen bei. Entsprechend hat sich der Anteil der psychischen Krankheiten zwischen 2000 und 2023 von 35,6 % auf 49,9 % erhöht. Inzwischen wird rund jede zweite Neurente aufgrund einer psychischen Krankheit gesprochen.

Menschen mit psychischer Behinderung müssen noch stärker unterstützt werden

Bei der Invaliditätsursache setzt sich ein Trend fort: Der Anteil der Rentenbeziehenden mit einer psychischen Beeinträchtigung steigt kontinuierlich an. Seit 2018 stieg der Anteil um jeweils 1% und 2023 lag er bei 52%. Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene IV-Weiterentwicklung mit dem Fokus auf Jugendliche und Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung wird diesen Trend hoffentlich stoppen. Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen müssen die besonderen Bedürfnisse von Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung unbedingt vermehrt berücksichtigen.

Weitere Informationen aus der IV-Statistik

  • Zweitgrösster Ausgabenpunkt nach den Renten sind die Eingliederungsmassnahmen, bestehend aus medizinischen Massnahmen, beruflichen Massnahmen und Hilfsmitteln. Darauf folgt die Hilflosenentschädigung.
  • Seit dessen Einführung im Jahr 2012 stetig zugenommen hat der Bedarf nach einem Assistenzbeitrag: 2023 haben rund 4600 Personen einen Assistenzbeitrag bezogen. Somit erhielten knapp 12 % aller zu Hause wohnenden Hilflosenentschädigung-Beziehenden einen Assistenzbeitrag. 
  • Junge Versicherte unter 20 Jahren sowie Personen ab 55 Jahren bilden gemessen an der versicherten Bevölkerung die grössten Anteile der IV-Beziehenden: Während Personen unter 20 Jahren vor allem aufgrund von Geburtsgebrechen Leistungen für medizinische Massnahmen beanspruchen, beziehen Personen ab 55 grösstenteils eine IV-Rente. 
  • Ab 55 Jahren nimmt die Bedeutung von Hilfsmitteln mit steigendem Alter deutlich zu. Das am häufigsten abgegebene Hilfsmittel ist das Hörgerät.

Mehr Informationen auf der Website des BSV (externer Link)