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Überbrückungsleistungen kommen auch älteren Menschen mit Behinderungen zugute

Ältere Arbeitnehmende im Allgemeinen, solche mit Behinderungen im Speziellen, haben es schwer, bei Verlust des Arbeitsplatzes eine neue Stelle zu finden. Der Bundesrat will die finanzielle Sicherheit von älteren Arbeitslosen nun mit Überbrückungsleistungen (ÜL) sicherstellen. Inclusion Handicap begrüsst grundsätzlich die Massnahme, macht in der Vernehmlassungsantwort aber auch einige Verbesserungsvorschläge.

Der Bundesrat hat im Juni den Vorentwurf zum «Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose» in die Vernehmlassung geschickt. Er will damit das finanzielle Auskommen von Personen sichern, die mit 60 Jahren oder später ausgesteuert werden – also ihre Stelle verlieren und kein Anrecht mehr auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Die ÜL sollen Personen, die mindestens 20 Jahre in die AHV eingezahlt haben, ihr finanzielles Auskommen bis zum Erreichen des Pensionsalters sichern und ein mögliches Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern. Sie sollen sich bei der Berechnung an den Ergänzungsleistungen (EL) orientieren; so werden vermögende Personen (100'000 für Einzelpersonen, 200'000 für Ehepaare) kein Anrecht auf die Leistungen haben.

Ältere Personen mit Behinderungen besonders betroffen

Lösungen tun Not: Diverse Erhebungen zeigen, dass es ab 55 Jahren schwierig wird, eine Stelle zu finden – insbesondere, wenn jemand ausgesteuert ist. Denn Arbeitgeber stellen viel zu häufig keine älteren Personen ein. Dieses Problem akzentuiert sich, wenn die Stellensuchende eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen hat. Menschen mit Behinderungen haben es, unabhängig vom Alter, ohnehin schwerer auf dem Arbeitsmarkt und fühlen sich häufiger diskriminiert. Im Alter haben sie es also doppelt schwer. Die Gefahr, in die Sozialhilfe abzurutschen, ist gross. 

Inclusion Handicap begrüsst, dass der Bundesrat das Problem erkannt hat und das finanzielle Auskommen der Betroffenen sichern will. Einige Mängel hat der politische Dachverband der Behindertenorganisationen jedoch ausgemacht, u.a.:

  • Mindestalter 60: Statistiken zeigen, dass Personen ab 55 Jahren besonders gefährdet sind. Inclusion Handicap fordert, dass der Bundesrat dem Rechnung trägt und ab dem Alter 57 Anspruch auf ÜL besteht.
  • Starre Regelung: Mit dem aktuellen Vorschlag könnte es vorkommen, dass jemand ab 20 Jahren Vollzeit und ohne Unterbruch arbeitet, mit 57 aus wirtschaftlichen Gründen seine Stelle verliert und einen Tag vor seinem 60. Geburtstag ausgesteuert wird. Dann hat diese Person kein Anrecht auf ÜL. Inclusion Handicap fordert eine flexible Lösung für Personen, die lange in die Sozialwerke einbezahlt haben.
  • Schutz für ältere Arbeitnehmer: Es ist zu befürchten, dass Arbeitgeber aufgrund des Anspruchs auf Überbrückungsleistungen vermehrt ältere Arbeitnehmende entlassen. Diese Problematik muss im Auge behalten werden.