Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Centralbahnplatz wird hindernisfrei gebaut – Inclusion Handicap zieht Einsprache zurückMedienmitteilung vom 26. März 2019: Umbau Centralbahnplatz in Basel

Inclusion Handicap zieht die Einsprache gegen das Bauvorhaben am Centralbahnplatz in Basel zurück. Das Basler Baudepartement und die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) haben die Baupläne so angepasst, dass das Projekt dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entspricht. Inclusion Handicap ist erfreut über diesen Schritt. Das Verfahren zeigt exemplarisch auf: Die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechts ist hoch und hindernisfreies Bauen ist problemlos möglich, wenn der Wille da ist.

Inclusion Handicap ist froh, dass die Einsprache zum Bauvorhaben am Centralbahnplatz in Basel zurückgezogen werden kann. Es liegt nicht im Interesse des Dachverbands der Behindertenorganisationen Schweiz, das Umbauprojekt zu verzögern. Das Beispiel zeigt: Wenn Behindertenorganisationen frühzeitig in die Projektplanung einbezogen würden, finden sich Lösungen, die die autonome Nutzung des ÖV von Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Zudem zeigt das Projekt in Basel, wie wichtig das Verbandsbeschwerderecht ist: Es erlaubt Verbänden wie Inclusion Handicap, bei Verstössen gegen das Gesetz zu intervenieren. Die Erfahrung zeigt, dass gesetzliche Vorgaben ansonsten häufig nicht eingehalten werden.

Inclusion Handicap hatte die Einsprache beim Bundesamt für Verkehr (BAV) im Rahmen eines «Vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens» eingereicht. Die Umgestaltung wurde nicht öffentlich ausgeschrieben. Das BAV hatte Inclusion Handicap die Unterlagen zur Stellungnahme unterbreitet. Dieses zwischen Inclusion Handicap und dem BAV vereinbarte Vorgehen hat sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des BehiG bewährt.

Alle 8 Einsprache Punkte werden korrigiert

Nach der Einsprache von Inclusion Handicap hatte das Baudepartement und die BVB die Baupläne überarbeitet und so angepasst, dass sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Alle 8 Einsprachepunkte werden nun erfüllt, so dass die Einsprache nicht mehr aufrecht erhalten werden muss.

Neu wird bei der ersten und letzten Türe des Trams der Spalt zwischen Perron und Eingang sowie die vertikale Stufe jeweils entscheidend verkleinert. Dies ist insofern von zentraler Bedeutung, da das Aufmerksamkeitsfeld – ein Teil der taktil-visuellen Markierungen, an denen sich Personen mit Blindenstock orientieren – exakt vor einer dieser Türen platziert ist. Dies hätte für blinde Personen ein grosses Sturzrisiko bedeutet.

Zudem werden die Perronabschlüsse ebenfalls so gebaut, dass diese einerseits mit dem Blindenstock ertastbar und andererseits für Passagiere im Rollstuhl passierbar sind. Die Fahrgastinformationen – also die Monitore mit Fahrplanangaben – werden so ergänzt, dass sie auch akustisch widergegeben werden. Für blinde Reisende ist dies zwingend nötig. All diese Punkte werden vom BehiG verlangt.

Autonome Mobilität als zentraler Schlüssel zum selbstbestimmten Leben

Die selbstständige Nutzung des ÖV ist zentral, da sie ein selbstbestimmtes und selbstverantwortliches Leben ermöglicht. Von Menschen mit Behinderungen wird erwartet, dass sie Eigenverantwortung übernehmen und sich sozial sowie beruflich integrieren. Dann muss es ihnen möglich sein, eigenständig an ihren Arbeitsplatz zu gelangen.

Der Ball liegt nun beim BAV, den Umbau des Centralbahnplatzes in Basel zu verfügen.