Unrealistische Berechnungen führen zu mehr Sozialhilfefällen
Von der Coop Rechtsschutz in Auftrag gegebenen Studien zeigen, dass gesundheitsbedingt in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigte Menschen durch die Maschen der IV fallen, weil in der Praxis mit fiktiven Werten gemessen wird.
Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades greift die IV auf pauschalisierte Annahmen zurück, welche die realen Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht abbilden. Diese Praxis wirkt sich nachteilig auf ihren IV-Rentenanspruch und ihren Anspruch auf Umschulungsmassnahmen aus. Das ernüchternde Ergebnis: Immer mehr Menschen mit Behinderungen sind auf Sozialhilfe angewiesen.
Realitätsferne Lohnvorstellungen
Die IV stellt bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades häufig auf Lohntabellen der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamts für Statistik ab. Diese Lohntabellen unterscheiden jedoch nicht zwischen gesunden und gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmenden. Die Medianlöhne der LSE widerspiegeln das Lohnniveau von gesundheitlich beeinträchtigten Personen deshalb nur sehr unzureichend. Die von der Coop Rechtsschutz in Auftrag gegebenen Studien zeigen statistisch nachweisbare Lohneinbussen von Menschen mit Behinderungen auf. Sie kommen zum Schluss, dass die Löhne von erwerbstätigen IV-Rentnerinnen und -Rentnern rund 14 % unter dem Mittel- und gar 17 % unter dem Medianlohn der LSE-Erhebungen liegen. Bei der Berechnung des Rentenanspruchs müsste sich die IV also vielmehr an Löhnen orientieren, die Versicherte mit ihrer reduzierten Leistungsfähigkeit auf dem realen Arbeitsmarkt tatsächlich verdienen können.
Problematische Zementierung im Rahmen der IVV
Der Bundesrat beabsichtigt nun, die realitätsferne Praxis zur Ermittlung der massgebenden Erwerbseinkommen auf dem Verordnungsweg zu zementieren. In der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) soll künftig ausdrücklich festgehalten werden, dass die Medianwerte der LSE heranzuziehen sind: Mit weitreichenden Konsequenzen für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen.