Reform der beruflichen Vorsorge (BVG)
Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) beinhaltet trotz Senkung des Umwandlungssatzes gewisse soziale Absicherungen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind: So soll auch IV-Beziehenden ein lebenslanger Rentenzuschlag aus-bezahlt werden.
Der Bundesrat hat am 25. November die BVG-Reform präsentiert. Sie sieht keine wesentlichen Änderungen zur Vernehmlassungsvorlage vor.
Von der Reform sind auch Menschen mit Behinderungen betroffen, da die Pensionskassen im Invaliditätsfall auch Invalidenrenten auszahlen. Der Bundesrat hat die Reform eingeleitet, da die Finanzen der Pensionskassen und somit die Renten der 2. Säule unter Druck sind. Dies liegt unter anderem an der steigenden Lebenserwartung und an den tiefen oder gar negativen Zinsen. Deshalb schlägt der Bundesrat nun vor, den Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent zu senken. Dies führt zu tieferen Renten aus der 2. Säule.
Lebenslanger Rentenzuschlag
Inclusion Handicap anerkennt den Handlungsbedarf aufgrund der finanziellen Situation der Pensionskassen. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen kann der Senkung des Umwandlungssatzes aber nur deshalb zustimmen, weil die Einbussen der Übergangsgeneration mit einem lebenslangen Rentenzuschlag abgefedert werden sollen. Dies betrifft sowohl die Invaliden- als auch die Altersrenten. Finanziert werden soll der Rentenzuschlag durch eine Erhöhung des Lohnabzuges um 0,5 Prozent.
Versicherter Lohn wird erhöht
Inclusion Handicap unterstützt ausdrücklich den Vorschlag des Bundesrates, den Koordinationsabzug zu senken (von 24'885 auf 12'443 Franken). Dadurch erhöht sich der versicherte Verdienst und Personen, die Teilzeit arbeiten oder einen tiefen Lohn beziehen, sind besser abgesichert. Dies kommt vielen Menschen mit Behinderungen zu Gute, da sie überdurchschnittlich oft Teilzeit arbeiten oder einen tiefen Lohn aufweisen.
Hoher Handlungsbedarf bei der Eintrittsschwelle
Um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, hatte Inclusion Handicap in der Vernehmlassung erfolglos vorgeschlagen, die BVG-Eintrittsschwelle zu senken. Aktuell sind nur diejenigen Personen in der 2. Säule versichert, die mindestens 21'330 Franken jährlich verdienen. Mit einer Senkung dieses Betrags könnte der Kreis der Versicherten erhöht werden. Heute beziehen über die Hälfte der IV-Rentnerinnen und -Rentner keine Leistungen aus der 2. Säule, da sie häufig wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur noch schlecht bezahlte Arbeit finden und somit über keinen Versicherungsschutz verfügen. Dieses Manko muss behoben werden.