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Mit ausserordentlichem Teuerungsausgleich menschenwürdiges Dasein sichernHerbstsession

Gleich drei Motionen fordern in dieser Herbstsession einen sofortigen Teuerungsausgleich bei den ordentlichen Renten (AHV/IV/EL/ÜL). Von der aktuell hohen Teuerung sind auch IV-Rentner:innen stark betroffen – die IV-Renten reichten schon vorher kaum, um finanziell über die Runden zu kommen. Bereits morgen Mittwoch wird die Motion «Kaufkraft schützen» der Mitte-Fraktion im Nationalrat behandelt. Inclusion Handicap begrüsst die dringlichen Anpassungsforderungen und empfiehlt die Motion zur Annahme.

Die Teuerung steigt seit der COVID-19-Pandemie und dem Kriegsausbruch in der Ukraine laufend an und bewegt sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau – im August lag die Inflation laut BFS (externer Link) bei 3.5%. Am Mittwoch fordert eine Motion der Mitte-Fraktion (22.3792) (externer Link) nun per 1. Januar 2023 einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich bei den AHV- und IV-Renten sowie bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. Zudem soll der Bundesrat bis Anfang 2023 ein Konzept vorlegen, das aufzeigt, wie die ordentlichen Renten bei überdurchschnittlichen Teuerungsanstiegen regelmässig angepasst werden können. Dasselbe Anliegen behandelt der Ständerat am 26.9.2022 mit den Motionen von Pirmin Bischof (22.3803) (externer Link) und Paul Rechsteiner (22.3799) (externer Link).

Bundesrat muss Verpflichtungen aus UNO-BRK nachkommen

Für Menschen mit Behinderungen, die auf eine IV-Rente angewiesen sind, ist die aktuelle Situation prekär: IV-Renten allein reichen oft nicht aus, um die Existenz der Bezüger:innen zu sichern. Und selbst mit Ergänzungsleistungen, auf die rund die Hälfte der IV-Bezüger:innen angewiesen ist, reichen die finanziellen Mittel häufig nur knapp für das Nötigste. «Bereits vor dieser Inflation war trotz EL ein angemessener Lebensstandard, wie dies die UNO-BRK verlangt, für viele nicht gesichert. Besonders Menschen, die in einem Heim Leben, haben kaum genügend Mittel für persönliche Auslagen wie Kleider, Körperpflege oder Transportkosten», so Maya Graf, Ständerätin (Grüne/BL) und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Die Schweiz verpflichtet sich, in Art. 28 UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) und Art. 12 der Bundesverfassung (BV), für Menschen mit Behinderungen Mittel bereitzustellen, die für einen angemessenen Lebensstandard unerlässlich sind. Die aktuelle Situation fordert den Bundesrat nun zum sofortigen Handeln auf, um den Verpflichtungen aus BRK und BV nachzukommen.

Ordentlicher Teuerungsausgleich über Mischindex nicht ausreichend

In der Regel wird die Teuerung bei den Renten alle zwei Jahre über den Mischindex ausgeglichen. Was im Normalfall funktioniert, ist in der aktuellen Situation nicht ausreichend. Der Mischindex beruht zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Er hinkt der aktuellen Teuerung damit hinterher. Ein Teuerungsausgleich über den Mischindex würde damit zu einer Abschwächung oder Verzögerung der ordentlichen Anpassung führen. Die Teuerung würde demzufolge 2023 nicht voll ausgeglichen. Dies muss unbedingt korrigiert werden. Die behandelnden Räte sind aufgefordert, die aktuelle Situation ernst zu nehmen und die Kaufkraft der Rentenbezüger:innen schnellstmöglich zu schützen. Inclusion Handicap empfiehlt deshalb ein «Ja» zu den drei Vorlagen.

Auskunft

Jonas Gerber, Kommunikationsverantwortlicher Inclusion Handicap
, 031 370 08 42