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Politische Partizipation

Der Grundsatz der Inklusion ist untrennbar mit der vollen und wirksamen Partizipation bzw. Teilhabe verbunden. Menschen mit Behinderungen sollen am politischen Prozess uneingeschränkt teilnehmen können.

Ziel: Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt und autonom an Wahlen, Abstimmungen sowie Initiativen und Referenden teil.

Stimm- und Wahlrecht für alle

Menschen, die als dauernd urteilsunfähig gelten und unter umfassender Beistandschaft stehen, sind in der Schweiz grundsätzlich vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen, von denen v.a. Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen betroffen sind, sollten gestrichen werden. Stattdessen gilt es, Strukturen zu schaffen, die allen Menschen eine selbstbestimmte Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ermöglichen. Dies kann insbesondere durch die Bereitstellung der allenfalls notwendigen Unterstützung erfolgen.

Ende November 2020 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Genf beschlossen, die entsprechende Bestimmung in der Verfassung zu ändern. Der Kanton ist damit der erste, der die Vorgaben aus der UNO-Behindertenrechtskonvention erfüllt.

Abbau von Barrieren bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts

Für Menschen mit Behinderungen bestehen zahlreiche Barrieren bei der politischen Meinungsbildung und bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts. So ist für viele Menschen mit Sinnes- oder Körperbehinderungen heutzutage eine geheime Stimmabgabe nicht möglich. Eine barrierefreie elektronische Stimmabgabe oder Wahlschablonen könnten dem entgegenwirken. Barrierefreie Informationen für Wahlen und Abstimmungen würde die autonome Meinungsbildung für alle Menschen mit Behinderungen ermöglichen.

Ziel: Menschen mit Behinderungen haben vermehrt politische Mandate, öffentliche Ämter und andere gesellschaftlich bedeutsame Funktionen inne.

Aktive Partizipation in Politik und Gesellschaft

Menschen mit Behinderungen sind in der Politik, in öffentlichen Ämtern, Gremien der Interessensvertretung, in Vereinen sowie in anderen gesellschaftlich relevanten Positionen untervertreten. Zudem treffen sie bei der Ausübung solcher Aufgaben auf viele Hürden technischer und sozialer Art.

Mittels Mentoring-Programmen von Parteien, der Unterstützung geeigneter Projekte, der Sicherstellung des barrierefreien Zugangs und der notwendigen Assistenzdienste sowie durch Förder- und Sensibilisierungsmassnahmen des Gemeinwesens könnten hier Verbesserungen erzielt werden. Schliesslich sollten Bund und Kantone auch alle Anstrengungen der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen gezielt fördern und Selbstvertretungsgremien konsequent in politische Angelegenheiten einbeziehen.


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