«Zu wenig gute Gutachter»: Das Zufallsprinzip muss rasch eingeführt werden Willkürliche IV-Gutachten: Untersuchungen des BSV
Inclusion Handicap hat die externe Untersuchung zu den IV-Gutachten, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) heute publiziert hat, zur Kenntnis genommen. Es gebe in der Tendenz zu wenig gute Gutachterinnen und Gutachter, heisst es in der Evaluation, in der die Stimmen der Versicherten zu wenig vorkommen. Für Inclusion Handicap gehen die Massnahmen deutlich zu wenig weit. Namentlich das Problem der wirtschaftlichen Abhängigkeit wird kaum gelöst. Deshalb sollten alle Gutachten nach dem Zufallsprinzip vergeben werden.
Das BSV hat zwei Berichte publiziert: Einerseits die externe Evaluation, welche die Qualität bei den IV-Gutachten untersucht, andererseits eine interne Analyse über die Aufsicht des BSV über die IV-Stellen. Dabei werden diverse Massnahmen vorgeschlagen, die für Inclusion Handicap deutlich zu wenig weit gehen, auch wenn sie geringfügige Verbesserungen bedeuten würden.
Untersuchung fast unter Ausschluss der Versicherten
Die Analyse spricht von einigen «schwarzen Schafen» unter den Gutachtern, die das System ausnutzen. Damit wird das Problem jedoch unterschätzt – vor allem unter Berücksichtigung derer enormen Umsätze, welche die Gutachter durch die Aufträge der IV-Stellen generieren. Kommt hinzu, dass die Auswahl der befragten Expertinnen und Experten fragwürdig ist. So kommen die Stimmen der Versicherten zu wenig vor.
Für Inclusion Handicap ist klar: Die Menge der qualitativ schlechten Gutachten sind nicht einfach nur Einzelfälle, wie der Zwischenbericht zu seiner Meldestelle gezeigt hat. Ein wichtiger Ansatz, der IV-Willkür entgegenzusetzen, ist das Zufallsprinzip auch für monodisziplinäre Gutachten, die den allergrössten Teil der Gutachten ausmachen. Mit dem Status Quo kann die Problematik der wirtschaftlichen Abhängigkeit nicht gelöst werden. Inclusion Handicap fordert eine rasche Einführung des Zufallsprinzips für alle Gutachten.
Fälle müssen neu aufgerollt werden
Die Evaluation kommt zum Schluss, dass es «in der Tendenz zu wenig gute Gutachter/-innen gebe». Deshalb schlägt das BSV vor, die Attraktivität der Gutachtertätigkeit zu steigern. Im Umkehrschluss heisst dies auch, dass in der Vergangenheit Versicherte Opfer von «schlechten» Gutachtern geworden sind. Fälle, in denen die Gutachten nachweislich von schlechter Qualität waren, müssen neu aufgerollt werden und «die schwarzen Schafe» aus dem Verkehr gezogen werden.
Keine Zielvorgaben mehr
Gleichzeitig veröffentlichte das BSV eine interne Analyse zu seiner Rolle als Aufsichtsbehörde über die IV-Stellen. Auf die unhaltbaren, quantitativen Zielvorgaben, wonach es den IV-Stellen vorgab, die Anzahl IV-Renten seien zu halten oder zu senken, wird richtigerweise künftig verzichtet. Dies ist auch ein Eingeständnis, dass diese Anreize falsch waren und einem ergebnisoffenen Verfahren entgegenwirken. Diese Massnahme ist auch ein Folge der Interpellation von Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.
Umsetzung muss eng begleitet werden
Inclusion Handicap ist dennoch erleichtert, dass endlich die richtigen Lehren aus dem Gutachterskandal gezogen werden. Der Dachverband der Behindertenorganisationen wird das Thema weiterhin eng begleiten. Die Meldestelle, an die sich Opfer der IV-Willkür wenden können, bleibt weiterhin aktiv, damit die Problematik weiterhin beobachtet werden kann.