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Fortschritte beim barrierefreien Taxi-Angebot in Genf - folgen auch andere Kantone?

Der Grosse Rat des Kantons Genf hat ein neues Taxi-Gesetz beschlossen, das auch Verbesserungen des Angebots für Menschen mit Behinderungen mit sich bringt. Inclusion Handicap hofft, dass der Beschluss Signalwirkung für weitere Kantone hat.

Das neue Gesetz über die «Taxis und die Transportfahrzeuge mit Chauffeur» regelt auch neue Dienstleistungsanbebote wie Uber, die zuvor in Genf verboten waren. Unternehmen ab einer gewissen Grösse müssen künftig sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen transportiert werden können – auch wenn nicht alle Fahrzeuge behindertengerecht sein müssen.

  • Neu werden Chauffeure und Chauffeusen beim Erlangen ihres Patentes geprüft, ob sie die nötigen Kenntnisse haben, um Menschen mit Behinderungen zu bedienen. Der Nachweis muss sowohl theoretisch als auch praktisch erbracht werden.
  • Chauffeure und Chauffeusen sind nun gesetzlich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die nötige und angemessene Assistenz zu leisten. Dazu gehört beispielsweise, dass blinde Menschen beim Einstieg begleitet werden oder ein Rollstuhl in das Fahrzeug eingeladen wird.
  • Die Taxi-Haltestellen müssen für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
  • Steuerreduktion für Unternehmen, die behindertengerechte Fahrzeuge anbieten.
  • Dienstleistungen wie z.B. die App von Unternehmen wie Uber müssen für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt zugänglich sein.  

Noch ist das Gesetz nicht definitiv durch, da Vertreter der Transportunternehmen angekündigt haben, gegen das Gesetz Rekurs einzulegen. Falls die neue Regelung wie vom Grossen Rat beschlossen in Kraft treten wird, ist dies für Menschen mit Behinderungen ein grosser Fortschritt. Es ist zu hoffen, dass andere Kantone diesem Beispiel folgen.