News
20.12.2024 - Büroöffnungszeiten über die Festtage
Inclusion Handicap wünscht frohe Festtage und ein gutes neues Jahr!
2024 war für Inclusion Handicap ein historisches Jahr. Am 5. September 2024 reichten der Dachverband der Behindertenorganisationen, seine Mitglieder und zahlreiche weitere Organisationen die Inklusions-Initiative ein. Die erfolgreiche Einreichung sowie zahlreiche weitere kleinere und grössere Erfolge bei politischen Geschäften und in der Rechtsberatung von Betroffenen zeigen: Der Weg ist noch lang, aber unsere Arbeit wirkt! Nun geht Inclusion Handicap in die Winterpause. Unsere Büros bleiben vom 24.12.2024 bis und mit 03. Januar 2025 geschlossen. Die Rechtsberatungen in Bern, Lausanne und Zürich sind zum Teil individuell geschlossen. Die Informationen dazu finden Sie hier: Link zur Rechtsberatung von Inclusion Handicap. Inclusion Handicap wünscht frohe Festtage, einen guten Rutsch und einen hervorragenden Start ins neue Jahr.
19.12.2024 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Nationalrat will betreutes Wohnen für EL-Bezüger:innen fördern
Der Nationalrat hat heute einer Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zugestimmt und spricht sich damit klar für das betreute Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen mit EL aus. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid und zählt darauf, dass der Ständerat dem selbstbestimmten Wohnen denselben Stellenwert einräumt wie die grosse Kammer.
Medienmitteilung
17.12.2024 - Verwaltungsgericht St. Gallen heisst Beschwerde gut
Recht auf Nachteilsausgleich gilt auch in der Berufslehre
Das Verwaltungsgericht St. Gallen heisst die Beschwerde eines KV-Lernenden mit Dyslexie gut, dem ein Zeitzuschlag für Prüfungen in der Berufsschule verweigert wurde. Bereits im vergangenen Mai verzeichnete Inclusion Handicap im Fall von Marion Vassaux einen Etappensieg beim Nachteilsausgleich für den Numerus clausus. Die beiden Urteile sind ein wichtiges Statement für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Medienmitteilung
03.12.2024 - Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Die Schweiz braucht ein griffiges Inklusionsgesetz
Am heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fordern Betroffene den Bundesrat mit einem breit abgestützten Appell zum sofortigen Handeln auf: Die Schweiz braucht ein umfassendes Inklusionsgesetz. Die laufende Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) greift deutlich zu kurz und lässt zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative unbeachtet.
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19.11.2024 - Teilrevision BehiG
Jetzt Appell an Bundesrat und Parlament unterschreiben!
Bei der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) läuft bisher einiges schief. Der Entwurf des Bundesrats verharrt in alten Denkmustern und geht deutlich zu wenig weit. Die Anliegen der Inklusions-Initiative werden ignoriert. Ein minimal überarbeitetes BehiG darf nicht den falschen Eindruck erwecken, dass genug für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen getan wird. Ansonsten drohen die Forderungen der Inklusions-Initiative auf dem Abstellgleis zu landen. Helfen Sie mit, das zu verhindern! Unterschreiben Sie jetzt den Appell an den Bundesrat und fordern Sie mit uns ein umfassendes Inklusionsgesetz.
Link zum Appell
14.11.2024 - Rechtliche und tatsächliche Gleichstellung
Umfassendes Inklusionsgesetz statt BehiG-Stillstand
Die laufende Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bleibt deutlich hinter den Forderungen der Inklusions-Initiative zurück. Inclusion Handicap stützt die Forderungen des Vereins für eine inklusive Schweiz, der in einem offenen Brief an den Bundesrat die Weiterentwicklung des BehiG zu einem umfassenden Inklusionsgesetz verlangt. Ab Anfang nächster Woche werden Unterschriften für einen Appell an den Bundesrat gesammelt.
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08.11.2024 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Sozialkommission des Nationalrats fordert mehr Leistungen für das betreute Wohnen
Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich heute erfreulicherweise relativ klar für die Vorlage zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) und somit für neue Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause ausgesprochen. Zentrales Anliegen der Vorlage ist es, die Autonomie von älteren Menschen und IV-Bezüger:innen mit EL zu stärken und das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Inclusion Handicap begrüsst, dass die SGK-N in gewissen Punkten weitergehen will als der Bundesrat. So soll die Betreuung zu Hause auch psychosoziale Aspekte und nicht ausschliesslich körperliche Einschränkungen berücksichtigen. Allerdings reicht der dafür vorgeschlagene Mindestbetrag aus Sicht von Inclusion Handicap nicht aus. Auch beim Zuschlag für die Miete einer Wohnung mit einem zusätzlichen Zimmer für eine Nachtassistenz braucht es weiterhin einen höheren Ansatz als vorgeschlagen. Erfreulich ist hingegen, dass sich die Kommission dafür ausspricht, den Zuschlag an alle Bezüger:innen auszurichten, wenn im gleichen Haushalt mehrere Nachtassistenzpersonen notwendig sind. Weiter soll der Zuschlag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung bei Wohngemeinschaften mit mehreren Personen mit Rollstuhl nicht nur einmal, sondern zweimal pro Haushalt möglich sein. Inclusion Handicap befürwortet die Empfehlungen der SGK-N überwiegend und zählt darauf, dass der Nationalrat in der Wintersession das autonome Wohnen ebenso hoch gewichtet.
30.10.2024 - Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen
Bund soll mehr Wahlfreiheit beim Wohnen schaffen
Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) fordert mehr Wahlfreiheit beim Wohnen von Menschen mit Behinderungen. In der gestrigen Kommissionssitzung hat sie mit 8 zu 2 Stimmen beantragt, die Motion 24.3003 für ein zeitgemässes Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) anzunehmen. Für Inclusion Handicap ist das Anliegen der Motion von zentraler Bedeutung. Ein modernisiertes IFEG ist unerlässlich für das autonome Wohnen von Menschen mit Behinderungen.
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25.10.2024 - Politische Rechte von Menschen mit Behinderungen
Kommission will diskriminierenden Stimmrechtsausschluss beenden
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will den Stimmrechtsausschluss von Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, aus der Verfassung streichen. An ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission eine entsprechende Motion beschlossen. Nun ist das Parlament in einem nächsten Schritt aufgefordert, die politische Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beenden.
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22.10.2024 - Von der Bundeskanzlei bestätigt
Inklusions-Initiative offiziell zustande gekommen!
Wie die Bundeskanzlei heute, 22.10.2024 bestätigt hat, ist die Inklusions-Initiative offiziell zustande gekommen. Von den 109'110 Unterschriften, die am 5. September 2024 eingereicht wurden, sind 107'910 gültig. Inclusion Handicap freut sich, dass auch dieser Schritt erfolgreich gemeistert wurde. Der Ball liegt nun bei der Politik. Diese ist auch bei anderen hängigen Geschäften aufgerufen, der Forderung nach rechtlicher und tatsächlicher Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mehr Rechnung zu tragen. In den kommenden Tagen sind in verschiedenen Kommissionen des Bundesparlaments wichtige Geschäfte traktandiert. So zum Beispiel in der Sozialkommission des Ständerats (SGK-S): Die Kommission berät am 29.10.2024 die Motion 24.3003 für gleiche Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen. Die freie Wahl von Wohnform und Wohnort ist eine zentrale Forderung der Inklusions-Initiative. Inclusion Handicap fordert die SGK-S auf, die dringend notwendige IFEG-Revision auf den Weg zu schicken.
Mehr Informationen zur Inklusions-Initiative
14.10.2024 - Schlussbericht Meldestelle zu den IV-Gutachten
Weiterhin erschreckende Resultate zu IV-Gutachten
Der Schlussbericht zur Meldestelle für Opfer der IV-Willkür von Inclusion Handicap zeichnet ein erschreckendes Bild über das Gutachterwesen in der IV. Zwar zeigen im Rahmen der IV-Weiterentwicklung eingeführte Massnahmen eine gewisse Wirkung. Die Qualität der Gutachten und die darin gestellten Diagnosen sind jedoch weiterhin häufig nicht haltbar. Inclusion Handicap fordert klare Verbesserungen und eine lückenlose Aufklärung der Missstände.
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08.10.2024 - Abteilung Gleichstellung
Sind Sie unsere neue Anwältin oder unser neuer Anwalt 80%?
Eine mitreissende Herausforderung wartet auf Sie! Für unsere Abteilung Gleichstellung in Bern suchen wir eine engagierte Anwältin oder einen engagierten Anwalt zu 80%. Bringen Sie einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften und ein Anwaltspatent mit? Möchten Sie in einem interdisziplinären Team mitwirken und sich leidenschaftlich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Zeigen Sie uns, wie Sie mit Ihrem Wissen und Ihrer Erfahrung einen Unterschied machen können. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
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02.10.2024 - Kommentar: Umfrage zu inklusiver Schule in den beiden Basel
Bildungsforschung zeigt: Inklusive Schule führt nicht zu schlechteren Leistungen
Am Sonntag, 29.09.2024 wurde in zahlreichen Schweizer Medien über eine Umfrage zur integrativen Schule in den beiden Basel berichtet. Laut der Umfrage ist die integrative Schule gescheitert – die schulischen Leistungen würden immer schlechter und Kleinklassen gehörten an Sekundarschulen wieder flächendeckend eingeführt. Dabei basieren diese Ergebnisse alleine auf der Einschätzung der befragten Personen. Die tatsächlichen Schüler:innenleistungen wurden nie gemessen. Die Bildungsforschung zeigt ein anderes Bild: Schlechtere Leistungen durch inklusive Beschulung lassen sich empirisch nicht nachweisen. Warum die Stimme der Lehrerschaft sehr ernst genommen, die Umfrage aber kritisch betrachtet werden muss und warum die inklusive Schule nicht gescheitert ist, lesen Sie im Kommentar von Inclusion Handicap.
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26.09.2024 - Rechtsberatung Sozialversicherungsrecht
Gesucht: Jurist:in in Lausanne 50-60%
Bei Inclusion Handicap wird eine spannende Stelle an der Schnittstelle von vielfältigen juristischen und sozialpolitischen Fragestellungen frei: Für unsere Rechtsberatungsstelle Sozialversicherungsrecht in Lausanne suchen wir eine:n Jurist:in 50-60%. Haben sie ein Master-Studium in Recht, idealerweise mit Anwaltspatent, und möchten Sie sich in einem interdisziplinären Arbeitsumfeld für die Rechte von Menschen mit Behinderungen engagieren? Melden Sie sich so schnell wie möglich mit einer Bewerbung bei uns.
Zur Stellenanzeige (französisch)
26.09.2024 - IV-Rente
Nationalrat will IV-Abklärungen beschleunigen
Von der Prüfung eines Anspruchs auf IV-Rente bis hin zum definitiven Entscheid vergehen oft mehrere Jahre. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit führt das lange Warten ohne Einkommen häufig zu prekären Umständen: Allfällige Krankentaggeldleistungen sind meist schon seit langem ausgeschöpft, das persönliche Vermögen aufgebraucht. Die Betroffenen verschulden sich und sind schliesslich auf Sozialhilfe angewiesen. Der Nationalrat fordert deshalb mit einer Motion von Patricia von Falkenstein (LDP/BS) gegen den Willen des Bundesrats schnellere IV-Abklärungen sowie eine finanzielle Absicherung während der Abklärungsphase. Für Inclusion Handicap ist klar, dass der Ständerat diesem Entscheid zwingend folgen muss. Die belastende Situation führt bei Betroffenen in vielen Fällen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Eine Absicherung mittels Wartezeittaggeld sowie die Beschleunigung der Verfahren stellen die notwendige Entlastung dar.
24.09.2024 - BehiG-Umsetzung im ÖV
Weiterhin keine Priorität für BehiG-Umsetzung im ÖV
Der öffentliche Verkehr der Schweiz ist immer noch weit von der vollen Barrierefreiheit entfernt. Nun verzögert sich die Anpassung der Bahninfrastruktur an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) sogar noch weiter. Der Nationalrat hat in seiner gestrigen Sitzung die Aufstockung der finanziellen Mittel für die Umsetzung bereits baubereiter Projekte in der Leistungsperiode 2025-2028 abgelehnt. Alleine bei der SBB können dadurch 17 baubereite Projekte nicht umgesetzt werden. Die Politik bleibt weiterhin den Beweis schuldig, dass sie es mit der BehiG- Umsetzung im ÖV tatsächlich ernst meint.
Medienmitteilung
13.09.2024 - Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen
Bundesrat will betreutes Wohnen für alle EL-Bezüger:innen fördern
In seiner heute präsentierten Botschaft zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) macht der Bundesrat einen wichtigen Schritt zur Förderung des betreuten Wohnens von Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig verpasst er es jedoch, den Weg für zwingende Anpassungen für Personen mit EL in Wohngemeinschaften vorzuspuren.
Medienmitteilung
05.09.2024 - Inklusions-Initiative
1300 Menschen schreiben Geschichte
Ein historischer Moment: Bei Wind und Wetter haben Menschen mit und ohne Behinderungen heute die Unterschriften der Inklusions-Initiative an die Bundeskanzlei übergeben. Rund 1300 Personen waren vor Ort und setzten gemeinsam ein Zeichen für eine barrierefreie Demokratie.
05.09.2024 - Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
108'000 Unterschriften für die Inklusions-Initiative eingereicht
Menschen mit Behinderungen erleben im Alltag immer noch zahlreiche Diskriminierungen – etwa beim Wohnen, bei der Arbeit oder im öffentlichen Verkehr. Mit der Inklusions-Initiative fordern sie deshalb die längst fällige rechtliche und tatsächliche Gleichstellung. Die Initiative wird heute um 15:45 Uhr in Bern mit 108'000 Unterschriften eingereicht. Dank einer provisorischen Rampe ist es zum ersten Mal möglich, die Unterschriften barrierefrei an die Bundeskanzlei zu übergeben.
Medienmitteilung
02.09.2024 - Schockierende Medienberichte über gefälschte Unterschriften
Inklusions-Initiative zeigt: Unterschriftensammlungen ohne kommerzielle Unterstützung sind erfolgreich!
Als eine der Trägerorganisationen der Inklusions-Initiative ist Inclusion Handicap schockiert über die heutigen Medienberichte, wonach Unterschriften für frühere Initiativen von kommerziellen Firmen gefälscht worden sind. Die Trägerorganisationen der Inklusions-Initiative und der Verein für eine inklusive Schweiz haben Anfragen von kommerziellen Sammelfirmen stets abgelehnt. Die Inklusions-Initiative ist ein Beispiel dafür, dass Volksinitiativen, die bei der Unterschriftensammlung ganz auf engagierte Einzelpersonen und unterstützende Organisationen setzen, erfolgreich sind.
Wie wir über die jüngsten Medienberichte denken lesen Sie im Blog-Artikel der Inklusions-Initiative
29.08.2024 - AHV/IV-Rente
Leichter Anstieg bei den AHV/IV-Renten und Ergänzungsleistungen
Per 1. Januar 2025 steigt die AHV/IV-Rente um 35 Franken. Rentenbeziehende erhalten neu eine Minimalrente von 1260 Franken pro Monat, während die Maximalrente bei 2520 Franken liegt. Dieser erfreuliche Entscheid des Bundesrats basiert auf dem arithmetischen Mittel aus dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex) und berücksichtigt die Empfehlung der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission. Auch die Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden – abhängig von der jeweiligen Lebenssituation – zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst.
Zur Medienmitteilung des BSV vom 28.08.2024
28.08.2024 - 13. IV-Rente in Kommissionssitzung SGK-S
Notwendigkeit einer 13. IV-Rente weiterhin klar gegeben
In ihrer gestrigen Sitzung thematisierte die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) die 13. IV-Rente. Dabei hat die Kommission die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt. Für Inclusion Handicap ist klar, dass bezüglich einer 13. IV-Rente eine Handlungspflicht besteht. Der Dachverband fordert weiterhin mit Nachdruck eine 13. IV-Rente, um eine Benachteiligung von IV-Rentner:innen zu verhindern.
Medienmitteilung
23.08.2024 - Monodisziplinäre IV-Gutachten
Vorgehen zur Erstellung von monodisziplinären IV-Gutachten geklärt
Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat in ihrer Sitzung vom 15./16. August 2024 einen Vorschlag ausgearbeitet, wonach sich bei monodisziplinären IV-Gutachten die IV-Stelle und die versicherte Person auf eine:n Sachverständige:n einigen müssen. Dies forderte Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit in einer parlamentarischen Initiative (21.498), die Inclusion Handicap von Beginn an unterstützte. Die Vernehmlassung wird vermutlich im ersten Quartal 2025 eröffnet.
Zum ausführlichen Newstext
19.08.2024 - Inklusions-Initiative
Der Bundesplatz ruft! Einreichung der Inklusions-Initiative am 5. September 2024
Die benötigten Unterschriften für die Inklusions-Initiative sind gesammelt: Mehr als 100‘000 Menschen in der Schweiz fordern Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Am 5. September 2024 organisieren der Verein für eine inklusive Schweiz und seine Trägerorganisationen eine grosse Kundgebung auf dem Berner Bundesplatz mit anschliessender Einreichung der Unterschriften bei der Bundeskanzlei. Gemeinsam setzen wir ab 14:00 Uhr noch einmal ein starkes Zeichen für die Inklusion. Sind Sie dabei?
08.08.2024 - Barrierefreiheit im ÖV
SBB lanciert Umfrage zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr
Die SBB führt aktuell eine Umfrage zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr durch. Die Umfrage richtet sich an Menschen mit Behinderungen oder Personen, die Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Verkehr begleiten. Die Umfrage läuft noch bis am 19. August 2024. Erste Ergebnisse sollten gemäss SBB bis spätestens Ende September vorliegen.
Link zur Umfrage
08.08.2024 - Tabellenlöhne zur Berechnung des IV-Grads
Bundesrat hat nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprochen
Die bundesgerichtliche Praxis zu den leidensbedingten Abzügen hat auch nach Inkraftsetzung der IV-Weiterentwicklung Bestand. Dies hält das Bundesgericht in einem am 23. Juli 2024 veröffentlichten Urteil fest. Aus dem Urteil folgt, dass auch mit den per 1.1.2022 revidierten Bestimmungen des Invalidenversicherungsgesetzes und der Invalidenversicherungsverordnung dem konkreten Einzelfall Rechnung zu tragen und gegebenenfalls ein leidensbedingter Abzug von bis zu 25 Prozent zu gewähren ist. Inclusion Handicap ist erfreut über die Klarstellung durch das Bundesgericht. Aus der Sicht des Dachverbands ist die Festlegung eines realistischen Einkommens und gestützt darauf, die Ermittlung eines fairen IV-Grads, ein Muss.
Zum ausführlichen Newstext
04.07.2024 - Inklusions-Initiative
Wir sind im Ziel
Wir haben es geschafft! Gemeinsam haben wir mehr als 105'000 gültige Unterschriften gesammelt. Mit der erfolgreichen Unterschriftensammlung haben wir einen wichtigen Meilenstein für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erreicht. Wir danken allen von ganzem Herzen für das riesige Engagement!
Die Einreichung findet am 5. September 2024 statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Bundesplatz in Bern. Ziel ist, dass sich mindestens 1'000 Menschen versammeln, um die Bedeutung der Inklusions-Initiative zu unterstreichen und ein starkes Zeichen für die Inklusion zu setzen.
Wenn Sie gerne noch weitersammeln möchten, dürfen Sie dies natürlich! Wir freuen uns über jede zusätzliche Unterschrift, die wir einreichen können. Schicken Sie uns bitte alle Unterschriften bis spätestens Ende Juli zurück an: Inklusions-Initiative, Postfach 528, 9430 St. Margrethen.
28.06.2024 - Wichtige Geschäfte für Menschen mit Behinderungen in SGK-S
SGK-S will realen Beschäftigungsmöglichkeiten Rechnung tragen
Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) hat heute gleich mehrere Entscheide zu Themen getroffen, die den Alltag vieler Menschen mit Behinderungen prägen. Erfreulich ist, dass die SGK-S bei der Einschätzung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen in der IV nicht mehr von einem fiktiven Arbeitsmarkt ausgehen will. Zudem will sie weitere Abklärungen zur Notwendigkeit einer 13. IV-Rente vornehmen. Enttäuschend ist, dass die Kommission einen Entscheid beim selbstbestimmten Wohnen von Menschen mit Behinderungen vertagt.
Medienmitteilung
26.06.2024 - Selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen
Mehr Wahlfreiheit beim Wohnen gefordert
Die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) befasst sich morgen mit dem selbstbestimmten Wohnen. Damit Menschen mit Behinderungen vermehrt in den eigenen vier Wänden wohnen können, ist die Revision des Rahmengesetzes IFEG notwendig. Mit diesem Rahmengesetz muss der Bund eine klare Orientierung schaffen und die richtigen Anreize setzen. Dass er die dafür notwendigen gesetzgeberischen Kompetenzen hat, bestätigt ein neues Gutachten der Universität Genf. Inclusion Handicap fordert die SGK-S auf, es dem Nationalrat gleich zu tun und die dringend notwendige IFEG-Revision auf den Weg zu schicken.
Medienmitteilung
21.06.2024 - BehiG-Umsetzung im öffentlichen Verkehr
ÖV-Missstand hält an – jetzt ist eine Task-Force gefordert!
Das Bundesamt für Verkehr BAV hat heute den neuen Standbericht zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Schweizer ÖV publiziert. Die Zahlen sprechen weiterhin eine deutliche Sprache: Per Ende 2023 entsprachen 540 Bahnhöfe nicht den BehiG-Vorgaben - dabei ist die zwanzigjährige Umsetzungsfrist Ende des letzten Jahres abgelaufen. Bei 323 Bahnhöfen wird der gesetzlich geforderte Umbau gemäss aktueller Planung gar erst nach 2027 durchgeführt werden können. Trotz gewisser Fortschritte im Bahnbereich geht es aus Sicht von Inclusion Handicap deutlich zu langsam vorwärts. Zudem ist der Bahnbereich nur ein Teil des Ganzen – im Bereich des öffentlichen Strassenverkehrs entsprachen Ende 2023 zwei Drittel der Bus- und Tramhaltestellen nicht den Anforderungen des BehiG. Inclusion Handicap fordert deshalb einen runden Tisch und die Bildung einer Task-Force aus Vertreter:innen von Bund, Kantonen und Gemeinden, der ÖV-Branche sowie Selbstvertreter:innen und Behindertenverbänden. Diese soll sich der Herausforderung annehmen, die volle Barrierefreiheit im ÖV bis spätestens 2030 mithilfe eines konsequenten Monitorings durchzusetzen.
Zur Medienmitteilung des BAV
14.06.2024 - Delegiertenversammlung Inclusion Handicap
Delegierte fordern umfassende BehiG-Überarbeitung
Die Delegierten von Inclusion Handicap verabschiedeten an der heutigen Delegiertenversammlung in Bern eine Resolution zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Damit fordern sie eine umfassende Überarbeitung des ernüchternden Revisionsentwurfs des Bundesrats vom Dezember 2023. Zudem wurden Nationalrat Islam Alijaj und Sabina Schwyter-Küffer neu in den Vorstand des Dachverbands gewählt und ein verbandsinterner Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention verabschiedet.
Medienmitteilung
05.06.2024 - 17. UNO-BRK-Vertragsstaatenkonferenz
Inclusion Handicap Teil der Schweizer Delegation 2024
Vertreter:innen aller Vertragsstaaten der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) treffen sich einmal jährlich am UNO-Hauptsitz in New York, um die Umsetzung der UNO-BRK zu diskutieren. Die diesjährigen Schwerpunktthemen sind: E-Accessibility Technologie und Gleichstellung, Risiko und humanitäre Notlagen sowie Zugang zur Arbeit. Auch 2024 ist Inclusion Handicap Teil der Schweizer Delegation. Ganz besonders freuen wir uns darüber, dass wir in diesem Jahr zusammen mit weiteren Organisationen einen der jeweils stattfindenden Side-Events zur Hauptkonferenz durchführen dürfen. Der Side-Event «The Rights of Persons with Disabilities in Strategic Litigation» vom Montag, 10. Juni 2024 zielt darauf ab, Organisationen von Menschen mit Behinderungen dafür zu sensibilisieren, strategische Prozessführung als Instrument zur Förderung, Entwicklung und Verankerung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap wird dabei das Projekt «we claim» vorstellen, das Inclusion Handicap unter der Trägerschaft seiner Mitgliederorganisationen verantwortet. Olga Manfredi, Präsidentin der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, wird einen der bekanntesten Fälle von we claim, den Prozess zu den SBB-Doppelstockzügen FV-Dosto, vorstellen. Der Event kann in der Schweiz zwischen 19:15-20:30 Uhr (MEZ) per Live-Stream auf der Medienseite der UNO (UN Web TV) mitverfolgt werden – wir laden alle Interessierten in der Schweiz herzlich ein, daran teilzunehmen.
Zum Live-Stream des Events
05.06.2024 - Sommersession 2024
Lösungen zur Verbesserung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gefordert
Der Ständerat hat in seiner gestrigen Sitzung das Postulat «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» einstimmig angenommen. Das Postulat entstand aus der Beratung der Sozialkommission des Ständerats zur Motion Romano 21.4209, die ein Obligatorium zur Krankentaggeldversicherung verlangt. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, aktuelle Probleme und verschiedene Lösungsmöglichkeiten für eine verbesserte Abdeckung der Lohnfortzahlungsrisiken im Krankheitsfall aufzuzeigen und diese hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile zu vergleichen. Die fehlende obligatorische Krankentaggeldversicherung ist aus Sicht von Inclusion Handicap eine problematische Lücke im sozialen Netz. Menschen mit einer Vorerkrankung wird dadurch der Einstieg oder Verbleib im Arbeitsmarkt erschwert. Inclusion Handicap befürwortet die Schaffung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung, wie sie die Motion Romano 21.4209 fordert. Dementsprechend begrüsst der Dachverband die Klärung offener Fragen und hofft, dass dies den Prozess für eine obligatorische Krankentaggeldversicherung unterstützt.
31.05.2024 - Sommersession
Schweizer Rechtsgrundlagen sollen besser auf UNO-BRK abgestimmt werden
Der Nationalrat hat in der laufenden Sommersession ein Postulat von Gabriela Suter (SP/AG) zur Verbesserung der Vereinbarkeit der Schweizer Rechtsgrundlagen mit dem Behindertengleichstellungsrecht angenommen. Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt, die Widersprüche zwischen den geltenden Rechtsgrundlagen und dem Schweizer Behindertengleichstellungsrecht zu analysieren und zu dokumentieren. Das Postulat fordert zudem die Darstellung der notwendigen Anpassungen sowie die Entwicklung eines Prüfverfahrens, mit dem die Vereinbarkeit unserer Rechtsgrundlagen mit dem Behindertengleichstellungsrecht kontinuierlich gewährleistet werden kann. In seinen Empfehlungen zuhanden der Schweiz zeigte sich der UNO-Behindertenrechtsausschuss 2022 über die mangelhafte Harmonisierung der Schweizer Rechtsgrundlagen mit der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) besorgt. Inclusion Handicap ist über die Annahme des Postulats sehr erfreut. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz zu stärken.
Zum Postulat 22.3815 auf Curia Vista
21.05.2024 - Berufliche Integration
Bund und Arbeitgeber vereinbaren Massnahmen zur beruflichen Integration
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) haben Massnahmen zur Integration von Menschen mit gesundheitlichen Problemen beschlossen. Im Zentrum der Massnahmen steht die branchenspezifische Anpassung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dieses Online-Instrument soll einen schrittweisen Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz ermöglichen. Zudem sollen Eingliederungsmassnahmen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht werden.
Zur Medienmitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen
16.05.2024 - Vernehmlassungsantwort
Steuerliche Pauschalabzüge für Menschen mit Behinderungen beibehalten
Gestützt auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wurden 2005 im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) steuerliche Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen eingeführt. Das sogenannte Kreisschreiben Nr. 11 konkretisiert diese Erleichterungen und sieht insbesondere gewisse Pauschalabzüge für Krankheits- und Unfallkosten sowie für behinderungsbedingte Kosten vor.
Nach rund 20 Jahren soll das Kreisschreiben der eidgenössischen Steuerverwaltung nun aktualisiert werden. Geplant sind unter anderem Einschränkungen bei den Pauschalabzügen. Für Inclusion Handicap ist dies nicht nachvollziehbar. In seiner Stellungnahme vom 23.4.2024 spricht sich der Dachverband daher vehement dagegen aus. Zudem hat er beantragt, an einer geplanten Anhörung vor der eidgenössischen Steuerverwaltung teilnehmen zu können.
Zur Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap
13.05.2024 - Ergänzungsleistungen
Bundesrat will betreutes Wohnen auch für IV-Beziehende fördern
Im Oktober 2023 hat Inclusion Handicap eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) eingereicht und mehrere Anliegen deponiert. Eines davon scheint der Bundesrat nun erfreulicherweise aufgenommen zu haben: Nach seiner Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst 2024 eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten und dabei den Anspruch auf EL-Leistungen für das betreute Wohnen auch auf IV-Rentenbeziehende mit EL auszuweiten. Für Inclusion Handicap ist dies eine richtige und wichtige Kehrtwende. Ob die Botschaft auch andere vom Dachverband in seiner Stellungnahme gestellte Forderungen, so insbesondere die zwingenden Anpassungen bei den bundesrätlichen Vorschlägen für Personen mit EL in Wohngemeinschaften, berücksichtigen wird, wird sich erst in einigen Monaten zeigen. Inclusion Handicap wird den parlamentarischen Prozess nah mitverfolgen.
07.05.2024 - BGer heisst Beschwerde gegen Universität Bern gut
Etappensieg beim Zeitzuschlag für den Numerus clausus
Nach intensiver Beratung hat das Bundesgericht heute die Beschwerde von Marion Vassaux gegen die Universität Bern gutgeheissen und an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern zurückgewiesen. Die Universität hatte der jungen Frau mit Dyslexie beim Numerus clausus für das Studium der Veterinärmedizin einen Zeitzuschlag verweigert. Dies ist nicht nur ein wichtiger Etappensieg für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und für ihre Organisationen, sondern auch eine Bestätigung für den grossen Mut und das Engagement der Beschwerdeführerin, die dieses Verfahren initiiert hat.
Medienmitteilung
03.05.2024 - Erste Säule ganzheitlich betrachten
Nationalrätliche Sozialkommission sieht Bedarf für 13. IV-Rente
Nach dem klaren Volksentscheid für eine 13. AHV-Rente hat sich nun die Sozialkommission des Nationalrats für eine 13. IV-Rente ausgesprochen. Inclusion Handicap ist erfreut, dass die Kommission eine Benachteiligung von IV-Rentner:innen verhindern und die Einheit der 1. Säule der Existenzsicherung wahren will.
Medienmitteilung
18.04.2024 - Sondersession
Bilanz nach der Sondersession 2024
Mehrere Geschäfte mit Bezug zur Behindertenpolitik standen an der diesjährigen Sondersession vom 15. bis 17. April 2024 im Fokus. Gleich am ersten Tag wurde eine Chance für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verpasst: Der Nationalrat lehnte eine Motion von Manuela Weichelt (Grüne/ZG) ab, welche die Übersetzung wichtiger politischer Informationen in Leichte Sprache forderte (Link zur Motion). Ebenfalls sollte geprüft werden, wie bestehende Informationen und Erklärvideos zu Abstimmungsvorlagen für Menschen mit geistiger Behinderung zugänglich gemacht werden könnten. Auch auf eine zweite wichtige Vorlage von Manuela Weichelt wurde nicht eingetreten: Mit der Motion «Fertig mit Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen» forderte sie einen besseren Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter (Link zur Motion). Inclusion Handicap bedauert diese Entscheide und wird sich weiterhin mit grossem Engagement für ein Ende der Benachteiligungen einsetzen. Sehr erfreulich ist hingegen die Annahme des Postulats 24.3001 (Link zum Postulat). Dieses beauftragt den Bundesrat, Massnahmen für die Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu prüfen. Damit ist eine zentrale Forderung der ersten Behindertensession vom März 2023 bei der Landesregierung angekommen.
18.04.2024 - Sondersession
Schutz vor Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter bleibt ungenügend
Der Nationalrat hat in der Sondersession am 17.04.2024 die Motion 22.3740 von Manuela Weichelt abgelehnt, welche vom Bundesrat einen besseren Schutz vor Benachteiligungen durch private Dienstleistungsanbieter forderte. Für den Bundesrat ist das Ziel der Motion mit dem im Dezember 2023 in die Vernehmlassung geschickten Revisionsentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) erreicht. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist dies aber klar nicht der Fall. Zwar ist zu begrüssen, dass der Bundesrat den Diskriminierungsschutz erweitern will – die vorgeschlagenen Massnahmen sind aber ungenügend. Die folgende Problematik bleibt weiterhin bestehen: Im geltenden Recht ist der Schutz vor Diskriminierungen völlig unzureichend. Zudem beschränkt das Bundesgericht den Diskriminierungsbegriff auf Fälle, bei denen auf die Herabwürdigung oder Ausgrenzung einer Person mit Behinderungen abgezielt wird. Der BehiG-Revisionsentwurf stützt sich wiederum genau auf diesen Diskriminierungsbegriff und zementiert somit den bestehenden Misstand. Inclusion Handicap ist vom Entscheid des Nationalrates enttäuscht und wird sich im Rahmen des BehiG-Revisionsverfahrens weiterhin mit vollem Engagement gegen die bestehenden Benachteiligungen stemmen.
Zur Motion 22.3740 auf Curia Vista
18.04.2024 - Sondersession
Massnahmen für chancengleiche politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen müssen geprüft werden
Das Parlament stimmt einer der zentralen Forderungen der Behindertensession zu und beauftragt den Bundesrat, Massnahmen für die Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu prüfen. Im Rahmen der Sondersession hat der Nationalrat am 17.04.2024 dem Postulat 24.3001 zugestimmt. Damit muss geprüft werden, wie eine chancengleiche und selbstbestimmte politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aussehen kann. Geklärt werden muss unter anderem auch, wie Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt werden können, aktiv in Parteien, Vereinen oder auch an Wahlkämpfen teilzunehmen. Inclusion Handicap freut sich über diesen Entscheid und gratuliert den Parlentarier*innen der Behindertensession, die vor einem Jahr zum ersten Mal im Bundeshaus getagt haben.
16.04.2024 - Vernehmlassungsantwort zum BISS
Barrierefreiheit beim neuen Gesetz BISS von Anfang an mitdenken
Mit dem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) will der Bundesrat insbesondere durch eine sogenannte E-Sozialversicherungsplattform (E-SOP) den digitalen Datenaustausch in den Sozialversicherungen ermöglichen.
In seiner Stellungnahme begrüsst es Inclusion Handicap, dass Behördendienstleistungen in Zukunft flächendeckend digital zugänglich gemacht werden sollen. Richtig umgesetzt kann die Digitalisierung von Dienstleistungen insbesondere die Autonomie von Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung erhöhen. Damit digitale Angebote aber auch tatsächlich genutzt werden können, ist zwingend vorausgesetzt, dass sie barrierefrei und in leichter und verständlicher Sprache zur Verfügung stehen. Die notwendige Barrierefreiheit und die leichte Sprache sind daher von Beginn weg prioritär mitzudenken. Inclusion Handicap wird das Geschäft weiter verfolgen.
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15.04.2024 - Vernehmlassungsantwort zur EO-Harmonisierung
Angleichung der EO-Leistungen: Inclusion Handicap schlägt Anpassungen vor
Mit der Vorlage «Angleichung der EO-Leistungen» will der Bundesrat die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlichen und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Damit soll unter anderem die von Inclusion Handicap unterstützte Motion von Damian Müller 22.3608 «Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen» umgesetzt werden.
In seiner Stellungnahme begrüsst Inclusion Handicap die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich, schlägt aber bei einigen Punkten Anpassungen vor. Eine Auswahl: Aus der Sicht des Dachverbandes muss auch dann Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung bestehen, wenn ein Kind direkt nach der Geburt krankheitsbedingt länger hospitalisiert werden muss. In begründeten Fällen muss eine längere Genesungsdauer als die vom Bundesrat vorgeschlagenen 21 Tage berücksichtigt werden können.
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26.03.2024 - Vernehmlassungsantwort zur BehiG-Teilrevision
Gesetzesentwurf des Bundesrats muss substanziell erweitert werden
Aktuell wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nach zwanzig Jahren erstmals revidiert. Inclusion Handicap hat heute seine Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung eingereicht. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist klar, dass die Vorlage des Bundesrats substanziell erweitert werden muss. Will die Schweiz bei der Inklusion nicht stehen bleiben, ist ein mutigeres Gesetz gefordert.
09.03.2024 - Medizinische Gutachten in der IV
Bundesgericht schaut bei PMEDA-Gutachten genau hin
Das Bundesgericht hält in einem diese Woche veröffentlichten Urteil fest, dass bei laufenden IV-Verfahren strengere Anforderungen an die Beweiswürdigung bereits eingeholter Gutachten der Gutachterstelle PMEDA zu stellen sind. Hintergrund für diesen Entscheid ist, dass die IV gestützt auf eine Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung EKQMB aufgrund von festgestellten Qualitätsmängeln seit Anfang Oktober 2023 keine Gutachten mehr an die PMEDA vergibt. Gemäss dem Bundesgerichtsurteil reichen bereits «relativ geringe» Zweifel an den PMEDA-Gutachten aus, um eine neue Begutachtung oder im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ein Gerichtsgutachten anzuordnen. Dass nun auch das Bundesgericht bei bereits eingeholten Gutachten der PMEDA genau hinschaut, ist erfreulich. Unverständlich sind hingegen die Äusserungen des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV vor dem Bundesgericht, wonach das im konkreten Fall eingeholte PMEDA-Gutachten grundsätzlich volle Beweiskraft hat, sowie die Haltung, dass rechtskräftig beurteilte Fälle mit PMEDA-Gutachten bestehen bleiben und nicht wiederaufgerollt werden.
07.03.2024 - IFEG-Motion in Frühjahrssession
Nationalrat spricht sich für mehr Wahlfreiheit beim Wohnen aus
Der Nationalrat spricht sich für gleiche Wahlmöglichkeiten und die dazu notwendigen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen beim Wohnen aus. Er hat eine Motion zur Revision des entsprechenden Rahmengesetzes IFEG mit 128 zu 52 Stimmen angenommen. Für Inclusion Handicap ist die Revision des IFEG ein Muss – es braucht darin einen klaren politischen Auftrag für die Förderung des selbstbestimmten Wohnens.
Medienmitteilung Inclusion Handicap
05.03.2024 - 1. Säule der Existenzsicherung
Jetzt braucht es eine 13. IV-Rente
Nach dem klaren Entscheid für eine 13. AHV-Rente sind der Bundesrat und das Parlament gefordert, die Einheit der 1. Säule in der Existenzsicherung zu wahren und IV-Rentner:innen nicht zu benachteiligen. Dafür braucht es eine 13. IV-Rente. Die 1. Säule umfasst heute Alters- und Hinterlassenenleistungen sowie Leistungen der Invalidenversicherung und die Ergänzungsleistungen. Die 1. Säule wurde bisher zurecht als Einheit behandelt. Deshalb ist es folgerichtig, dass sämtliche Leistungen der 1. Säule angehoben werden. Das bedeutet, dass nebst den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13 Mal ausbezahlt werden müssen. Inclusion Handicap fordert den Bundesrat und das Parlament auf, dies bei der Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente zu berücksichtigen.
Medienmitteilung Inclusion Handicap
01.02.2024 - Heilpädagogik-Halbtag des VAF
VAF-Tagung vom 08. März 2024: Auf dem Weg zur Inklusion
Was hat sich durch die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verändert? Und wieso braucht es jetzt eine Initiative zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen? Am Heilpädagogik-Halbtag der Alumni-Vereinigung des Heilpädagogischen Instituts der Universität Fribourg (VAF) vom 08. März 2024 erläutert Caroline Hess-Klein, Leiterin Gleichstellung bei Inclusion Handicap, in einem ersten Teil die Grundlagen der UNO-BRK und zeigt die Herausforderungen auf, die sich angesichts der laufenden Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) stellen. In einem zweiten Teil stellt Simone Leuenberger, EVP-Grossrätin im Kanton Bern, die Hintergründe und Ziele der Inklusions-Initiative vor.
26.01.2024 - Barrierefreiheit im ÖV
Selbstvertreter:innen lancieren Petition zur BehiG-Umsetzung im ÖV
Eine Gruppe von Privatpersonen hat am Donnerstag, 25.01.2024 die Petition «ÖV für alle!» lanciert. Auslöser dafür ist die ungenügende Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im öffentlichen Verkehr. Nach einer 20-jährigen Frist ist der ÖV vielerorts immer noch nicht autonom und spontan von Menschen mit Behinderungen nutzbar. Vor allem bei Bus- und Tramhaltestellen bestehen weiterhin gähnende Lücken. Die Petition (Link zur Petition auf Campax) fordert eine sofortige flächendeckende Umsetzung eines barrierefreien ÖVs, eine öffentliche Präsentation der weiteren Umsetzungsplanung, eine gesetzliche Verpflichtung zu dieser Planung, ein Bekenntnis dazu, dass Shuttlesysteme kein Ersatz für einen hindernisfreien ÖV sind sowie eine Entschuldigung und Entschädigung der Transportunternehmen für die verpasste Frist. Inclusion Handicap versteht den Unmut und die Forderungen der Initiant:innen. In Anbetracht der Tragweite der Missstände für Menschen mit Behinderungen sind nun rasch konkrete Taten gefordert, die im Alltag der Betroffenen so schnell wie möglich zu mehr Autonomie führen.
19.01.2024 - Kommissionsmotion zur Revision des IFEG
Mehr Wahlmöglichkeiten beim Wohnen für Menschen mit Behinderungen gefordert
Frei wählen wo und wie man wohnt – was für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, bleibt für Menschen mit Behinderungen bis heute oft ein Wunschtraum. Eine Motion der nationalrätlichen Sozialkommission will dies nun ändern. Die Motion beauftragt den Bundesrat mit der Revision des betreffenden Rahmengesetzes und fordert eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Regelung des Wohnens von Menschen mit Behinderungen.
Medienmitteilung