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04.06.2025 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Ständerat beschliesst Verbesserungen bei der Nachtassistenz und bei WG’s von Personen mit Rollstuhl
Auch der Ständerat will das betreute Wohnen von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen in den eigenen vier Wänden fördern. Er hat heute die Änderungen im Ergänzungsleistungsgesetz zur Hilfe und Betreuung zu Hause (Geschäft 24.070) beraten und ist bei den von Inclusion Handicap geforderten Verbesserungen für Personen mit einer Nachtassistenz und für Wohngemeinschaften von Personen mit Rollstuhl erfreulicherweise dem Nationalrat gefolgt. Zudem hat er sich dafür ausgesprochen, dass auch Personen, die teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause leben, Leistungen für das betreute Wohnen in Anspruch nehmen können. Inclusion Handicap fordert den Nationalrat daher auf, sich in diesem Punkt dem Ständerat anzuschliessen. Diese sowie die restlichen Differenzen zwischen den beiden Kammern werden voraussichtlich in der kommenden Sessionswoche bereinigt.
Zum Geschäft 24.070 auf Curia Vista
04.06.2025 - Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden
Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide wird möglich
Der Ständerat hat heute als Zweitrat die Schaffung einer Rechtsgrundlage beschlossen, aufgrund derer Betroffene künftig ihren IV-Leistungsanspruch neu prüfen lassen können. Er unterstreicht damit die auch von den Behindertenverbänden eingeforderte einwandfreie Qualität von IV-Gutachten.
03.06.2025 - Kostenübernahme von Gebärdesprach-Dolmetschleistungen
Grünes Licht für Regelungen von Gebärdensprach-Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen
Der Nationalrat folgt der kleinen Kammer und hat sich heute mit 122 zu 59 Stimmen ohne Enthaltungen deutlich für eine klare Regelung zur Übernahme von Gebärdesprach-Dolmetschkosten bei medizinischen Dienstleistungen ausgesprochen. Dadurch sollen die Verständigung von Patient:innen und Fachpersonal ermöglicht und vereinfacht sowie die medizinische Qualität und Patient:innensicherheit erhöht werden. Inclusion Handicap freut sich über diesen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesundheitsversorgung.
03.06.2025 - Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Kennen Sie das Zentrum für Menschen mit Behinderungen?
Im Frühjahr 2024 wurde ein bedeutender Meilenstein im Einsatz für die Inklusion erreicht: Die Professur Schefer und Inclusion Handicap haben gemeinsam das Zentrum für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (ZRMB) gegründet. Durch die geteilte Leitung von Caroline Hess-Klein und Markus Schefer sind im Kompetenzzentrum rechtswissenschaftliche Forschung und Praxis vereint. Unterstützt von einem Team in Basel und Bern treiben sie die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Gesellschaft und Gesetz voran. Das Magazin IUS Inhouse berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über das ZRMB. Das umfassende Portrait gibt Einblick in die vielseitige Arbeit und das unermüdliche Engagement.
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26.05.2025 - SGK-N reicht Postulat ein
Existenz von Menschen mit IV-Rente muss nachhaltig gesichert werden
Die von den Behindertenverbänden geforderte 13. IV-Rente wäre ein geeignetes Mittel gewesen, um der Armutsgefährdung von Menschen mit einer IV-Rente entgegenzuwirken. Jedoch fanden sowohl die parlamentarische Initiative 24.424, mit der Forderung einer 13. IV-Rente, als auch die Motion 25.3014, mit der Forderung eines Zuschlags bei den Ergänzungsleistungen in der Höhe einer monatlichen Rentenzahlung, im Parlament keine Mehrheit. Deshalb besteht weiterhin dringlicher Bedarf nach einer nachhaltigen Lösung. Am Freitag, 23.05.2025, reichte nun die Sozialkommission des Nationalrats ein Postulat 25.3534 ein. Damit will sie den Bundesrat beauftragen, Massnahmen zu prüfen, um die Existenz von Menschen mit einer IV-Rente nachhaltiger zu sichern. Dabei sind sowohl Ansätze über die IV als auch über die Ergänzungsleistungen oder weitere Massnahmen in Erwägung zu ziehen. Inclusion Handicap unterstützt dieses Postulat und fordert nach dem Ja zu einer 13. AHV-Rente weiterhin eine Angleichung der Leistungen von AHV- und IV-Rentner:innen.
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26.05.2025 - Ausblick auf die 18. UNO-Vertragsstaatenkonferenz
Selbstbestimmte Teilhabe im Fokus der 18. COSP in New York
Bei der jährlich stattfindenden Vertragsstaatenkonferenz zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK), «COSP18», in New York steht 2025 die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zentrum. Inclusion Handicap nimmt auch in diesem Jahr wieder als NGO-Delegation teil und organisiert zum zweiten Mal in Folge eine Fachveranstaltung zu einem spezifischen Thema (sogenannter Side Event). Beim letztjährige Side Event zur strategischen Prozessführung wurde unter anderem das Projekt we claim einem internationalen Publikum vorgestellt. 2025 liegt der Fokus nun auf dem Thema «Zugang zum Recht für Menschen mit Behinderungen» (Art. 13 BRK). Ziel ist es, durch den internationalen Dialog die Expertise zur Thematik zu stärken und langfristig zur Entwicklung einer breiteren Rechtsprechung der UNO-Ausschüsse im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts beizutragen – und damit zur weltweiten Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
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22.05.2025 - Invalidenversicherung (IV)
Nein zu einem IV-Mindestalter von 30 Jahren
Die Behindertenorganisationen lehnen die am 21.05.2025 von der IV-Stellen-Konferenz IVSK geforderte Altersuntergrenze von 30 Jahren für IV-Renten und die Befristung der Rente auf drei Jahre entschieden ab. Ein Mindestalter von 30 Jahren hätte für viele junge Menschen im heutigen IV-System drastische Folgen. Am Anspruch auf eine IV-Rente ab dem 18. Altersjahr ist festzuhalten. Der Rentenanspruch muss immer aufgrund der individuellen Verhältnisse beurteilt werden. Für die Behindertenorganisationen ist gleichzeitig aber klar: Bei jungen Menschen muss noch stärker auf die Integration fokussiert werden.
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22.05.2025 - Offene Stelle in Abteilung Sozialversicherungen
Gesucht: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt 50%
Sind Sie auf der Suche nach einer spannenden Tätigkeit an der Schnittstelle von rechtlichen und politischen Fragestellungen? Inclusion Handicap sucht für die Rechtsberatungsstelle in Zürich oder Bern eine:n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zu einem Pensum von 50%. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
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22.05.2025 - IV-Statistik 2024
Trends in IV-Statistik setzen sich fort
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die jährlich erscheinende IV-Statistik publiziert: 2024 entrichtete die Invalidenversicherung (IV) Leistungen an 461 000 Personen. Grösster Ausgabenteil bildeten dabei weiterhin die Renten (54%). Der Anteil der IV-Rentenbeziehenden an der versicherten Bevölkerung liegt seit 2018 konstant bei 4,0%. 2005 betrug der Anteil noch 5,3%. Die Neurentenquote liegt bei 3,7 % und ist somit im Vergleich zum Vorjahr stabil. Der Anteil der Rentenbeziehenden mit einer psychischen Beeinträchtigung steigt kontinuierlich an. Aufgrund eines Anlageergebnisses von 0,25 Milliarden resultierte im Total mit 0,23 Milliarden Franken erneut ein positives Betriebsergebnis.
Mehr Informationen auf der Website des BSV
07.05.2025 - Berufliche Wiedereingliederung
Nationalrat will Fehlanreize bei der beruflichen Wiedereingliederung abschaffen
Der Nationalrat will einen zentralen Fehlanreiz im heutigen IV-System beseitigen und die Chancen auf eine berufliche Eingliederung von Menschen mit einer IV-Rente erhöhen. An seiner heutigen Sitzung im Rahmen der Sondersession hat er die Motion 24.4618 von Benjamin Roduit (Mitte/VS) angenommen. Worum geht es? Personen mit einer IV-Rente, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten, erhalten heute bei einem Rückfall innerhalb einer dreijährigen Schutzfirst zwar die ursprüngliche Rente wieder ausbezahlt. Im jetzigen System erfolgt in einem solchen Fall jedoch unmittelbar eine generelle IV-Rentenüberprüfung. Dadurch besteht bei Menschen, welche die Selbsteingliederung wagen wollen, die Gefahr, bei einem Rückfall ohne Job und je nach Ergebnis der Neuüberprüfung ohne Rente (samt EL) dazustehen – ein Faktor, der die Wiedereingliederung stark bremst. Gemäss der Motion soll eine IV-Rentenüberprüfung erst nach Ablauf der dreijährigen Schutzfirst stattfinden. Dadurch können negative Beschäftigungsanreize beseitigt werden. Inclusion Handicap nimmt diesen Entscheid mit Freude zur Kenntnis und zählt darauf, dass der Ständerat die Fehlanreize bei der Wiedereingliederung ebenfalls abschaffen will.
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05.05.2025 - Politische Rechte von Menschen mit Behinderungen
Nationalrat fordert Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Der Nationalrat will den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung streichen. In seiner heutigen Sitzung im Rahmen der Sondersession hat er die Motion seiner staatspolitischen Kommission angenommen, die allen Menschen mit und ohne Behinderungen die gleichen politischen Rechte gewähren will. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid und fordert, dass nun der Ständerat als Zweitrat die dringend notwendige Verfassungsänderung beschliesst.
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17.04.2025 - Vernehmlassungsantwort zum Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt
Inclusion Handicap wehrt sich gegen Subventionskürzungen für Behindertenorganisationen
Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes (SuG) im Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt könnte auch die nach Artikel 74 IVG und somit über den IV-Fonds finanzierten Mittel für Behindertenorganisationen betreffen. In seiner Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat einen neuen Abs. 2 von Art. 7 SuG vor. Gemäss diesem sollen Finanzhilfen in der Regel 50 Prozent der für die Auftragserfüllung notwendigen Betriebskosten nicht übersteigen. Eine starre Grenze gefährdet jedoch essenzielle Angebote wie Sozialberatung, betreutes Wohnen und Eingliederungshilfen. Inclusion Handicap lehnt die Änderung des SuG deshalb entschieden ab. Der Dachverband fordert in seiner Vernehmlassungsantwort eine Ausnahme für IV-Fonds-Finanzhilfen oder zumindest eine Gesamtsicht über alle zurzeit mit Finanzhilfen subventionierten 45 Organisationen (inkl. ihre Untervertragsnehmer) hinweg. Die Frist zur Einreichung einer Vernehmlassungsantwort läuft noch bis zum 5. Mai 2025.
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14.04.2025 - 1. Säule der Existenzsicherung
13. IV-Rente: SGK-N prüft ein Kommissionspostulat
In der vergangenen Frühjahrssession hat sich der Ständerat gegen eine 13. Rente für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur IV entschieden und die Motion der SGK-S 25.3014 abgelehnt. Nach der verweigerten Zustimmung ihrer Schwesterkommission zog die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) nun auch ihre selbst eingereichte Kommissionsinitiative für eine 13. IV-Rente für alle IV-Rentenbeziehenden (Pa.iv. der SGK-N 24.424) zurück. Eine Antwort auf die Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen bleibt damit vorerst aus. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist die Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen aber ein unhaltbarer Zustand. Dies umso mehr, als die Leistungen der IV nicht ausreichen. Die Hälfte der Bezüger:innen kann ihre Existenz nur über die Ergänzungsleistungen sichern. Es braucht deshalb auch für IV-Bezüger:innen eine Stärkung der Existenzsicherung. Immerhin will die SGK-N prüfen, ob sie die von ihrer Schwesterkommission eingebrachte, vom Ständerat aber abgelehnte Lösung, wonach IV-Beziehende mit Ergänzungsleistungen einen Zuschlag in der Höhe einer 13. Rente erhalten, mit einem Antrag für ein Kommissionspostulat vertieft.
11.04.2025 - Offene Stelle in Abteilung Gleichstellung
Jurist:in 80-100% (Bereich ÖV)
Haben Sie ein ausgeprägtes Interesse an Recht und Politik für Menschen mit Behinderungen sowie eine Affinität für technische Fragestellungen? Aufgrund der Pensionierung unseres langjährigen Fachmitarbeiters suchen wir ab 1. August 2025 oder nach Vereinbarung eine Nachfolge für unsere Geschäftsstelle in Bern. Wenn Sie ein Hochschulstudium in Rechtswissenschaften haben und sich für den öffentlichen Verkehr interessieren, dann melden Sie sich bis spätestens am 9. Mai bei uns!
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04.04.2025 - Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden
SGK-S bestätigt Handlungsbedarf bei fehlerhaften IV-Gutachten
Erst kürzlich hat der Nationalrat in der Frühjahrssession mit Annahme der Motion 25.3006 die Notwendigkeit einwandfreier IV-Gutachten unterstrichen (siehe auch Medienmitteilung vom 20.03.2025). Nun hat die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) ihrem Rat die Vorlage ohne Gegenstimme zur Annahme empfohlen. Die Motion fordert, dass Versicherte dann ein Gesuch um Revision stellen können, wenn sich ihr ganz oder teilweise abgelehnter IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle stützt, mit welcher die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde. Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist das Geschäft von zentraler Bedeutung. Von 2020 bis 2023 führte Inclusion Handicap eine Meldestelle für Opfer der IV-Willkür und zeigte die unhaltbaren Zustände in einem Schlussbericht auf.
04.04.2025 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen
Kommission fordert bessere Leistungen für betreutes Wohnen
Die Sozialkommission des Ständerats SGK-S will das betreute Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in den eigenen vier Wänden fördern. Sie empfiehlt ihrem Rat die Vorlage zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes zur Annahme und stützt verschiedene Verbesserungen, die auch von Inclusion Handicap eingefordert wurden. Der Ständerat ist nun als Zweitrat gefordert, die Änderung zu beschliessen.
Medienmitteilung
31.03.2025 - Vernehmlassungsantwort zur pa.Iv. Roduit
Inclusion Handicap unterstützt Einführung eines echten Einigungsverfahrens bei monodisziplinären Gutachten
Inclusion Handicap hat heute seine Stellungnahme zum Umsetzungsvorschlag für ein echtes Einigungsverfahren bei monodisziplinären Gutachten eingereicht. Dieses sieht vor, dass sich bei monodisziplinären IV-Gutachten die IV-Stelle und die versicherte Person auf eine:n Sachverständige:n einigen müssen. Der Vorschlag basiert auf der parlamentarischen Initiative (21.498) von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit und wurde Ende Januar durch die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert noch bis zum 8. Mai 2025. Die Einführung des Einigungsverfahrens ist eine langjährige Forderung von Inclusion Handicap. Daher begrüsst der Dachverband die Vorlage, auch wenn in wenigen Punkten noch nachgebessert werden muss.
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28.03.2025 - Kommission tritt auf BehiG-Revision ein
Inclusion Handicap an Hearing zu BehiG-Revision im Bundeshaus
Heute hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ohne Gegenstimme entschieden, auf die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) einzutreten. Bereits gestern hat Inclusion Handicap zusammen mit dem Dachverband Agile und Markus Schefer, Rechtsprofessor an der Uni Basel und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, am Hearing der WBK-N teilgenommen und aufgezeigt, weshalb die Dachverbände das Eintreten auf die Revision empfehlen. Nach dem heutigen Entscheid kann der parlamentarische Prozess nun beginnen. Dies ist wichtig. Nichteintreten hätte für Menschen mit Behinderungen erneut Stillstand und Warten bedeutet. Zwar besteht beim Revisionsentwurf weiterhin Optimierungsbedarf – etwa im Bereich ÖV. Doch gegenüber dem Vorentwurf wurde das BehiG deutlich verbessert und beinhaltet eine klare Stärkung des Diskriminierungsschutzes.
Zur Medienmitteilung der WBK-N
20.03.2025 - Neubeurteilung von IV-Leistungsentscheiden
Nationalrat erkennt Handlungsbedarf bei fehlerhaften IV-Gutachten
Der Nationalrat hat gestern mit der Annahme einer Motion die Notwendigkeit qualitativ einwandfreier IV-Gutachten unterstrichen. Die Motion fordert eine Rechtsgrundlage, die den Betroffenen eine Neuprüfung ihres Leistungsanspruchs ermöglichen soll. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein erfreulicher und längst fälliger Schritt.
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19.03.2025 - 1. Säule der Existenzsicherung
13. IV-Rente: Ständerat stellt sich gegen Gleichbehandlung
Der Ständerat misst der Existenzsicherung von IV-Rentner:innen offensichtlich nicht den gleichen Stellenwert zu wie derjenigen von AHV-Rentner:innen. Er hat sich heute gegen eine 13. Rente für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur IV entschieden. Aus Sicht von Inclusion Handicap ein unhaltbarer Zustand: Die Ungleichbehandlung von IV-Rentner:innen ist sowohl politisch als auch rechtlich problematisch.
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13.03.2025 - Intensive Frühförderung bei Autismus
Parlament sagt Ja zur Förderung von Kindern mit Autismus
Das Parlament hat heute Differenzen im Geschäft zur intensiven Frühintervention (IFI) bei Kindern mit einer schweren Form von Autismus-Spektrum-Störungen bereinigt. Es folgt mit seinem Entscheid dem Bundesrat und bekennt sich zur verbesserten Kostenübernahme. Die Finanzierung der IFI läuft noch bis 2026 über einen Pilotversuch. Mit der Annahme des Geschäfts wird sie nun im IV-Gesetz verankert. Ein erfreulicher Schritt, denn wie Bundesrätin Baume-Schneider in der Debatte betonte, können Kinder mit einer schweren Autismus-Spektrum-Störung dadurch ihre Autonomie zurückgewinnen und an unserer Gesellschaft teilhaben. Die Beteiligung der IV bezieht sich auf die medizinischen Massnahmen und beträgt max. 30 Prozent der Kosten.
Zum Geschäft BR 24.066 auf Curia Vista
13.03.2025 - Département assurances sociales
Poste vacant: Juriste 80 %
Nous recherchons un-e juriste engagé-e avec brevet d'avocat-e qui s'engage pour les droits des personnes handicapées. Dans le cadre de cette fonction polyvalente, vous conseillez et représentez les personnes concernées ainsi que les spécialistes dans le domaine des assurances sociales. Vous rédigez des articles juridiques spécialisés, organisez des formations et soutenez ponctuellement notre travail politique et médiatique. Si vous recherchez une activité exigeante et valorisante dans un environnement dynamique, nous nous réjouissons de recevoir votre candidature !
07.03.2025 - Inklusion in der Hochschulbildung
Sehbehinderung kein Hindernis für Lehrer:innenberuf
Die Pädagogische Hochschule Zürich verweigerte einer Frau mit starker Sehbehinderung die Zulassung zum Studium zur Primarlehrerin. Dagegen legte die Frau mit Unterstützung von we claim Rekurs ein. Nun hält die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen klar fest: Eine starke Sehbehinderung führt nicht dazu, dass die gesundheitliche Eignung für den Lehrer:innenberuf nicht gegeben ist. Die Nichtzulassung durch die PH Zürich erfolgte deshalb zu Unrecht.
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06.03.2025 - Parlament beschliesst IFEG-Revision
Endlich selbst über Wohnform und Wohnort bestimmen können
Der Ständerat hat heute eine Motion für die Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) an den Bundesrat überwiesen. Inclusion Handicap begrüsst diesen wichtigen Entscheid für mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der Bundesrat ist nun gefordert, unverzüglich konkrete Lösungen zu erarbeiten.
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28.02.2025 - Technische Beratung ÖV
Gesucht: Fachmitarbeiter:in ÖV-Technik 80–100%
Welche Normen gelten für einen niveaugleichen Einstieg an Bahnhöfen? Was braucht es für ein barrierefreies und zusammenhängendes Informationssystem für blinde Menschen oder Personen mit einer Sehbehinderung? Inclusion Handicap informiert und berät Transportunternehmen sowie kantonale und kommunale Behörden zu technischen Fragen im Bereich öffentlicher Verkehr. Aufgrund der Pensionierung unseres langjährigen Fachmitarbeiters ÖV-Technik suchen wir ab 1. August oder nach Vereinbarung eine Nachfolge für die Geschäftsstelle in Bern. Haben Sie einen Bachelor oder Master im Bereich Ingenieurswesen, Geographie oder einem anderen technischen Berufsfeld? Dann melden Sie sich bis spätestens am 31. März 2025 bei uns!
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19.02.2025 - Diskriminierungsbericht 2024
Weiterhin alarmierende Zahlen zur Diskriminierung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen
Wie der Diskriminierungsbericht des SGB-FSS 2024 zeigt, werden gehörlosen und hörbehinderten Menschen immer noch systematisch grundlegende Rechte in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe verwehrt. Besonders alarmierend: 2024 ist die Anzahl gemeldeter Fälle um weitere 8% angestiegen. Die Politik ist aufgefordert, endlich zu handeln! Im BehiG-Entwurf des Bundesrats bleibt die Anerkennung der Gebärdensprachen bisher jedoch zu unverbindlich und konkrete Sprachfördermassnahmen fehlen.
In der Frühjahrssession 2025 sind gleich zwei wichtige Geschäfte für die Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Menschen traktandiert: Einerseits ist der Ständerat aufgefordert, die Motion 25.3013 für eine klare Regelung zur Kostenübernahme von Dolmetschkosten im Gesundheitswesen anzunehmen. Andererseits ist der Nationalrat bei der Motion 25.3007 gefordert, die Finanzierung von Hilfsmitteln bei der beruflichen Eingliederung, die auch Leistungen von Gebärdensprachdolmetscher:innen umfassen, zu verbessern.
Zur Medienmitteilung des SGB-FSS
13.02.2025 - Gewalt an Menschen mit Behinderungen
Aufgedeckte Missbrauchsvorfälle in Biel und Zürich
Inclusion Handicap hat mit grosser Betroffenheit vom schockierenden Vorfall in Biel Kenntnis genommen, wo der Chauffeur eines Behindertentransports beschuldigt wird, einen Schüler (9-jährig) mit Behinderungen sexuell missbraucht zu haben. Der Dachverband der Behindertenorganisationen verurteilt vehement jede Form der sexuellen Ausbeutung, Grenzverletzung und Gewalt. Dieser Vorfall, wie auch der Ende 2024 von der NZZ aufgedeckte Fall in Zürich zeigen, wie ausgeliefert Menschen mit Behinderungen und insbesondere Kinder mit Behinderungen sind. Diese Gefährdung wird noch verstärkt, wenn sie sich in Sonderstrukturen bewegen, die sie von der Gesellschaft ausschliessen und wo sie nicht wählen können, wer sie im Alltag unterstützt. Verschiedene internationale Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen im institutionellen Kontext ein deutlich höheres Risiko aufweisen, Opfer von sexueller oder körperlicher Gewalt zu werden (siehe dazu auch den Bericht «Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Schweiz»). Eine dänische Studie von 2022 hat gezeigt, dass das Risiko, vergewaltigt zu werden, für Heimbewohner:innen in Dänemark sieben Mal höher ist als für andere Bevölkerungsgruppen (siehe dazu auch UN-Parallel Report Denmark 2024, S. 15 ff). Fälle wie in Biel und Zürich schmerzen umso mehr als dass das Risiko für die Betroffenen massiv verringert werden könnte. Dazu können einerseits Prävention, eine Null-Toleranz-Politik, wirksame und umfassende Schutzkonzepte sowie die umfassende Eignungsprüfung von Betreuenden beitragen. Doch damit solche Massnahmen flächendeckend umgesetzt und Menschen mit Behinderungen in der Gewaltprävention stärker berücksichtigt werden, ist unter anderem auch die Politik gefordert (siehe dazu auch Postulat 24.3472). Ebenfalls stark präventiv wirkt es, wenn Menschen mit Behinderungen nicht in Sonderstrukturen leben müssen, sondern gleichberechtigt und selbstbestimmt mitten in der Gesellschaft leben können – so wie dies auch die Inklusions-Initiative fordert.
Zum Statement von Inclusion Handicap im 20 Minuten vom 12.02.2025
03.02.2025 - Long-Covid in der IV
Long-Covid - Ein ernstzunehmendes Krankheitsbild in der IV
Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zieht eine erste Bilanz zu den Auswirkungen von Long-Covid in der IV. Die Ergebnisse im Zeitraum von 2021 bis 2023 zeigen: 1,8 Prozent der IV-Neuanmeldungen erfolgen von Personen mit Long-Covid. Die Betroffenen weisen häufig besonders schwere Symptome wie Fatigue und Belastungsintoleranz oder Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörungen auf. In neun von zehn Fällen sind die Personen zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Bei rund 60 Prozent der Betroffenen zeigen sich in den ersten zwei Jahren nach der IV-Anmeldung erste Verbesserungen der Arbeitsfähigkeit, bei älteren Personen und bei Personen mit mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen liegt die Arbeitsunfähigkeit aber auch nach zwei Jahren noch bei 100 Prozent. Verbesserungen treten somit entweder rasch oder aber kaum mehr ein. Long-Covid ist deshalb für die IV ein ernstzunehmendes Krankheitsbild mit einschneidenden Auswirkungen für Betroffene.
Zur Medienmitteilung des BSV
31.01.2025 - Medizinische Gutachten in der IV
SGK-N schickt einen Umsetzungsvorschlag für ein echtes Einigungsverfahren in die Vernehmlassung
Am 30. Januar 2025 hat die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) die Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative (21.498) von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit eröffnet. Laut dem Vorentwurf der SGK-N sollen sich die IV-Stelle und die versicherte Person bei der Vergabe von monodisziplinären IV-Gutachten auf eine:n Sachverständige:n einigen müssen. Gelingt dies nicht, sollen beide Parteien eine:n Sachverständige:n für ein gemeinsames Gutachten bezeichnen. Dieses soll das Ergebnis einer Konsensbeurteilung festhalten.
Inclusion Handicap begrüsst es, dass die SGK-N nun einen Umsetzungsvorschlag in die Vernehmlassung geschickt hat. Der Vorentwurf der SGK-N entspricht einer langjährigen Forderung des Dachverbands nach einem echten Einigungsverfahren bei der Vergabe von monodisziplinären IV-Gutachten. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf dauert bis 8. Mai 2025.
Zum ausführlichen Newstext
31.01.2025 - SGK-S beschliesst Motion
Klare Regelung für Dolmetschkosten im Gesundheitswesen gefordert
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) fordert mit einer Motion, die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschleistungen im Gesundheitswesen klar zu regeln. Bisher fehlt in der Schweiz eine klare Regelung zur Übernahme von Dolmetschkosten bei medizinischen Dienstleistungen. Dadurch erhalten gehörlose Menschen keine angemessene Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscher:innen und können sich nicht mit ihren Ärzt:innen verständigen. Inclusion Handicap begrüsst diesen wichtigen Schritt für eine inklusivere Gesundheitsversorgung und wird das Geschäft weiterhin eng verfolgen.
Zur Medienmitteilung des SGB-FSS
29.01.2025 - Gleichbehandlung von IV-Rentner:innen
SGK-S will eine 13. IV-Rente für EL-Beziehende
Die Sozialkommission des Ständerats hat heute einen Schritt zu mehr Gleichbehandlung in der 1. Säule der Existenzsicherung gemacht. Sie will im Rahmen der Ergänzungsleistungen dafür sorgen, dass IV-Rentner:innen einen Zuschlag in der Höhe einer 13. IV-Rente erhalten. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist dies zwar eine Minimallösung. Diese ist aber dringend notwendig.
Medienmitteilung
28.01.2025 - Jubiläumsanlass im Bundeshaus
Die Zukunft einer inklusiven Schweiz beginnt heute
In den nächsten Jahren geht es um nicht weniger als die Verwirklichung einer inklusiven Schweiz. Im Bundeshaus haben sich heute die Präsidien und Geschäftsleiter:innen der Schweizer Behindertenverbände getroffen und sich auf die bedeutenden Geschäfte der kommenden Jahre eingeschworen. Teil des Anlasses war die 10-Jahres-Feier des vereinten Engagements der Schweizer Behindertenverbände im Dachverband Inclusion Handicap. Ein starker Dachverband ist zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen unabdingbar.
Medienmitteilung
22.01.2025 - Entscheide der Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N)
SGK-N fordert qualitativ einwandfreie IV-Gutachten und fällt weitere wichtige Entscheide
In der Kommissionssitzung vom Freitag, 17.01.2025 hat die Sozialkommission des Nationalrats
(SGK-N) gleich mehrere wichtige Entscheide gefällt. Mit einer Motion fordert sie eine Rechtsgrundlage, welche die Neubeurteilung von negativen IV-Entscheiden ermöglicht, die sich auf mangelhafte Gutachten stützten. Mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2021 will sie zudem das Einigungsverfahren bei der Vergabe von monodisziplinären IV-Gutachten verbessern. Auch im Bereich des Unfallversicherungsgesetzes stimmte sie einer Änderung zu, die einen besseren Unfallschutz für Personen verlangt, die vor dem 25. Lebensjahr einen Unfall erlitten und damals nicht über das UVG versichert waren. Inclusion Handicap begrüsst diese erfreulichen Entscheide der SGK-N und wird die Geschäfte weiterhin eng begleiten.
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