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Durchbruch für fairere IV-Berechnung Medienmitteilung vom 29.09.2022: Tabellenlöhne

Der Ständerat spricht sich in der Herbstsession für eine fairere Invaliditätsbemessung aus. Die bisher angewendeten statistischen Werte sind realitätsfern und müssen bis Ende Dezember 2023 überarbeitet werden. Inclusion Handicap begrüsst die Überarbeitung der massgebenden Lohntabellen sehr und erwartet vom Bundesrat entschlossenes Handeln.

Heute behandelte der Ständerat die im Nationalrat eingereichte Kommissionsmotion «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» (22.3377) (externer Link). Dabei geht es um die Ermittlung des Einkommens, das mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung noch erzielt werden kann.  In zahlreichen Fällen wird dieses Einkommen bei der Berechnung des Invaliditätsgrads mit Hilfe von statistischen Werten (LSE-Tabellenlöhne) bestimmt. Diese sind jedoch realitätsfern. «Weil ihre Verdienstmöglichkeiten systematisch zu hoch eingeschätzt werden, erhalten Menschen mit Behinderungen keinen Zugang zu Umschulungen oder zu Renten. Das ist stossend», meint Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap. Forschung und Lehre und auch die Behindertenverbände machen sich seit Jahren für eine Weiterentwicklung der Tabellenlöhne stark. Der heutige Entscheid des Ständerats stützt nun die Bemühungen der Behindertenverbände.

Dringend nötige Anpassungen

Die heutige Bemessungsgrundlage erfasst die Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen nicht richtig, denn sie bildet die Verdienstmöglichkeiten von gesunden Menschen ab. Als Folge wird das Lohnniveau von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen systematisch überschätzt. Dieses Problem wird auch durch existierende Korrekturinstrumente nicht gelöst (siehe dazu Kommentar iusNet (externer Link)). Nachdem führende Sozialversicherungsrechtler:innen die Dringlichkeit der Weiterentwicklung der Tabellenlöhne betonten, hatte sich der Nationalrat der Thematik angenommen. Er verabschiedete in der Sommersession eine entsprechende Kommissionsmotion ohne Gegenstimme. Nun hat der Ständerat nachgezogen. Gemäss ihm muss der Bundesrat bis Ende Dezember 2023 eine neue Bemessungsgrundlage umsetzen. Diese soll realistische Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigen. Das Geschäft geht nun nochmals an den Nationalrat, da dieser die Umsetzung bis Ende Juni 2023 gefordert hatte. Inclusion Handicap wird genau hinschauen, wie der Bundesrat die Vorgaben des Parlaments umsetzt.

Realisierbare Lösungen liegen auf dem Tisch

Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch: Eine Arbeitsgruppe um Prof. em. Gabriela Riemer-Kafka legte ein Modell vor, das eine realistische Lohneinschätzung für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ermöglicht. Die verwendete Methodik ist mit geringen Anpassungen auch auf andere Behinderungsarten anwendbar. Faire Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV Grads sind also nicht nur absolut notwendig – sondern auch umsetzbar.

Auskunft

Matthias Kuert Killer, Leiter Politik
, 078 625 72 73
Petra Kern, Leiterin Sozialversicherungen
, 079 714 07 37