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Diskriminierungsfreier Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen gefordertMedienmitteilung vom 13.06.2022: Sommersession

Am 14. Juni 2022 behandelt der Ständerat eine Motion, welche eine Rechtsgrundlage für Triage-Entscheidungen beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen fordert. Ziel der Motion ist insbesondere, dass Menschen bei Ressourcenknappheit in Schweizer Spitälern nicht mehr aufgrund ihrer Behinderungen diskriminiert werden.

Durch die Covid-19-Pandemie ist die Bedeutung von Triage-Entscheidungen im Falle einer Ressourcenknappheit bei der Intensivmedizin ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Eine Motion (22.3246) (externer Link) von Maya Graf, Ständerätin (Grüne/BL) und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, soll den Bundesrat nun damit beauftragen, eine rechtliche Grundlage für Triage-Entscheidungen zu schaffen, welche die Situation von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt und diese vor Diskriminierungen schützt.

Rechtsverbindliche Grundlage fehlt

Bis vor kurzem sah die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) im Falle einer Ressourcenknappheit Hilfsbedürftigkeit bei Menschen ab 65 Jahren als entscheidendes Kriterium für die Nicht-Aufnahme auf eine Intensivpflegestation an. Viele Menschen mit Behinderungen sind von der Hilfe Dritter abhängig – deshalb werden sie durch ein solches Kriterium überproportional von einer intensivmedizinischen Behandlung ausgeschlossen. Zwar hat die SAMW als Reaktion auf das Postulat 20.4404 (externer Link) von Maya Graf und die Kritik von Behindertenorganisationen ihre Richtlinien bereits angepasst, was begrüssenswert ist. Erstens sind diese Richtlinien aber nicht rechtsverbindlich – und zweitens müssen Entscheidungen von solcher Tragweite im Rahmen eines demokratischen Prozesses diskutiert werden.

Gesetzgeber muss Schutzpflicht erfüllen

Aktuell erfüllt der Schweizer Gesetzgeber beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungenseine Schutzpflicht vor Diskriminierung nach Artikel 11 und 25 der UNO-Behindertenrechtskonvention sowie Artikel 8 Absatz 2 und 4 der Bundesverfassung nicht. Inclusion Handicap als Stimme der 1.8 Mio. Menschen mit Behinderungen, fordert den Ständerat deshalb entschieden auf, sich für einen diskriminierungsfreien Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen auszusprechen und die Motion anzunehmen. 

Auskunft

Matthias Kuert Killer, Leiter Politik und Kommunikation
, 078 625 72 73