Ergänzungs­leistungen (EL)
IV-Renten reichen häufig nicht aus, um finanziell über die Runden zu kommen. In diesem Fall helfen die Ergänzungsleistungen (EL) aus. Für Menschen mit Behinderungen und speziell diejenigen mit tiefen IV-Renten, sind die EL überlebenswichtig. Inclusion Handicap setzt sich deshalb für faire Ergänzungsleistungen ein.
Die Invalidenversicherung (IV) allein reicht häufig nicht aus, um die Existenz der Versicherten zu sichern. Auch nicht, wenn die Betroffenen Invalidenrenten aus der Pensionskasse beziehen. In diesem Falle (und auch für AHV-Rentnerinnen- und Rentner mit tiefen Renten) kommen die EL zum Zug. Menschen mit Behinderungen sind besonders häufig auf EL angewiesen, nämlich knapp die Hälfte der IV-Rentenbeziehenden (47,4 Prozent). Sie kämen ohne EL finanziell nicht über die Runden. Die EL sind deshalb wichtig, damit die Verpflichtung aus der Behindertenrechtskonvention (BRK) nach einem angemessenen Lebensstandard eingehalten werden kann.
Die Ergänzungsleistungen im Detail
Ein Anspruch auf EL besteht, wenn die jährlich anerkannten Ausgaben die Einnahmen – also z.B. die jährliche IV-Rente – übersteigen. Anerkannte Ausgaben sind insbesondere ein Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, Mietkosten, Krankenkassenprämien oder im Fall der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Berufskosten. Zudem werden Krankheits- und Behinderungskosten vergütet.
Eine detaillierte Übersicht über die anerkannten Ausgaben und Einnahmen sowie Hinweise zu den Krankheits- und Behinderungskosten finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV.
Auch mit EL müssen Heimbewohner den Gürtel (zu) eng schnallen
Ein grosser Teil der Menschen mit Behinderungen ist also auf EL angewiesen. Aber auch mit EL weisen nicht alle einen angemessenen Lebensstandard auf, wie es die UNO-BRK verlangt. Heimbewohnerinnen und -bewohner mit EL haben – je nachdem in welchem Kanton sie wohnhaft sind – kaum genügend Mittel für ihre persönlichen Auslagen (z.B. Kleider, Körperpflege, Transportkosten, Coiffeurbesuche oder Freizeitaktivitäten) zur Verfügung. Die Beiträge variieren von rund 200 bis rund 500 Franken monatlich. Mit weniger als 400 Franken ist es für Heimbewohnerinnen und -bewohner aber schwierig, ihre elementaren Bedürfnisse abzudecken.
EL-Reform bringt teilweise Besserung
2019 hat das Parlament eine EL-Reform verabschiedet, die Inclusion Handicap eng begleitet hat und die seit 2021 in Kraft ist. Dabei gab es (neben Abstrichen) auch eine wichtige Verbesserung: Die maximalen Mietzinsmaxima – also die maximal anerkannten Ausgaben für die Mieten – wurden erhöht und somit zumindest annähernd den realen Kostensteigerungen angepasst.
Factsheets: Was ändert sich mit der EL-Reform?
- Neuerungen bei den Wohnkosten [PDF, 164.5 KB]
- Neuerungen beim Vermögen [PDF, 122.6 KB]
- Neuerungen für Kinder unter 11 Jahren [PDF, 106.8 KB]
- Neuerungen bei der Anrechnung des Einkommens von Ehegatten, Krankenkassenprämie, Senkung der EL-Mindesthöhe [PDF, 105.5 KB]
- Einführung einer Rückerstattungspflicht aus dem Nachlass [PDF, 70.4 KB]
- Besitzstandregelung in den Übergangsbestimmungen [PDF, 96.6 KB]