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Wichtige Korrektur bei Kinderrenten, Schwachstellen bleibenMedienmitteilung vom 14.08.2019: IV-Weiterentwicklung in der SGK-S

Teilerfolg für die Behindertenorganisationen: Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich einstimmig gegen die Kürzung der Kinderrente bei der IV ausgesprochen. Inclusion Handicap ist erleichtert über diesen Entscheid. Allerdings weist die Reform noch einige Schwachstellen auf. Das stufenlose Rentensystem bringt in der vorgeschlagenen Form mehr Nach- als Vorteile.

Inclusion Handicap ist erleichtert, dass sich die SGK-S gegen die Kürzung der Kinderrenten ausgesprochen hat. Der Dachverband der Behindertenorganisationen ruft den Ständerat auf, seiner vorberatenden Kommission zu folgen. Der Nationalrat wollte bei Eltern, die IV beziehen, noch massiv den Rotstift ansetzen: Deren Einkommen hätte sich so unter dem Strich stark reduziert. Dies ist für die betroffenen Familien nicht zumutbar. Rund 70‘000 Kinder wären von diesen Kürzungen betroffen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass gerade IV-Rentenbeziehende besonders armutsgefährdet sind, ist eine solch massive Kürzung nicht zu verantworten.

Grundsätzlich unterstützt Inclusion Handicap die Massnahmen, die zu einer verbesserten beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen führen sollen. Es ist jedoch unverständlich, weshalb die zweijährige Mindestdauer einer – der erstmaligen beruflichen Ausbildung gleichgestellten –Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nicht gesetzlich verankert werden soll. Inclusion Handicap hatte sich für dieses Anliegen starkgemacht, denn eine gute Qualifikation ist das A und O für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Vorlage weist insgesamt noch einige kritische Baustellen auf, wie z.B. das stufenlose Rentensystem.

Stufenloses Rentensystem: Wirkungslos und aufwändig

Mit dem stufenlosen Rentensystem wollen Bundes- und Nationalrat sowie nun die SGK-S Schwelleneffekte vermindern und damit Eingliederungsanreize schaffen. Diese Versprechen können jedoch nicht eingelöst werden. Im Gegenteil: Ein stufenloses Rentensystem würde erst dann eine Wirkung entfalten, wenn die tiefste Schwelle bei 10 Prozent Erwerbsunfähigkeit eingeführt wird – so wie das aktuell bei der Unfallversicherung der Fall ist. Zudem geht das System in seiner unausgereiften Form ausgerechnet zulasten von Personen mit hohem IV-Grad und sehr geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Personen mit einer Erwerbsunfähigkeit zwischen 60 und 69% erhalten heute eine Dreiviertelrente. Mit der Reform wäre es nur noch die Rente, die ihrem IV-Grad entspricht. Sie würden also mit teilweise hohen Renteneinbussen bestraft. Insgesamt würde ein stufenloses Rentensystem aufgrund des hohen administrativen Mehraufwandes zu Mehrkosten führen. Immerhin lehnte die Kommission den Vorschlag ab, erst ab einem IV-Grad von 80% eine ganze Rente zu erhalten. Dies soll weiterhin ab 70 Prozent geschehen. Zu begrüssen ist, dass Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren während des Systemwechsels keine Kürzungen in Kauf nehmen müssen.

Sanierung auf Kurs

Einsparungen sind im Rahmen der IV-Weiterentwicklung nicht angezeigt. In den letzten Reformen wurde bereits massiv auf Kosten der Versicherten gespart. Die Weichen zur Sanierung wurden so bereits gestellt und zeigen die gewünschte Wirkung: Die IV dürfte bis im Jahr 2032 schuldenfrei sein.