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Ungerechte medizinische GrundversorgungMedienmitteilung vom 16.12.2021: Schwarze Listen (Bundesgesetz über die Krankenversicherung)

Der Nationalrat ist heute dem Ständerat gefolgt und hat die Möglichkeit schwarzer Listen weiterhin den Kantonen überlassen. Konkret: Wer der Prämienpflicht trotz Betreibungen nicht nachkommen kann, erhält von der Krankenversicherung nur noch die Kosten von Notfallbehandlungen vergütet. Für Inclusion Handicap ist dieses Vorgehen verantwortungslos.

Diese von gewissen Kantonen geführten sogenannten schwarzen Listen haben teilweise gravierende Auswirkungen. Tragisches Beispiel aus dem Jahre 2018: Einem HIV-positiven Patienten wurden aufgrund der Liste seines Wohnkantons die zur Behandlung notwendigen Medikamente verweigert, was später dazu führte, dass der Mann verstarb. Eine Mehrheit der Kantone hat diese Listen nie eingeführt oder bereits wieder abgeschafft. Auch der Bundesrat plädierte für eine Abschaffung der schwarzen Listen. Der heutige Entscheid des Nationalrates führt dazu, dass Versicherte nicht in allen Kantonen gleichbehandelt werden: Die medizinische Grundversorgung wird dadurch zufällig und ungerecht.

Gefahr für lückenlose medizinische Versorgung

«Manche Personen geraten mit den Prämienzahlungen in Verzug, nicht weil sie zahlungsunwillig sind, sondern nahe der Zahlungsunfähigkeit», so Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap. Gerade Menschen mit Behinderungen trifft es häufig doppelt: Sie weisen überdurchschnittlich oft ein tiefes Einkommen auf und haben gleichzeitig aufgrund ihrer Beeinträchtigung ohnehin schon höhere Gesundheitskosten. Dies führt immer wieder einmal dazu, dass sie ihre Krankenkassenprämien und ihre Kostenbeteiligungen nicht oder nicht rechtzeitig begleichen können. Insbesondere Menschen mit chronischen Krankheiten sind aber dringend und ohne Unterbruch auf notwendige medizinische Behandlungen angewiesen. Durch die von einigen Kantonen geführten schwarzen Listen wird dies verhindert. Es kommt zu langwierigen Streitigkeiten über die Übernahme von medizinischen Behandlungskosten durch die Krankenkassen. Dadurch verstreicht kostbare Zeit, in der sich der Gesundheitszustand der Betroffenen erheblich zu verschlechtern droht. Für Menschen mit Behinderungen ist es von elementarer Bedeutung, dass sie vollen Zugang zu den medizinischen Leistungen erhalten. Inclusion Handicap wird sich weiterhin dafür einsetzten, dass die Kantone von sich aus auf das Führen von schwarzen Listen verzichten.

Auskunft

Matthias Kuert Killer, Leiter Politik Inclusion Handicap
031 370 08 39,    

Julie Tarchini, Kommunikationsverantwortliche Inclusion Handicap
031 370 08 41,