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«ZüriBahn» wird für Menschen mit Behinderungen zugänglich

Die Seilbahn über den Zürichsee wird hindernisfrei gebaut. Inclusion Handicap und die Betreiberin haben eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Die Pläne werden dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechend angepasst, Inclusion Handicap zog seine «vorsorgliche Einsprache» zurück.

Die Gondelbahn soll vor den Toren der Stadt Zürich über vom Mythenquai zum Zürichhorn über den See führen. Inclusion Handicap hatte das Projektvorhaben geprüft und der Projektleitung im Oktober 2018 in einer Stellungnahme mehrere Hindernisse für Menschen mit Behinderungen aufgezeigt. Beide Parteien einigten sich darauf, dass Inclusion Handicap eine «vorsorgliche Einsprache» beim Bundesamt für Verkehr (BAV) einreiche und dass gemeinsame Lösungen erarbeitet werden. Diese liegen nun vor, und die neuen Pläne garantieren nun, dass Menschen mit Behinderungen die «ZüriBahn» autonom nutzen können. Das Beispiel zeigt einmal mehr, dass BehiG-konforme Lösungen bei vorhandenem Willen und konstruktiver Zusammenarbeit mit Einbezug der Behindertenorganisationen problemlos möglich sind.

Insgesamt hatte Inclusion Handicap sieben Anträge eingereicht. Dazu gehören z.B.:

  • In den Kabinen sind genügend Plätze für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung vorzusehen. Diese müssen klar als solche und als solche gekennzeichnet zu sein.
  • Der Rollstuhlplatz muss gross genug sein, damit Betroffene genügend Platz haben, um zu manövrieren.
  • Die Aussicht muss auch vom Rollstuhlplatz aus gewährleistet sein.
  • Die Kontrastwerte müssen eingehalten werden.
  • Blendeinwirkungen sind durch gezielte Massnahmen zu vermeiden.
  • Die Kabinen müssen mit genügend gut erreichbaren und leicht auffindbaren Festhaltemöglichkeiten auszustatten sein. Haltestangen und -griffe müssen diverse Vorgaben erfüllen, z.B. umfassbar sein.

Die Inbetriebnahme der «ZüriBahn» ist für das Jahr 2020 geplant.