Einsprache gegen den Bahnhofplatz Basel
Inclusion Handicap hat in den Plänen zur Neugestaltung des Centralplatzes Basel beim Hauptbahnhof 8 Verstösse gegen das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ausgemacht. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hat beim Bundesamt für Verkehr (BAV) Einsprache erhoben.
Das Projekt beim Hauptbahnhof Basel unterliegt dem vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz: Die Umgestaltung wurde nicht öffentlich ausgeschrieben. Das BAV hat Inclusion Handicap die Unterlagen zur Stellungnahme unterbreitet; ein gemeinsam vereinbartes Vorgehen im Zusammenhang mit der Umsetzung des BehiG.
Nach Sichtung der Unterlagen hat Inclusion Handicap festgestellt, dass Blinde sowie Personen mit Geh- und Sehbehinderung nach Neugestaltung des Platzes die Tramhaltestellen nicht autonom und ohne Gefahr nutzen könnten. Insgesamt legte Inclusion Handicap in 8 Punkten Einsprache ein.
Grosse Gefahr für viele Passagiere
Insbesondere die erste und die letzte Türe bei den Tramhaltestellen sorgt für hohe Gefahr für viele Passagiere: Der Spalt zwischen Perron und Trameinstieg beträgt 40 Zentimeter – weit mehr als die Normen erlauben. Dies fällt umso mehr ins Gewicht, als auch der vertikale Niveauunterschied beim Ein- und Ausstieg zu hoch ist (14 cm). Dies birgt für viele Menschen mit Gehbehinderung, blinde, sehbehinderte oder ältere Personen eine grosse Stolper- und Sturzgefahr.
Grosse Unfallgefahr droht für blinde Personen auch beim Übergang von diversen Perrons auf die Strasse: Dieser ist nämlich mit dem Blindenstock nicht zu erkennen. Zudem fordert Inclusion Handicap durchgehende taktil-visuelle Markierungen (Leitlinien, Aufmerksamkeitsfelder) und akustisch verfügbare Fahrplaninformationen.