Überbrückungsleistungen sind wichtige Entlastung, auch für ältere Menschen mit Behinderungen
Der Bundesrat hat die Botschaft zu den Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose verabschiedet: Personen, die mit 60 Jahren oder älter ausgesteuert werden, sollen ÜL erhalten. Damit soll verhindert werden, dass sie in die Sozialhilfe abrutschen. Inclusion Handicap unterstützt den Vorschlag, denn Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, haben es besonders schwer, in vorgerücktem Alter eine Stelle zu finden.
Lösungen tun Not: Diverse Erhebungen zeigen, dass es ab 55 Jahren schwierig wird, eine Stelle zu finden – insbesondere, wenn jemand ausgesteuert ist. Denn Arbeitgeber stellen viel zu häufig keine älteren Personen ein. Dieses Problem akzentuiert sich, wenn die Stellensuchende eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen hat. Menschen mit Behinderungen haben es, unabhängig vom Alter, ohnehin schwerer auf dem Arbeitsmarkt und fühlen sich häufiger diskriminiert. Im Alter haben sie es also doppelt schwer. Die Gefahr, in die Sozialhilfe abzurutschen, ist gross.
Inclusion Handicap begrüsst, dass der Bundesrat das Problem erkannt hat und das finanzielle Auskommen der Betroffenen sichern will. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen hatte in der Vernehmlassungsantwort (vergeblich) weitere Verbesserungsvorschläge gemacht:
- Mindestalter 60: Statistiken zeigen, dass Personen ab 55 Jahren besonders gefährdet sind. Inclusion Handicap hatte gefordert, dass der Bundesrat dem Rechnung trägt und ab dem Alter 57 Anspruch auf ÜL besteht.
- Schutz für ältere Arbeitnehmer: Es ist zu befürchten, dass Arbeitgeber aufgrund des Anspruchs auf Überbrückungsleistungen vermehrt ältere Arbeitnehmende entlassen. Diese Problematik muss im Auge behalten werden.