Newsarchiv 2023
22.12.2023 - Jahreswechsel
Inclusion Handicap wünscht frohe Festtage!
Wir blicken auf ein bewegtes und erfolgreiches Jahr zurück: Das Thema Inklusion kommt in der Gesellschaft langsam an. Der Sammelstand von über 80‘000 Unterschriften für die Inklusions-Initiative, die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen bei den Wahlen 2023 oder auch die rege mediale Berichterstattung rund um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigen uns, dass sich das Engagement für eine inklusive Gesellschaft lohnt. Auch wenn wir noch viele Hürden nehmen müssen – wir bleiben dran und werden uns für eine inklusive Zukunft einsetzen. Nun gehen wir aber in eine kurze Winterpause. Über die Feiertage bleiben unsere Büros vom 22.12.2023 bis und mit 07.01.2024 geschlossen. Bei dringenden Anliegen oder Medienanfragen sind wir über erreichbar. Die Rechtsberatungen in Bern, Lausanne und Zürich sind individuell geschlossen, die Informationen dazu finden Sie hier. Inclusion Handicap wünscht frohe Festtage, einen guten Rutsch und einen hervorragenden Start ins neue Jahr.
14.12.2023 - Standbericht BAV 2023
Barrierefreiheit im ÖV: Ziele bei weitem verpasst
Die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) publizierten Zahlen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im ÖV zeigen ein ernüchterndes Bild: Bei 499 Projekten bzw. rund 28 % der Bahnhöfe wird die Anpassungsfrist überschritten. Bei über 90 Bahnhöfen ist eine Inbetriebnahme sogar erst nach 2030 geplant.
Leider muss im Jahr 2023, in dem die 20-jährige Frist zur Umsetzung des BehiG abläuft, klar und deutlich festgehalten werden: Gemessen an der gesellschaftlichen Bedeutung und der Wichtigkeit für viele betroffene ÖV-Nutzer:innen erhält die Barrierefreiheit nicht die notwendige Priorität.
Zum ausführlichen Newstext
12.12.2023 - Stellenausschreibung
Verstärkung gesucht: Finanzen & Administration / Stabsstelle Geschäftsleitung
Sind Sie auf der Suche nach einer herausfordernden und sinnstiftenden Tätigkeit in einer national tätigen Dachorganisation? Inclusion Handicap besetzt ab Februar bzw. April zwei Stellen neu:
- Per 1. April 2024 oder nach Vereinbarung suchen wir infolge einer Pensionierung eine/einen Leiterin/Leiter Finanzen & Administration 80%
- Nach einer Neuorganisation der Geschäftsleitung suchen wir ab 1. Februar 2024 zudem eine engagierte Persönlichkeit für die Stabsstelle Geschäftsleitung (70-80%).
Möchten Sie unsere Vision einer inklusiven Schweiz mittragen? Mehr zu den Stellen über folgende Links:
Leiter/Leiterin Finanzen & Administration (80%)
11.12.2023 - Zahlen Bundesamt für Statistik
Menschen mit Behinderungen weiterhin stärker von Armut betroffen
Die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Dies zeigen auch jüngst vom Bundesamt für Statistik (BFS) publizierten Gleichstellungsindikatoren. Demnach war 2021 nahezu jede sechste Person mit einer Behinderung armutsgefährdet. Menschen mit Behinderungen sind zudem deutlich häufiger auf finanzielle Unterstützung angewiesen als Menschen ohne Behinderungen. Obwohl die erhöhte Armutsgefahr für Menschen mit Behinderungen nun bereits seit mehreren Jahren bekannt ist, bleibt die offizielle Schweiz viel zu passiv. Trotz dezidierter Forderungen von Inclusion Handicap werden Menschen mit Behinderungen in den Plänen des Bundes zur Armutsbekämpfung 2019-2024 kaum berücksichtigt. Spätestens ab 2025 sind spezifische Massnahmen für Menschen mit Behinderungen dringend angezeigt.
Zur Medienmitteilung des BFS
08.12.2023 - Vernehmlassung zur Teilrevision des BehiG
Ein starkes Behindertengleichstellungsgesetz sieht anders aus
Mit berechtigten Hoffnungen haben die Behindertenverbände die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes erwartet. Nach einer ersten Durchsicht des heute veröffentlichten Entwurfs zeigt sich aber, dass es der Bundesrat verpasst, die drängenden Probleme bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen konsequent anzugehen. Aus Sicht von Inclusion Handicap muss dringend nachgebessert werden – ohne umfassende Überarbeitung ist die vorgeschlagene Teilrevision nicht tragbar.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap
01.12.2023 - Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Ein Zeichen für Inklusion in der Schweiz setzen
Die Schweiz muss noch bedeutende Fortschritte bei Inklusion und Gleichberechtigung machen. Das stellen die Trägerorganisationen der Inklusions-Initiative anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen fest. Sie führen am Samstag, 2. Dezember einen nationalen Sammeltag durch, um auf die Forderungen der Inklusions-Initiative aufmerksam zu machen.
Medienmitteilung
30.11.2023 - Medienkonferenz: Bilanz und Forderungen nach 20 Jahren BehiG im ÖV
Gesetzeswidriger Zustand muss schnell behoben werden
Nach einer 20-jährigen Umsetzungsfrist bestehen bei der Barrierefreiheit des Schweizer ÖV-Netzes gähnende Lücken. Die zuständigen Akteure haben es nicht geschafft, die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten: Für Menschen mit Behinderungen ein grosses Ärgernis. Nur eine Regulierung mit verbindlichen Vorgaben, wirkungsvollen Kontrollmechanismen sowie einer soliden und zweckgebundenen Finanzierung kann die ab Januar 2024 gesetzeswidrigen Zustände rasch beheben. Der Bundesrat ist bei seiner kommenden BehiG-Revision zum Handeln aufgefordert – die ÖV-Branche sowie die Kantone und Gemeinden auf ganz vielen anderen Ebenen sowieso.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap
27.11.2023
Neues Geschäftsleitungs-Modell bei Inclusion Handicap
An seiner Sitzung vom 23. November hat der Vorstand von Inclusion Handicap über das künftige Geschäftsleitungsmodell von Inclusion Handicap entschieden. Die Geschäftsleitung besteht künftig aus drei Personen: den Leiter:innen der Abteilungen Gleichstellung, Sozialversicherungen, Kommunikation und Politik - bis auf weiteres also aus Caroline Hess-Klein, Petra Kern und Matthias Kuert Killer. Die drei Mitglieder der Geschäftsleitung führen die Geschäfte gemeinsam. Caroline Hess-Klein übernimmt als prima inter pares den Vorsitz der Geschäftsleitung, ihre Stellvertretung nimmt Petra Kern wahr. Unterstützt wird die Geschäftsleitung von einer neu zu schaffenden Stabsstelle. Als Abteilungsleitende bleiben die Geschäftsleitungsmitglieder Fachexpert:innen in ihren unterschiedlichen Bereichen. Dies entspricht dem Selbstverständnis einer Expert:innenorganisation.
22.11.2023 - Jetzt anmelden!
Fachtagung zum Thema Alter und Behinderungen
Was ist, wenn Menschen mit Behinderungen älter werden oder wenn Seniorinnen und Senioren mit zunehmenden Einschränkungen im Alltag konfrontiert sind? Diesen und anderen Fragen nehmen sich das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB, das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV und das Generalsekretariat der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK an ihrer Tagung zum Thema Alter und Behinderung an. Die Veranstaltung, die anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember 2023) durchgeführt wird, ist öffentlich und kostenlos. Melden Sie sich am besten direkt über die elektronische Anmeldeplattform auf der Website des EBGB an.
- Ort, Datum: Freitag, 8.Dezember 2023 in Bern (BERNEXPO)
17.11.2023 - Empfehlung der EKQMB
Bericht zu den Qualitätsmängeln bei der Gutachterstelle PMEDA
Gestützt auf die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 4.10.23 entschieden, die Vergabe von Gutachten an die PMEDA AG zu beenden (News vom 5.10.2023). Der Grund: Die PMEDA AG hat die Qualitätsvorgaben des BSV, allgemein anerkannte medizinische Standards sowie geltende Begutachtungsleitlinien nicht eingehalten.
Weitere Informationen
10.11.2023 - BehiG-Umsetzung im ÖV
Eine klare Regulierung ist gefragt
Kurz vor Ende der 20-jährigen BehiG-Frist ist klar: Über 500 Bahnhöfe und zwei Drittel der Tram- und Bushaltestellen werden bis Ende 2023 immer noch nicht behindertengerecht umgebaut sein. Viele ÖV-Unternehmen haben einen Grossteil der BehiG-Frist schlicht verschlafen. Vor allem in den ersten 10 bis 15 Jahren der Frist wurde deutlich zu wenig gemacht. Die betroffenen Menschen spüren die Auswirkungen der verpassten Umsetzung jeden Tag und sind dementsprechend frustriert und ungeduldig. Über die gesamten 20 Jahre der Frist gesehen, ist der heutige Umsetzungsstand ein Affront gegenüber Menschen mit Behinderungen. Für Inclusion Handicap ist klar: Spätestens bis 2030 muss die Sache erledigt und der öffentliche Verkehr barrierefrei sein. Dafür braucht es nun eine verbindliche Regulierung mit etappierten Umsetzungszielen, einer effektiven Kontrolle sowie eine solide Finanzierung.
Zum Artikel des Tages-Anzeigers
03.11.2023 - Gesetzeswidrige Bahnhöfe ab 2024
Zeitnahe BehiG-Umsetzung im ÖV ohne ausreichende Bundesmittel gefährdet
Massnahmen für die barrierefreie Gestaltung von Bahnhöfen werden seit 2019 vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) und damit vom Bund finanziert. Die Bundesmittel sind damit die Basis für eine möglichst schnelle Anpassung der Bahninfrastruktur an die Anforderungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Für die Jahre 2025-2028 werden trotz Erhöhung des Zahlungsvolumens in Realität voraussichtlich weniger Mittel vorhanden sein: Gemäss der Planungen im Standbericht 2022 des BAV fallen viele Umbauten genau in den Zeitraum 2025-2028. Weil die Mittel gemessen an den anstehenden Umbauten insgesamt gekürzt werden, ist die Umsetzung im vorgesehenen Zeitraum stark gefährdet. Es besteht also die akute Gefahr, dass sich die ohnehin bereits stark verzögerten Anpassungen noch weiter hinausschieben. Das Bundesamt für Verkehr BAV hat seine Verantwortung als Aufsichts- und Finanzierungsbehörde während der 20-jährigen BehiG-Frist viel zu spät wahrgenommen. Inclusion Handicap fordert in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat, den vorgesehenen Betrag zu erhöhen, um die ab Januar 2024 gesetzeswidrigen Zustände im Schweizer ÖV so rasch wie möglich zu beseitigen.
Zur Vernehmlassungsantwort
25.10.2023 - Bericht des Bundesrats zur politischen Teilhabe
Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen laut Bundesrat nicht BRK-konform
Wählen und abstimmen zu können, ist für erwachsene Schweizer:innen eine Selbstverständlichkeit. Nicht so für viele Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung. In seinem heute veröffentlichten Bericht zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der aktuell in der Bundesverfassung verankerte Stimmrechtsausschluss nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar ist. Inclusion Handicap fordert die Anpassung der betreffenden Rechtsgrundlagen, um die politische Teilhabe zu gewährleisten.
Medienmitteilung
23.10.2023 - Wahlen 2023
Verstärkung im Parlament
Mit Christian Lohr, Islam Alijaj und Philipp Kutter nehmen neu drei Politiker mit einer Behinderung im Nationalrat Einsitz. Sie stärken die Anliegen und Rechte der Menschen mit Behinderungen damit direkt dort, wo die Gesetze gemacht werden. Zudem wurde die Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, Maya Graf, im Ständerat bestätigt. Inclusion Handicap gratuliert den Gewählten ganz herzlich zu diesem tollen Erfolg.
Gleichzeitig dankt Inclusion Handicap allen Menschen mit einer Behinderung, die sich als Kandidierende zur Verfügung gestellt haben für ihr grosses Engagement. Ihre Sichtbarkeit , u.a. auf der Behindertenliste von Pro Infirmis, trägt stark dazu bei, dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen künftig stärker anerkannt und berücksichtigt werden.
Die nächsten vier Jahre sind äusserst wichtig für die Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Es steht u.a. die angekündigte Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes an, die Inklusions-Initiative wird im Parlament behandelt werden und weitere Umsetzungsschritte der UNO-Behindertenrechtskonvention können erreicht werden. «Inclusion Handicap wird sich in Zusammenarbeit mit den gewählten Politiker:innen und den Menschen mit Behinderungen für weitere Fortschritte einsetzen und freut sich sehr über die Verstärkung im Parlament», sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap.
Medienmitteilung von Pro Infirmis
23.10.2023 - Vernehmlassungsverfahren - Änderung des ELG
Betreutes Wohnen muss auch für EL-Beziehende zur IV vorgesehen werden
Heute endet das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG). Mit seiner Vorlage will der Bundesrat die Autonomie älterer Menschen und deren Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Für Inclusion Handicap ist klar: Die Anerkennung des betreuten Wohnens durch die EL muss auch für Personen mit IV-Leistungen gelten. Zudem braucht es zwingend Anpassungen bei den bundesrätlichen Vorschlägen für Personen mit EL in Wohngemeinschaften (WG).
Medienmitteilung
18.10.2023 - Invaliditätskonforme Tabellenlöhne
Bundesrat setzt Motion nicht korrekt um
Beinahe einstimmig forderte das Parlament 2022 mit der Motion 22.3377 eine faire Berechnung des IV-Grads. Der Motionstext verlangt, dass sich der Bundesrat bei der Überarbeitung der sogenannten Tabellenlöhne zur Bestimmung des IV-Grads auf anerkannte statistische Methodik und den Forschungsstand abstützt. Aus Sicht der Wissenschaft müsste ein Abzug von 17% erfolgen. Der Bundesrat beschliesst nun einen Pauschalabzug von nur 10%. Damit erfolgt zwar ein Schritt in die richtige Richtung – aber die Motion wird nicht korrekt umgesetzt. Es wurde verpasst, den IV-Grad anhand realistischer und damit korrekter Einkommensmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu berechnen.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap
05.10.2023 - IV-Gutachten
Qualitätsmängel bei der Gutachterstelle PMEDA festgestellt
Medizinische Gutachten sind entscheidend für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und somit auch für ihre Ansprüche auf IV-Renten. Entsprechend müssen sich Gutachterstellen an Qualitätskriterien halten, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.
Die Invalidenversicherung hat aufgrund der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) entschieden, die Vergabe von bi- und polydisziplinären Expertisen an die Gutachterstelle PMEDA AG zu beenden. Die Kommission hat in ärztlichen Gutachten der PMEDA formale und inhaltliche Mängel festgestellt. Laufende Verfahren werden nochmals überprüft.
Für Inclusion Handicap ist dies ein richtiger und wichtiger Entscheid. Sowohl im Rahmen der Rechtsberatung als auch über die Meldestelle wurde dem Dachverband mehrfach von negativen Erfahrungen mit der PMEDA berichtet. Unverständlich ist für Inclusion Handicap aber, dass gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bereits rechtskräftig beurteilte Fälle nicht wiederaufgerollt werden sollen.
Medienmitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen
29.09.2023 - Verpasste Chance für mehr Inklusion
Bundesgericht entscheidet erneut gegen die inklusive Schule
In einer öffentlichen Beratung hat das Bundesgericht heute eine Beschwerde gegen die separative Beschulung eines Jungen mit Trisomie 21 mit 4:1 Stimmen abgelehnt. Die St. Galler Behörden hatten zuvor den Besuch einer heilpädagogischen Schule angeordnet, wogegen sich die Eltern bis vor Bundesgericht wehrten. Mit dem Entscheid bewegt sich das Bundesgericht einmal mehr in den engen Grenzen des bestehenden Schulsystems und verpasst es, seine Rechtsprechung gemäss den Empfehlungen des UNO-Behindertenrechtsausschusses zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems, weiterzuentwickeln. Die in der Minderheit liegende Richterin hat in der Beratung, gestützt auf die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), aufgezeigt, dass die Beweislast dafür, dass das Kindswohl durch einen Regelschulbesuch am besten gewahrt wird, nicht bei den Eltern liegt - vielmehr liegt es an der Schule, das Gegenteil zu beweisen. Diese BRK-gestützte Argumentation wurde zur Enttäuschung von Inclusion Handicap einmal mehr vom Bundesgericht überhört.
27.09.2023 - Selbstbestimmtes Wohnen
Hilfsmittel-Leistungskatalog der AHV wird erweitert
Der Ständerat überweist mit 25 zu 13 Stimmen die Kommissionsmotion 22.4261 zur Erweiterung des Hilfsmittelkatalogs für Menschen mit Behinderung im Pensionsalter an den Bundesrat. Damit legt das Parlament bei der Abgabe von Hilfsmitteln den Grundstein für eine Gleichstellung zwischen der AHV und der IV – bisher waren Personen im AHV-Alter bezüglich Hilfsmittel deutlich schlechter gestellt. Der Leistungskatalog der AHV soll nun gezielt mit bestimmten Hilfsmitteln des IV-Leistungskatalogs ergänzt werden (gemäss Art. 21 IVG). Für Inclusion Handicap ein erfreulicher Entscheid! Hilfsmittel wie der weisse Stock fördern die Selbstbestimmung und tragen dazu bei, dass stationäre Aufenthalte von Menschen mit Behinderungen im Rentenalter vermieden werden können.
Zur Motion auf Curia Vista
25.09.2023
Neuchâtel präsentiert Aktionsplan zur Förderung der Inklusion
Der Kanton Neuenburg hat einen Aktionsplan für die Jahre 2023-2029 mit 45 Massnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen präsentiert. Der Aktionsplan wurde von der kantonalen Verwaltung zusammen mit Verbänden, Selbstbetroffenen und Fachkreisen erarbeitet und umfasst elf Themenbereiche – von Gleichheit über Autonomie bis zu Gesundheit und Mobilität. Er betont u.a. das selbstbestimmte Wohnen und stellt Massnahmen in Aussicht, um den Assistenzbeitrag stärker zu fördern. Inclusion Handicap begrüsst solche Aktionspläne, wie auch denjenigen des Kantons Zürich. Weitere Kantone sollen sich dadurch inspirieren lassen und endlich mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) vorwärts machen. Neben Aktionsplänen erfordert die BRK-Umsetzung zwingend auch die Anpassung der geltenden Rechtsgrundlagen der Kantone. Nur damit werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen nachhaltig gestärkt. Neben NE haben sich bereits BS, BL sowie VS entsprechende Rechtsgrundlagen neu gegeben. Spezifisch mit Bezug auf das Thema Wohnen sind es zudem BS, BL sowie Zürich (Subjektfinanzierung).
Link zum Aktionsplan (französisch)
21.09.2023 - Kampagne #IchWähle
Wahlbüro in leichter Sprache
Am 22. Oktober stehen die nächsten eidgenössischen Wahlen an. Auch Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung wollen den National- und Ständerat wählen. Denn es betrifft alle, was in der Politik entschieden wird. Deshalb hat insieme Schweiz die Kampagne #IchWähle gestartet. Nebst einer Wahlanleitung in Leichter Sprache, veranstaltet insieme Schweiz mit der Unterstützung der Stiftung Mercator ein Wahlbüro in Leichter Sprache. Vergessen Sie nicht Ihr Wahlcouvert mitzubringen.
- Ort: Waisenhausplatz in Bern
- Wann: Samstag, 14. Oktober 2023, von 11:00 bis 16:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter der Website von Insieme
18.09.2023 - Revision Eisenbahngesetz
Behindertenverbände als Korrektiv wichtiger denn je
Mit dem neuen Eisenbahngesetz muss niemand mehr prüfen, ob ein Zug für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe benutzbar ist. Dies entgegen allen Beteuerungen von Bundesrat Rösti und dem Bundesamt für Verkehr. Zudem verlieren die Behindertenorganisationen ihr Verbandsbeschwerderecht, obschon es die Verbände als kritisches und hartnäckiges Kontrollorgan offensichtlich mehr denn je braucht. Menschen mit Behinderungen können sich nicht auf den Goodwill der Behörden verlassen, wie neuste Ereignisse zeigen.
Medienmitteilung
18.09.2023 - Invalidenversicherung
Sprachliche Modernisierung des IVG
Das Schweizer Rechtssystem basiert immer noch auf einem medizinischen, defizitorientierten Verständnis von Behinderung, was sich auch in der Terminologie zeigt: Begriffe wie «Invalidität», «Hilflosenentschädigung», «Gebrechen» oder «Missbildung» sind nicht nur veraltet, sondern auch herabsetzend. Inclusion Handicap hatte bereits in seinem Schattenbericht gefordert, dass solche Begriffe gestrichen werden und mit einer mit den Anforderungen der UN-BRK zu vereinbarenden Terminologe ersetzt werden.
In seinem am 15.09.2023 veröffentlichten Bericht im Auftrag der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (Postulat 20.3002) hält der Bundesrat nun fest, dass er bei künftigen Änderungen des Gesetzes jeweils betroffene Ausdrücke prüfen und wenn sinnvoll und möglich einen Ersatz vorschlagen wird. Er lehnt jedoch eine umfassende Änderung ab, da dies mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wäre.
Inclusion Handicap und weitere Behindertenverbände wurden für die Erstellung einer Liste von kritischen Bergriffen befragt. Inclusion Handicap wird sich weiterhin dezidiert dafür einsetzen, dass in der Gesetzgebung keine herabsetzenden Begriffe verwendet werden.
Medienmitteilung des Bundesrates
12.09.2023 - Invalidenversicherung (IV)
Drohende Versorgungslücken für schwer kranke Kinder abgewendet
Die IV finanziert für Kinder mit einem anerkannten Geburtsgebrechen Behandlungsgeräte sowie Verbrauchsmaterial (wie z.B. Beatmungsgeräte). Per 01.01.2022 legte der Bundesrat im Rahmen der IV-Weiterentwicklung fest, dass Behandlungsgeräte und Verbrauchsmaterial für Kinder mit Geburtsgebrechen künftig nur noch gemäss der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) vergütet werden. Nach Widerstand von Behindertenverbänden, betroffenen Eltern und Politiker:innen (siehe auch NZZ am Sonntag vom 16.04.2023 und Tagesschau vom 16.04.2023 und vom 17.04.2023) räumte der Bundesrat ein, dass die gesetzliche Grundlage für diese Bestimmung ungenügend sei und die Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) so rasch als möglich geändert werden müsse. Dem ist er nun nachgekommen. Die IVV wird dahingehend angepasst, dass die Mittel oder Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen, für eine Vergütung nicht mehr zwingend auf der MiGeL aufgeführt sein müssen. Die Prüfung von Einzelfällen ist damit möglich. Für Inclusion Handicap ist dies erfreulich – ohne Anpassung der IVV drohten die Abwälzung von Kosten auf betroffene Eltern und schwerwiegende Versorgungslücken.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
11.09.2023 - Revision Eisenbahngesetz
Parlament darf BehiG nicht aushebeln
Wenn der Nationalrat in der Herbstsession die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Eisenbahngesetzes nicht korrigiert, hebelt er das im Behindertengleichstellungsgesetz festgeschriebene Recht auf Autonomie und das Verbandsbeschwerderecht faktisch aus. Für Menschen mit Behinderungen mit drastischen Folgen: Die autonome Benutzbarkeit von Zügen könnte von den Verbänden nicht mehr eingefordert werden. Eine düstere Perspektive – vor allem, da zuletzt klar wurde, dass das BehiG im ÖV nur ungenügend umgesetzt wird.
Medienmitteilung
06.09.2023 - Sendungshinweis
SRF-Rundschau zum Thema Inklusion in der Volksschule
Obwohl die Schweiz sich durch die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention zu einer inklusiven Schule verpflichtet hat, wird heute etwa die Hälfte der Grundschüler:innen mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen immer noch separativ beschult. Betroffene Familien gehen zum Teil bis vor Bundesgericht, damit ihre Kinder nicht in Sonderschulen geschickt werden. In der SRF-Rundschau von heute Mittwoch, 06.09.2023 ab 20:05 Uhr erzählen zwei Familien von ihrem Kampf für die schulische Inklusion ihrer Kinder.
Link zur Sendung
01.09.2023 - Berechnung IV-Grad
Invaliditätskonforme Tabellenlöhne: SGK-N schenkt der Wissenschaft Gehör
Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat nun auch die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) konsultiert. Anders als die Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) scheint die Mehrheit der SGK-N der Wissenschaft Gehör geschenkt zu haben und ihrem Motionstext treu geblieben zu sein. In ihrer Medienmitteilung vom 1.9.2023 spricht sich die SGK-N für einen Pauschalabzug vom Tabellenlohn in der Höhe von 15% aus. Dies soll eine Übergangslösung darstellen - mittelfristig sollen invaliditätskonforme Tabellenlöhne nach dem Modell von Riemer-Kafka / Schwegler berechnet werden. Inclusion Handicap begrüsst es sehr, dass die Mehrheit der SGK-N dem Motionstext genügend Rechnung trägt und mit einem Pauschalabzug von 15% eine rasch umsetzbare sowie wissenschaftlich fundierte Lösung für eine faire Berechnung des IV-Grads befürwortet.
Motion auf Curia Vista
29.08.2023 - IV-Gutachten
Systematische Befragung zum Erleben der Begutachtungssituation
Im Rahmen eines IV-Verfahrens kann die IV zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person ein medizinisches Gutachten anordnen. Diese Abklärung bildet die Grundlage für einen allfälligen Anspruch auf IV-Leistungen. Für die betroffenen Personen stellt sie eine durchaus belastende Ausnahmesituation dar. Es ist daher von grösster Bedeutung, dass diese Gutachten von hoher Qualität sind und sich die Gutachterperson genügend Zeit für die notwendigen Erhebungen nimmt.
In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass gute Qualität vielfach nicht gewährleistet ist. Inclusion Handicap kennt die Problematik aus seiner Tätigkeit in der Rechtsberatung schon länger und hatte bereits im Rahmen der Auswertung der Meldestelle zu den IV-Gutachten darüber informiert. Es ist dementsprechend begrüssenswert, dass die Eidgenössische Kommission für Qualitätsfragen in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) systematisch erheben will, wie Versicherte ihre medizinische Begutachtung erleben. Die Ergebnisse sollen den Handlungsbedarf aufzeigen, damit geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen auf der Website der EKQMB
28.08.2023 - Inklusions-Initiative
Nationaler Sammeltag am 9. September
Am Samstag, 9. September findet der grosse Sammeltag für die Inklusions-Initiative statt. Damit wir landesweit mit unseren Anliegen sichtbar werden, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Nehmen Sie an einer Sammelaktion teil und helfen Sie mit, bis Ende September die 50‘000 Unterschriften-Marke zu knacken. Zum Beispiel hier:
- Bern, Bahnhofplatz, 10:00-16:00 Uhr
- Zürich Rathausbrücke/Gemüsebrücke, Kreis 1, 10:00-12:00 Uhr
25.08.2023 - Nationalratswahlen
Bundesrat bewilligt Versuche mit E-Voting in drei Kantonen
Der Bundesrat will weitere Erfahrungen mit dem E-Voting sammeln und bewilligt bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe. Für Inclusion Handicap ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist der Kreis der Stimmberechtigten für das E-Voting begrenzt. Es sind primär Auslandschweizer:innen zugelassen – nur Basel-Stadt und in geringem Umfang auch St. Gallen lassen Inlandschweizer:innen zu. Inclusion Handicap begrüsst, dass es im Bereich E-Voting vorwärts geht und hofft, dass bald weitere Kantone bei den Versuchen mitmachen. Für die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist die Möglichkeit der barrierefreien elektronischen Stimmabgabe von grösster Wichtigkeit.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
25.08.2023 - Gleichstellung
Gebärdensprachen als UNESCO-Kulturerbe anerkannt
Die Gebärdensprachen gehören in der Schweiz neu zum kulturellen Erbe. Das Bundesamt für Kultur hat die Schweizer Gebärdensprachen als einer von 29 neuen Einträgen auf die «Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz» aufgenommen. Inclusion Handicap ist über diese Würdigung erfreut und erwartet weiterhin eine schnelle Umsetzung der Motion 22.3373 «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz», die vom Parlament 2023 an den Bundesrat überwiesen wurde.
Zur Medienmitteilung des Schweizerischen Gehörlosenbundes
17.08.2023 - Invaliditätskonforme Tabellenlöhne
Unverständliche Empfehlung von SGK-S zu Tabellenlöhnen
Beinahe einstimmig forderte das Parlament 2022 mit der Motion 22.3377 eine faire Berechnung des IV-Grads. Der Motionstext verlangt explizit, dass sich der Bundesrat bei der Überarbeitung der sogenannten Tabellenlöhne zur Bestimmung des IV-Grads auf anerkannte statistische Methodik und den Forschungsstand abstützt. Der Bundesrat schlug in der Vernehmlassungsvorlage einen Pauschalabzug von 10% vor. Mit einer Reduktion um 10% entsprechen die Tabellenlöhne aber bei weitem nicht den realistischen Einkommensmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Aus Sicht der Wissenschaft müsste ein Abzug von 17% erfolgen. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) konsultiert. Deren Mehrheit hat nun eine unverständliche Kehrtwende vollzogen.
Medienmitteilung
02.08.2023 - IV-Finanzen 2022
Nach schwierigem Börsenjahr weiterhin keine Entschuldung der IV
Trotz eines positiven Umlageergebnisses von 122 Millionen Franken schloss die Invalidenversicherung das Jahr 2022 mit einem negativen Betriebsergebnis ab: Der Anlageverlust von 415 Millionen Franken führte zu einem Betriebsergebnis von minus 293 Millionen Franken. Der Bestand an flüssigen Mitteln und Anlagen des IV-Fonds lag bei 36 Prozent der Jahresausgaben. Damit lag er auch 2022 unter den vorgeschriebenen 50 Prozent für eine Schuldenrückzahlung. Die Schuld der IV bei der AHV beträgt daher unverändert 10‘284 Millionen Franken. In allen drei Szenarien – hoch, mittel oder tief – geht das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV bis Ende 2033 weiterhin von einem Abbau des Grossteils der Schulden aus. Ab 2024 beträgt der nominelle Schuldzins 2 Prozent, anstatt wie seit 2018 0,5 Prozent.
Mehr Informationen auf der Website des BSV
18.07.2023 - Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates: Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes
Bedarf nach betreutem Wohnen muss auch im IV-Bereich anerkannt werden
Am 21. Juni 2023 hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) in die Vernehmlassung geschickt. Er will Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente zusätzliche Leistungen für das betreute Wohnen vergüten. Inclusion Handicap ist enttäuscht, dass der IV-Bereich in der bundesrätlichen Vorlage gänzlich fehlt und fordert daher eine Anerkennung des betreuten Wohnens durch die EL auch für Personen mit IV-Leistungen.
Dass der Bundesrat in seiner Vorlage neu einen Zuschlag für die Miete eines zusätzlichen Zimmers für die Nachtassistenz einführen will, begrüsst Inclusion Handicap.Für den Dachverband ist der vorgeschlagene Betrag aber deutlich zu tief. Für eine wirksame Problemlösung braucht es eine substantielle Erhöhung des Zuschlags.
Auch dass der Zuschlag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung nicht mehr durch die Anzahl aller im Haushalt lebenden Personen geteilt werden soll, begrüsst Inclusion Handicap. Nicht einverstanden ist der Dachverband aber damit, dass der Zuschlag pro Wohnung nur einmal gewährt werden soll, wenn mehrere auf einen Rollstuhl angewiesene Personen zusammenleben. Der Anspruch auf den Rollstuhlzuschlag muss an der auf einen Rollstuhl angewiesenen Person und nicht an der Wohnung anknüpfen.
Inclusion Handicap wird diese Forderungen auch in seiner Vernehmlassungsantwort stellen. Der Dachverband steht interessierten Kreisen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema
12.07.2023 - Bericht der eidgenössischen Finanzkontrolle
Kritik am Bundesamt für Sozialversicherungen
Die Vergabe der Mittel durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) an die Behindertenorganisationen ist gemäss der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zu wenig flexibel. Die Gesamthöhe der Beiträge nimmt langsam und unaufhaltsam ab, denn «nicht verwendete» Beträge werden nicht neu verteilt. Um den wachsenden Bedarf in der Bevölkerung abzudecken, ist auch aus der Sicht von Inclusion Handicap eine Anpassung der Finanzierung angezeigt.
Medienmitteilung
26.06.2023
Umfrage zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Pro Infirmis führt in Zusammenarbeit mit Grünenfelder Zumbach – Sozialforschung und Beratung, eine schweizweite Umfrage zum Thema Inklusion durch. Mit dieser Umfrage möchte Pro Infirmis herausfinden, was die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz sind, wie sich Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Bereichen der Teilhabe fühlen und wie gut die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz ist.
Die Umfrage dauert mindestens 20 Minuten. Alle Antworten und Informationen werden streng vertraulich behandelt. Grünenfelder Zumbach anonymisieren für die Auswertung alle Informationen, die angegeben werden. Die Teilnahme ist bis am 5. Juli 2023 möglich.
Link zur Umfrage
15.06.2023 - Behinderung und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Diskriminierung bei der Anstellung
Im Anschluss an ein Urteil des Bundesgerichts heisst der Genfer Gerichtshof die Beschwerde einer jungen Mutter gut. Das Gericht anerkennt, dass die Frau von ihrem Arbeitgeber aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Behinderung mehrfachdiskriminiert wurde. Der Gerichtshof spricht ihr den im Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vorgesehenen Höchstbetrag zu. Inclusion Handicap ist erfreut über dieses klare Signal an die Arbeitgeber, die aufhören müssen, Menschen mit Behinderung zu diskriminieren.
Medienmitteilung
15.06.2023
Motion fordert kürzere IV Verfahren
Die von Patricia von Falkenstein (FDP) eingereichte Motion «IV-Verfahren beschleunigen und finanzielle Absicherung der Versicherten während des Verfahrens sicherstellen» fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Dauer des Abklärungsverfahrens zur Berechtigung von IV-Leistungen zu verkürzen. Die Prüfung von IV-Ansprüchen nimmt häufig sehr viel Zeit in Anspruch. Allfällige Krankentaggeldleistungen sind dann meist schon seit langem ausgeschöpft und das persönliche Vermögen ist aufgebraucht, die Betroffenen verschulden sich und sind schliesslich auf Sozialhilfe angewiesen. Die finanziellen Sorgen führen in vielen Fällen zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands der Betroffenen. Es braucht also Massnahmen, welche die IV-Verfahren beschleunigen und die finanzielle Absicherung der Betroffenen sicherstellen. Inclusion Handicap hat auf Seite 94 seines aktualisierten Schattenberichts (LINK setzen) bereits darauf hingewiesen und unterstützt die Motion daher. Auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) (LINK setzen) erachtet die mit der Motion geforderten Massnahmen für dringlich. Eine Möglichkeit wäre z. B. ein Wartezeittaggeld, analog dem Wartezeittaggeld gemäss Art. 18 IVV im Hinblick auf den Beginn einer Umschulung.
News auf der Webseite der Schweizerischen Konferenz der Sozialhilfe
13.06.2023 - Inklusion und Bildung
Gleichstellungstagung 2023: Anmeldung noch möglich!
Das Anmeldefenster für die Gleichstellungstagung vom 27. Juni 2023 in Basel ist noch bis am Freitag, 16. Juni 2023 geöffnet. Die Platzzahl ist beschränkt – sichern Sie sich noch rechtzeitig einen Platz. Im Fokus der Tagung stehen Fragestellungen zur inklusiven Bildung aus rechtlicher, politischer und praktischer Sicht. Die Tagung wird in Zusammenarbeit mit der Uni Basel und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen organisiert.
Online-Anmeldungen
am besten über folgenden Link:
Link zur Anmeldung
13.06.2023 - Änderung Eisenbahngesetz
Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände akut gefährdert
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Eisenbahngesetzes könnte für Menschen mit Behinderungen drastische Folgen haben: Die Überprüfung der autonomen Benutzbarkeit von Zügen durch das Bundesamt für Verkehr wäre nicht mehr vorgesehen. Das Verbandsbeschwerderecht der Behindertenverbände würde ausgehebelt. Der Ständerat ist jetzt gefordert, die Vorlage zu korrigieren.
Medienmitteilung
06.06.2023 - IV-Statistik des BSV
Trends in IV-Statistik setzen sich fort
Das
Bundesamt für Sozialversicherungen hat die jährlich erscheinende IV-Statistik publiziert:
2022 entrichtete die Invalidenversicherung (IV) Leistungen an 453 000 Personen.
Grösster Ausgabenteil bildeten dabei weiterhin die Renten (56%). Der Anteil der
IV-Rentenbeziehenden an der versicherten Bevölkerung liegt seit 2018 konstant
bei 4,0%. 2005 betrug der Anteil noch 5,3%. Gleichzeitig sank die Die
Neurentenquote auf 3,1 % und damit wieder auf das Niveau von 2020. Der Anteil
der Rentenbeziehenden mit einer psychischen Beeinträchtigung steigt
kontinuierlich an. Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene
IV-Weiterentwicklung mit dem Fokus auf Jugendliche und Erwachsene mit einer
psychischen Erkrankung wird diesen Trend hoffentlich stoppen. Das Betriebsergebnis der IV war mit -0.3 Milliarden leicht negativ.
Mehr Informationen auf der Website des BSV
31.05.2023 - Sommersession
Ständerat befürwortet besseren Diskriminierungsschutz bei Triageentscheidungen
Bei Ressourcenknappheit auf Intensivstationen muss die Ärzteschaft eine Triage vornehmen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen besteht das Risiko, bei der Verteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt zu werden. Am 30.5. 2023 ist nun der Ständerat seiner Kommission gefolgt und hat das Postulat 22.3496 mit 36 zu 1 Stimmen überwiesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie gesetzlich sichergestellt werden kann, dass Menschen mit Behinderungen bei Triageentscheidungen im intensivmedizinischen Bereich nicht diskriminiert werden. Wegbereitend für das Postulat war eine Motion von Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin (Grüne/BL). Inclusion Handicap hatte sich im Vorfeld unter anderem anlässlich von Anhörungen für eine gesetzliche Regelung stark gemacht und begrüsst den Entscheid des Ständerates. Nur ein Gesetzgebungsprozess stellt sicher, dass die ethisch anspruchsvolle Frage der Verteilung von knappen Ressourcen transparent diskutiert und demokratisch legitimiert wird.
31.05.2023 - Vernehmlassungsantwort von Inclusion Handicap
Tabellenlöhne: Inclusion Handicap fordert Pauschalabzug von 17%
Bei der Bestimmung des
Invaliditätsgrades wird in vielen Fällen auf statistische Werte (Tabellenlöhne)
abgestellt. Die Forschung zeigt: Einkommensmöglichkeiten von Personen mit gesundheitlicher
Beeinträchtigung werden damit überschätzt und es resultieren deutlich zu tiefe
Invaliditätsgrade. Der Bundesrat will die Tabellenlöhne nun pauschal um 10%
reduzieren. Für Inclusion Handicap ist das zu wenig, denn nur mit einem Abzug
von 17% resultieren realistische Einkommensmöglichkeiten.
Medienmitteilung
25.05.2023 - Litigation
Chancengleichheit ist nur ein leeres Versprechen
Eine junge Frau
wirft der Universität Bern Diskriminierung beim Zugang zur Hochschulbildung
vor: Der Zeitzuschlag, auf den sie als Folge ihrer Dyslexie angewiesen ist,
wird ihr bei der Numerus clausus-Prüfung verweigert. Mit einem
Mehrheitsentscheid (3:2) kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Bern zum
Schluss, dass kein rechtlicher Anspruch auf diesen Zeitzuschlag besteht. Inclusion Handicap stellt jedoch fest, dass bei
dieser Frage keine Einstimmigkeit herrscht und hat das Urteil an das
Bundesgericht weitergezogen.
Zur Medienmitteilung
24.05.2023 - Menschenrechte
Historisch: Die erste nationale Menschenrechtsinstitution ist gegründet!
Zur grossen
Freude von Inclusion Handicap wurde gestern Mittwoch in Bern die erste
nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) der Schweiz gegründet. Damit wurde
ein zwanzigjähriger politischer Prozess abgeschlossen.
Als unabhängiges Organ wird sie zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
für alle Bewohnerinnen und Bewohner und auf allen
staatlichen
Ebenen der Schweiz beitragen.
Damit wird die Institution auch im Bereich der Rechte von Menschen mit
Behinderungen eine zentrale Rolle einnehmen, auf
nationaler Ebene sowie im Rahmen der Berichtsverfahren vor dem UNO
BRK-Ausschuss. Bereits rund 120 andere Staaten verfügen über eine solche
Institution. Sie stützt sich auf die Pariser Grundsätze gemäss Resolution der
UNO-Generalversammlung von 1993, die den
Mitgliedstaaten der UNO die Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution empfehlen. Die Gründung der NMRI wurde von einer
Arbeitsgruppe vorbereitet, bei der sich auch Inclusion Handicap intensiv
beteiligt hat.
Mehr dazu in der Medienmitteilung des Bundesrats
23.05.2023 - Parlamentarische Initiative IV-Gutachten
SGK-S unterstützt mehr Fairness bei IV-Gutachten
Medizinische Gutachten sind häufig umstritten, viele
Betroffene fühlen sich nicht fair behandelt. Mit seiner parlamentarischen
Initiative (21.498) verlangt Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit,
dass die IV-Stelle und die versicherte Person sich bei monodisziplinären
IV-Gutachten auf eine:n Sachverständige:n einigen. Zudem soll der Ablauf des Einigungsverfahrens
den Empfehlungen einer Evaluation entsprechen, die vom EDI zu den medizinischen
Begutachtungen in der IV in Auftrag gegebenen wurde. Ein faires
Einigungsverfahren hat viele Vorteile: Unnötige Gerichtsstreitigkeiten über die
Wahl der Sachverständigen entfallen, es stärkt die Akzeptanz des Resultats und
ist darum in anderen Rechtsgebieten (z.B. Haftpflichtrecht) längst Standard.
Nachdem die Sozialkommission des Nationalrats der parlamentarischen Initiative
im November 2022 Folge gegeben hat, unterstützt nun erfreulicherweise auch die
Sozialkommission des Ständerats diesen Schritt in Richtung mehr Fairness bei
den medizinischen Gutachten. Als Nächstes muss die Sozialkommission des
Nationalrats einen Umsetzungsentwurf ausarbeiten, der dann vom Parlament
behandelt wird.
Die von Inclusion Handicap seit Februar 2020 eingerichtete
Meldestelle, über die Betroffene ihre Erfahrungen bei einem IV-Gutachten
schildern können, ist weiterhin offen. Sie richtet sich allerdings nur noch an
Personen, die nach dem 1.1.2022 begutachtet wurden (siehe Meldestelle IV-Gutachten).
Parlamentarische Initiative auf Curia Vista
15.05.2023 - Conférence 2023 – le droit des personnes en situation de handicap
Gleichstellungstagung 2023 mit Hauptthema «Inklusion in der Bildung»
Das Projekt der inklusiven Schule wird aktuell kontrovers diskutiert – und verlangt von Fachpersonen deshalb klare, gut begründete Positionen. Inclusion Handicap freut sich deshalb besonders, in diesem Jahr zur nationalen Tagung mit dem Hauptthema «Fragestellungen zur inklusiven Bildung aus rechtlicher, politischer und praktischer Sicht» einzuladen. Die Tagung wird in Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät der Uni Basel und dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen organisiert und richtet sich an alle mit der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen betrauten Stellen sowie an Selbstbetroffene und ihre Organisationen. Reservieren Sie sich deshalb folgenden Termin:
- Dienstag, 27. Juni 2023, 9.30 bis 17.00 Uhr
- Aula im Kollegienhaus der Universität Basel
09.05.2023 - Gleichstellung
Gründung der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI)
Am Dienstag, 23. Mai 2023 gründet die Schweiz ihre erste nationale Menschenrechtsinstitution! Ziel
der Institution ist es, die konsequente Umsetzung der Menschenrechte in der
Schweiz voranzutreiben – auch im Bereich der Rechte von Menschen mit
Behinderungen wird die Institution damit eine zentrale Rolle einnehmen. Sowohl
juristische als auch natürliche Personen können ein Gesuch zur Aufnahme als
Gründungsmitglied der SMRI stellen. Für Inclusion Handicap ist die Gründung ein
weiteres Highlight im Jahr 2023 - der Dachverband hat sich intensiv im
Gründungsprozess engagiert.
Weitere Informationen auf der Website des EDA
08.05.2023
Bundesplatz-Aktion am 10. Mai 2023
Am 10. Mai organisiert Pro Infirmis eine Aktion auf dem Bundeshausplatz, um die Forderungen nach politischer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an die Öffentlichkeit zu tragen. Sie lernen an diesem inklusiven Anlass die Nationalratskandidat:innen mit Behinderungen kennen und erfahren mehr über die Inklusions-Initiative. Gemeinsam können wir ein Zeichen setzten für eine Politik, die alle teilhaben lässt. Die Zeit ist reif für eine neue Politik. Eine Politik der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Programm und Anmeldung auf der Webseite von Pro Infirmis
04.05.2023 - Barrierefreiheit
Update auf BSV-Website: Infos in leichter Sprache und Gebärdensprache
Erfreulich: Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) informiert auf seiner Website neu in leichter Sprache und mit Videos in den Gebärdensprachen. Die Informationen zur AHV, Invalidenversicherung, beruflichen Vorsorge und weiteren Sozialversicherungsleistungen sind über die Metanavigation auf der Startseite zugänglich. Neu ebenfalls in leichter Sprache zugänglich ist die nationale Plattform zur Förderung von Medienkompetenz «Jugend und Medien».
Link zur Website des BSV
03.05.2023 - Behindertenrechte Wallis
Wallis macht in Verfassungsentwurf nächsten Schritt
Der Kanton
Wallis legt mit seiner neu entworfenen Kantonsverfassung den Grundstein für die
in Bezug auf Menschen mit Behinderungen wohl progressivste Kantonsverfassung der
Schweiz. Am 25. April 2023 hat der Walliser Verfassungsrat den Entwurf mit 87
zu 40 Stimmen verabschiedet. Bemerkenswert ist insbesondere, dass der
Verfassungsentwurf in Art. 43 keine Einschränkung der politischen Rechte
aufgrund einer Behinderung mehr vorsieht. Komplett neu ist zudem der Art. 16 zu
den Rechten von Menschen mit Behinderungen. In diesem Artikel wird unter
anderem das Recht auf angemessene Vorkehrungen für die Ausübung der Grundrechte
festgeschrieben. Der Entwurf wurde nun dem Staatsrat übergeben. Das nächste
Wort hat das Volk.
Link zum Verfassungsentwurf
27.04.2023 - Start der Inklusions-Initiative
Eine inklusive Schweiz ist möglich: Jetzt Initiative unterschreiben!
1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz stossen täglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar verunmöglichen. Unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht noch nicht inklusiv. Wir fordern: Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung, JETZT!
Hier können Sie die Inklusions-Initiative unterschreiben
13.04.2023 - Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates
Tabellenlöhne: Pauschalabzug von 10% deutlich zu tief
Am 5. April hat der Bundesrat seinen Vorschlag für eine fairere Bestimmung des Invaliditätsgrads präsentiert. Weil er die Entwicklung invaliditätskonformer Lohntabellen als zu komplex und zu aufwändig betrachtet, möchte er die bei der Bestimmung des Invaliditätsgrads angewendeten Tabellenlöhne um 10% reduzieren. Gestützt auf eine Studie des Büros BASS ist dies für Inclusion aber deutlich zu wenig. Wird umfassend auf die BASS-Studie abgestellt, müsste ein Pauschalabzug von 17% eingeführt werden. Zudem müssten je nach Fallkonstellation zusätzlich noch individuelle Abzüge möglich sein.
Inclusion
Handicap wird diese Forderung auch in seiner Vernehmlassungsantwort stellen.
Der Dachverband steht interessierten Kreisen für weitere Informationen gerne
zur Verfügung. Lesen Sie mehr zum Thema in der ausführlichen News
von Inclusion Handicap.
Link zum ausführlichen Newstext
05.04.2023
Digitale barrierefreie Mediathek MonaLira
Am 6. März lancierte der Verband Plein Accès Suisse das Projekt «MonaLira», die erste vollkommen digitale und barrierefreie Mediathek der Schweiz. Sie richtet sich an alle Menschen, die aufgrund einer Behinderung nicht lesen können. Aktuell sind weniger als 10% der Bücher, die auf den Markt kommen, für Menschen mit einer Lesebehinderung zugänglich. Die Mediathek umfasst bereits rund 30'000 barrierefreie Bücher aller Literaturgattungen sowie rund 30 Zeitungen und Zeitschriften auf Französisch.
Website der Mediathek
04.04.2023 - Änderung Eisenbahngesetz
Verbandsbeschwerderecht akut gefährdet
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Eisenbahngesetzes könnte für Menschen mit Behinderungen drastische Folgen haben: Die Überprüfung der autonomen Benutzbarkeit von Zügen wäre nicht mehr gewährleistet. Zudem besteht beim vorgesehenen Bewilligungsverfahren durch die Europäische Eisenbahnagentur kein Verbandsbeschwerderecht mehr.
Medienmitteilung
28.03.2023 - Inklusions-Initiative
Am 27. April 2023 ist Lancierungstag der Inklusions-Initiative!
Bald ist es so weit! Am 27. April 2023 wird die Inklusions-Initiative mit einer Aktion und anschliessender Medienkonferenz im Medienzentrum des Bundes lanciert. Den Auftakt in den historischen Tag bildet eine Sammelaktion von 12:00 bis 14:00 Uhr in der Berner Innenstadt. Danach findet von 14:00 bis 15:00 Uhr die Medienkonferenz im Medienzentrum des Bundes statt. Die Medienkonferenz ist nur für eingeladene Gäste zugänglich. Sie wird jedoch per Live-Stream übertragen. Mehr Informationen zur Initiative und die Möglichkeit, sich im Bürger:innen-Komitee zu melden, bietet schon jetzt die Initiative-Website sie wird bis am 27. April laufend erweitert und ausgebaut.
Zur Initiative-Website
28.03.2023 - Klare Forderungen an Behindertensession
Resolution verlangt: «Vollständige politische Teilhabe, jetzt!»
An der ersten
Behindertensession der Schweiz haben die 44 selbstbetroffenen
Parlamentarier:innen erfolgreich eine Resolution verabschiedet. Das Dokument mit
dem Titel «Vollständige politische Teilhabe, jetzt!» fordert unter anderem die autonome und
ungehinderte Ausübung des Wahl- und Stimmrechts, die gleichberechtigte Teilhabe
am politischen Leben und eine angemessene Repräsentation von Menschen mit
Behinderungen auf allen politischen Ebenen. Die Resolution wurde deutlich
angenommen und an die Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller sowie den
Nationalratspräsidenten und Initianten der Session, Martin Candinas, übergeben. Diese
haben nun den Auftrag, die Anliegen der Resolution in die beiden
Parlamentskammern zu tragen.
Mehr zur Behindertensession auf der Website von Pro Infirmis
22.03.2023 - Politische Inklusion
Diesen Freitag im Bundeshaus: Die erste Behindertensession der Schweiz
Der Freitag, 24.
März 2023 ist ein denkwürdiger Tag: An der ersten Behindertensession der
Schweiz debattieren 44 Selbstbetroffene aus der ganzen Schweiz eine Resolution
zur Stärkung der politischen Teilhabe und der politischen Rechte von Menschen
mit Behinderungen. Die 44 Parlamentarier:innen der Behindertensession nehmen 22
Prozent der Parlamentssitze im Nationalrat ein – dies entspricht dem
statistischen Anteil an Menschen mit Behinderung in der Schweizer Bevölkerung.
Inclusion Handicap ist stolz, dass mit unserer Co-Präsidentin Verena Kuonen,
dem Vorstandsmitglied Sébastien Kessler und unserer Mitarbeiterin
Administration, Marianne Plüss, gleich drei Parlamentarier:innen mit Bezug zum
Dachverband die Stimme für Menschen mit Behinderungen ergreifen. Alle weiteren Parlamentarier:innen
der Session, Zusatzinformationen sowie den Link zum barrierefreien Live-Stream
gibt es auf der Website von Pro Infirmis.
Zur Website von Pro Infirmis
21.03.2023 - AHV 21
Vernehmlassungsantwort zu AHV 21-Ausführungsbestimmungen
Inclusion
Handicap hat zu den Ausführungsbestimmungen zur «Änderung der Verordnung über
die AHV – AHV 21» Stellung genommen. Der Dachverband fordert insbesondere
Anpassungen bei den Regelungen zum Widerruf des Vorbezugs einer AHV-Rente. Die
Frage eines solchen Widerrufs stellt sich dann, wenn nach einem AHV-Vorbezug rückwirkend
eine IV-Rente zugesprochen wird. Zudem ist Inclusion Handicap der Ansicht, dass
die Bestimmungen der am 1.1.2024 in Kraft tretenden AHV 21 auch für Personen
mit einer Teil-IV-Rente einen Teilvorbezug der AHV-Rente erlauben. Laut den
Erläuterungen zur Verordnungsänderung soll dies aber nicht möglich sein, was
für Inclusion Handicap nicht nachvollziehbar ist. Wie einer Person ohne
IV-Rente sollte auch einer Person mit einer Teilinvalidität ab 62 Jahren ein AHV-Teilvorbezug
möglich sein – alles andere kommt einer Diskriminierung gleich.
Link zur Vernehmlassungsantwort
10.03.2023 - Teilrevision Behindertengleichstellungsgesetz
Der Auftakt für eine tatsächliche Gleichstellung?
Der Bundesrat reagiert auf die langjährige Kritik der Behindertenverbände und gibt die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes in Auftrag: Ein heute verab-schiedetes Aussprachepapier zur Behindertenpolitik sieht unter anderem die Stärkung des Diskriminierungsschutzes bei privaten Arbeitsverhältnissen und privaten Dienst-leistungen vor. Für Inclusion Handicap ein erfreulicher Teilerfolg – die Lösung aller Probleme ist dies aber noch nicht.
Medienmitteilung
02.03.2023 - Teuerungsausgleich der AHV/IV-Renten
Eine Ohrfeige für IV- und AHV-Rentner:innen
Aufgrund der aktuell hohen Inflation befürwortete das
Parlament in der vergangenen Herbstsession einem sofortigen ausserordentlichen
Teuerungsausgleich der AVH/IV-Renten. Mit dem Geschäft des Bundesrates wäre der
plötzliche Teuerungsschub im Jahr 2022 von 2,8% mit einer ausserordentlichen
Rentenerhöhung aufgefangen worden. Doch nun machen beide Kammern eine Kehrtwende: Aus fiskalpolitischen Gründen stellte sich eine Mehrheit gegen die
Angleichung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung. Die abrupte Kehrtwende ist ein Affront für Menschen mit Behinderungen, die von der Invalidenrente (IV) und Ergänzungsleistungen (EL) abhängig sind. Sie kämpfen auch ohne die plötzliche Teuerung bereits mit einem knappen Budget.
Medienmitteilung von Pro Infirmis
16.02.2023 - Selbstbestimmungsgesetz Zürich
Ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung
Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) des Kantons Zürich wird per 1. Januar 2024 in Kraft treten. Damit wird im Kanton Zürich ein längst überfälliger Systemwechsel vollzogen: Menschen mit Behinderung können Leistungen in den Bereichen Betreuung und Begleitung neu bei einer Institution, einem ambulanten Dienstleistungserbringer oder einer Privatperson beziehen. Mit dem Systemwechsel macht der Kanton Zürich einen weiteren Schritt zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK). Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigte Möglichkeiten haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und dürfen nicht verpflichtet werden, in besondere Wohnformen (zB. Institutionen) zu leben. Dies ist auch ein Schwerpunkt der Inklusions-Initiative, die Inclusion Handicap in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden, Selbstvertreter:innen und der Zivilgesellschaft Ende April lancieren wird.
Gemeinsam mit verschiedenen
Beteiligten erarbeitet der Kanton Zürich das neue System SEBE, in dem Menschen
mit Behinderung selbstbestimmt Unterstützung beziehen können. Weitere
Informationen zur Umsetzung sind auf der Webseite des Kantons Zürich zu finden.
Weitere Informationen auf der Webseite des Kantons Zürich
14.02.2023 - Online Plattform
Wörterbuch Sozialpolitik
Die Sozialpolitik prägt den gesamten Lebenslauf und
beeinflusst wesentlich die Lebensqualität der Bevölkerung. Das Wörterbuch der
Schweizer Sozialpolitik, welches 2020 erschien, bietet im Rahmen von jeweils
251 Beiträgen wissenschaftlich überprüftes und gesichertes Wissen zu
sozialpolitisch relevanten Berufsfeldern. Mit der Online Plattform woerterbuch-sozialpolitik.ch
stehen neu alle 251 Beiträge einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Nebst Beiträgen zum Sozialwesen oder zur sozialen Sicherheit sind auch Bezüge zum
Wohnwesen, der Gesundheit oder der Sexualität zu finden.
Zur Online-Plattform
26.01.2023 - Medienmitteilung - Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Baselland stärkt Behindertenrechte
Baselland zeigt den Weg vor und verabschiedet als dritter Kanton ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz. Inclusion Handicap ist über diesen wichtigen Entscheid sehr erfreut. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist es höchste Zeit, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Kantonen rechtlich verankert wird.
Medienmitteilung
20.01.2023 - Medienmitteilung vom 20.02.2023
Historischer Schulterschluss für mehr Inklusion
An ihrer
heutigen gemeinsamen ausserordentlichen Delegiertenversammlung haben die
Behindertendachverbände Inclusion Handicap und AGILE.CH mit ihren über fünfzig Mitgliederverbänden die Mitlancierung der Inklusionsinitiative
beschlossen. Die beiden Dachverbände wollen zusammen mit weiteren Kräften der
Zivilgesellschaft die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen voranbringen.
Medienmitteilung
17.01.2023 - Nachfolgeregelung Geschäftsführung
Bisherige Geschäftsleitungsmitglieder führen Geschäfte von Inclusion Handicap weiter
Inclusion Handicap teilt im Namen des Co-Präsidiums mit, dass die Geschäfte ab sofort und bis auf Weiteres durch die bisherigen Geschäftsleitungsmitglieder gemeinsam geführt werden. Ansprechpersonen für die Mitglieder- und Partnerorganisationen von Inclusion Handicap sind ad interim Caroline Hess-Klein und Matthias Kuert Killer.