Inclusion Handicap unterstützt Linie des Ständerats beim E-Voting
Der Ständerat hat gleich drei Vorlagen zum E-Voting abgelehnt. Inclusion Handicap unterstützt die beschlossene Linie: E-Voting als wichtiges Instrument zur politi-schen Partizipation von Menschen mit Behinderungen muss weiterverfolgt werden. Die Sicherheitsbedenken sind jedoch nachvollziehbar.
Der Ständerat hat am 24. September folgende Vorstösse abgelehnt:
- Die Parlamentarische Initiative Zanetti «Marschhalt beim E-Voting», die sämtliche Versuche und Projekte stoppen wollte.
- Die Parlamentarische Initiative Müller «Ja zum E-Voting, aber Sicherheit kommt vor Tempo», die den Testbetrieb neu regeln will.
- Die Standesinitiative des Kantons Genf, die verlangt, dass das bereits bestehende Genfer Pilotprojekt weiterentwickelt wird. Das Projekt war im vergangenen Jahr abgebrochen worden.
E-Voting trägt zur selbstständigen Ausübung der politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen bei
Bundesrat und Parlament wollen den Versuchsbetrieb weiterführen. Inclusion Handicap unterstützt diese Stossrichtung: Einerseits kann der Dachverband der Behindertenorganisationen die Sicherheitsbedenken nachvollziehen. Andererseits ist es wichtig, dass die Entwicklung weiterverfolgt wird.
Denn E-Voting trägt zur selbstständigen Ausübung der politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen bei. Blinde oder mobilitätseingeschränkte Personen können dadurch selbstständig an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Bedingung ist selbstredend, dass die digitalen Instrumente auch so programmiert sind, dass sie frei von Barrieren sind.