Fehler aus der EL-Reform wird behoben
Auch der Nationalrat hat einen Fehler aus der EL-Reform behoben: Die Beiträge für Personen, die in Wohngemeinschaften leben, werden angepasst. Damit ist die letzte Differenz bei der «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» ausgeräumt.
Mit der Vorlage soll die Situation von erwerbstätigen Personen, die gleichzeitig ihr Kind, ihren Partner oder sonst ein Familienmitglied mit einer Beeinträchtigung betreuen, verbessert werden. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Vorlage auch noch ein Fehler aus der EL-Reform behoben, die im März dieses Jahres verabschiedet wurde. Mit der Zustimmung des Nationalrates ist das Bundesgesetz nun unter Dach und Fach.
Problematische Berechnung für EL-Beziehende in WG entschärft
Mit der EL-Reform wurden die Mietzinsmaxima erfreulicherweise erhöht. Die neue Berechnung hatte jedoch einen eklatanten Fehler aufgewiesen: EL-Beziehende, die z.B. in Wohngemeinschaften oder als Erwachsene mit ihren Eltern leben, hätten viel weniger Beiträge an die Mieten erhalten. In einem Sechspersonenhaushalt in Genf oder Zürich wäre zum Beispiel maximal 327 Franken monatlich ausbezahlt worden, was in diesen Zentren bei weitem nicht ausreicht. Inclusion Handicap ist erleichtert, dass die Räte die Problematik korrigiert haben.
Über die kleinen Verbesserungen der Situation der pflegenden Angehörigen hatten sich die Räte schon zuvor geeinigt. Inclusion Handicap begrüsst diese zwar, ist aber der Ansicht, dass sie zu wenig weit gehen. Die ganze Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.