Neue Dosto-Züge der SBB: Nachbesserungen nötig
Bis Ende November 2018 werden die neuen Züge der SBB zu Testzwecken in Betrieb genommen. Erst danach soll die definitive Betriebsbewilligung für den Dosto erteilt werden. Wie anlässlich einer Begehung eines Fahrzeuges durch Vertreter aus den Behindertenorganisationen festgestellt werden konnte, beinhaltet der Dosto jedoch noch einige Mängel. Er kann von Menschen mit Behinderungen nicht selbstständig genutzt werden. Inclusion Handicap hat deshalb beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die befristete Betriebsbewilligung eingereicht.
Der Dosto ist eine bedeutende Investition der SBB: Sie geben 1.9 Mrd. Franken aus für 62 Doppelstockzüge, die unter anderem auf den Strecken Genf – St. Gallen und Bern – Zürich zum Einsatz kommen sollen. Umso wichtiger ist, dass eine derart wichtige Anschaffung die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt.
Das Bundesamt für Verkehr hat im November des letzten Jahres den SBB eine befristete Betriebsbewilligung für ein Jahr erteilt. Diese soll dazu dienen, bestehende Mängel beim Rollmaterial zu eruieren und beheben. Inclusion Handicap hat nun bereits gegen diese befristete Betriebsbewilligung Beschwerde erhoben. Dies ist im Sinne der Verhältnismässigkeit und somit auch im Interesse der SBB: Da die überwiegende Mehrheit der Züge noch nicht gebaut worden ist, können die Anforderungen punkto Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen erfüllt werden, ohne dass unnötige Kosten entstehen.
Inclusion Handicap hatte zusammen mit Vertreterinnen und Vertreter der Fachkommissionen kurz vor Weihnachten den Dosto besichtigt. Die Besichtigung und Begehung ergab diverse Mängel. Inclusion Handicap stellt in der Beschwerde insgesamt 15 Rechtsbegehren. Im Fokus stehen folgende Punkte:
- Reisende im Rollstuhl können den Zug nicht selbstständig verlassen, da die Neigung nach oben zum Perron zu hoch ist. Inclusion Handicap fordert, den Boden im Ein- und Ausstiegsbereich zu erhöhen.
- Die Handläufe bei den Treppen zum Ein- und Ausstiegsbereich sind zu wenig lang. Inclusion Handicap verlangt, dass sie bis zur Tür verbunden wird. Ansonsten ist dies z.B. für Passagierinnen und Passagiere mit einer Sehbehinderung ein Sicherheitsproblem.
- Die Türöffnungstasten im Zug können von Rollstuhlfahrer aufgrund ihrer Positionierung gar nicht erreicht werden. Diejenigen ausserhalb sollen einerseits mit einem Kontrastfeld gekennzeichnet werden und andererseits mit einem akustischen Signal versehen werden, damit sie für Menschen mit Sehbehinderung zu bedienen sind.
- Die Fortbewegung im Zug ist erschwert, da das Oberdeck nicht eben ist. Entsprechende Markierungen sind anzubringen, damit die Stolpergefahr reduziert werden kann.
- An diversen Orten führen die Lichtverhältnisse zu extremen Blendungen. Inclusion Handicap beantragt, dass Massnahmen getroffen werden, damit die Passagiere weniger geblendet werden bzw. die Spiegelung reduziert werden kann. Dies betrifft beispielsweise Monitore mit Fahrplaninformationen, die für Reisende mit Hörbehinderung essentiell sind.
Ziel der Beschwerde von Inclusion Handicap ist nicht, den Testbetrieb zu verhindern. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit ist aber sicherzustellen, dass die nötigen Anpassungen sofort vorgenommen werden, noch bevor alle Fahrzeuge fertiggebaut sind.