BVG-Reform – Der Ständerat darf Invalidenrentner:innen nicht vergessenMedienmitteilung vom 13.06.2022: Sommersession
Am 15. Juni debattiert der Ständerat im Rahmen der BVG-Reform darüber, wie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% durch einen Rentenzuschlag ausgeglichen werden soll. Da sich der Mindestumwandlungssatz sowohl auf Altersrenten als auch auf Invalidenrenten auswirkt, hatte der Bundesrat ursprünglich auch für Invalidenrenten einen Rentenzuschlag vorgesehen. Nachdem dieser vom Nationalrat gestrichen wurde, droht nun auch eine Streichung durch den Ständerat. Für Inclusion Handicap ist klar: Bei der Frage des Rentenzuschlags sind Invaliden- und Altersrenten gleich zu behandeln. Alles andere ist nicht akzeptabel.
Am 15. Juni 2022 behandelt der Ständerat die BVG-Reform (20.089). Zum Ausgleich der Senkung des Mindestumwandlungssatzes beantragt die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) Massnahmen, die sowohl vom Vorschlag des Bundesrats als auch vom Beschluss des Nationalrats deutlich abweichen. In einem Punkt decken sich jedoch das Modell des Nationalrats und das Modell der Kommissionsmehrheit: Beide sehen keinen Rentenzuschlag für Invalidenrenten vor. Dies obwohl die Senkung des Mindestumwandlungssatzes die Höhe einer Invalidenrente im gleichen Ausmass betrifft, wie die Höhe einer Altersrente.
„Inclusion Handicap ist dezidiert der Ansicht, dass Invaliden- und Altersrenten bei der Frage des Rentenzuschlags gleich zu behandeln sind. Alles andere ist nicht akzeptabel“, meint Matthias Kuert Killer, Leiter Politik beim Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen. Daher erwartet Inclusion Handicap vom Ständerat, dass er die vom Nationalrat beschlossene Streichung des Rentenzuschlags für Invalidenrenten korrigiert. Dazu hat der Dachverband die Mitglieder des Ständerats auch schriftlich aufgefordert. Der Ständerat darf Invaliden-rentner:innen bei der Frage des Rentenzuschlags nicht vergessen.