Neue Codes bei den IV-Gebrechen
Die Codes, welche die IV benutzt, um die gesundheitlichen Einschränkungen (Gebrechen) zu klassifizieren, sollen überprüft werden. Der Bundesrat muss einen Bericht vorlegen, nachdem der Nationalrat am 25. September das Postulat «Differenzierte Codierung von IV-Gebrechen» angenommen hat.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) benutzt heute ungenaue Codes aus den 1960er Jahren. Dabei kommen auch völlig überholte und nicht zeitgemässe «Gebrechen» wie «Idiotie» oder «Debilität» vor. Selbstredend zeigt dies auf: Die Klassifizierungen gehören dringend überarbeitet. Mit der Annahme des Postulats muss der Bundesrat nun einen Bericht vorlegen, ob und wie die veralteten Codes zu erneuern sind.
Mehrere Forschungsberichte empfehlen, dass das BSV und die IV künftig die anerkannten und von der WHO herausgegebenen ICD-Codes verwendet (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).