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Enge Begleitung durch BAV notwendig

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute den Stand zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an Bahnhöfen präsentiert. Bei 323 Bahnhöfen werden die gesetzlichen Anpassungsfristen von Ende 2023 nicht eingehalten.

Das BehiG verlangt, dass Menschen mit Behinderungen bis Ende 2023 den gesamten ÖV selbstständig nutzen können. Um weitere Verzögerungen bei der Anpassung der Bahnhöfe zu vermeiden, hat das BAV – nach Prüfung der Massnahmenumsetzung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle - verbindliche Termin- und Finanzierungspläne von allen Transportunternehmen eingefordert. Inclusion Handicap begrüsst, dass die Umsetzung der Verpflichtungen nun strenger begleitet wird. Dadurch muss insbesondere sichergestellt werden, dass auch nach Ablauf der Frist mit den baulichen Massnahmen fortgefahren und die Möglichkeit weiterer baulicher Anpassungen regelmässig geprüft werden.

Vom Ziel noch weit entfernt

Wie der neue Standbericht zeigt, sind 3 Jahre vor Ablauf der 20-jährigen Frist immer noch nur knapp die Hälfte der Bahnhöfe behindertengerecht: Von 1800 sind aktuell insgesamt 873 Stationen für Passagiere mit Behinderungen autonom benutzbar. Das sind 54 mehr als im Vorjahr. Bis zum Ablauf der Frist soll sich der Anteil hindernisfreien Bahnhöfen auf 86 Prozent erhöhen. Aus dem Bericht ist nicht ersichtlich inwiefern bei den baulichen Massnahmen die Zugänglichkeit für sehbehinderte Menschen berücksichtigt wird. 

Trotz ernsthafter Anstrengungen seitens der Transportunternehmen werden die baulichen Massnahmen bei rund 323 Bahnhöfen jedoch erst nach 2023 umgesetzt. Entsprechend verzögert sich für viele Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, autonom am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Nun zeigt sich, dass durch die strengere Aufsicht des BAV die Zahlen nach oben korrigiert werden mussten: Letztes Jahr ging das BAV von 205 Bahnhöfen, bei welchen die Frist überschritten würde. Zudem sieht das BAV bei 7 Prozent der Bahnhöfe einen Umbau als unverhältnismässig; für diese werden auch nach der Frist keinerlei Anpassungen vorgenommen.

Schliesslich sind Menschen mit Behinderungen, die auf Ersatzmassnahmen (insbesondere Hilfe durch Personal) angewiesen sind, Opfer der Verzögerungen bei der BehiG-Umsetzung: Diese werden gemäss Bericht «spätestens» ab Ende 2023 angeboten. Obschon das BehiG ihnen einen Anspruch auf solche Hilfe bereits seit 2004 gewährleistet.