200 Bahnhöfe verspätet hindernisfrei
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Standbericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an Bahnhöfen präsentiert: Er zeigt, welche Bahnhöfe für Menschen mit Behinderungen selbstständig benutzbar sind und welche noch umgebaut werden. 200 Bahnhöfe werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2023 angepasst.
Wie im Vorjahr listet das BAV sämtliche Bahnhöfe auf und gibt an, ob diese behindertengerecht sind bzw. bis wann dies erreicht werden soll. Das BehiG verlangt, dass die Bahnhöfe bis Ende 2023 für Menschen mit Behinderungen selbstständig benutzbar sind. Dieses Ziel wird jedoch nicht erreicht: Bei rund 200 der schweizweit ca. 1800 Bahnhöfen werden die baulichen Massnahme erst nach 2023 umgesetzt.
Seit dem Standbericht vom vergangenen Jahr, wurden 74 Bahnhöfe als BehiG-gerecht klassifiziert, womit insgesamt 819 für Passagiere mit Behinderungen autonom benutzbar sind. Bis zum Ablauf der Frist 2023 sollen nur ¾ behindertengerecht sein. Das BAV taxiert einen Umbau bei 9 Prozent der Bahnhöfe als unverhältnismässig. Für Inclusion Handicap ist klar: Das Vorgehen ist zwar richtig im Sinne einer Priorisierung der Projekte, jedoch muss laufend geprüft werden, ob eine bauliche Anpassung notwendig ist.
Ablauf der Frist heisst nicht Ablauf der Umbauten
Der Standbricht wird im Rahmen des «Umsetzungsprogramm BehiG» veröffentlicht, das das BAV 2017 präsentierte. Inclusion Handicap intervenierte damals, weil diese Strategie in gewissen Punkten mit den Anforderungen des BehiG nicht vereinbar war. Das BAV zeigte sich gesprächsbereit und passte die Planungshilfe an.
Transportunternehmen und BAV haben seit der Inkraftsetzung des BehiG 2003 lange geschlafen, bis die Umsetzung der Verpflichtungen in die Hand genommen wurde. Die Bestrebungen wurden ab 2017 dann aber intensiviert. Dies heisst aber auch: Auch nach Ablauf der Frist muss mit den baulichen Massnahmen fortgefahren werden.