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Nicht zugängliche Bushaltestellen werfen Fragen auf

Über 90 Prozent der Bushaltestellen sind für Menschen mit Behinderungen nicht hindernisfrei zugänglich – obwohl genau dies das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bis 2023 verlangt. Was der Bund gegen das Problem zu unternehmen gedenkt, will Nationalrat Martin Candinas per Interpellation vom Bundesrat wissen.

Dass zugängliche Bushaltestellen ein grosses Problem sind, hat auch der Bund erkannt und in seiner BehiG-Evaluation 2015 festgehalten. Obwohl die Verantwortung bei den Bushaltestellen bei Kantonen und Gemeinden liegt, kann er Empfehlungen abgeben und Massnahmen untersuchen.

Deshalb verlangt die Interpellation u.a. Antworten auf die Fragen, inwiefern der Bund die Umsetzung vorantreibt und die Behörden unterstützt, damit die baulichen Standards eingehalten werden – insbesondere die Standard-Perronhöhe von 22 cm, die einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg garantiert. Dazu hat der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) im Mai einen Leitfaden publiziert.