Unhaltbare Streichung der IV-RentenzuschlägeMedienmitteilung 08.12.2021: Reform der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll der Mindestumwandlungssatz, gesenkt werden. Um die resultierende Rentensenkung abzufedern, sah der Bundesrat für die Übergangsgeneration Rentenzuschläge vor. Nun hat der Nationalrat diese Zuschläge für Personen mit einer Invalidenrente der beruflichen Vorsorge gestrichen. Dies obwohl Invalidenrentner:innen in der beruflichen Vorsorge genauso von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind. Inclusion Handicap wehrt sich gegen diese nicht nachvollziehbare Senkung und fordert den Ständerat auf, dies zu korrigieren.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene BVG-Reform beruht auf einem Kompromiss der Sozialpartner. Darin ist eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6.0 Prozent vorgesehen. Ohne weitere Massnahmen würden die BVG Alters- und Invalidenrenten drastisch sinken. Deshalb hat der Bundesrat nebst höheren Beiträgen für eine Übergangsgeneration auch einen Rentenzuschlag für die Alters- und Invalidenrenten vorgesehen. Heute hat der Nationalrat eine Abkehr vom Konzept des Bundesrates beschlossen.
Klammheimliche Streichung der IV-Rentenzuschläge
Im neuen Konzept des Nationalrats werden nicht nur die Rentenzuschläge für Altersrentner:innen restriktiver gehandhabt. Ohne grössere Diskussionen wurden die Rentenzuschläge für IV-Rentner:innen in der beruflichen Vorsorge ganz gestrichen. Die Streichung und damit die Ungleichbehandlung gegenüber den Altersrenten ist für Inclusion Handicap unhaltbar und nicht nachvollziehbar. Die Invalidenrente in der beruflichen Vorsorge wird nämlich nach dem gleichen Umwandlungssatz berechnet wie die Altersrente. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes senkt somit auch die BVG-Invalidenrenten.
Ständerat muss korrigieren
«Der Beschluss des Nationalrats ist ein Affront gegenüber den Betroffenen und auch von grundsätzlicher Bedeutung», so Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap. «Es geht nicht an, dass Personen mit einer Invalidenrente sozialversicherungstechnisch systematisch anders behandelt werden als Altersrentner:innen». Inclusion Handicap fordert den Ständerat dringend auf, die stossende Ungleichbehandlung in der weiteren Beratung zu korrigieren.