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Fortpflanzungs­medizin / Präimplantations­diagnostik

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im Juni 2016 Ja zum neuen Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) gesagt, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Inclusion Handicap hatte das Gesetz abgelehnt und in der Vernehmlassung zu der dazugehörigen Verordnung (FMedV) Stellung bezogen. Wichtig ist nun eine gute Beratung und Betreuung der werdenden Eltern.

Ausgangslage

Am 14. Juni 2015 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung einer Verfassungsänderung zu, die die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt. Die Verfassungsänderung hat eine Anpassung des FmedG zur Folge, die eine sehr weitgehende Zulassung der PID vorsah. Aus diesem Grund hatten  18 Organisationen zusammen unter dem Motto «Vielfalt statt Selektion» das Referendum ergriffen, über das am 5. Juni 2016 abgestimmt wurde.  Im Zusammenschluss waren mit insieme, der Vereinigung Cerebral, Procap und Agile.ch vier Mitgliederorganisationen von Inclusion Handicap vertreten. In der Abstimmung im Juni 2016 stimmte die Stimmbevölkerung der Gesetzesänderung zu. Der Bundesrat hat in der Folge die dazugehörige Änderung der Fortpflanzungsmedizinverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Die PID erlaubt, künstlich befruchtete Eizellen vor dem Einsetzen in die Gebärmutter genetisch zu untersuchen.

Position von Inclusion Handicap

Inclusion Handicap empfahl die Ablehnung des Gesetzes. hat in der Vernehmlassungsantwort zur Verordnung gefordert, dass die werdenden Eltern adäquat betreut und gut beraten werden. Zudem muss die Aufsicht der Behörden effektiv sein. Der politische Dachverband hatte sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Die zu weit gehende Zulassung der PID leistet Tendenzen Vorschub, über den Lebenswert von Menschen mit Behinderungen zu urteilen. Der Dachverband der Behindertenorganisationen hatte sich insbesondere gegen das sogenannte Aneuploidie-Screening, das die systematische Untersuchung des Chromosomensatzes der gezeugten Embryos auf Anomalien erlaubt, gewehrt. Nun muss insbesondere darauf geachtet werden, dass einerseits das medizinische Personal keinen Druck auf werdende Eltern ausübt, die PID auch tatsächlich anzuwenden. Andererseits muss die Gesellschaft weiterhin Verständnis und Solidarität aufbringen, wenn Eltern ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen.

Inclusion Handicap hatte die Verfassungsänderung zur PID im Juni 2015 im Sinne einer moderaten Liberalisierung begrüsst. So wird Paaren mit schweren erblichen Vorbelastung ermöglicht, das Risiko der Vererbung von schweren und oft tödlichen Krankheiten zu vermindern.