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Betroffene müssen zu lange wartenVerordnungsbestimmungen zur EL-Reform (ELV)

Inclusion Handicap fordert, dass die neuen Regelungen bei den Mietzinsmaxima rascher in Kraft gesetzt werden als 2021, so wie es der Bundesrat vorsieht. Bezügerinnen und Bezüger warten schon allzu lange auf die längst fällige Anpassung der Beiträge an die Mieten. Dies und mehr macht Inclusion Handicap in seiner Vernehmlassungsantwort zu den Ausführungsbestimmungen der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) geltend.

Das Parlament hat im Frühjahr nach langem Ringen die EL-Reform unter Dach und Fach gebracht. Das revidierte Gesetz zu den EL bedingt Änderungen auf Verordnungsebene, der Verordnung über die EL zur AHV und IV (ELV). Der Bundesrat schickte Ende Mai 2019 einen Entwurf der ELV in die Vernehmlassung. Zudem sieht er vor, die revidierten Bestimmungen erst 2021 in Kraft zu setzen. Inclusion Handicap kritisiert diesen Fahrplan in Bezug auf die Mietzinsmaxima.

Die Frist zur Vernehmlassung läuft am 19. September ab, weshalb die Mitzinsmaxima problemlos im kommenden Jahr erhöht werden können. Dies wäre angesichts der hohen Dringlichkeit angezeigt: Die bisher geleisteten Beiträge auf dem Niveau von 2001 reichen für viele Betroffene bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Mieten zu bezahlen, und stellen ein Armutsrisiko dar.

Im Zuge des Vernehmlassungsverfahren fordert Inclusion Handicap weiter, dass in Bezug auf die Wohnkosten für erwachsene Personen in gemeinschaftlichen Wohnformen sinnvolle Lösungen gefunden werden, so dass diese Personen nicht gezwungen sind, in einen Einpersonenhaushalt umzuziehen oder in ein Heim einzutreten.

Vernehmlassungsantwort zur ELV [PDF, 249.5 KB]