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Inländervorrang auch für IV-Beziehende

Die Stellenmeldepflicht soll auf die IV-Stellen ausgeweitet werden, damit Menschen mit Behinderungen vermehrt vom Inländervorrang profitieren. Dies verlangt eine Motion, die Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, am 21. März eingereicht hat.

Im Zuge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hatte das Parlament die Stellenmeldepflicht eingeführt: Arbeitgeber müssen offene Stellen bei den RAV melden, fünf Tage bevor sie diese öffentlich ausschreiben. Das Ziel: Die Stellen sollen mit inländischen Arbeitssuchenden besetzt werden. Das Prozedere gilt seit Juli 2018 für Branchen, die eine Arbeitslosenquote von über 8 Prozent aufweisen (ab 2020 5 Prozent).

Die heutige Regelung schliesst jedoch Arbeitssuchende mit Beeinträchtigungen, die nicht beim RAV gemeldet sind, vom Inländervorrang aus. Dies will die Motion von Pascale Bruderer ändern: Sie fordert, dass die Stelleneldepflicht auf die IV-Stellen ausgeweitet wird. Das Potenzial ist gross: Menschen mit Behinderungen sind doppelt so oft von Arbeitslosigkeit ausgeschlossen als solche ohne Behinderungen. Werden offene Stellen auch der IV gemeldet, kann diesem Missstand entgegengewirkt werden.

Die Forderung von Bruderer knüpft nahtlos an die gemeinsame Erklärung der Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen an. Darin hielten die beteiligten Verwaltungstellen, Arbeitgeber und Behindertenverbände fest, dass bei der IV gemeldete Personen einen gleichtgberechtigten Zugang zu Eingliederungsmassnahmen und Vermittlungangeboten haben sollen.