Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Sozialversicherungsrecht

Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Das ATSG definiert die wesentlichen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, regelt allgemeine Grundsätze sowie das Verfahren und koordiniert die Leistungen aus den verschiedenen Gesetzen.

AHV

Das AHVG regelt die Leistungen im Alters- und Todesfall sowie deren Voraussetzungen, Berechnung und Finanzierung. Seine Regeln sind zu einem grossen Teil auch für die Invalidenversicherung massgebend.

IV

Ergänzungsleistungen

Berufliche Vorsorge

Krankenversicherung

Das Krankenversicherungsgesetz regelt die Leistungen für die Behandlung und Pflege und deren Voraussetzungen im Falle von Krankheit und Mutterschaft.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung und Pflege sowie Geldleistungen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht worden ist.

Arbeitslosenversicherung