Sozialversicherungsrecht
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Das ATSG definiert die wesentlichen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, regelt allgemeine Grundsätze sowie das Verfahren und koordiniert die Leistungen aus den verschiedenen Gesetzen.
AHV
Das AHVG regelt die Leistungen im Alters- und Todesfall sowie deren Voraussetzungen, Berechnung und Finanzierung. Seine Regeln sind zu einem grossen Teil auch für die Invalidenversicherung massgebend.
IV
Das IVG regelt die Leistungen (Eingliederungsmassnahmen, Hilflosenentschädigungen und Renten) und deren Voraussetzungen bei Invalidität.
Ergänzungsleistungen
Das ELG regelt Ansprüche und Höhe der Ergänzungsleistungen für AHV- und IV-BezügerInnen.
Berufliche Vorsorge
Das BVG regelt die Ansprüche aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge und deren Voraussetzungen. Das Freizügigkeitsgesetz regelt den Aus- und Eintritt aus einer Pensionskasse und die Weiterführung der Altersguthaben.
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
- Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2)
- Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG)
- Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV)
Krankenversicherung
Das Krankenversicherungsgesetz regelt die Leistungen für die Behandlung und Pflege und deren Voraussetzungen im Falle von Krankheit und Mutterschaft.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung und Pflege sowie Geldleistungen, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht worden ist.
Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz regelt die Ansprüche und deren Voraussetzungen im Falle von Arbeitslosigkeit und von Insolvenz des Arbeitsgebers.