Unfaire Tabellenlöhne werden überarbeitetMedienmitteilung vom 14.12.2022: Berechnung des IV-Grades
Nun ist es unter Dach und Fach: Der Nationalrat folgt seiner Sozialkommission und stimmt der Motion der SGK-N für eine fairere Berechnung des IV-Grads auch mit verlängerter Umsetzungsfrist zu. Der Bundesrat muss nun bis Ende 2023 eine überarbeitete Bemessungsgrundlage implementieren. Für Inclusion Handicap ist klar, dass dabei auf wissenschaftlich fundierte Lösungen abzustellen ist.
Eigentlich hatte der Nationalrat die Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit bereits in der diesjährigen Sommersession gutgeheissen. Weil der Ständerat als Zweitrat jedoch die Umsetzungsfrist bis Ende Dezember 2023 verlängerte, kam die Motion erneut vor den Nationalrat. Heute stimmte dieser der Motion nun auch mit der neuen Frist zu. Ein wichtiger, wenn auch schon lange fälliger Schritt und ein Erfolg für Menschen mit Behinderungen.
Überarbeitung gemäss Lösungsvorschlag aus Wissenschaft gefordert
«Für Inclusion Handicap ist klar, dass die Korrektur der Bemessungsgrundlage wissenschaftlich fundiert sein muss», macht Petra Kern, Leiterin Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap, deutlich. Die Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Gabriela Riemer-Kafka, emeritierte Professorin für Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, und Dr. Urban Schwegler von der Schweizer Paraplegiker-Forschung in Nottwil, legte im November 2021 ein Modell vor, das sich für die Lohneinschätzung an realen Erwerbsmöglichkeiten orientiert. Auch das Büro BASS publizierte am 7. November 2022 einen empirisch basierten Vorschlag. Damit liegen zwei Lösungsvorschläge vor, wie der Anspruch auf eine IV-Rente präziser eruiert werden könnte. Inclusion Handicap wird das weitere Geschehen aufmerksam verfolgen.
Bisher angewendete Tabellenlöhne zu hoch angelegt
Die statistischen Werte (Tabellenlöhne) für die Berechnung des mit einer Invalidität noch erzielbaren Einkommens sind heute zu hoch. Sie erfassen die Erwerbssituation von Menschen mit Behinderungen nicht korrekt. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen werden so um IV-Leistungen wie Umschulungen oder Renten gebracht. Das wird nun geändert: «Der heutige Entscheid des Nationalrats stützt die Bemühungen der Behindertenverbände und ermöglicht endlich mehr Fairness bei der Berechnung des IV-Grads», so Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap.